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29. April 2025

Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen Österreich 2025

Abschiebungen

Eine Abschiebung ist eine zwangsweise Außerlandesbringung von Fremden, gegen die eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist, wenn die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint, sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht zeitgerecht nachgekommen sind, auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, sie würden ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, oder sie einem Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot zuwider in das Bundesgebiet zurückgekehrt sind (vgl. Fremdenpolizeigesetz §46 Abs. 1).

Angegeben wird die Zahl der Abschiebungen. Einzelne Personen können auch mehrfach abgeschoben worden sein.

2025 wurden im ersten Quartal 1.341 Abschiebungen aus Österreich durchgeführt.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich 2014–2025 1 619 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 585 3 359 3 371 4 750 5 770 1 341 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8784/GP25, 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der Abschiebungen pro Jahr (* 2025 bis Ende März) Abschiebungen aus Österreich 2014 – 2025

In den Detailstatistiken des BFA wird die Zahl der Abschiebungen nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen) angegeben, bei Eurostat jene für alle Drittstaaten (diese sind allerdings für das erste Quartal 2025 noch nicht verfügbar). Daten zu mehreren EU- oder EFTA-Staaten scheinen daher weder in den Statistiken des BFA noch bei Eurostat auf.

Die Daten beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der abgeschobenen Personen, nicht auf den Staat, in den die Abschiebung stattgefunden hat. Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist.

Die meisten Abschiebungen gab es in den ersten drei Monaten 2025 in die beiden Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn.

Grafik: Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2025 369 221 142 73 71 61 54 39 36 19 17 17 13 13 10 186 andere Staaten Algerien Irak Indien Marokko Albanien Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Türkei Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit aus Österreich bis Ende März Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2025

In den letzten Jahren wurden vor allem slowakische, ungarische, rumänische, polnische und serbische Staatsangehörige aus Österreich abgeschoben.

Die höchste Zahl an Abschiebungen von Personen aus Drittstaaten, die nicht zur visumsfreien Einreise berechtigt waren, gab es bis 2023 bei nigerianischen, 2024 und zu Jahresbeginn 2025 bei türkischen Staatsangehörigen.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2018–2025 579 454 384 266 538 306 222 187 131 115 1 063 288 344 462 57 66 104 55 212 105 941 596 425 398 130 630 311 268 184 139 1 380 350 531 635 113 99 337 123 161 165 856 459 427 387 260 117 96 93 87 85 1 807 158 360 864 567 425 198 125 180 84 918 434 360 319 265 120 85 76 66 63 369 61 221 142 71 73 36 19 54 39 2022 2023 2024 2025* Deutschland Afghanistan Tschechien Bulgarien Nigeria Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Türkei Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei Türkei Bulgarien Albanien Nigeria Georgien Polen Rumänien Serbien Ungarn Slowakei Irak Nigeria Türkei Tschechien Bulgarien Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei Bulgarien Georgien Albanien Afghanistan Nigeria Polen Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Indien Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei 2018 2019 2020 2021 Albanien Russland Afghanistan Georgien Polen Nigeria Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Türkei Georgien Indien Nigeria Bulgarien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2025 bis Ende März) Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2018 – 2025
Grafik: Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2021–2025 918 1063 1380 1807 369 56 55 67 158 61 434 462 635 864 221 76 k.A. 165 180 54 360 344 531 567 142 85 105 161 198 39 265 212 337 425 73 120 104 123 125 36 319 288 350 360 71 28 66 99 73 13 Türkei Tschechien Bulgarien Nigeria Indien '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Slowakei Ungarn Rumänien Polen Serbien '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten Abschiebungen im Zeitraum 2021-2025 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9727/GP27, 15846/GP27 Zahl der abgeschobenen Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2025 bis Ende März) Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2021 – 2025

Freiwillige Rückkehr

In den Statistiken des BMI zur freiwilligen Rückkehr sind nur Personen erfasst, bei denen es einen Nachweis der Ausreise gibt. Dies ist bei unterstützten Ausreisen, dokumentierten selbständigen Ausreisen und bei der Ausreise von strafrechtlich verurteilten Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes der Fall.

Bei der unterstützten Rückkehr wird die Ausreise über eine Rückkehrberatungseinrichtung organisiert. Auf Antrag kann eine finanzielle Unterstützung (Reintegrationshilfe) gewährt werden. Eine unterstützte Rückkehr kann auch während eines noch laufenden Asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens oder durch aufenthaltsberechtigte Personen in Anspruch genommen werden.

Bei selbständig organisierten Ausreisen kann die Bestätigung der Ausreise durch die Grenzkontrollbehörden oder durch Kontaktaufnahme mit den österreichischen Behörden nach der Rückkehr erfolgen. Auch hier sind teilweise Personen umfasst, die nicht ausreisepflichtig gewesen wären. Für 2022 werden in der BFA-Statistik z.B. 2.317 selbständige Ausreisen von UkrainerInnen angegeben.

Bei strafrechtlich verurteilten Personen, die sich nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bereit erklären, unverzüglich der Ausreiseverpflichtung in den Herkunftsstaat nachzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom weiteren Vollzug der Strafe abgesehen werden.

Ausreisen in das Herkunftsland oder die Weiterreise in einen anderen Staat geschehen oft jedoch ohne Kenntnis der österreichischen Behörden und sind dann in den Statistiken nicht umfasst.

2025 wurden bis Ende März 1.705 freiwillige Ausreisen registriert.

Grafik: Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2025 5 152 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 8 079 6 910 6 353 1 705 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen pro Jahr (* 2025 bis Ende März) Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2025

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen (davon 2.319 selbständige und 24 unterstützte Ausreisen)

Die meisten Personen, die 2025 in den ersten drei Monaten freiwillig zurückgekehrt sind, waren türkische, syrische und serbische Staatsangehörige.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2018–2025 762 629 360 325 294 251 250 227 226 225 2 341 791 267 386 352 226 235 262 204 213 865 323 300 296 295 292 267 231 223 206 836 222 560 417 416 243 417 341 259 194 723 273 260 254 243 230 211 173 158 154 128 1 240 600 230 340 328 300 214 251 132 882 352 306 208 197 193 179 170 167 165 304 234 57 123 74 63 45 53 38 37 2022 2023 2024 2025* Bosnien Irak Georgien Nigeria Russland China Ukraine Rumänien Albanien Serbien Ukraine Russland Georgien China Rumänien Albanien Indien Serbien Syrien Türkei Nordmazedonien Nigeria Türkei Bosnien Ukraine Rumänien Albanien China Georgien Serbien Slowakei Nordmazedonien Russland Rumänien China Albanien Indien Georgien Serbien Türkei Nordmazedonien Afghanistan Russland Albanien China Ukraine Rumänien Georgien Irak Serbien Nordmazedonien Rumänien Russland China Albanien Indien Georgien Ukraine Türkei Serbien 2018 2019 2020 2021 Rumänien Nigeria Albanien China Afghanistan Ukraine Georgien Russland Irak Serbien Nordmazedonien Bosnien Indien Türkei China Rumänien Georgien Albanien Serbien Ukraine EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit, die freiwillig zurückgekehrt sind (* 2025 bis Ende März) Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2018 – 2025

Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024 sind von Jänner bis März 2025 234 SyrerInnen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.

Grafik: Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2021–2025 k.A. 235 560 1240 304 306 267 222 230 57 k.A. 64 101 88 234 197 262 259 251 53 882 791 836 600 123 170 352 417 340 45 k.A. 226 416 328 74 193 154 243 214 38 352 386 341 300 63 208 2341 417 95 37 Rumänien China Georgien Russland Ukraine '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Türkei Syrien Serbien Indien Albanien '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* '21 '22 '23 '24 '25* Anmerkung: dargestellt sind die 9 Staatsangehörigkeiten mit den meisten freiwillig zurückgekehrten Personen im Zeitraum 2021-2025 und zusätzlich Syrien Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortung 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2025 bis Ende März) Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2021 – 2025

73 Prozent der freiwilligen Ausreisen entfielen auf männliche Personen.

In 898 Fällen wurde eine unterstützte Rückkehr in Anspruch genommen, 704 waren dokumentierte selbständige Ausreisen. 103 Ausreisen betrafen strafrechtlich verurteilte Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2025 1 246 458 1 keine Angabe weiblich männlich nach Geschlecht 898 704 103 nach §133a StVG sonstige Ausreise unterstützte Ausreise nach Art der Rückkehr Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der bis Ende März freiwillig zurückgekehrten Personen Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2025

Dublin-Überstellungen

Im Gegensatz zu den Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen betreffen Dublin-Überstellungen nur Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. In der Dublin-III-Verordnung der EU wird geregelt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Partnerstaaten der Dublin-Verordnung sind alle 27 EU- und die 4 EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

In der BFA-Statistik findet sich nur die Gesamtzahl der Überstellungen aus und nach Österreich. Bezüglich der Partnerstaaten und der Herkunftsstaaten der überstellten Personen gibt es nur Angaben über die Zahl der eingeleiteten Konsultationsverfahren, aber nicht über die Zahl der Überstellungen.

Bei Eurostat werden Daten zu den Dublin-Überstellungen zwischen den einzelnen Partnerstaaten veröffentlicht, allerdings nur auf jährlicher Basis. Zahlen für 2025 werden daher erst Anfang des nächsten Jahres verfügbar sein.

2025 wurden im ersten Quartal im Rahmen der Dublin-Verordnung 269 AsylwerberInnen von Österreich in andere Partnerstaaten überstellt, 234 Personen wurden aus Partnerstaaten nach Österreich zurückgebracht. Es gab damit um 35 mehr Überstellungen aus als nach Österreich. 2022 bis 2024 hatte die Zahl der Rückführungen nach Österreich jene der von Österreich ausgehenden Überstellungen übertroffen.

Grafik: Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008–2025 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* 1 282 1 504 1 435 927 1 009 1 145 1 076 1 247 2 572 3 738 2 291 1 341 687 828 1 100 1 240 1 184 269 628 742 845 609 709 765 254 480 559 742 994 903 510 690 1 575 2 166 1 511 234 Überstellungen aus Österreich Überstellungen nach Österreich Jahr Datenquellen: Eurostat (bis 2021), BFA-Detailstatistiken (ab 2022) Zahl der aus bzw. nach Österreich überstellten Personen (* 2025 bis Ende März) Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008 – 2025

Gesamtausreisen

Insgesamt gab es 2025 bis Ende März 3.315 dokumentierte Ausreisen aus Österreich, davon 1.341 Abschiebungen, 269 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung und 1.705 freiwillige Ausreisen.

Grafik: Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2025 3 359 3 585 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 371 4 750 5 770 1 341 1 299 2 599 3 761 2 287 1 347 679 838 1 100 1 240 1 184 269 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 5 152 8 079 6 910 6 353 1 705 9 148 8 815 8 355 10 805 12 121 12 831 12 432 12 550 12 900 13 307 3 315 2021 '20 '15 '16 '17 '18 '19 '22 '23 '24 2025* Ausreisen gesamt freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Abschiebungen Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parl. Anfragebeanwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 7574/GP27, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Ausreisen insgesamt, der Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwilligen Ausreisen (* 2025 bis Ende März) Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2025

Anmerkung: für 2022 inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen

Der Großteil der Ausreisen von slowakischen, ungarischen oder polnischen Staatsangehörigen waren Abschiebungen. Bei Drittstaatsangehörigen überwogen meist freiwillige Ausreisen oder Dublin-Überstellungen.

Grafik: Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2025 160 39 54 19 17 36 17 73 71 142 221 61 369 483 37 33 26 38 53 45 17 24 63 74 123 57 28 234 304 23 100 29 33 40 24 743 41 43 43 46 52 57 61 65 65 67 67 80 85 93 194 199 249 284 389 392 andere Staaten Ukraine Armenien Irak Algerien Bulgarien Russland China Tschechien Georgien Marokko Nigeria Albanien Polen Indien Serbien Rumänien Ungarn Syrien Türkei Slowakei Ausreisen gesamt Abschiebungen freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 15 sind nicht beschriftet Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Ausreisen durch Abschiebung, freiwillige Rückkehr oder Dublin-Überstellung bis Ende März Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2025

Anmerkungen

In den seit 2022 verfügbaren BFA-Detailstatistiken werden quartalsweise Daten zu Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und zu freiwillig zurückgekehrten Personen veröffentlicht. Die Zahlen zu den Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit sind allerdings unvollständig, da nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, Dublin-Überstellungen, freiwillige Rückkehr) die Zahl der Abschiebungen angegeben wird. Für die Dublin-Überstellungen wird nur eine Gesamtzahl angeführt, keine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit oder Zielstaat.

Daten zu Abschiebungen und freiwilliger Rückkehr für die Jahre vor 2022 stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.

Die Daten wurden am 22.4.2025 abgerufen.