Vorbemerkung
Personen, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben, können im Ausland lebende Familienangehörige nach Österreich nachholen. Als Familienangehörige gelten in diesem Zusammenhang minderjährige ledige Kinder, EhegattInnen bzw. eingetragene PartnerInnen und Eltern von minderjährigen Kindern.
Der Familiennachzug kann von Asylberechtigten sofort nach der rechtskräftigen Anerkennung als Flüchtling, von subsidiär Schutzberechtigten jedoch erst nach einer dreijährigen Wartezeit beantragt werden.
Asylberechtigte, die den Antrag mehr als drei Monate nach der Anerkennung stellen, und subsidiär Schutzberechtigte müssen ausreichende Unterhaltsmittel nachweisen.
Der Antrag auf Familiennachzug muss bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eingebracht werden. Die Vertretungsbehörde leitet den Antrag an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weiter, welches überprüft, ob eine Zuerkennung von Asyl bzw. subsidiärem Schutz wahrscheinlich ist. Fällt diese Prognoseentscheidung des BFA positiv aus, erhalten die Familienangehörigen von der Vertretungsbehörde ein Visum zur Einreise nach Österreich („Einreisegestattung“).
In Österreich angekommen stellen die Familienangehörigen einen Asylantrag (im Rahmen eines Familienverfahrens). Nach Abschluss des Asylverfahrens wird ihnen derselbe Schutzstatus, den die zusammenführende Person bekommen hat, zuerkannt.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Asylgesetz 2005, §34 (Familienverfahren im Inland), §35 (Anträge auf Einreise bei Vertretungsbehörden) und §60 (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel).
Anträge auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen
Die Zahlen zu den Anträgen auf Familiennachzug stammen aus den Detailstatistiken des BFA. Die vierteljährlichen Daten wurden den jeweiligen Quartalsstatistiken entnommen, wobei zu beachten ist, dass diese immer nur vorläufige Daten enthalten, die von den tatsächlichen abweichen können.
2025 wurden im ersten Quartal nur mehr 571 Anträge auf Familiennachzug gestellt.
Nach einer positiven Prognoseentscheidung des BFA, dass eine Schutzgewährung wahrscheinlich ist, kann den Familienangehörigen ein Visum zur Einreise nach Österreich ausgestellt werden. Vom BFA wurden 2025 bisher 286 positive Prognoseentscheidungen abgegeben.
Markant angestiegen sind die negativen Entscheidungen. Bis Ende März gab es bereits 4.388 Ablehnungen von Einreiseanträgen, im gesamten Vorjahr waren es hingegen nur 1.305. 98 Prozent davon betrafen Personen aus Syrien.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes Anfang Dezember 2024 erklärte Innenminister Karner, dass der Familiennachzug von SyrerInnen vorerst ausgesetzt wird.
In den ersten drei Monaten 2025 erhielten nur 52 Familienangehörige von SyrerInnen eine Erlaubnis zur Einreise nach Österreich, in 4.281 Fällen hingegen wurde der Antrag abgelehnt. Die Zahl der neuen Anträge von syrischen Staatsangehörigen auf Familienzusammenführung ist stark zurückgegangen.
57 Prozent der Personen, die 2025 einen Antrag auf Familiennachzug stellten, waren weiblich.
Asylanträge nach Einreisegestattung
Die Zahl der Asylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in den Asylstatistiken des BMI nicht explizit angegeben. Aus den gesamten Erstasylanträgen abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder kann jedoch die Zahl der Erstasylanträge nach Familiennachzug berechnet werden.
Für die Jahre von 2022 bis 2024 liegen aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen Daten zu den Asylanträgen durch Familiennachzug vor. Für 2021 und 2025 wurden die aus den Asylstatistiken berechneten Werte verwendet.
Bei den im Rahmen von Familienzusammenführungen gestellten Asylanträgen war 2025 ein starker Rückgang zu beobachten. Bis Ende März waren nur 399 Asylanträge auf Familiennachzug zurückzuführen. Das waren 9 Prozent aller Anträge in diesem Jahr. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 31 Prozent.
Im März 2025 gab es 107 Asylanträge nach einer Einreisegestattung.
Schutzgewährungen
Für 2025 gibt es bisher keine Daten, wie viele Schutzgewährungen auf Familiennachzug zurückzuführen waren.
2025 wurde im ersten Quartal insgesamt 2.120 Personen Asyl und 451 subsidiärer Schutz zugesprochen. Syrische Staatsangehörige erhielten nur noch in wenigen Fällen einen Schutzstatus.
Anmerkungen
Die monatlichen Daten zu den Asylanträgen und die vierteljährlichen Zahlen zu Anträgen auf Familiennachzug und Prognoseentscheidungen des BFA wurden, wenn keine Daten aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen zur Verfügung standen, den einzelnen vorläufigen Monatsstatistiken des BMI bzw. Quartalstatistiken des BFA entnommen. Nach Veröffentlichung der endgültigen Jahresstatistiken sind diese Monats- bzw. Quartalsstatistiken allerdings nicht mehr auf der Webseite des BMI abrufbar.
Die Daten wurden am 22.4.2025 abgerufen.
Datenquellen:
- BMI Asylstatistiken und BFA Detailstatistiken
- Eurostat: Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge - vierteljährliche Daten
Daten aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen:
- Aktuelle Situation rund um Familienzusammenführungen (400/GP28, 4.4.2025)
- Neuüberprüfung der Familienzusammenführungen (18707/GP27, 16.9.2024)
- Familiennachzug bei Asylanten in Österreich (17222/GP27, 5.4.2024)
- Zwangsheirat mit Migrationsaspekt (16366/GP27, 16.1.2024)
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