Bei den angegebenen Daten für 2024 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die endgültige Jahresstatistik wird vom Innenministerium üblicherweise Ende März veröffentlicht.
Vorbemerkung
Personen, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben, können im Ausland lebende Familienangehörige nach Österreich nachholen. Als Familienangehörige gelten in diesem Zusammenhang minderjährige ledige Kinder, EhegattInnen bzw. eingetragene PartnerInnen und Eltern von minderjährigen Kindern.
Der Familiennachzug kann von Asylberechtigten sofort nach der rechtskräftigen Anerkennung als Flüchtling, von subsidiär Schutzberechtigten jedoch erst nach einer dreijährigen Wartezeit beantragt werden.
Asylberechtigte, die den Antrag mehr als drei Monate nach der Anerkennung stellen, und subsidiär Schutzberechtigte müssen ausreichende Unterhaltsmittel nachweisen.
Der Antrag auf Familiennachzug muss bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eingebracht werden. Die Vertretungsbehörde leitet den Antrag an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weiter, welches überprüft, ob eine Zuerkennung von Asyl bzw. subsidiärem Schutz wahrscheinlich ist. Fällt diese Prognoseentscheidung des BFA positiv aus, erhalten die Familienangehörigen von der Vertretungsbehörde ein Visum zur Einreise nach Österreich („Einreisegestattung“).
In Österreich angekommen stellen die Familienangehörigen einen Asylantrag (im Rahmen eines Familienverfahrens). Nach Abschluss des Asylverfahrens wird ihnen derselbe Schutzstatus, den die zusammenführende Person bekommen hat, zuerkannt.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Asylgesetz 2005, §34 (Familienverfahren im Inland), §35 (Anträge auf Einreise bei Vertretungsbehörden) und §60 (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel).
Anträge auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen
Die Zahlen zu den Anträgen auf Familiennachzug stammen aus den Detailstatistiken des BFA. Die vierteljährlichen Daten wurden den jeweiligen Quartalsstatistiken entnommen, wobei zu beachten ist, dass diese immer nur vorläufige Daten enthalten, die von den tatsächlichen abweichen können.
2024 wurden 8.234 Anträge auf Familiennachzug gestellt, deutlich weniger als 2023, aber mehr als in den Jahren von 2017 bis 2022. Die Zahl der Anträge sank 2024 von 4.169 im ersten auf 1.091 im letzten Quartal.
Nach einer positiven Prognoseentscheidung des BFA, dass eine Schutzgewährung wahrscheinlich ist, kann den Familienangehörigen ein Visum zur Einreise nach Österreich ausgestellt werden. Vom BFA wurden 2024 7.420 positive Prognoseentscheidungen abgegeben, mehr als die Hälfte davon bereits in den ersten drei Monaten.
1.305 Entscheidungen fielen negativ aus. Im vierten Quartal war ein Anstieg der negativen Prognoseentscheidungen zu beobachten, der Großteil davon betraf syrische Staatsangehörige (562 von 625). Waren von Jänner bis März noch 93 Prozent der Prognoseentscheidungen positiv, waren es von Oktober bis Dezember nur mehr 58 Prozent.
Im Mai 2024 wurden vom damaligen Bundeskanzler Nehammer strengere Identitätsprüfungen bei Familienangehörigen durch DNA-Tests angekündigt. Im Juni wurde vom BMI eine Neuüberprüfung bereits positiv entschiedener Einreiseanträge veranlasst. Nach dem Sturz des Assad-Regimes Anfang Dezember 2024 erklärte Innenminister Karner, dass der Familiennachzug von SyrerInnen vorerst ausgesetzt wird.
Über Familiennachzug wurde in den letzten Jahren vor allem syrischen Staatsangehörigen die Einreise nach Österreich ermöglicht. 2024 entfielen 89 Prozent der positiven Prognoseentscheidungen auf SyrerInnen.
62 Prozent der Personen, die 2024 einen Antrag auf Familiennachzug stellten, waren weiblich.
Asylanträge nach Einreisegestattung
Die Zahl der Asylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in den Asylstatistiken des BMI nicht explizit angegeben. Aus den gesamten Erstasylanträgen abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder kann jedoch die Zahl der Erstasylanträge nach Familiennachzug berechnet werden.
Für 2022 und 2023 liegen Daten aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vor. Die monatlichen Daten für 2024 wurden den einzelnen Monatsstatistiken des BMI entnommen. Diese enthalten allerdings nur vorläufige Daten, die von den tatsächlichen abweichen können.
2024 wurden 7.683 Asylanträge im Rahmen von Familiennachzug gestellt. Das waren 31 Prozent aller Anträge in diesem Jahr. Im Vorjahr lag der Anteil bei 15, 2022 bei 4 Prozent.
Im März und Mai 2024 machten in Zusammenhang mit Familiennachzug gestellte Asylanträge mehr als die Hälfte aller Schutzansuchen aus. In der zweiten Jahreshälfte blieb die Zahl der monatlichen Anträge von nachkommenden Familienangehörigen deutlich hinter jenen aus den ersten sechs Monaten zurück.
Für 2024 liegen nur für das erste Halbjahr nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselte Daten zu den Asylanträgen durch Familiennachzug vor. Angaben zu Geschlecht oder Alter der AsylwerberInnen sind nur für 2023 verfügbar.
2023 und im ersten Halbjahr 2024 gab es die mit großem Abstand meisten Asylanträge nach einer Einreisegestattung durch syrische Staatsangehörige.
60 Prozent der Personen, die 2023 einen Asylantrag im Rahmen von Familiennachzug gestellt hatten, waren weiblich. Der Anteil von Minderjährigen lag bei 70 Prozent.
Anmerkung: für 2024 sind keine Daten vorhanden
Schutzgewährungen
Genaue Zahlen, wie viele Asylgewährungen auf Personen, die über Familiennachzug nach Österreich gekommen sind, entfielen, sind aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung für den Zeitraum von 2022 bis Juni 2024 verfügbar.
Die erstinstanzlichen Asylgewährungen in Zusammenhang mit Familiennachzug sind seit Anfang 2023 kontinuierlich angestiegen. Im zweiten Quartal 2024 waren 72 Prozent aller Personen, denen vom BFA Asyl zugesprochen wurde, als Familienangehörige mit einer Einreisegestattung nach Österreich gekommen. Die Zahl der Zuerkennungen von Asyl, die nicht aus einem Familiennachzug resultierte, sank hingegen (nur aus diesen Asylgewährungen kann sich ein neuer, zukünftiger Familiennachzug ergeben).
Der Nachzug von Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten blieb gering.
2024 gab es insgesamt in Österreich 16.784 Zuerkennungen von Asyl und 7.673 von subsidiärem Schutz. Der Großteil der Schutzgewährungen betraf syrische Staatsangehörige (74 Prozent bei Asyl, 71 Prozent bei subsidiärem Schutz).
Eine Aufschlüsselung der Schutzgewährungen insgesamt nach Geschlecht und Alter kann Hinweise auf Entwicklungen beim Familiennachzug geben. Häufig sind es zuerst Männer, die allein nach Österreich kommen, und dann Frauen und Kinder nachholen. Quartalsdaten zu den Schutzgewährungen nach Geschlecht und Alter sind bei Eurostat verfügbar, allerdings nur für erstinstanzliche Entscheidungen.
Der verstärkte Nachzug von Familienangehörigen Ende des Vorjahres und zu Jahresbeginn 2024 spiegelt sich auch in der Entwicklung der Zahlen der Asylanerkennungen für Frauen und Minderjährige wider, die im ersten und zweiten Quartal sehr hoch waren, danach aber deutlich zurückgingen. Erstinstanzliche Asylgewährungen für Männer sind bereits seit Anfang 2023 rückgängig. Syrische Männer erhielten 2024 in erster Instanz vor allem subsidiären Schutz.
Anmerkungen
Die monatlichen Daten zu den Asylanträgen und die vierteljährlichen Zahlen zu Anträgen auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen des BFA wurden den einzelnen vorläufigen Monatsstatistiken des BMI bzw. Quartalstatistiken des BFA entnommen. Nach Veröffentlichung der endgültigen Jahresstatistiken sind diese Monats- bzw. Quartalsstatistiken allerdings nicht mehr auf der Webseite des BMI abrufbar.
Die Zahlen zu den Schutzgewährungen sind bei Eurostat auf Vielfache von 5 gerundet. Es ist zu beachten, dass die Daten von Eurostat und des BMI nicht immer übereinstimmen.
Einige Daten zu den Asylanträgen und Schutzgewährungen im Rahmen von Familiennachzug wurden parlamentarischen Anfragebeantwortungen entnommen.
Die Daten wurden am 25.1.2025 (BMI) bzw. 10.2.2025 (Eurostat) abgerufen.
Datenquellen:
- BMI Asylstatistiken und BFA Detailstatistiken
- Eurostat: Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge - vierteljährliche Daten
Daten aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen:
- Neuüberprüfung der Familienzusammenführungen (18707/GP27, 16.9.2024)
- Familiennachzug bei Asylanten in Österreich (17222/GP27, 5.4.2024)
- Zwangsheirat mit Migrationsaspekt (16366/GP27, 16.1.2024)
Informationsseiten und Gesetze: