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15. Februar 2025

Familiennachzug von Schutzberechtigten in Österreich 2024

Bei den angegebenen Daten für 2024 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die endgültige Jahresstatistik wird vom Innenministerium üblicherweise Ende März veröffentlicht.

Vorbemerkung

Personen, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben, können im Ausland lebende Familienangehörige nach Österreich nachholen. Als Familienangehörige gelten in diesem Zusammenhang minderjährige ledige Kinder, EhegattInnen bzw. eingetragene PartnerInnen und Eltern von minderjährigen Kindern.

Der Familiennachzug kann von Asylberechtigten sofort nach der rechtskräftigen Anerkennung als Flüchtling, von subsidiär Schutzberechtigten jedoch erst nach einer dreijährigen Wartezeit beantragt werden.

Asylberechtigte, die den Antrag mehr als drei Monate nach der Anerkennung stellen, und subsidiär Schutzberechtigte müssen ausreichende Unterhaltsmittel nachweisen.

Der Antrag auf Familiennachzug muss bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eingebracht werden. Die Vertretungsbehörde leitet den Antrag an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weiter, welches überprüft, ob eine Zuerkennung von Asyl bzw. subsidiärem Schutz wahrscheinlich ist. Fällt diese Prognoseentscheidung des BFA positiv aus, erhalten die Familienangehörigen von der Vertretungsbehörde ein Visum zur Einreise nach Österreich („Einreisegestattung“).

In Österreich angekommen stellen die Familienangehörigen einen Asylantrag (im Rahmen eines Familienverfahrens). Nach Abschluss des Asylverfahrens wird ihnen derselbe Schutzstatus, den die zusammenführende Person bekommen hat, zuerkannt.

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Asylgesetz 2005, §34 (Familienverfahren im Inland), §35 (Anträge auf Einreise bei Vertretungsbehörden) und §60 (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel).

Anträge auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen

Die Zahlen zu den Anträgen auf Familiennachzug stammen aus den Detailstatistiken des BFA. Die vierteljährlichen Daten wurden den jeweiligen Quartalsstatistiken entnommen, wobei zu beachten ist, dass diese immer nur vorläufige Daten enthalten, die von den tatsächlichen abweichen können.

2024 wurden 8.234 Anträge auf Familiennachzug gestellt, deutlich weniger als 2023, aber mehr als in den Jahren von 2017 bis 2022. Die Zahl der Anträge sank 2024 von 4.169 im ersten auf 1.091 im letzten Quartal.

Nach einer positiven Prognoseentscheidung des BFA, dass eine Schutzgewährung wahrscheinlich ist, kann den Familienangehörigen ein Visum zur Einreise nach Österreich ausgestellt werden. Vom BFA wurden 2024 7.420 positive Prognoseentscheidungen abgegeben, mehr als die Hälfte davon bereits in den ersten drei Monaten.

1.305 Entscheidungen fielen negativ aus. Im vierten Quartal war ein Anstieg der negativen Prognoseentscheidungen zu beobachten, der Großteil davon betraf syrische Staatsangehörige (562 von 625). Waren von Jänner bis März noch 93 Prozent der Prognoseentscheidungen positiv, waren es von Oktober bis Dezember nur mehr 58 Prozent.

Im Mai 2024 wurden vom damaligen Bundeskanzler Nehammer strengere Identitätsprüfungen bei Familienangehörigen durch DNA-Tests angekündigt. Im Juni wurde vom BMI eine Neuüberprüfung bereits positiv entschiedener Einreiseanträge veranlasst. Nach dem Sturz des Assad-Regimes Anfang Dezember 2024 erklärte Innenminister Karner, dass der Familiennachzug von SyrerInnen vorerst ausgesetzt wird.

Grafik: Anträge auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen des BFA 2016–2024 9 494 4 405 2 273 1 458 1 189 4 073 5 829 14 032 8 234 6 427 5 648 2 049 1 271 889 3 321 4 116 10 642 7 420 848 1 971 1 011 603 335 363 340 849 1 305 Anträge auf Familiennachzug positive Prognoseentscheidungen negative Prognoseentscheidungen 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquellen: BFA Detailstatistiken (ab 2022), Parlamentarische Anfragebeantwortung 16366/GP27 (2016-21) Zahl der Anträge auf Familienzusammenführung nach §35 AsylG und der positiven bzw. negativen Prognoseentscheidungen des BFA Anträge auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen des BFA 2016 – 2024
Grafik: Anträge auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen des BFA pro Quartal 2022–2024 1 401 1 262 1 308 1 858 3 281 2 707 3 824 4 220 4 169 1 718 1 256 1 091 875 885 1 226 1 130 1 567 2 669 3 074 3 332 3 783 1 852 938 847 74 84 84 98 234 205 221 189 267 287 126 625 Anträge auf Familiennachzug positive Prognoseentscheidungen negative Prognoseentscheidungen Q1 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 2024 Q2 Q3 Q4 Q1 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 2024 Q2 Q3 Q4 Q1 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 2024 Q2 Q3 Q4 Datenquelle: BFA Detailstatistiken (vorläufige Daten aus den Quartalsstatistiken) Zahl der Anträge auf Familienzusammenführung nach §35 AsylG und der Prognoseentscheidungen des BFA pro Quartal Anträge auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen des BFA pro Quartal 2022 – 2024

Über Familiennachzug wurde in den letzten Jahren vor allem syrischen Staatsangehörigen die Einreise nach Österreich ermöglicht. 2024 entfielen 89 Prozent der positiven Prognoseentscheidungen auf SyrerInnen.

Grafik: Positive Prognoseentscheidungen des BFA nach Herkunftsstaaten 2016–2024 4 651 4 165 1 070 421 268 2 056 3 335 9 620 6 596 492 372 144 19 15 36 44 180 183 539 348 335 349 299 665 366 324 227 347 360 116 109 26 65 28 38 4 191 201 151 175 142 263 206 255 212 207 202 233 198 139 236 137 225 198 staatenlos Irak andere Staaten '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 Syrien Afghanistan Somalia '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 Datenquellen: BFA Detailstatistiken (ab 2022), Parlamentarische Anfragebeantwortung 16366/GP27 (2016-21) Zahl der vom BFA erteilten positiven Prognoseentscheidungen bei Familiennachzug nach §35 AsylG für Staatsangehörige des betreffenden Staates Positive Prognoseentscheidungen des BFA nach Herkunftsstaaten 2016 – 2024

62 Prozent der Personen, die 2024 einen Antrag auf Familiennachzug stellten, waren weiblich.

Grafik: Anträge auf Familiennachzug nach Geschlecht 2022–2024 39 % 61 % 38 % 62 % 38 % 62 % weiblich männlich 50 % 2024 2023 2022 Datenquelle: BFA Detailstatistiken Anteil weiblicher und männlicher Personen an den Anträgen auf Familiennachzug nach §35 AsylG Anträge auf Familiennachzug nach Geschlecht 2022 – 2024

Asylanträge nach Einreisegestattung

Die Zahl der Asylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in den Asylstatistiken des BMI nicht explizit angegeben. Aus den gesamten Erstasylanträgen abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder kann jedoch die Zahl der Erstasylanträge nach Familiennachzug berechnet werden.

Für 2022 und 2023 liegen Daten aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vor. Die monatlichen Daten für 2024 wurden den einzelnen Monatsstatistiken des BMI entnommen. Diese enthalten allerdings nur vorläufige Daten, die von den tatsächlichen abweichen können.

2024 wurden 7.683 Asylanträge im Rahmen von Familiennachzug gestellt. Das waren 31 Prozent aller Anträge in diesem Jahr. Im Vorjahr lag der Anteil bei 15, 2022 bei 4 Prozent.

Grafik: Asylanträge durch Familiennachzug 2021–2024 39 930 112 272 59 232 24 941 2021 '22 '23 2024 Asylanträge gesamt 2 462 4 181 9 180 7 683 2021 '22 '23 2024 Asylanträge Familiennachzug 6 % 4 % 15 % 31 % 2021 '22 '23 2024 Anteil Familiennachzug Datenquellen: BMI Asylstatistiken, Parlamentarische Anfragebeantwortung 17222/GP27 (Familiennachzug 2022, 2023) Zahl der Asylanträge insgesamt, der Anträge nach Familiennachzug und Anteil der Anträge nach Familiennachzug an den gesamten Asylanträgen im jeweiligen Jahr Asylanträge durch Familiennachzug 2021 – 2024

Im März und Mai 2024 machten in Zusammenhang mit Familiennachzug gestellte Asylanträge mehr als die Hälfte aller Schutzansuchen aus. In der zweiten Jahreshälfte blieb die Zahl der monatlichen Anträge von nachkommenden Familienangehörigen deutlich hinter jenen aus den ersten sechs Monaten zurück.

Grafik: Asylanträge durch Familiennachzug pro Monat seit 2022 3 456 3 393 4 577 5 162 6 030 9 733 11 542 14 734 16 175 18 451 11 970 7 049 4 292 2 687 3 239 3 475 4 414 5 035 5 559 7 043 8 312 10 048 2 576 2 552 2 287 2 183 2 452 2 251 2 471 1 835 1 766 1 704 1 867 2 459 1 838 1 828 310 356 483 352 324 245 317 265 368 368 388 405 421 508 625 394 640 769 775 787 899 1 181 1 145 1 036 843 957 1 286 960 1 275 735 258 103 179 378 241 468 Asylanträge gesamt Asylanträge Familiennachzug Jän. 2022 März Mai Juli Sept. Nov. Jän. 2023 März Mai Juli Sept. Nov. Jän. 2024 März Mai Juli Sept. Nov. Datenquellen: BMI Asylstatistiken (vorläufige Daten aus den Monatsstatistiken für 2024), Parlamentarische Anfragebeantwortung 17222/GP27 (2022, 2023) Zahl der Asylanträge nach Familiennachzug und der gesamten Asylanträge pro Monat Asylanträge durch Familiennachzug pro Monat seit 2022

Für 2024 liegen nur für das erste Halbjahr nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselte Daten zu den Asylanträgen durch Familiennachzug vor. Angaben zu Geschlecht oder Alter der AsylwerberInnen sind nur für 2023 verfügbar.

2023 und im ersten Halbjahr 2024 gab es die mit großem Abstand meisten Asylanträge nach einer Einreisegestattung durch syrische Staatsangehörige.

Grafik: Asylanträge durch Familiennachzug nach Herkunftsstaaten 2024 5 601 175 94 92 36 15 14 11 10 9 35 andere Staaten Jordanien Pakistan Türkei Jemen Eritrea Iran Somalia staatenlos Afghanistan Syrien Datenquelle: Parlamentarische Anfragebeantwortung 18707/GP27 Zahl der Asylanträge nach Familiennachzug bis Ende Juni Asylanträge durch Familiennachzug nach Herkunftsstaaten 2024
Grafik: Asylanträge durch Familiennachzug nach Herkunftsstaaten 2023 8 193 356 254 127 79 36 33 19 14 9 60 andere Staaten Jordanien China Pakistan Irak Türkei Iran staatenlos Somalia Afghanistan Syrien Datenquelle: Parlamentarische Anfragebeantwortung 17222/GP27 Zahl der Asylanträge nach Familiennachzug Asylanträge durch Familiennachzug nach Herkunftsstaaten 2023

60 Prozent der Personen, die 2023 einen Asylantrag im Rahmen von Familiennachzug gestellt hatten, waren weiblich. Der Anteil von Minderjährigen lag bei 70 Prozent.

Grafik: Asylanträge durch Familiennachzug nach Geschlecht und Alter 2023 39 % 61 % 43 % 57 % 48 % 52 % 38 % 62 % 42 % 58 % 43 % 57 % 43 % 57 % 40 % 60 % 33 % 67 % 40 % 60 % Weiblich Männlich 50 % China Pakistan Irak Türkei Iran staatenlos Somalia Afghanistan Syrien alle Staaten nach Geschlecht und Herkunft 38 % 25 % 7 % 8 % 16 % 7 % 0-6 Jahre 7-13 J. 14-17 J. 18-23 J. 24-34 J. 35+ J. 50 % 70 % nach Altersgruppen Datenquelle: Parlamentarische Anfragebeantwortung 17222/GP27 Anteil der Asylanträge pro Geschlecht bzw. Altersgruppe an den gesamten Asylanträgen nach Familiennachug Asylanträge durch Familiennachzug nach Geschlecht und Alter 2023

Anmerkung: für 2024 sind keine Daten vorhanden

Schutzgewährungen

Genaue Zahlen, wie viele Asylgewährungen auf Personen, die über Familiennachzug nach Österreich gekommen sind, entfielen, sind aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung für den Zeitraum von 2022 bis Juni 2024 verfügbar.

Die erstinstanzlichen Asylgewährungen in Zusammenhang mit Familiennachzug sind seit Anfang 2023 kontinuierlich angestiegen. Im zweiten Quartal 2024 waren 72 Prozent aller Personen, denen vom BFA Asyl zugesprochen wurde, als Familienangehörige mit einer Einreisegestattung nach Österreich gekommen. Die Zahl der Zuerkennungen von Asyl, die nicht aus einem Familiennachzug resultierte, sank hingegen (nur aus diesen Asylgewährungen kann sich ein neuer, zukünftiger Familiennachzug ergeben).

Der Nachzug von Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten blieb gering.

Grafik: Asylgewährungen nach Familiennachzug pro Quartal seit 2022 3 315 2 710 2 655 2 775 3 770 3 175 3 670 4 095 4 680 4 420 810 886 812 803 1 398 1 434 1 972 2 385 3 058 3 185 gesamt Familiennachzug Q1 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 2024 Q2 Datenquellen: Parlamentarische Anfragebeantwortung 18707/GP27 (Familiennachzug), Eurostat (Gesamtzahl, Werte auf 5 gerundet) Zahl der erstinstanzlichen Asylgewährungen nach Familiennachzug bzw. insgesamt Asylgewährungen nach Familiennachzug pro Quartal seit 2022
Grafik: Subsidiärer Schutz nach Familiennachzug pro Quartal seit 2022 1 045 1 080 1 220 1 470 2 135 1 890 2 010 2 205 2 380 1 910 60 85 85 56 56 73 79 62 85 39 gesamt Familiennachzug Q1 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 2024 Q2 Datenquellen: Parlamentarische Anfragebeantwortung 18707/GP27 (Familiennachzug), Eurostat (Gesamtzahl, Werte auf 5 gerundet) Zahl der erstinstanzlichen Gewährungen von subsidiärem Schutz nach Familiennachzug bzw. insgesamt Subsidiärer Schutz nach Familiennachzug pro Quartal seit 2022

2024 gab es insgesamt in Österreich 16.784 Zuerkennungen von Asyl und 7.673 von subsidiärem Schutz. Der Großteil der Schutzgewährungen betraf syrische Staatsangehörige (74 Prozent bei Asyl, 71 Prozent bei subsidiärem Schutz).

Grafik: Asyl und subsidiärer Schutz 2016–2024 22 307 21 767 14 696 9 723 8 069 12 031 13 779 17 293 16 784 3 699 7 081 4 191 2 246 2 524 4 262 5 675 8 222 7 673 Asylgewährungen subsidiärer Schutz 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Asylstatistiken Zahl der rechtskräftigen Gewährungen von Asyl und subsidiärem Schutz pro Jahr Asyl und subsidiärer Schutz 2016 – 2024
Grafik: Asyl und subsidiärer Schutz für SyrerInnen 2016–2024 15 528 11 827 4 951 2 534 2 751 6 861 9 229 13 123 12 419 585 1 194 414 295 318 1 053 2 677 5 530 5 419 Asylgewährungen subsidiärer Schutz 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Asylstatistiken Zahl der rechtskräftigen Gewährungen von Asyl und subsidiärem Schutz für syrische Staatsangehörige pro Jahr Asyl und subsidiärer Schutz für SyrerInnen 2016 – 2024

Eine Aufschlüsselung der Schutzgewährungen insgesamt nach Geschlecht und Alter kann Hinweise auf Entwicklungen beim Familiennachzug geben. Häufig sind es zuerst Männer, die allein nach Österreich kommen, und dann Frauen und Kinder nachholen. Quartalsdaten zu den Schutzgewährungen nach Geschlecht und Alter sind bei Eurostat verfügbar, allerdings nur für erstinstanzliche Entscheidungen.

Der verstärkte Nachzug von Familienangehörigen Ende des Vorjahres und zu Jahresbeginn 2024 spiegelt sich auch in der Entwicklung der Zahlen der Asylanerkennungen für Frauen und Minderjährige wider, die im ersten und zweiten Quartal sehr hoch waren, danach aber deutlich zurückgingen. Erstinstanzliche Asylgewährungen für Männer sind bereits seit Anfang 2023 rückgängig. Syrische Männer erhielten 2024 in erster Instanz vor allem subsidiären Schutz.

Grafik: Asylgewährungen pro Quartal nach Geschlecht und Alter 2014–2024 0 200 400 600 800 1 000 1 200 1 400 1 600 1 800 2 000 2 200 2 400 Quartal 1 2014 Q1 2015 Q1 2016 Q1 2017 Q1 2018 Q1 2019 Q1 2020 Q1 2021 Q1 2022 Q1 2023 Q1 2024 männl. Erwachsene männl. Minderjährige weibl. Erwachsene weibl. Minderjährige Datenquelle: Eurostat Zahl der Asylgewährungen in erster Instanz für die jeweilige Gruppe Asylgewährungen pro Quartal nach Geschlecht und Alter 2014 – 2024
Grafik: Schutzgewährungen für männliche Erwachsene aus Syrien pro Quartal 2014–2024 0 200 400 600 800 1 000 1 200 1 400 1 600 1 800 2 000 Quartal 1 2014 Q1 2015 Q1 2016 Q1 2017 Q1 2018 Q1 2019 Q1 2020 Q1 2021 Q1 2022 Q1 2023 Q1 2024 Asyl subsidiärer Schutz Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Gewährungen von Asyl bzw. subsidiärem Schutz Schutzgewährungen für männliche Erwachsene aus Syrien pro Quartal 2014 – 2024

Anmerkungen

Die monatlichen Daten zu den Asylanträgen und die vierteljährlichen Zahlen zu Anträgen auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen des BFA wurden den einzelnen vorläufigen Monatsstatistiken des BMI bzw. Quartalstatistiken des BFA entnommen. Nach Veröffentlichung der endgültigen Jahresstatistiken sind diese Monats- bzw. Quartalsstatistiken allerdings nicht mehr auf der Webseite des BMI abrufbar.

Die Zahlen zu den Schutzgewährungen sind bei Eurostat auf Vielfache von 5 gerundet. Es ist zu beachten, dass die Daten von Eurostat und des BMI nicht immer übereinstimmen.

Einige Daten zu den Asylanträgen und Schutzgewährungen im Rahmen von Familiennachzug wurden parlamentarischen Anfragebeantwortungen entnommen.

Die Daten wurden am 25.1.2025 (BMI) bzw. 10.2.2025 (Eurostat) abgerufen.