Asylstatistik Österreich 2018

Asylantragszahlen pro Jahr und Monat

2018 wurden in Österreich insgesamt 13.746 Asylanträge gestellt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Rückgang um 44,4 %. Nur im Zeitraum von 2006–2008 und 2010 gab es seit der Jahrtausendwende weniger Anträge als 2018.

Grafik: Jährliche Asylanträge in Österreich

Der Höchstwert bei den monatlichen Asylanträgen wurde 2018 zu Jahresbeginn im Jänner (1.509 Anträge), der niedrigste Wert am Jahresende im Dezember (894 Anträge) erreicht. 2017 waren die monatlichen Antragszahlen noch zwischen 1.584 und 2.512 gelegen.

Grafik: Monatliche Asylanträge in Österreich letzte 25 Monate

Weniger Asylanträge als im Dezember 2018 wurden zuletzt im April 2010 gestellt.

Grafik: Monatliche Asylanträge in Österreich seit 2001

84,5 % aller Asylanträge waren erstmalige Asylanträge, 15,5 % wurden von Personen gestellt, die bereits früher einmal ein Asylverfahren in Österreich durchlaufen haben. Am häufigsten wurden Mehrfachasylanträge von afghanischen (355 Mehrfachanträge), nigerianischen (284) und russischen (277) Staatsanghörigen eingebracht.

Grafik: Erst- und Mehrfachasylanträge

Herkunftsstaaten

Die meisten Asylanträge wurden 2018 wie schon in den Vorjahren von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen gestellt.

Karte und Grafik: Herkunftsstaaten von AsylwerberInnen 2018

Syrien hatte zwar 2018 wieder die meisten Asylsuchenden in Österreich, gleichzeitig aber auch den stärksten absoluten Rückgang der Asylantragszahlen im Vergleich zu 2017. Den größten relativen Rückgang gab es bei pakistanischen AsylwerberInnen (-83%). Von den Hauptherkunftsstaaten wies nur der Iran einen Anstieg auf, bei Georgien blieb die Zahl annähernd gleich, bei allen anderen Staaten gab es 2018 deutlich weniger Asylanträge als im Jahr zuvor.

Grafik: Vergleich Herkunftsstaaten von AsylwerberInnen 2017-2018

AsylwerberInnen nach Alter und Geschlecht

Der Anteil von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) unter den AsylwerberInnen ging von 5,5 % 2017 auf 2,8 % zurück. Von den 390 UMF waren 49 unter 14 Jahre alt. Besonders stark reduziert hat sich die Zahl von unbegleiteten Minderjährigen aus Afghanistan, von 694 UMF 2017 auf 163 im Jahr 2018 (2015 waren es überhaupt noch mehr als 5.600 UMF aus Afghanistan gewesen, die einen Asylantrag in Österreich gestellt hatten).

Grafik: Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen

Anmerkung: Das BMI zieht bei der Zuordnung zu den Altersgruppen jenes Alter heran, das zum Zeitpunkt der Auswertung von den nationalen Behörden akzeptiert wurde. Aufgrund von Altersfeststellungen kommt es daher immer wieder zu Berichtigungen im Nachhinein.

Der Anteil weiblicher AsylwerberInnen lag 2018 bei 39,6 % und war damit der höchste Wert seit zumindest 2002 (für die Zeit davor sind keine Daten verfügbar).

Grafik: Asylanträge nach Geschlecht

Die Hälfte der 2018 gestellten Asylanträge betraf Minderjährige (unter 18 Jahren). Bei den Erwachsenen entfallen zwei Drittel der Anträge auf Männer, ein Drittel auf Frauen. Bei den Minderjährigen ist die Geschlechterdifferenz weniger stark ausgeprägt.

Grafik: Asylanträge nach Alter und Geschlecht

Entscheidungen im Asylverfahren

Eine wichtige Vorbemerkung zu den folgenden Statistiken und Zahlen: In jedem Asylverfahren können bis zu drei Entscheidungen getroffen werden (Asyl ja/nein, subsidiärer Schutz ja/nein, humanitäres Aufenthaltsrecht ja/nein). In der Asylstatistik des BMI ist jedoch nicht näher erläutert, ob pro Asylverfahren nur eine oder eventuell auch mehrere Enscheidungen in die Statistik aufgenommen wurde (z.B. ob bei Gewährung von subsidiärem Schutz auch die damit verbundene negative Entscheidung zu Asyl in die Daten eingeflossen ist). Außerdem ist zu beachten dass unter den negativen Entscheidungen auch Entscheidungen zu Asylanträgen enthalten sind, die wegen Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaats zurückgewiesen wurden (Dublin-Verfahren). Diese Personen könnten aber durchaus Gründe für Asyl oder subsidiären Schutz gehabt haben. Aus diesen Gründen sind insbesondere die Zahlen zu den rechtskräftig negativen Entscheidungen mit Vorsicht zu betrachten.

14.696 Personen wurde im Jahr 2018 Asyl gewährt, 4.191 subsidiärer Schutz und 1.922 ein humanitärer Aufenthaltsstatus. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen deutlichen Rückgang bei den Schutzgewährungen. Gestiegen ist hingegen die Gesamtzahl der rechtskräftig negativen Entscheidungen.

Grafik: Asylentscheidungen 2014-2018

Anmerkung: Unter "Rechtskräftig negativ" sind alle negativen Entscheidungen zu Asyl, subsidiären Schutz und humanitären Aufenthalt zusammengezählt. "Sonstige Entscheidungen" sind v.a. Verfahrenseinstellungen.

Die meisten positiven Asylentscheidungen gab es 2018 für afghanische und syrische Staatsangehörige. Zwei Drittel aller Asylgewährungen entfielen auf diese beiden Staaten. 2017 hatte es noch deutlich mehr positive Asylentscheidungen für SyrerInnen (11.827) als für AfghanInnen (4.274) gegeben. Subsidiären Schutz erhielten am öftesten ebenfalls Personen aus Afghanistan.

Grafik: Asylentscheidungen nach Herkunftsländern

Während 90 % aller Asylentscheidungen bei SyrerInnen, 80 % bei Staatenlosen und 75 % bei IranerInnen mit einer Asylgewährung endeten, erhielten nur wenige Staatsangehörigen aus der Ukraine (23 positive Entscheidungen), Pakistan (34), Nigeria (18), Georgien (3) oder Indien (2) einen Asylstatus. Insgesamt wurden 47,6 % der Verfahren mit einer Asylgewährung, 41,8 % mit einer Ablehnung und 10,6 % mit einer sonstigen Entscheidung abgeschlossen.

Grafik: Asyl-Anerkennungswahrscheinlichkeit

Anmerkungen: Bei dieser Statistik ist zu beachten, dass nur Asylentscheidungen, nicht aber die Zuerkennungen bzw. Ablehnungen von subsidiärem Schutz oder humanitärem Aufenthalt, berücksichtigt sind. Als "Sonstige Entscheidungen" gelten v.a. Verfahrenseinstellungen (etwa weil die betreffende Person nicht mehr auffindbar ist). Zu den negativen Entscheidungen zählen auch Ablehnungnen im Zulassungsverfahren (z.B. wenn ein anderer EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist).

Sonstiges

Waren zu Jahresbeginn 2017 noch mehr als 76.000 Asylverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen, hat sich die Zahl der offenen Verfahren bis Ende 2018 auf 37.364 reduziert. 43 % der offenen Verfahren entfallen auf Asylverfahren von afghanischen Staatsangehörigen. Besonders drastisch war der Rückgang der offenen Verfahren in 1. Instanz (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl). Die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren in 2. Instanz stieg hingegen bis August 2018 weiter an, erst seit September 2018 gibt es einen leichten Rückgang.

Grafik: offene Asylverfahren

Anmerkung: Bei den offenen Verfahren in 1. Instanz sind auch jene Verfahren inkludiert, die zwar bereits entschieden, aber noch nicht rechtskräftig sind.

Nachdem zwischen 2013 und 2017 noch ca. 1.900 Flüchtlinge über humanitäre Aufnahmeprogramme nach Österreich gekommen waren, wurden 2018 keine Personen mehr über Resettlement (direkte Aufnahme von Flüchtlingen aus Erstaufnahmeländern, z.B. Jordanien) aufgenommen.

Grafik: Resettlement von Flüchtlingen

Anmerkungen

In der ursprünglichen Version des Artikels (9.2.2019) wurden die vorläufigen Zahlen über Asylanträge aus der Asyl-Monatsstatistik des BMI für Dezember 2018 verwendet. Diese wurden durch die nun vorliegenden endgültigen Zahlen aus der Jahresstatistik 2018 ersetzt. Insbesondere bei der Zahl der Asylanträge für unbegleitete Minderjährige wichen die vorläufigen Daten deutlich von den endgültigen ab.

Links zu den Datenquellen: