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28. August 2024

Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen Österreich 2024

Abschiebungen

Eine Abschiebung ist eine zwangsweise Außerlandesbringung von Fremden, gegen die eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist, wenn die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint, sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht zeitgerecht nachgekommen sind, auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, sie würden ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, oder sie einem Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot zuwider in das Bundesgebiet zurückgekehrt sind (vgl. Fremdenpolizeigesetz §46 Abs. 1).

Die Daten in den Detailstatistiken des BFA beziehen sich auf alle Abschiebungen, jene bei Eurostat nur auf jene von Drittstaatsangehörigen (Personen, die nicht BürgerInnen eines EU- oder EFTA-Staats sind).

Angegeben wird die Zahl der Abschiebungen. Einzelne Personen können auch mehrfach abgeschoben worden sein.

2024 wurden bis Ende Juni 2.855 Abschiebungen aus Österreich durchgeführt, davon betrafen 725 Drittstaatsangehörige.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich 2014–2024 1 619 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 585 3 359 3 371 4 750 2 855 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8784/GP25, 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der Abschiebungen pro Jahr (* 2024 bis Ende Juni) Abschiebungen aus Österreich 2014 – 2024
Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus Österreich 2019–2024 2 584 1 306 1 045 925 1 315 725 2019 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte für 2021-23 um ±2, für 2024 um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der Abschiebungen von Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates sind (* 2024 bis Ende Juni) Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus Österreich 2019 – 2024

In den Detailstatistiken des BFA wird die Zahl der Abschiebungen nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen) angegeben, bei Eurostat jene für alle Drittstaaten. Daten zu mehreren EU- oder EFTA-Staaten scheinen daher weder beim BFA noch bei Eurostat auf. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung gab es z.B. 2024 bis Ende April auch 24 Abschiebungen nach Deutschland.

Die Daten beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der abgeschobenen Personen, nicht auf den Staat, in den die Abschiebung stattgefunden hat. Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist.

Etwa ein Drittel aller Abschiebungen aus Österreich betraf im ersten Halbjahr 2024 slowakische, ein weiteres Drittel ungarische, rumänische und polnische StaatsbürgerInnen. Rückführungen von Drittstaatsangehörigen machten etwa ein Viertel der Abschiebungen aus, die meisten davon waren Personen aus Serbien.

Grafik: Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2024 900 451 272 200 171 96 84 70 69 59 39 35 35 30 26 318 andere Staaten Marokko Bosnien Indien Albanien Georgien Nigeria Irak Türkei Tschechien Bulgarien Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit aus Österreich bis Ende Juni Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2024
Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Staatsangehörigkeit 2024 170 70 65 60 40 35 35 30 25 25 20 15 15 10 10 Afghanistan Armenien Montenegro Syrien Moldau Kosovo Marokko Bosnien Albanien Indien Georgien Nigeria Irak Türkei Serbien Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte für 2024 um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der aus Österreich bis Ende Juni abgeschobenen Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates sind Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Staatsangehörigkeit 2024

Auch in den Vorjahren wurden vor allem slowakische, ungarische, rumänische, polnische und serbische Staatsangehörige aus Österreich abgeschoben.

Die höchste Zahl an Abschiebungen von Personen aus Drittstaaten, die nicht zur visumsfreien Einreise berechtigt sind, gab es bis 2023 bei nigerianischen, 2024 bisher bei türkischen Staatsangehörigen.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2017–2024 418 340 322 139 301 219 138 117 96 91 918 434 360 319 265 120 85 76 66 63 579 454 384 266 538 306 222 187 131 115 1 063 288 344 462 57 66 104 55 212 105 941 596 425 398 130 630 311 268 184 139 1 380 350 531 635 113 99 337 123 161 165 856 459 427 387 260 117 96 93 87 85 900 70 171 451 272 200 69 96 59 84 2021 2022 2023 2024* Türkei Bulgarien Albanien Nigeria Georgien Polen Rumänien Serbien Ungarn Slowakei Nigeria Irak Türkei Tschechien Bulgarien Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei Bulgarien Georgien Albanien Afghanistan Nigeria Polen Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Indien Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei Albanien Russland Afghanistan Georgien Polen Nigeria Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Türkei Georgien Indien Nigeria Bulgarien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei 2017 2018 2019 2020 Kosovo Marokko Afghanistan Algerien Polen Nigeria Serbien Ungarn Rumänien Slowakei Deutschland Afghanistan Tschechien Bulgarien Nigeria Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2024 bis Ende Juni) Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2017 – 2024

In den ersten sechs Monaten 2024 lag die Zahl der Abschiebungen von BürgerInnen der beiden Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn über dem Halbjahresdurchschnitt von 2023. Zugenommen haben auch Rückführungen von türkischen Staatsangehörigen: sie waren bis Ende Juni bereits höher als im gesamten Vorjahr.

Grafik: Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2019–2024 941 856 918 1063 1380 900 130 87 85 105 161 96 596 459 434 462 635 451 83 71 76 k.A. 165 84 425 387 360 344 531 272 311 96 120 104 123 59 398 260 265 212 337 200 139 117 k.A. 57 113 39 630 427 319 288 350 171 184 93 k.A. 43 46 35 Bulgarien Tschechien Nigeria Georgien Albanien '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* Slowakei Ungarn Rumänien Polen Serbien '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten Abschiebungen im Zeitraum 2019-2024 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der abgeschobenen Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2024 bis Ende Juni) Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2019 – 2024
Grafik: Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit (nur Drittstaaten) 2019–2024 618 425 315 285 345 170 45 10 30 65 100 35 63 85 55 55 65 70 110 62 35 30 50 30 306 96 110 90 120 60 53 33 40 25 20 25 138 117 45 55 110 40 266 49 65 5 15 10 184 93 60 40 45 35 95 61 25 35 35 10 Indien Bosnien Kosovo Afghanistan Nordmazedonien '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* Serbien Türkei Nigeria Georgien Albanien '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten Abschiebungen im Zeitraum 2019-2024 Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte für 2021-23 um ±2, für 2024 um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der abgeschobenen Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2024 bis Ende Juni) Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit (nur Drittstaaten) 2019 – 2024

Von den 725 Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen betrafen 675 männliche und 50 weibliche Personen. 715 Abgeschobene waren erwachsen, 10 minderjährig.

Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat der abgeschobenen Person sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist. 620 Abschiebungen erfolgten 2024 bisher in den Herkunftsstaat, 75 in einen anderen EU- oder EFTA-Staat und 30 in einen sonstigen Drittstaat.

Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht, Alter und Zielstaat 2024 50 675 weiblich männlich nach Geschlecht 10 715 Minderjährige Erwachsene nach Alter 75 620 30 in einen sonstigen Drittstaat in einen EU-/EFTA-Staat in den Herkunftsstaat nach Zielstaat der Abschiebung Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte für 2024 um ±4 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der aus Österreich abgeschobenen Personen Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht, Alter und Zielstaat 2024

Freiwillige Rückkehr

In den Statistiken des BMI zur freiwilligen Rückkehr sind nur Personen erfasst, bei denen es einen Nachweis der Ausreise gibt. Dies ist bei unterstützten Ausreisen, dokumentierten selbständigen Ausreisen und bei der Ausreise von strafrechtlich verurteilten Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes der Fall.

Bei der unterstützten Rückkehr wird die Ausreise über eine Rückkehrberatungseinrichtung organisiert. Auf Antrag kann eine finanzielle Unterstützung (Reintegrationshilfe) gewährt werden. Eine unterstützte Rückkehr kann auch während eines noch laufenden Asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens oder durch aufenthaltsberechtigte Personen in Anspruch genommen werden.

Bei selbständig organisierten Ausreisen kann die Bestätigung der Ausreise durch die Grenzkontrollbehörden oder durch Kontaktaufnahme mit den österreichischen Behörden nach der Rückkehr erfolgen. Auch hier sind teilweise Personen umfasst, die nicht ausreisepflichtig gewesen wären. Für 2022 werden in der BFA-Statistik z.B. 2.317 selbständige Ausreisen von UkrainerInnen angegeben.

Bei strafrechtlich verurteilten Personen, die sich nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bereit erklären, unverzüglich der Ausreiseverpflichtung in den Herkunftsstaat nachzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom weiteren Vollzug der Strafe abgesehen werden.

Ausreisen in das Herkunftsland oder die Weiterreise in einen anderen Staat geschehen oft jedoch ohne Kenntnis der österreichischen Behörden und sind dann in den Statistiken nicht umfasst.

2024 wurden bis Ende Juni 3.080 freiwillige Ausreisen registriert.

Grafik: Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2024 5 152 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 8 079 6 910 3 080 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen pro Jahr (* 2024 bis Ende Juni) Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2024

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen (davon 2.319 selbständige und 24 unterstützte Ausreisen)

Die meisten Personen, die freiwillig zurückgekehrt sind, waren im ersten Halbjahr 2024 türkische Staatsangehörige. In den Jahren zuvor gab es – mit Ausnahme von 2022, wo eine hohe Zahl an Ausreisen von UkrainerInnen in der BFA-Statistik aufscheint – die meisten freiwilligen Ausreisen stets nach Serbien.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2017–2024 682 698 239 296 383 160 287 190 173 189 882 352 306 208 197 193 179 170 167 165 762 629 360 325 294 251 250 227 226 225 2 341 791 267 386 352 226 235 262 204 213 865 323 300 296 295 292 267 231 223 206 836 222 560 417 416 243 417 341 259 194 723 273 260 254 243 230 211 173 158 154 666 317 92 182 156 128 133 113 60 61 2021 2022 2023 2024* Nordmazedonien Nigeria Türkei Bosnien Ukraine Rumänien Albanien China Georgien Serbien Bosnien Nordmazedonien Rumänien China Russland Albanien Indien Georgien Serbien Türkei Nordmazedonien Afghanistan Russland Albanien China Ukraine Rumänien Georgien Irak Serbien Nordmazedonien Rumänien Russland China Albanien Indien Georgien Ukraine Türkei Serbien Rumänien Nigeria Albanien China Afghanistan Ukraine Georgien Russland Irak Serbien Nordmazedonien Bosnien Indien Türkei China Rumänien Georgien Albanien Serbien Ukraine 2017 2018 2019 2020 Iran China Nordmazedonien Georgien Afghanistan Rumänien Russland Ukraine Irak Serbien Bosnien Irak Georgien Nigeria Russland China Ukraine Rumänien Albanien Serbien EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 2483/GP26, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit, die freiwillig zurückgekehrt sind (* 2024 bis Ende Juni) Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2017 – 2024

2024 ist vor allem die Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen aus der Türkei deutlich angestiegen und war bis Ende Juni bereits höher als im gesamten Vorjahr.

Grafik: Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2019–2024 202 173 k.A. 235 560 666 231 143 193 154 243 128 865 723 882 791 836 317 292 260 197 262 259 113 300 273 170 352 417 182 296 243 306 267 222 92 140 92 k.A. 226 416 156 203 211 165 213 178 60 267 254 352 386 341 133 295 230 208 2341 417 41 Russland China Rumänien Bosnien Ukraine '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* Türkei Serbien Georgien Indien Albanien '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* '19 '20 '21 '22 '23 '24* Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten freiwillig zurückgekehrten Personen im Zeitraum 2019-2024 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2019 – 2024

72 Prozent der freiwilligen Ausreisen entfielen auf männliche Personen.

In 1.537 Fällen wurde eine unterstützte Rückkehr in Anspruch genommen, 1.367 waren dokumentierte selbständige Ausreisen. 176 Ausreisen betrafen strafrechtlich verurteilte Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2024 2 204 870 6 keine Angabe weiblich männlich nach Geschlecht 1 537 1 367 176 nach §133a StVG sonstige Ausreise unterstützte Ausreise nach Art der Rückkehr Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2024

Dublin-Überstellungen

Im Gegensatz zu den Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen betreffen Dublin-Überstellungen nur Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. In der Dublin-III-Verordnung der EU wird geregelt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Partnerstaaten der Dublin-Verordnung sind alle 27 EU- und die 4 EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

In der BFA-Statistik findet sich nur die Gesamtzahl der Überstellungen aus und nach Österreich. Bezüglich der Partnerstaaten und der Herkunftsstaaten der überstellten Personen gibt es nur Angaben über die Zahl der eingeleiteten Konsultationsverfahren, aber nicht über die Zahl der Überstellungen.

Bei Eurostat sind zwar Daten zu den Dublin-Überstellungen zwischen den einzelnen Partnerstaaten verfügbar, allerdings nur auf jährlicher Basis (aktuell bis 2023). Daten zur Staatsangehörigkeit der überstellten Personen fehlen aber auch hier.

2024 wurden bis Ende Juni im Rahmen der Dublin-Verordnung 618 AsylwerberInnen von Österreich in andere Partnerstaaten überstellt, 1.016 Personen wurden aus Partnerstaaten nach Österreich zurückgebracht. Seit 2022 übertrifft die Zahl der Rückführungen nach Österreich jene der von Österreich ausgehenden Überstellungen.

Grafik: Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008–2024 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 1 282 1 504 1 435 927 1 009 1 145 1 076 1 247 2 572 3 738 2 291 1 341 687 828 1 100 1 240 618 628 742 845 609 709 765 254 480 559 742 994 903 510 690 1 575 2 166 1 016 Überstellungen aus Österreich Überstellungen nach Österreich Jahr Datenquellen: Eurostat (bis 2021), BFA-Detailstatistiken (ab 2022) Zahl der aus bzw. nach Österreich überstellten Personen (* 2024 bis Ende Juni) Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008 – 2024

Für 2024 sind bei Eurostat noch keine Daten zu den Dublin-Überstellungen verfügbar.

Österreich hat 2023 die meisten Überstellungen nach Deutschland, Kroatien, Rumänien und Bulgarien durchgeführt. Keine Überstellungen gab es nach Griechenland (dorthin werden seit 2011 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keine Rückführungen mehr durchgeführt) und nach Italien (nimmt seit Dezember 2022 keine AsylwerberInnen, für die es laut der Dublin-Verordnung zuständig wäre, mehr zurück).

Die meisten Dublin-Überstellungen nach Österreich gab es aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich.

Grafik: Dublin-Überstellungen aus Österreich 2023 Tschechien 11 Belgien 16 Deutschland 295 Niederlande 49 Dänemark 1 Norwegen 2 Schweden 20 Ungarn 1 Estland 5 Finnland 14 Litauen 7 Lettland 5 Polen 50 Rumänien 152 Slowakei 11 Portugal 3 Spanien 50 Frankreich 89 Schweiz 60 Malta 2 Kroatien 263 Slowenien 15 Zypern 5 Bulgarien 114 Dublin-Staaten mit Überstellungen aus Österreich ohne Überstellungen aus Österreich Österreich Überstellungen mehr als 200 100 – 199 50 – 99 10 – 49 bis 9 Datenquelle: Eurostat Zahl der von Österreich in verschiedene Dublin-Staaten überstellten Personen Dublin-Überstellungen aus Österreich 2023
Grafik: Dublin-Überstellungen nach Österreich 2023 Lux. 4 Tschechien 11 Belgien 143 Deutschland 1 080 Niederlande 142 Dänemark 17 Norwegen 20 Island 3 Schweden 25 Ungarn 6 Finnland 13 Litauen 1 Polen 4 Rumänien 1 Slowakei 4 Portugal 1 Frankreich 333 Schweiz 339 Li. 2 Italien 10 Zypern 2 Griechenland 3 Bulgarien 2 Dublin-Staaten mit Überstellungen nach Österreich ohne Überstellungen nach Österreich Österreich Überstellungen mehr als 500 100 – 499 50 – 99 10 – 49 bis 9 Datenquelle: Eurostat Zahl der aus verschiedenen Dublin-Staaten nach Österreich überstellten Personen Dublin-Überstellungen nach Österreich 2023

Österreich hat 295 Personen nach Deutschland überstellt, gleichzeitig 1.080 Asylsuchende aus Deutschland zurückgenommen.

Grafik: Dublin-Überstellungen zwischen Österreich und den anderen Dublin-Staaten 2023 Kroatien Rumänien Bulgarien Spanien Polen Slowenien Slowakei Litauen Estland Lettland Zypern Malta Portugal Finnland Irland Tschechien Liechtenstein Griechenland Island Luxemburg Schweden Ungarn Italien Dänemark Norwegen Niederlande Belgien Frankreich Schweiz Deutschland 263 152 114 50 50 15 11 7 5 5 5 2 3 14 0 11 0 0 0 0 20 1 0 1 2 49 16 89 60 295 0 1 2 0 4 0 4 1 0 0 2 0 1 13 0 11 2 3 3 4 25 6 10 17 20 142 143 333 339 1080 aus Österreich nach Österreich Anmerkung: Staaten sind nach der Differenz aus Überstellungen nach und aus Österreich angeordnet Datenquelle: Eurostat Überstellungen vom jeweiligen Dublin-Staat nach Österreich bzw. von Österreich in den Dublin-Staat Dublin-Überstellungen zwischen Österreich und den anderen Dublin-Staaten 2023

2023 ist die Zahl der Dublin-Überstellungen von Österreich nach Kroatien und Bulgarien angestiegen. Nach Italien gab es keine Rückführungen mehr.

Zugenommen haben Überstellungen nach Österreich aus Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden.

Grafik: Entwicklung der Dublin-Überstellungen aus Österreich 2017–2023 928 645 380 252 283 330 295 184 81 69 56 44 83 89 54 31 11 22 30 28 49 78 45 13 4 9 37 263 75 39 41 31 20 36 60 79 44 20 9 16 18 20 21 26 18 34 131 90 152 216 52 26 8 12 23 50 75 57 18 11 7 10 11 96 8 15 1 5 31 114 61 27 36 16 26 39 50 1 562 1 105 570 192 162 263 0 Niederlande Schweden Tschechien Italien Frankreich Schweiz Polen Spanien '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 Deutschland Kroatien Rumänien Bulgarien '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 Anmerkung: dargestellt sind die 12 Partnerstaaten mit den meisten Überstellungen aus Österreich im Zeitraum von 2017 bis 2023 Datenquelle: Eurostat Zahl der Dublin-Überstellungen pro Jahr in den jeweiligen Parnterstaat Entwicklung der Dublin-Überstellungen aus Österreich 2017 – 2023
Grafik: Entwicklung der Dublin-Überstellungen nach Österreich 2017–2023 237 557 468 193 334 791 1 080 58 40 51 26 28 46 142 5 7 9 3 7 35 11 70 78 50 39 90 178 339 29 13 13 9 15 29 25 3 18 14 5 0 7 10 44 77 146 137 128 298 333 3 2 3 2 7 17 20 7 12 5 5 3 4 6 19 24 26 18 12 118 143 16 10 10 3 4 8 17 225 118 81 54 48 14 3 Tschechien Italien Ungarn Griechenland Niederlande Schweden Norwegen Dänemark '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 Deutschland Schweiz Frankreich Belgien '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 Anmerkung: dargestellt sind die 12 Partnerstaaten mit den meisten Überstellungen nach Österreich im Zeitraum von 2017 bis 2023 Datenquelle: Eurostat Zahl der Dublin-Überstellungen pro Jahr aus dem jeweiligen Parnterstaat Entwicklung der Dublin-Überstellungen nach Österreich 2017 – 2023

Gesamtausreisen

Insgesamt gab es im ersten Halbjahr 2024 6.553 dokumentierte Ausreisen aus Österreich, davon 2.855 Abschiebungen, 618 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung und 3.080 freiwillige Ausreisen.

Grafik: Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2024 3 359 3 585 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 371 4 750 2 855 1 299 2 599 3 761 2 287 1 347 679 838 1 100 1 240 618 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 5 152 8 079 6 910 3 080 9 148 8 815 8 355 10 805 12 121 12 831 12 432 12 550 12 900 6 553 2021 '20 '15 '16 '17 '18 '19 '22 '23 2024* Ausreisen gesamt freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Abschiebungen Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parl. Anfragebeanwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 7574/GP27, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Ausreisen insgesamt, der Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwilligen Ausreisen (* 2024 bis Ende Juni) Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2024

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen

Der Großteil der Ausreisen von slowakischen, ungarischen, rumänischen oder polnischen Staatsangehörigen waren Abschiebungen. Bei Drittstaatsangehörigen überwogen meist freiwillige Ausreisen oder Dublin-Überstellungen (z.B. bei SyrerInnen).

Grafik: Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2024 282 26 30 84 59 96 69 35 35 200 39 272 451 171 70 900 897 60 52 22 113 47 133 128 156 45 182 92 31 317 666 56 155 46 61 41 31 56 155 35 1 334 73 79 82 91 103 117 118 124 147 169 188 202 215 218 230 364 482 489 771 957 andere Staaten Afghanistan Algerien Marokko Bosnien Tschechien Nigeria Bulgarien China Irak Albanien Russland Indien Syrien Polen Georgien Rumänien Ungarn Serbien Türkei Slowakei Ausreisen gesamt Abschiebungen freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 20 sind nicht beschriftet Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Ausreisen durch Abschiebung, freiwillige Rückkehr oder Dublin-Überstellung Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2024

Anmerkungen

In den seit 2022 verfügbaren BFA-Detailstatistiken werden quartalsweise Daten zu Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und zu freiwillig zurückgekehrten Personen veröffentlicht. Die Zahlen zu den Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit sind allerdings unvollständig, da nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, Dublin-Überstellungen, freiwillige Rückkehr) die Zahl der Abschiebungen angegeben wird. Für die Dublin-Überstellungen wird nur eine Gesamtzahl angeführt, keine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit oder Zielstaat.

Daten zu Abschiebungen und freiwilliger Rückkehr für die Jahre vor 2022 stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.

Bei Eurostat sind Jahres- und Quartalsdaten über Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu finden. Im Gegensatz zur BFA-Statistik werden dort nur Drittstaatsangehörige berücksichtigt. Die angegebenen Werte sind ab 2021 auf Vielfache von 5 gerundet. Bei der Summierung der gerundeten Quartalsdaten für das erste Halbjahr ergibt sich dadurch eine Ungenauigkeit von ±4. Da für 2018 offensichtlich Abschiebungen und freiwillige Ausreisen vertauscht wurden, wurden hier nur die Zahlen ab 2019 verwendet.

Die in den Grafiken verwendeten Daten zu den Dublin-Überstellungen sind ebenfalls zum Großteil den Eurostat-Datenbanken entnommen. Für 2024 sind allerdings noch keine Zahlen verfügbar.