2021 wurde 16.171 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr, als 8.996 Personen eingebürgert worden waren.
Diese Zunahme ist größtenteils auf die im September 2020 neu geschaffene Möglichkeit zur Einbürgerung von Nachkommen von Opfern des NS-Regimes zurückzuführen. Davon machten zahlreiche, meist im Ausland lebende Personen Gebrauch (bei dieser Art der Einbürgerung ist weder ein Wohnsitz im Inland noch die Zurücklegung der bisherigen Staatsbürgerschaft notwendig). Während Staatsbürgerschaftsverleihungen an Menschen, die nicht in Österreich wohnhaft sind, bisher statistisch nur eine marginale Bedeutung hatten, machten sie 2021 40 Prozent der gesamten Einbürgerungen aus.
Die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Inland stieg zwar auch von 8.796 im Vorjahr auf 9.723 an, blieb jedoch unter dem Wert von 2019 (10.500 Einbürgerungen).
Die meisten Einbürgerungen gab es in Österreich in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg und in der Zeit von 1999 bis 2006. 2003 hatten 45.112 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.
Der Großteil der Einbürgerungen von im Ausland lebenden Personen erfolgte im vierten Quartal 2021, was die hohe Zahl an Staatsbürgerschaftsverleihungen in diesem Zeitraum erklärt. Aber auch die Inlandseinbürgerungen waren von Oktober bis Dezember mit 3.182 höher als in den vorangegangenen Quartalen.
Die Einbürgerungsrate, die das Verhältnis von Einbürgerungen im Inland zur Zahl der in Österreich lebenden nicht-österreichischen Staatsangehörigen angibt, lag von 2010 bis 2019 bei 0,7%. Seit 2020 beträgt sie nur mehr 0,6%. Von 1999 bis 2006 war die Rate hingegen bei über 3% (mit einem Höchstwert von 6% im Jahr 2003).
Die ausländische Wohnbevölkerung hat in den letzten 10 Jahren durchschnittlich jährlich um ca. 62.000 Personen zugenommen. Eingebürgert wurden in diesem Zeitraum allerdings nur zwischen 6.690 und 10.500 Personen pro Jahr. Das führt dazu, dass eine steigende Zahl von in Österreich wohnhaften Menschen mangels Staatsbürgerschaft keine demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten hat (Drittstaatsangehörige haben generell kein Wahlrecht, EU-BürgerInnen nur auf kommunaler Ebene).
Bisherige Staatsangehörigkeiten der eingebürgerten Personen
Insgesamt wurden 2021 Menschen, die zuvor 129 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten hatten (plus einige Personen, die staatenlos waren bzw. deren Staatsangehörigkeit ungeklärt war), in Österreich eingebürgert.
Anders als in den Vorjahren waren es Staatsangehörige Israels, der USA und des Vereinigten Königreichs, die für die meisten Einbürgerungen verantwortlich waren. Fast alle von ihnen waren Nachkommen von NS-Opfern (2.612 von 2.635 Einbürgerungen von israelischen, 1.630 von 1.659 von US-amerikanischen und 1.152 von 1.190 britische Staatsangehörigen erfolgten aus diesem Grund) und hatten ihren Wohnsitz im Ausland. Lässt man die Auslandseinbürgerungen beiseite, bildeten Personen, die bisher die türkische, bosnische und serbische Staatsbürgerschaft hatten, die größten Gruppen unter den neuen ÖsterreicherInnen. Es folgen Menschen aus Afghanistan und Syrien – die beiden Staaten mit der größten Zahl an Asylberechtigten in den letzten Jahren.
Nicht ganz die Hälfte (47%) der Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Inland entfielen 2021 auf bisherige Staatsangehörige europäischer nicht-EU/EFTA-Staaten (inkl. Türkei). 12 Prozent der neuen ÖsterreicherInnen hatten früher die Staatsbürgerschaft eines "neuen" EU-Staates (EU-Beitritt ab 2004), vier Prozent eines "alten" (bereits vor 2004 EU-Mitglied) und ein Prozent eines EFTA-, europäischen Kleinstaates oder des Vereinigten Königreichs.
Der Anteil von Einbürgerungen ehemaliger Staatsangehöriger asiatischer Staaten ist auf 27% angestiegen. 7% der eingebürgerten Personen waren früher StaatsbürgerInnen eines afrikanischen, 3% eines amerikanischen Staates.
Von den 20 Staaten mit den meisten in Österreich lebenden ausländischen Staatsangehörigen hatten alle Nicht-EU-Staaten eine Einbürgerungsrate von mindestens 0,6%, alle EU-Staaten eine von maximal 0,3%. Die meisten Einbürgerungen gemessen an der Wohnbevölkerung gab es bei Personen aus dem Iran.
Anmerkung: Wegen fehlender Daten zur Zahl der Inlandseinbürgerungen und Jahresdurchschnittsbevölkerung je Herkunftsstaat wurde hier die Einbürgungsrate als Verhältnis der Zahl der Gesamteinbürgerungen und dem Mittelwert der Bevölkerung von Jahresbeginn und Jahresende berechnet.
Rechtsgründe
Die meisten der 2021 eingebürgerten Personen erhielten die Staatsbürgerschaft als Nachkommen des NS-Regimes. Bei Inlandseinbürgerungen erfolgten die meisten nach einem 6-jährigem Mindestaufenthalt in Verbindung mit berücksichtigungswürdigen Gründen (Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration, in Österreich geboren, EWR-BürgerIn oder außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik).
Einbürgerung von Asylberechtigten
1.660 Asylberechtigten wurde 2021 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
2018 wurde die für den Staatsbürgerschaftserwerb von Asylberechtigten erforderliche Mindestdauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich von sechs auf zehn Jahre angehoben. Die Möglichkeit, bei sehr guten Deutschkenntnissen oder bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen zu können, blieb bestehen und war 2021 auch der häufigste Grund für Einbürgerungen von Asylberechtigten.
Die Zahl der Staatsbürgerschaftsverleihungen an anerkannte Flüchtlinge ist deutlich geringer als jene der Asylanerkennungen, die mindestens sechs Jahre (der Mindestaufenthalt für eine Einbürgerung) zurückliegen.
Demografische Zusammensetzung der neuen StaatsbürgerInnen
Seit 2006 wurden stets mehr weibliche als männliche Personen eingebürgert. 2021 waren 54% der im Inland eingebürgerten neuen ÖsterreicherInnen weiblich, 46% männlich. Bei den Auslandseinbürgerungen waren 55% männlich, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen 49%.
32% der Personen, denen 2021 im Inland die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde, war minderjährig. Unter den Erwachsenen bildeten 35- bis 44-Jährige die größte Gruppe. Von den im Ausland eingebürgerten Personen waren 27% unter 18 Jahre alt, bei allen Einbürgerungen zusammen 30%.
Mehr als jede Dritte der neu im Inland eingebürgerten Personen wurde in Österreich geboren. Bei den Auslandseinbürgerungen lag der Anteil der in Österreich geborenen Menschen hingegen lediglich bei einem Prozent. Insgesamt hatten 21% der Personen, denen 2021 die Staatsbürgerschaft verliehen wurde, ihren Geburtsort in Österreich.
Einbürgerungen in den Bundesländern
Die meisten Staatsbürgerschaftsverleihungen gab es 2021 mit 4.138 in Wien, das waren 43% aller Inlandseinbürgerungen in Österreich. Die Steiermark war das einzige Bundesland mit einem Rückgang bei den Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr. Wien und Niederösterreich hatten eine Einbürgerungsrate von 0,7%, das Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg 0,6% (entspricht der Einbürgerungsrate für Österreich insgesamt), Salzburg, die Steiermark und Tirol 0,5%.
Vergleich mit anderen EU-Staaten
Österreich hat EU-weit eine der geringsten Einbürgerungsraten: 2020 hatten nur Tschechien und die drei baltischen Staaten noch weniger Menschen (bezogen auf die Größe der ausländischen Wohnbevölkerung) die Staatsbürgerschaft verliehen als Österreich. Die mit Abstand höchste Einbürgerungsrate aller EU-Staaten hatte mit 8,6 Prozent Schweden.
Anmerkungen
Die im Artikel und in den Grafiken verwendeten Daten von Statistik Austria und STATcube wurden am 19.2.2022, jene von Eurostat am 18.3.2022 abgerufen.
Links zu den Datenquellen und zum Staatsbürgerschaftsgesetz: