Eine Abschiebung ist eine zwangsweise Außerlandesbringung von Fremden, gegen die eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist, wenn die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint, sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht zeitgerecht nachgekommen sind, auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, sie würden ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, oder sie einem Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot zuwider in das Bundesgebiet zurückgekehrt sind (vgl. Fremdenpolizeigesetz §46 Abs. 1).
Die Daten in den Detailstatistiken des BFA beziehen sich auf alle Abschiebungen, jene bei Eurostat nur auf jene von Drittstaatsangehörigen (Personen, die nicht BürgerInnen eines EU- oder EFTA-Staats sind).
Angegeben wird die Zahl der Abschiebungen. Einzelne Personen können auch mehrfach abgeschoben worden sein.
2025 wurden 5.879 Abschiebungen aus Österreich durchgeführt.
Fast drei Viertel der Abschiebungen entfielen allerdings auf BürgerInnen anderer EU- und EFTA-Staaten.
In den Detailstatistiken des BFA wird die Zahl der Abschiebungen nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen) angegeben und ist daher unvollständig. Daten zu Abschiebungen von Staatsangehörigen anderer Staaten wurden wenn möglich durch Angaben aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen ergänzt (eine solche ist allerdings für 2023 nicht verfügbar).
Die Daten beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der abgeschobenen Personen, nicht auf den Staat, in den die Abschiebung stattgefunden hat. Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist.
Die in den Statistiken aufscheinenden Abschiebungen von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen erfolgten zumeist in andere EU- oder EFTA-Staaten. Abschiebungen in den Herkunftsstaat waren Einzelfälle: es gab 2025 jeweils 3 Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien.
Die meisten Abschiebungen gab es 2025 in die beiden Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn. Bei den Drittstaatsangehörigen bildeten türkische und serbische Staatsangehörige die größten Gruppen unter den abgeschobenen Personen.
In den letzten Jahren wurden vor allem slowakische, ungarische, rumänische, polnische und serbische Staatsangehörige aus Österreich abgeschoben.
Die höchste Zahl an Abschiebungen von Personen aus Drittstaaten, die nicht zur visumsfreien Einreise berechtigt waren, gab es bis 2023 bei nigerianischen, 2024 und 2025 bei türkischen Staatsangehörigen.
Die erzwungenen Rückführungen von SlowakInnen sind 2025 zurückgegangen, jene von UngarInnen hingegen angestiegen. Die Zahl der Abschiebungen von türkischen Staatsangehörigen hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.
88 Prozent der Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen 2025 betrafen männliche, 94 Prozent erwachsene Personen.
Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat der abgeschobenen Person sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist. 1.305 Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen erfolgten 2025 in den Herkunftsstaat, 195 in einen anderen EU- oder EFTA-Staat und 50 in einen sonstigen Drittstaat.
Freiwillige Rückkehr
In den Statistiken des BMI zur freiwilligen Rückkehr sind nur Personen erfasst, bei denen es einen Nachweis der Ausreise gibt. Dies ist bei unterstützten Ausreisen, dokumentierten selbständigen Ausreisen und bei der Ausreise von strafrechtlich verurteilten Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes der Fall.
Bei der unterstützten Rückkehr wird die Ausreise über eine Rückkehrberatungseinrichtung organisiert. Auf Antrag kann eine finanzielle Unterstützung (Reintegrationshilfe) gewährt werden. Eine unterstützte Rückkehr kann auch während eines noch laufenden Asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens oder durch aufenthaltsberechtigte Personen in Anspruch genommen werden.
Bei selbständig organisierten Ausreisen kann die Bestätigung der Ausreise durch die Grenzkontrollbehörden oder durch Kontaktaufnahme mit den österreichischen Behörden nach der Rückkehr erfolgen. Auch hier sind teilweise Personen umfasst, die nicht ausreisepflichtig gewesen wären. Für 2022 werden in der BFA-Statistik z.B. 2.341 freiwillig Ausreisen von UkrainerInnen angegeben.
Bei strafrechtlich verurteilten Personen, die sich nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bereit erklären, unverzüglich der Ausreiseverpflichtung in den Herkunftsstaat nachzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom weiteren Vollzug der Strafe abgesehen werden.
Ausreisen in das Herkunftsland oder die Weiterreise in einen anderen Staat geschehen oft jedoch ohne Kenntnis der österreichischen Behörden und sind dann in den Statistiken nicht umfasst.
2025 wurden 7.497 freiwillige Ausreisen registriert.
Die meisten Personen, die 2025 freiwillig zurückgekehrt sind, waren türkische und syrische Staatsangehörige.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024 sind 2025 808 SyrerInnen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.
70 Prozent der freiwilligen Ausreisen entfielen auf männliche Personen.
In 3.436 Fällen wurde eine unterstützte Rückkehr in Anspruch genommen, 3.676 waren dokumentierte selbständige Ausreisen. 385 Ausreisen betrafen strafrechtlich verurteilte Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes.
Dublin-Überstellungen
Im Gegensatz zu den Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen betreffen Dublin-Überstellungen nur Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. In der Dublin-III-Verordnung der EU wird geregelt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Partnerstaaten der Dublin-Verordnung sind alle 27 EU-Staaten, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
2025 wurden im Rahmen der Dublin-Verordnung 948 AsylwerberInnen von Österreich in andere Partnerstaaten überstellt, 681 Personen wurden aus Partnerstaaten nach Österreich gebracht. Es gab damit um 267 mehr Überstellungen aus als nach Österreich. 2022 bis 2024 hatte die Zahl der Überführungen nach Österreich jene der von Österreich ausgehenden übertroffen.
2025 hat Österreich die meisten Überstellungen nach Deutschland und Kroatien durchgeführt.
Die höchste Zahl an Dublin-Überstellungen nach Österreich gab es aus Deutschland und Griechenland (bei den Aufnahmen aus Griechenland handelte es sich vor allem um Familienangehörige von in Österreich lebenden Schutzberechtigten).
2025 gab es 111 Aufnahmen aus Griechenland, aber nur eine Rückstellung dorthin. Bei Kroatien war es umgekehrt: 148 Rücküberstellungen stand eine einzelne Aufnahme gegenüber.
Die Bilanz der Dublin-Überstellungen nach und von Deutschland war 2025 relativ ausgeglichen (308 Überstellungen nach Deutschland, 289 zurück nach Österreich)
Mit Italien und Malta gab es keine Dublin-Überstellungen.
Die Zahl der Dublin-Überstellungen von Österreich nach Deutschland lag in den letzten Jahren immer bei rund 300. Rückführungen nach Kroatien und Bulgarien waren 2025 geringer als 2023 und 2024. Italien nimmt seit Dezember 2022 keine AsylwerberInnen, für die es laut der Dublin-Verordnung zuständig wäre, mehr zurück.
Die Überstellungen von Deutschland nach Österreich verringerten sich 2025 deutlich. Zugenommen haben hingegen Überstellungen aus Griechenland.
Die meisten Dublin-Überstellungen von Österreich in andere Staaten betrafen Personen aus Afghanistan und Algerien. Bei den Überstellungen aus Partnerstaaten nach Österreich bildeten syrische und türkische Staatsangehörige die beiden größten Gruppen.
Gesamtausreisen
Insgesamt gab es 2025 14.324 dokumentierte Ausreisen aus Österreich, davon 5.879 Abschiebungen, 948 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung und 7.497 freiwillige Ausreisen.
Der Großteil der Ausreisen von slowakischen, ungarischen, rumänischen und polnischen Staatsangehörigen waren Abschiebungen. Bei Drittstaatsangehörigen überwogen meist freiwillige Ausreisen oder Dublin-Überstellungen.
Anmerkungen
In den seit 2022 verfügbaren BFA-Detailstatistiken werden quartalsweise Daten zu Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und zu freiwillig zurückgekehrten Personen veröffentlicht. Die Zahlen zu den Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit sind allerdings unvollständig, da nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, Dublin-Überstellungen, freiwillige Rückkehr) die Zahl der Abschiebungen angegeben wird. Für die Dublin-Überstellungen wird nur eine Gesamtzahl angeführt, keine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit oder Zielstaat.
Daten zu Abschiebungen und freiwilliger Rückkehr für die Jahre vor 2022 und teilweise für 2024 und 2025 stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.
Bei Eurostat sind Quartalsdaten über Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu finden. Im Gegensatz zur BFA-Statistik werden dort nur Drittstaatsangehörige berücksichtigt. Die angegebenen Werte sind ab 2021 auf Vielfache von 5 gerundet. Durch die Summierung der gerundeten Quartalsdaten ist allerdings eine Abweichung von ±8 von den tatsächlichen Werten möglich. Da für 2018 in den Eurostat-Daten offensichtlich Abschiebungen und freiwillige Ausreisen vertauscht wurden, wurden hier nur die Zahlen ab 2019 verwendet. Die auf der Eurostat-Webseite aufscheinenden Werte stimmen nicht immer exakt mit jenen aus der BFA-Statistik oder den parlamentarischen Anfragebeantwortungen überein.
Die in den Grafiken verwendeten Daten zu den Dublin-Überstellungen sind den BFA-Detailstatistiken, parlamentarischen Anfragebeantwortungen und den Eurostat-Datenbanken entnommen.
Die Daten von BMI und Eurostat wurden am 27.4.2026 abgerufen.