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7.Mai 2026

Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen Österreich 2026

Abschiebungen

Eine Abschiebung ist eine zwangsweise Außerlandesbringung von Fremden, gegen die eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist, wenn die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint, sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht zeitgerecht nachgekommen sind, auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, sie würden ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, oder sie einem Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot zuwider in das Bundesgebiet zurückgekehrt sind (vgl. Fremdenpolizeigesetz §46 Abs. 1).

Die Daten in den Detailstatistiken des BFA beziehen sich auf alle Abschiebungen, jene bei Eurostat nur auf jene von Drittstaatsangehörigen (Personen, die nicht BürgerInnen eines EU- oder EFTA-Staats sind).

Angegeben wird die Zahl der Abschiebungen. Einzelne Personen können auch mehrfach abgeschoben worden sein.

Im ersten Quartal 2026 wurden 1.658 Abschiebungen aus Österreich durchgeführt.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich 2014–2026 1 619 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 585 3 359 3 371 4 750 5 792 5 879 1 658 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8784/GP25, 7574/GP27, 9727/GP27 Zahl der Abschiebungen pro Jahr (* 2026 bis Ende März) Abschiebungen aus Österreich 2014 – 2026

In den Detailstatistiken des BFA wird die Zahl der Abschiebungen nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Dublin-Überstellungen) angegeben und ist daher unvollständig. Daten zu Abschiebungen von Staatsangehörigen anderer Staaten wurden wenn möglich durch Angaben aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen ergänzt (solche sind allerdings für 2023 und 2026 nicht verfügbar).

Die Daten beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der abgeschobenen Personen, nicht auf den Staat, in den die Abschiebung stattgefunden hat. Der Zielort einer Abschiebung muss nicht unbedingt der Herkunftsstaat sein, sondern kann auch ein anderer Dritt- oder EU-/EFTA-Staat sein, wenn die Person dort aufenthaltsberechtigt ist.

Die in den Statistiken aufscheinenden Abschiebungen von syrischen und afghanischen Staatsangehörigen erfolgten zumeist in andere EU- oder EFTA-Staaten. Abschiebungen in den Herkunftsstaat waren Einzelfälle: für 2026 gibt es auf der BMI-Homepage Mitteilungen zu drei Abschiebungen nach Afghanistan (jeweils eine Person).

Die Hälfte aller Abschiebungen entfiel 2026 bis Ende März auf StaatsbürgerInnen der beiden Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn. Bei den Drittstaatsangehörigen bildeten türkische und serbische Staatsangehörige die größten Gruppen unter den abgeschobenen Personen.

Grafik: Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2026 499 322 145 98 82 76 66 49 31 29 20 19 19 16 11 8 5 163 andere Staaten China Syrien Kosovo Indien Albanien Afghanistan Moldau Nigeria Georgien Bulgarien Tschechien Serbien Türkei Polen Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit aus Österreich bis Ende März Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit 2026

In den letzten Jahren wurden vor allem slowakische, ungarische, rumänische, polnische und serbische Staatsangehörige aus Österreich abgeschoben.

Die höchste Zahl an Abschiebungen von Personen aus Drittstaaten, die nicht zur visumsfreien Einreise berechtigt waren, gab es bis 2023 bei nigerianischen, seit 2024 bei türkischen Staatsangehörigen.

Grafik: Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2019–2026 941 596 425 398 130 630 311 268 184 139 1 380 350 531 635 113 99 337 123 161 165 856 459 427 387 260 117 96 93 87 85 89 1 813 158 361 866 569 425 127 199 180 918 434 360 319 265 120 85 76 66 63 1 660 325 1 021 623 280 368 97 212 117 160 86 58 1 063 288 344 462 66 104 212 105 499 322 82 145 76 98 66 31 29 49 2023 2024 2025 2026* Deutschland Indien Tschechien Nigeria Bulgarien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei Nigeria Georgien Bulgarien Tschechien Serbien Türkei Polen Rumänien Ungarn Slowakei Deutschland Afghanistan Tschechien Bulgarien Nigeria Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Serbien Türkei Polen Rumänien Ungarn Slowakei Türkei Bulgarien Albanien Nigeria Georgien Polen Rumänien Serbien Ungarn Slowakei Deutschland Nigeria Türkei Tschechien Bulgarien Serbien Polen Rumänien Ungarn Slowakei 2019 2020 2021 2022 Bulgarien Georgien Albanien Afghanistan Nigeria Polen Rumänien Ungarn Serbien Slowakei Indien Georgien Nigeria Bulgarien Tschechien Polen Serbien Rumänien Ungarn Slowakei EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 7574/GP27, 9727/GP27, 13976/GP27, 636/GP28 Zahl der Abschiebungen von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2026 bis Ende März) Abschiebungen aus Österreich nach Staatsangehörigkeit 2019 – 2026
Grafik: Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2022–2026 1063 1380 1813 1660 499 288 350 361 280 76 462 635 866 1021 322 86 165 180 212 66 344 531 569 623 145 105 161 199 160 49 212 337 425 368 98 57 113 76 97 31 55 67 158 325 82 104 123 127 117 29 Serbien Tschechien Bulgarien Georgien Nigeria '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* Slowakei Ungarn Rumänien Polen Türkei '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten Abschiebungen im Zeitraum 2022-2026 Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortung 13976/GP27 Zahl der abgeschobenen Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2026 bis Ende März) Entwicklung der Abschiebungen nach Staatsanangehörigkeit 2022 – 2026

Freiwillige Rückkehr

In den Statistiken des BMI zur freiwilligen Rückkehr sind nur Personen erfasst, bei denen es einen Nachweis der Ausreise gibt. Dies ist bei unterstützten Ausreisen, dokumentierten selbständigen Ausreisen und bei der Ausreise von strafrechtlich verurteilten Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes der Fall.

Bei der unterstützten Rückkehr wird die Ausreise über eine Rückkehrberatungseinrichtung organisiert. Auf Antrag kann eine finanzielle Unterstützung (Reintegrationshilfe) gewährt werden. Eine unterstützte Rückkehr kann auch während eines noch laufenden Asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens oder durch aufenthaltsberechtigte Personen in Anspruch genommen werden.

Bei selbständig organisierten Ausreisen kann die Bestätigung der Ausreise durch die Grenzkontrollbehörden oder durch Kontaktaufnahme mit den österreichischen Behörden nach der Rückkehr erfolgen. Auch hier sind teilweise Personen umfasst, die nicht ausreisepflichtig gewesen wären. Für 2022 werden in der BFA-Statistik z.B. 2.341 freiwillig Ausreisen von UkrainerInnen angegeben.

Bei strafrechtlich verurteilten Personen, die sich nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit bereit erklären, unverzüglich der Ausreiseverpflichtung in den Herkunftsstaat nachzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom weiteren Vollzug der Strafe abgesehen werden.

Ausreisen in das Herkunftsland oder die Weiterreise in einen anderen Staat geschehen oft jedoch ohne Kenntnis der österreichischen Behörden und sind dann in den Statistiken nicht umfasst.

In den ersten drei Monaten 2026 wurden 1.693 freiwillige Ausreisen registriert.

Grafik: Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2026 5 152 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 8 079* 6 910 6 595 7 497 1 693 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* * inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen pro Jahr (* 2026 bis Ende März) Freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2026

Die meisten Personen, die 2026 bisher freiwillig zurückgekehrt sind, waren syrische und türkische Staatsangehörige.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2019–2026 865 323 300 296 295 292 267 231 223 206 836 222 560 417 416 243 417 341 259 194 723 273 260 254 243 230 211 173 158 154 133 1 273 622 241 340 339 320 218 255 139 882 352 306 208 197 193 179 170 167 165 1 326 326 808 513 423 225 243 187 216 189 2 341 791 267 386 352 226 235 262 204 213 241 268 52 115 124 59 40 36 50 48 2023 2024 2025 2026* Nordmazedonien Bosnien Indien Türkei China Rumänien Georgien Albanien Serbien Ukraine Russland Moldau Usbekistan Ukraine Rumänien China Serbien Indien Türkei Syrien Bosnien Irak Georgien Nigeria Russland China Ukraine Rumänien Albanien Serbien Russland Ukraine China Georgien Albanien Rumänien Indien Serbien Syrien Türkei Nordmazedonien Nigeria Türkei Bosnien Ukraine Rumänien Albanien China Georgien Serbien Slowakei Nordmazedonien Russland Rumänien China Albanien Indien Georgien Serbien Türkei 2019 2020 2021 2022 Nordmazedonien Afghanistan Russland Albanien China Ukraine Rumänien Georgien Irak Serbien Nordmazedonien Rumänien Russland China Albanien Indien Georgien Ukraine Türkei Serbien EU-/EFTA-Staat Drittstaat mit visumsfreier Einreise Drittstaat mit Visumspflicht Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit, die freiwillig zurückgekehrt sind (* 2026 bis Ende März) Freiwillige Rückkehr nach Staatsangehörigkeit 2019 – 2026

Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024 haben freiwillige Ausreisen von SyrerInnen zugenommen. 2026 sind bisher 268 syrische Staatsangehörige freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.

Grafik: Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2022–2026 64 101 99 808 268 267 222 241 326 52 235 560 1273 1326 241 2341 417 98 189 50 226 416 339 423 124 154 243 218 187 36 791 836 622 513 115 386 341 320 243 34 262 259 255 216 59 352 417 340 225 33 Rumänien Ukraine Russland Albanien Georgien '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* Syrien Türkei Indien Serbien China '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* '22 '23 '24 '25 '26* Anmerkung: dargestellt sind die 10 Staatsangehörigkeiten mit den meisten freiwillig zurückgekehrten Personen im Zeitraum 2022-2026 Datenquelle: BFA-Detailstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortungen Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit (* 2026 bis Ende März) Entwicklung der freiwilligen Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2022 – 2026

Rund zwei Drittel der freiwilligen Ausreisen entfielen auf männliche Personen.

In 872 Fällen wurde eine unterstützte Rückkehr in Anspruch genommen, 718 waren dokumentierte selbständige Ausreisen. 103 Ausreisen betrafen strafrechtlich verurteilte Personen nach §133a des Strafvollzugsgesetzes.

Grafik: Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2026 1 143 550 68 % 32 % weiblich männlich nach Geschlecht 872 718 103 52 % 42 % 6 % nach §133a StVG sonstige Ausreise unterstützte Ausreise nach Art der Rückkehr Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der bis Ende März freiwillig zurückgekehrten Personen Freiwillige Rückkehr nach Geschlecht und Art der Ausreise 2026

Dublin-Überstellungen

Im Gegensatz zu den Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen betreffen Dublin-Überstellungen nur Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. In der Dublin-III-Verordnung der EU wird geregelt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Partnerstaaten der Dublin-Verordnung sind alle 27 EU-Staaten, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

2026 wurden im ersten Quartal im Rahmen der Dublin-Verordnung 224 AsylwerberInnen von Österreich in andere Partnerstaaten überstellt, 119 Personen wurden aus Partnerstaaten nach Österreich gebracht. Es gab damit um 105 mehr Überstellungen aus als nach Österreich. 2022 bis 2024 hatte die Zahl der Überführungen nach Österreich jene der von Österreich ausgehenden übertroffen.

Grafik: Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008–2026 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* 1 282 1 504 1 435 927 1 009 1 145 1 076 1 247 2 572 3 738 2 291 1 341 687 828 1 100 1 240 1 181 948 224 628 742 845 609 709 765 254 480 559 742 994 903 510 690 1 575 2 166 1 511 681 119 Überstellungen aus Österreich Überstellungen nach Österreich Jahr Datenquellen: Eurostat (bis 2021), BFA-Detailstatistiken (ab 2022) Zahl der aus bzw. nach Österreich überstellten Personen (* 2026 bis Ende März) Dublin-Überstellungen aus und nach Österreich 2008 – 2026

Gesamtausreisen

Insgesamt gab es 2026 bis Ende März 3.575 dokumentierte Ausreisen aus Österreich, davon 1.658 Abschiebungen, 224 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung und 1.693 freiwillige Ausreisen.

Grafik: Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015–2026 3 359 3 585 1 904 2 289 3 162 4 698 5 357 3 371 4 750 5 792 5 879 1 658 1 299 2 599 3 761 2 287 1 347 679 838 1 100 1 240 1 181 948 224 5 917 5 198 5 846 5 728 4 551 4 951 5 152 8 079** 6 910 6 595 7 497 1 693 9 148 8 815 8 355 10 805 12 121 12 831 12 432 12 550 12 900 13 568 14 324 3 575 2021 '20 '15 '16 '17 '18 '19 '22 '23 '24 '25 2026* Ausreisen gesamt freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Abschiebungen ** inklusive 2.341 freiwilliger Ausreisen von UkrainerInnen Datenquellen: BFA-Detailstatistiken, Parl. Anfragebeanwortungen 8736/GP25, 2483/GP26, 7574/GP27, 9405/GP27, 9727/GP27 Zahl der Ausreisen insgesamt, der Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwilligen Ausreisen (* 2026 bis Ende März) Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Rückkehr aus Österreich 2015 – 2026

Der Großteil der Ausreisen von Staatsangehörigen anderer EU-Staaten waren Abschiebungen. Bei Drittstaatsangehörigen überwogen meist freiwillige Ausreisen oder Dublin-Überstellungen.

Grafik: Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2026 159 19 49 29 20 31 19 66 98 16 76 145 82 322 499 433 32 48 34 50 36 27 40 59 33 18 124 115 52 268 241 23 30 128 20 31 17 720 43 50 53 56 57 58 60 62 66 66 68 79 106 150 191 197 279 340 345 529 andere Staaten Kosovo Usbekistan Albanien Ukraine Russland Bulgarien Nigeria Moldau China Georgien Afghanistan Tschechien Polen Indien Serbien Rumänien Syrien Türkei Ungarn Slowakei Ausreisen gesamt Abschiebungen freiwillige Rückkehr Dublin-Überstellungen Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 15 sind nicht beschriftet Datenquelle: BFA Detailstatistiken Zahl der Ausreisen durch Abschiebung, freiwillige Rückkehr oder Dublin-Überstellung bis Ende März Ausreisen nach Staatsangehörigkeit 2026

Anmerkungen

In den seit 2022 verfügbaren BFA-Detailstatistiken werden quartalsweise Daten zu Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und zu freiwillig zurückgekehrten Personen veröffentlicht. Die Zahlen zu den Abschiebungen nach Staatsangehörigkeit sind allerdings unvollständig, da nur für die 20 Staaten mit den meisten Gesamtausreisen (Abschiebungen, Dublin-Überstellungen, freiwillige Rückkehr) die Zahl der Abschiebungen angegeben wird. Für die Dublin-Überstellungen wird nur eine Gesamtzahl angeführt, keine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit oder Zielstaat.

Daten zu Abschiebungen und freiwilliger Rückkehr für die Jahre vor 2022 und teilweise für 2024 und 2025 stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.

Die Daten wurden am 27.4.2026 abgerufen.

Datenquellen BMI:

Datenquellen Eurostat:

Parlamentarische Anfragebeantwortungen:

Informationsseiten, Gesetze, Verordnungen: