Asyl wird gewährt, wenn eine begründete Furcht vor Verfolgung aus einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Gründe (Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) glaubhaft gemacht werden kann.
2021 erhielten in Österreich 12.031 Menschen Asyl. Seit 1980 wurden nur 1982 und in den Jahren von 2015 bis 2018 mehr Personen als Flüchtlinge anerkannt.
Die Personen, denen 2021 Asyl zugesprochen wurde, stammten aus 59 verschiedenen Herkunftsstaaten (inkl. Staatenlose). Deutlich mehr als die Hälfte der Anerkennungen entfiel auf Geflüchtete aus Syrien. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der positiven Asylbescheide für SyrerInnen von 2.751 auf 6.861 an.
Syrien war auch bereits von 2014 bis 2017 der Herkunftsstaat mit den meisten Asylgewährungen in Österreich. Afghanische Staatsangehörige erhielten von 2000 bis 2002, 2012, 2013 und von 2018 bis 2020 am öftesten Asyl. Von 2003 bis 2011 bildeten Menschen aus der Russischen Föderation die größte Gruppe unter den neu anerkannten Flüchtlingen.
In den letzten 10 Jahren wurde ingesamt 119.553 Menschen aus 97 unterschiedlichen Herkunftsstaaten (inklusive Staatenlose) in Österreich Asyl gewährt. Der Großteil entfiel auf syrische und afghanische Staatsangehörige. Eine größere Zahl an Asylgewährungen gab es auch für Geflüchtete aus dem Iran, Russland, Somalia, dem Irak und für staatenlose Personen.
Von den insgesamt 12.031 Asylgewährungen im Jahr 2021 erfolgten 9.405 (78%) in erster Instanz durch das BFA, 2.626 (22%) in zweiter Instanz. Fast alle neu anerkannten Flüchtlinge aus Eritrea, Syrien und der Türkei haben Asyl bereits in erster Instanz erhalten. Asylberechtigten aus Afghanistan und dem Iran ist der Schutzstatus hingegen mehrheitlich erst nach einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren zuerkannt worden.
71% der positiven Asylentscheidungen in erster Instanz entfiel auf syrische Staatsangehörige. Die meisten Asylgewährungen in zweiter Instanz gab es für Personen aus Afghanistan (61%).
69 Prozent der Personen, die 2021 Asyl in Österreich erhielten, waren männlich, 31 Prozent weiblich. 2017 und 2018 war das Geschlechterverhältnis bei den Asylanerkennungen noch annähernd ausgeglichen gewesen.
Nachdem es von 2017 bis 2020 mehr Asylgewährungen für Minderjährige als für Erwachsene gab, waren die 2021 anerkannten Flüchtlinge mit 59% mehrheitlich Erwachsene. Für 2021 liegen keine Daten darüber vor, wie viele der Minderjährigen, die Asyl erhalten haben, in Österreich geborene Kinder von Asylberechtigten waren (wobei die Asylanerkennung der Eltern bereits mehrere Jahre zurückliegen kann). 2020 waren es 2.756 gewesen.
Anmerkung: Hier wurden Daten von Eurostat verwendet. Dabei ist zu beachten, dass die Gesamtzahlen der Asylanerkennungen, die von Österreich an Eurostat übermittelt wurden, von jenen in der Asylstatistik des BMI abweichen, insbesondere für die Jahre 2014 und 2016. Für 2021 gibt es nur eine geringfügige Differenz zwischen den Zahlen von Eurostat und des BMI (12.125 Asylanerkennungen laut Eurostat, 12.031 laut BMI Asylstatistik).
Subsidiärer Schutz
Subsidiären Schutz erhalten Personen, denen zwar kein Asyl zugesprochen wird, deren Leben oder Sicherheit im Herkunftsland jedoch gefährdet ist (z.B. durch Krieg, Unruhen oder Folter).
2021 erhielten 4.262 Personen subsidiären Schutz in Österreich. 3.003 (70%) von ihnen waren männlich, 1.259 (30%) weiblich.
Am öftesten wurde subsidiärer Schutz 2021 an afghanische Staatsangehörige vergeben. Auch Personen aus Syrien und dem Irak erhielten in größerer Zahl diesen Schutzstatus.
Weniger als die Hälfte (47%) der Zuerkennungen von subsidiärem Schutz erfolgte 2021 bereits in erster Instanz. Insbesondere AfghanInnen und IrakerInnen erhielten subsidiären Schutz oft erst nach einem Beschwerdeverfahren.
Humanitäre Aufenthaltstitel
Die Erteilung von "Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen" (im Folgenden auch als "humanitäre" Aufenthaltstitel bezeichnet) ist im Asylgesetz geregelt, obwohl diese Aufenthaltstitel keineswegs nur auf Asylsuchende beschränkt sind. Sie können unter verschiedenen Voraussetzungen erteilt werden: aus Gründen des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Privat- und Familienlebens), nach fünfjährigem Aufenthalt und nachhaltiger Integration, nach einem Jahr mit einer Duldung oder für Opfer von Gewalt und Menschenhandel. Das BFA muss in jedem Asylverfahren, wenn sowohl Asyl wie auch subsidiärer Schutz abgelehnt werden, prüfen, ob eine Rückkehrentscheidung aufgrund des Schutzes des Privat- und Familienlebens dauerhaft unzulässig ist. Falls ja, wird ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen ausgestellt.
Insgesamt wurde 2021 3.130-mal ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, 2.130-mal (68%) an männliche, 1.000-mal (32%) an weibliche Personen. In 2.660 Fällen handelte es sich um Personen, die zuvor einen Asylantrag gestellt hatten, in 470 um solche ohne Asylantrag.
Die meisten Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erhielten 2021 irakische, afghanische und russische Staatsangehörige.
Asylentscheidungen in erster Instanz
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) trifft die Entscheidungen in Asylverfahren in erster Instanz. Gegen Bescheide des BFA kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Ein Teil der Entscheidungen des BFA wird in Beschwerdeverfahren aufgehoben oder abgeändert.
Mit der Zunahme der Asylanträge im Jahr 2021 verdoppelten sich zwar auch die vom BFA in Asylverfahren getroffenen Entscheidungen gegenüber dem Vorjahr, die Zahl der offenen Verfahren allerdings verdreifachte sich.
Das BFA hat 2021 in Asylverfahren 11.824-mal eine schutzgewährende Entscheidung (Asyl, subsidiärer Schutz, humanitärer Aufenthalt) getroffen.
In 9.489 Fällen wurde das Asylansuchen abgelehnt. Ablehnende Entscheidungen sind Zurück- und Abweisungen. Eine Zurückweisung des Asylantrags erfolgt, wenn ein anderer EU-Staat, die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island nach der Dublin-Verordnung für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, bei Drittstaatssicherheit oder bei unbegründeten Folgeanträgen. Abweisung bedeutet, dass bei einem Asylantrag nach inhaltlicher Prüfung sowohl Asyl wie auch subsidiärer Schutz und humanitärer Aufenthalt abgelehnt wurde.
Schließlich wurden noch 8.044 sonstige Entscheidungen getroffen. Darunter fallen insbesondere Einstellungen von Verfahren, wenn eine Person nicht mehr auffindbar oder freiwillig ausgereist ist. Daneben gibt es noch in einigen wenigen Fällen Gegenstandslosigkeiten und Aussetzungen von Asylverfahren.
40% der Entscheidungen des BFA waren 2021 Schutzgewährungen, 32% Ablehnungen und 27% sonstige Entscheidungen. Die Zahl der sonstigen Entscheidungen (also vor allem Verfahrenseinstellungen) hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen.
9.501 Personen wurde 2021 in erster Instanz der Asylstatus zugesprochen. Subsidiärer Schutz wurde vom BFA 2.135-mal gewährt, ein humanitäres Aufenthaltsrecht 188-mal.
3.780 Asylanträge wurden vom BFA bereits im Zulassungsverfahren zurückgewiesen. In 5.709 Fällen endete das Asylverfahren nach inhaltlicher Prüfung mit einer Abweisung des Antrags. Die sonstigen Entscheidungen haben sich gegenüber 2020 mehr als verdreifacht.
Asylentscheidungen in erster Instanz nach Herkunftsstaaten
Die meisten Asylanträge wurden 2021 von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen gestellt. Für Personen aus diesen beiden Staaten gab es auch die meisten Entscheidungen des BFA und die meisten am Jahresende noch offenen Verfahren.
71% der Asylgewährungen durch das BFA entfielen auf SyrerInnen. Auch subsidiärer Schutz wurde am öftesten Personen aus Syrien gewährt.
Zurückweisungen von Asylanträgen, z.B. wegen Dublin-Zuständigkeit eines anderen Staates, betrafen am häufigsten afghanische Staatsangehörige. Die größte Zahl an abweisenden Bescheiden (nach inhaltlicher Prüfung) stellte das BFA für AsylwerberInnen aus Marokko aus. Bemerkenswert ist die hohe Zahl von eingestellten Asylverfahren bei afghanischen Staatsangehörigen.
Die meisten Entscheidungen in Asylverfahren wurden vom BFA 2021 für Asylsuchende aus Syrien, Afghanistan und Marokko getroffen. Syrische Staatangehörige erhielten vom BFA großteils Asyl oder subsidiären Schutz. Bei AfghanInnen gab es zwar nur 22% Schutzgewährungen, jedoch mit 57% einen extrem hohen Anteil an sonstigen Entscheidungen (v.a. Verfahrenseinstellungen wegen Weiterreisen) und auch eine beträchtliche Zahl an Zurückweisungen (Dublin-Zuständigkeit eines anderen Staates). Bei Marokko wurden fast alle Asylanträge abgelehnt oder eingestellt.
Einen hohen Prozentsatz von Schutzgewährungen an den gesamten Entscheidungen gab es 2021 bei Anträgen von syrischen, somalischen und staatenlosen AsylwerberInnen. Bei Staatsangehörigen Tunesiens, Indiens, Algeriens und Marokkos endeten die meisten der Verfahren beim BFA mit einer Ablehnung des Asylantrags. Viele sonstige Entscheidungen wurden bei Personen aus Afghanistan, der Türkei, Bangladesch und dem Irak getroffen.
Lässt man Zurückweisungen und sonstige Entscheidungen beiseite, bleiben jene Entscheidungen, bei denen vom BFA auch inhaltlich geprüft wurde, ob Gründe für internationalen Schutz vorliegen oder nicht. Fast alle AsylwerberInnen aus Syrien erhielten nach inhaltlicher Prüfung ihres Antrags Asyl oder zumindest subsidiären Schutz. Staatenlosen und Personen aus Somalia und Afghanistan wurden in mehr als 80% der Fälle ein Schutzstatus erteilt. Auch iranische, russische, irakische und türkische Staatsangehörige erhielten in mehr als der Hälfte der Entscheidungen Asyl, subsidiären Schutz oder einen humanitären Aufenthaltstitel. Hingegen war bei Asylansuchen von Menschen aus Bangladesch, Pakistan, Ägypten, Tunesien, Algerien, Indien und Marokko eine Abweisung des Antrags der Regelfall.
Im Folgenden sind die Entwicklungen der Entscheidungen des BFA für einzelne Herkunftsstaaten über die letzten sechs Jahre dargestellt:
Anmerkungen
Als Quellen für die verwendeten Daten wurden insbesondere die Asylstatistiken des BMI und parlamentarische Anfragebeantwortungen herangezogen, ergänzt durch Daten aus den Jahresbilanzen des BFA, von Statistik Austria und von Eurostat.
Die parlamentarischen Anfragen über die Entscheidungen des BFA für 2019 bis 2021 wurden zu einem Zeitpunkt beantwortet, als die endgültigen Daten für das jeweilige Jahr noch nicht vorlagen. Es handelt sich daher für diese Jahre um vorläufige Daten, die von den endgültigen geringfügig abweichen können.
Für die Zahl der Asylanerkennungen vor 2002 wurde auf Tabellen der Statistik Austria zurückgegriffen. Diese wurden allerdings nur bis 2017 veröffentlicht und sind nicht mehr auf der Webseite der Statistik Austria abrufbar.
Bei den Daten von Eurostat ist zu beachten, dass die Gesamtzahlen der Asylanerkennungen, die von Österreich an Eurostat übermittelt wurden, von jenen in der Asylstatistik des BMI abweichen, insbesondere für die Jahre 2014 und 2016. Für 2021 gibt es nur eine geringfügige Differenz zwischen den Zahlen von Eurostat und des BMI (12.125 Asylanerkennungen laut Eurostat, 12.031 laut BMI Asylstatistik).