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4. März 2026

Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen Österreich 2025

Bei den angegebenen Daten für 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die endgültige Jahresstatistik wird vom Innenministerium üblicherweise Ende März veröffentlicht.

Abschiebungen

Eine Abschiebung ist eine zwangsweise Außerlandesbringung von Fremden, gegen die eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist, wenn die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint, sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht zeitgerecht nachgekommen sind, auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, sie würden ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, oder sie einem Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot zuwider in das Bundesgebiet zurückgekehrt sind (vgl. Fremdenpolizeigesetz §46 Abs. 1).

Die Daten in den Detailstatistiken des BFA beziehen sich auf alle Abschiebungen, jene bei Eurostat nur auf jene von Drittstaatsangehörigen (Personen, die nicht BürgerInnen eines EU- oder EFTA-Staats sind).

Angegeben wird die Zahl der Abschiebungen. Einzelne Personen können auch mehrfach abgeschoben worden sein.

Bei Eurostat sind derzeit für 2025 nur Quartalsdaten verfügbar. Die Jahressumme wurde aus der Summe der auf Vielfache von 5 gerundeten Quartalsdaten berechnet und kann wegen der Rundungen um ±8 vom tatsächlichen Wert abweichen.

2025 wurden 5.854 Abschiebungen aus Österreich durchgeführt, davon betrafen rund 1.550 (26 Prozent) Drittstaatsangehörige.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich 2014–2025 1 619 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 585 3 359 3 371 4 750 5 792 5 879 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8784/GP25, 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der Abschiebungen pro Jahr Abschiebungen aus Österreich 2014 – 2025
Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus Österreich 2019–2025 2 584 1 306 1 045 925 1 315 1 435 1 550 2019 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte für 2021-24 um ±2, für 2025 um ±8 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der Abschiebungen von Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates sind Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus Österreich 2019 – 2025

Die Daten beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der abgeschobenen Personen, nicht auf den Staat, in den die Abschiebung stattgefunden hat. Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist.

Die meisten Abschiebungen gab es 2025 in die beiden Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn. Bei den Drittstaatsangehörigen bildeten türkische und serbische Staatsangehörige die größten Gruppen unter den abgeschobenen Personen.

Die in den Statistiken aufscheinenden Abschiebungen von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen erfolgten zumeist in andere EU- oder EFTA-Staaten. Abschiebungen in den Herkunftsstaat waren Einzelfälle: es gab jeweils 3 Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien.

Grafik: Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2025 1 654 1 019 621 367 324 276 210 158 117 97 89 59 52 51 51 50 49 47 46 44 41 432 andere Staaten Syrien Kroatien Kosovo Marokko Irak Afghanistan Indien Albanien Bosnien Algerien Deutschland Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Serbien Türkei Polen Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortung 4045-BR Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit aus Österreich Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2025

In den letzten Jahren wurden vor allem slowakische, ungarische, rumänische, polnische und serbische Staatsangehörige aus Österreich abgeschoben.

Die höchste Zahl an Abschiebungen von Personen aus Drittstaaten, die nicht zur visumsfreien Einreise berechtigt waren, gab es bis 2023 bei nigerianischen, 2024 und 2025 bei türkischen Staatsangehörigen.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2018–2025 579 454 384 266 538 306 222 187 131 115 1 063 288 344 462 57 66 104 55 212 105 941 596 425 398 130 630 311 268 184 139 1 380 350 531 635 113 99 337 123 161 165 856 459 427 387 260 117 96 93 87 85 1 813 158 361 866 569 425 127 199 180 89 918 434 360 319 265 120 85 76 66 63 1 654 324 1 019 621 276 367 97 210 117 158 2022 2023 2024 2025 Deutschland Afghanistan Tschechien Bulgarien Nigeria Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Serbien Türkei Polen Rumänien Ungarn Slowakei Türkei Bulgarien Albanien Nigeria Georgien Polen Rumänien Serbien Ungarn Slowakei Deutschland Nigeria Türkei Tschechien Bulgarien Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei Bulgarien Georgien Albanien Afghanistan Nigeria Polen Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Indien Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei 2018 2019 2020 2021 Albanien Russland Afghanistan Georgien Polen Nigeria Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Türkei Georgien Indien Nigeria Bulgarien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 7574/GP27, 9727/GP27, 636/GP28 Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2018 – 2025

Die erzwungenen Rückführungen von SlowakInnen sind 2025 zurückgegangen, jene von UngarInnen hingegen angestiegen. Die Zahl der Abschiebungen von türkischen Staatsangehörigen hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.

Grafik: Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2021–2025 918 1063 1380 1813 1654 319 288 350 361 276 434 462 635 866 1019 76 k.A. 165 180 210 360 344 531 569 621 85 105 161 199 158 265 212 337 425 367 120 104 123 127 117 56 55 67 158 324 k.A. 57 113 76 97 Serbien Tschechien Bulgarien Nigeria Georgien '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 Slowakei Ungarn Rumänien Polen Türkei '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten Abschiebungen im Zeitraum 2021-2025 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9727/GP27, 15846/GP27 Zahl der abgeschobenen Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2021 – 2025

88 Prozent der Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen betrafen männliche, 94 Prozent erwachsene Personen.

Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat der abgeschobenen Person sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist. 1.305 Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen erfolgten 2025 in den Herkunftsstaat, 195 in einen anderen EU- oder EFTA-Staat und 50 in einen sonstigen Drittstaat.

Grafik: Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht, Alter und Zielstaat 2025 190 1 350 weiblich männlich nach Geschlecht 100 1 450 Minderjährige Erwachsene nach Alter 195 1 305 50 in einen sonstigen Drittstaat in einen EU-/EFTA-Staat in den Herkunftsstaat nach Zielstaat der Abschiebung Datenquelle: Eurostat; durch Rundungen in den Eurostat-Daten können die Werte um ±8 von den tatsächlichen Werten abweichen Zahl der aus Österreich abgeschobenen Personen Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen nach Geschlecht, Alter und Zielstaat 2025

Freiwillige Rückkehr

In den Statistiken des BMI zur freiwilligen Rückkehr sind nur Personen erfasst, bei denen es einen Nachweis der Ausreise gibt. Dies ist bei unterstützten Ausreisen, dokumentierten selbständigen Ausreisen und bei der Ausreise von strafrechtlich verurteilten Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes der Fall.

Bei der unterstützten Rückkehr wird die Ausreise über eine Rückkehrberatungseinrichtung organisiert. Auf Antrag kann eine finanzielle Unterstützung (Reintegrationshilfe) gewährt werden. Eine unterstützte Rückkehr kann auch während eines noch laufenden Asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens oder durch aufenthaltsberechtigte Personen in Anspruch genommen werden.

Bei selbständig organisierten Ausreisen kann die Bestätigung der Ausreise durch die Grenzkontrollbehörden oder durch Kontaktaufnahme mit den österreichischen Behörden nach der Rückkehr erfolgen. Auch hier sind teilweise Personen umfasst, die nicht ausreisepflichtig gewesen wären. Für 2022 werden in der BFA-Statistik z.B. 2.317 selbständige Ausreisen von UkrainerInnen angegeben.

Bei strafrechtlich verurteilten Personen, die sich nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bereit erklären, unverzüglich der Ausreiseverpflichtung in den Herkunftsstaat nachzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom weiteren Vollzug der Strafe abgesehen werden.

Ausreisen in das Herkunftsland oder die Weiterreise in einen anderen Staat geschehen oft jedoch ohne Kenntnis der österreichischen Behörden und sind dann in den Statistiken nicht umfasst.

2025 wurden 7.355 freiwillige Ausreisen registriert.

Grafik: Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2025 5 152 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 8 079 6 910 6 595 7 497 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen pro Jahr Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2025

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen (davon 2.319 selbständige und 24 unterstützte Ausreisen)

Die meisten Personen, die 2025 freiwillig zurückgekehrt sind, waren türkische und syrische Staatsangehörige.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2018–2025 762 629 360 325 294 251 250 227 226 225 2 341 791 267 386 352 226 235 262 204 213 865 323 300 296 295 292 267 231 223 206 836 222 560 417 416 243 417 341 259 194 723 273 260 254 243 230 211 173 158 154 133 1 273 622 241 340 339 320 218 255 139 882 352 306 208 197 193 179 170 167 165 1 314 310 805 497 411 224 237 187 212 177 2022 2023 2024 2025 Bosnien Irak Georgien Nigeria Russland China Ukraine Rumänien Albanien Serbien Ukraine Russland China Georgien Albanien Rumänien Indien Serbien Syrien Türkei Nordmazedonien Nigeria Türkei Bosnien Ukraine Rumänien Albanien China Georgien Serbien Slowakei Nordmazedonien Russland Rumänien China Albanien Indien Georgien Serbien Türkei Nordmazedonien Afghanistan Russland Albanien China Ukraine Rumänien Georgien Irak Serbien Nordmazedonien Rumänien Russland China Albanien Indien Georgien Ukraine Türkei Serbien 2018 2019 2020 2021 Rumänien Nigeria Albanien China Afghanistan Ukraine Georgien Russland Irak Serbien Nordmazedonien Bosnien Indien Türkei China Rumänien Georgien Albanien Serbien Ukraine EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit, die freiwillig zurückgekehrt sind Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2018 – 2025

Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024 sind 2025 805 SyrerInnen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.

Grafik: Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2021–2025 k.A. 235 560 1273 1314 352 386 341 320 237 k.A. 64 101 99 805 170 352 417 340 224 882 791 836 622 497 197 262 259 255 212 k.A. 226 416 339 411 193 154 243 218 187 306 267 222 241 310 208 2341 417 98 177 Albanien Georgien China Russland Ukraine '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 Türkei Syrien Serbien Indien Rumänien '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 '21 '22 '23 '24 '25 Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten freiwillig zurückgekehrten Personen im Zeitraum 2021-2025 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortung 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2021 – 2025

70 Prozent der freiwilligen Ausreisen entfielen auf männliche Personen.

In 3.421 Fällen wurde eine unterstützte Rückkehr in Anspruch genommen, 3.552 waren dokumentierte selbständige Ausreisen. 382 Ausreisen betrafen strafrechtlich verurteilte Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2025 5 114 2 235 6 keine Angabe weiblich männlich nach Geschlecht 3 421 3 552 382 nach §133a StVG unterstützte Ausreise sonstige Ausreise nach Art der Rückkehr Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2025

Dublin-Überstellungen

Im Gegensatz zu den Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen betreffen Dublin-Überstellungen nur Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. In der Dublin-III-Verordnung der EU wird geregelt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Partnerstaaten der Dublin-Verordnung sind alle 27 EU- und die 4 EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

In der BFA-Statistik findet sich nur die Gesamtzahl der Überstellungen aus und nach Österreich. Bezüglich der Partnerstaaten und der Herkunftsstaaten der überstellten Personen gibt es nur Angaben über die Zahl der eingeleiteten Konsultationsverfahren, aber nicht über die Zahl der Überstellungen.

Bei Eurostat werden Daten zu den Dublin-Überstellungen zwischen den einzelnen Partnerstaaten veröffentlicht, allerdings nur auf jährlicher Basis. Zahlen für 2025 sind derzeit noch nicht verfügbar.

2025 wurden im Rahmen der Dublin-Verordnung 947 AsylwerberInnen von Österreich in andere Partnerstaaten überstellt, 681 Personen wurden aus Partnerstaaten nach Österreich gebracht. Es gab damit um 266 mehr Überstellungen aus als nach Österreich. 2022 bis 2024 hatte die Zahl der Überführungen nach Österreich jene der von Österreich ausgehenden übertroffen.

Grafik: Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008–2025 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 1 282 1 504 1 435 927 1 009 1 145 1 076 1 247 2 572 3 738 2 291 1 341 687 828 1 100 1 240 1 181 947 628 742 845 609 709 765 254 480 559 742 994 903 510 690 1 575 2 166 1 511 681 Überstellungen aus Österreich Überstellungen nach Österreich Jahr Datenquellen: Eurostat (bis 2021), BFA-Detailstatistiken (ab 2022) Zahl der aus bzw. nach Österreich überstellten Personen Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008 – 2025

Gesamtausreisen

Insgesamt gab es 2025 14.156 dokumentierte Ausreisen aus Österreich, davon 5.854 Abschiebungen, 947 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung und 7.355 freiwillige Ausreisen.

Grafik: Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2025 3 359 3 585 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 371 4 750 5 792 5 854 1 299 2 599 3 761 2 287 1 347 679 838 1 100 1 240 1 181 947 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 5 152 8 079 6 910 6 595 7 355 9 148 8 815 8 355 10 805 12 121 12 831 12 432 12 550 12 900 13 568 14 156 2021 '20 '15 '16 '17 '18 '19 '22 '23 '24 2025 Ausreisen gesamt freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Abschiebungen Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parl. Anfragebeanwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 7574/GP27, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Ausreisen insgesamt, der Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwilligen Ausreisen Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2025

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen

Der Großteil der Ausreisen von slowakischen, ungarischen, rumänischen und polnischen Staatsangehörigen waren Abschiebungen. Bei Drittstaatsangehörigen überwogen meist freiwillige Ausreisen oder Dublin-Überstellungen.

Grafik: Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2025 615 158 117 210 367 276 621 1 019 324 1 654 2 176 120 177 101 212 187 237 224 411 497 805 310 127 1 314 169 309 119 112 3 100 172 193 198 201 207 216 236 247 258 264 290 350 417 480 777 926 931 1 146 1 724 1 823 andere Staaten Bosnien Marokko Ukraine Afghanistan Algerien Bulgarien Nigeria China Russland Tschechien Albanien Georgien Polen Indien Serbien Syrien Rumänien Ungarn Türkei Slowakei Ausreisen gesamt Abschiebungen freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 100 sind nicht beschriftet Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Ausreisen durch Abschiebung, freiwillige Rückkehr oder Dublin-Überstellung Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2025

Anmerkungen

In den seit 2022 verfügbaren BFA-Detailstatistiken werden quartalsweise Daten zu Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und zu freiwillig zurückgekehrten Personen veröffentlicht. Die Zahlen zu den Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit sind allerdings unvollständig, da nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, Dublin-Überstellungen, freiwillige Rückkehr) die Zahl der Abschiebungen angegeben wird. Für die Dublin-Überstellungen wird nur eine Gesamtzahl angeführt, keine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit oder Zielstaat.

Daten zu Abschiebungen und freiwilliger Rückkehr für die Jahre vor 2022 und teilweise für 2024 und 2025 stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.

Bei Eurostat sind Jahres- und Quartalsdaten über Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu finden. Im Gegensatz zur BFA-Statistik werden dort nur Drittstaatsangehörige berücksichtigt. Die angegebenen Werte sind ab 2021 auf Vielfache von 5 gerundet. Da für 2025 noch keine Jahresdaten verfügbar sind, wurde auf die Quartalszahlen zurückgegriffen. Durch die Summierung der gerundeten Quartalsdaten ist allerdings eine Abweichung von ±8 von den tatsächlichen Werten möglich. Da für 2018 in den Eurostat-Daten offensichtlich Abschiebungen und freiwillige Ausreisen vertauscht wurden, wurden hier nur die Zahlen ab 2019 verwendet.

Die Daten von BMI und Eurostat wurden am 23.1. bzw. 30.1.2026 abgerufen.