Bei den im Folgenden dargestellten Zahlen zu den österreichischen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz im Ausland handelt es sich um Schätzungen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium) auf Basis der freiwilligen Registrierungen von AuslandsösterreicherInnen bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland.
AuslandsösterreicherInnen
Mitte 2024 hatten etwa 624.800 österreichische StaatsbürgerInnen ihren Hauptwohnsitz im Ausland.
Zu- und Abnahmen zwischen den Jahren können auf Zu- oder Abwanderung, vermehrte Registrierungen beim Außenministerium, Staatsbürgerschaftsverleihungen an im Ausland lebende Personen (insbesondere seit 2021 an Nachkommen von Opfern des NS-Regimes), aber auch auf revidierte Schätzungen zurückzuführen sein.
Drei Viertel der AuslandsösterreicherInnen lebten 2024 in Europa, 13 Prozent in Amerika, 6 Prozent in Asien, 4 Prozent in Ozeanien und 2 Prozent in Afrika. Die mit Abstand meisten österreichischen Staatsangehörigen gab es in Deutschland (41 Prozent aller AuslandsösterreicherInnen).
Neben Deutschland hatten in Europa auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich eine hohe Zahl an dort lebenden österreichischen StaatsbürgerInnen aufzuweisen. 10.000 oder mehr AuslandsösterreicherInnen wohnten zudem noch in Spanien, Griechenland und den Niederlanden. Nur wenige ÖsterreicherInnen hatten hingegen ihren Wohnsitz in den Nachbarstaaten Slowakei und Slowenien.
Die meisten AuslandsösterreicherInnen in außereuropäischen Staaten lebten in den USA, Australien, Israel, Brasilien, Argentinien und in Südafrika.
Die höchsten Zunahmen an österreichischen Staatsangehörigen in den letzten fünf Jahren hatten Israel (hier gab es von 2021 bis 2023 11.900 Einbürgerungen von Nachkommen von Opfern des NS-Regimes), die USA, das Vereinigte Königreich und Griechenland zu verzeichnen, die stärksten Abnahmen Südafrika und Ungarn.
Zu- und Abnahmen zwischen den Jahren können auf Zu- oder Abwanderung, vermehrte Registrierungen beim Außenministerium, Staatsbürgerschaftsverleihungen an im Ausland lebende Personen (insbesondere seit 2021 an Nachkommen von Opfern des NS-Regimes), aber auch auf revidierte Schätzungen zurückzuführen sein.
Anmerkungen
Die von der Statistik Austria veröffentlichten Daten beruhen auf Schätzungen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Die verwendeten Daten wurden am 1.10.2024 abgerufen.