2022 wurde 20.606 Personen die österreichische Staatsangehörigkeit verliehen. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Einbürgerungen um 27 Prozent zu.
Es ist allerdings zu beachten, dass 9.707 Einbürgerungen (47 Prozent) auf im Ausland lebende Menschen entfielen. Es handelte sich dabei vor allem um Nachkommen von Opfern des NS-Regimes, die seit September 2020 die Möglichkeit haben, unter erleichterten Bedingungen (es ist weder ein Wohnsitz im Inland noch die Zurücklegung der bisherigen Staatsangehörigkeit notwendig) die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Inland erhöhte sich von 9.723 im Vorjahr auf 10.899, lag aber nur knapp über dem Wert von 2019 (10.500 Staatsbürgerschaftsverleihungen).
Die meisten Einbürgerungen gab es 2022 im vierten Quartal. Das ist darauf zurückzuführen, dass der Großteil der Einbürgerungen von im Ausland lebenden Personen in diesem Zeitraum erfolgte.
Die Einbürgerungsrate, die das Verhältnis von Einbürgerungen im Inland zur Zahl der in Österreich lebenden nicht-österreichischen Staatsangehörigen angibt, betrug 2022 0,69 Prozent. Von 2010 bis 2019 lag die Einbürgerungsrate bei rund 0,7 Prozent, 2020 und 2021 bei 0,6.
Anmerkung: Bei der Einbürgerungsrate für 2022 handelt es sich laut Statistik Austria um eine vorläufige Zahl.
Die ausländische Wohnbevölkerung hat in den letzten 10 Jahren durchschnittlich jährlich um ca. 63.500 Personen zugenommen. Eingebürgert wurden in diesem Zeitraum allerdings nur zwischen 7.043 und 10.899 Personen pro Jahr. Das führt dazu, dass eine steigende Zahl von in Österreich wohnhaften Menschen mangels Staatsbürgerschaft keine demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten hat (Drittstaatsangehörige haben generell kein Wahlrecht, EU-BürgerInnen nur auf kommunaler Ebene).
Bisherige Staatsangehörigkeiten der eingebürgerten Personen
Die Personen, die 2022 die österreichische Staatsbürgerschaft erhielten, hatten zuvor 132 unterschiedliche Staatsanghörigkeiten (dazu kamen noch einige Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit).
Wie bereits im Vorjahr hatten auch 2022 wieder Staatsangehörige Israels, der USA und des Vereinigten Königreichs die meisten Einbürgerungen zu verzeichnen. Fast alle von ihnen waren Nachkommen von NS-Opfern (4.985 von 5.006 Einbürgerungen von israelischen, 1.895 von 1.917 von US-amerikanischen und 1.555 von 1.593 britische Staatsangehörigen erfolgten aus diesem Grund) und hatten ihren Wohnsitz im Ausland.
Läßt man die Staaten mit vorwiegend Auslandseinbürgerungen beiseite, bildeten Personen, die bisher die syrische und türkische Staatsbürgerschaft hatten, die größten Gruppen unter den neuen ÖsterreicherInnen.
Seit vielen Jahren (insbesondere in den frühen 2000er Jahren) gab es stets für ehemalige türkische, bosnische und serbische Staatsangehörige die höchsten Einbürgerungszahlen. 2022 waren erstmals SyrerInnen die größte Personengruppe bei den Inlandseinbürgerungen. Auch die Staatsbürgerschaftsverleihungen an AfghanInnen und UkrainerInnen sind angestiegen.
Während die Zahl der Einbürgerungen von türkischen Staatsangehörigen 2022 im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich blieb, ist bei Bosnien und Serbien bereits seit 2019 ein Rückgang der Einbürgerungszahlen zu beobachten.
42 Prozent der Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Inland entfielen 2022 auf bisherige Staatsangehörige europäischer nicht-EU/EFTA-Staaten (inklusive der Türkei). 11 Prozent der neuen ÖsterreicherInnen hatten früher die Staatsbürgerschaft eines "neuen" EU-Staates (EU-Beitritt ab 2004), 3 Prozent eines "alten" (bereits vor 2004 EU-Mitglied) und 0,5 Prozent eines EFTA-, europäischen Kleinstaates oder des Vereinigten Königreichs.
Der Anteil von Einbürgerungen ehemaliger Staatsangehöriger asiatischer Staaten ist auf 32 Prozent angestiegen. 7 Prozent der eingebürgerten Personen waren früher StaatsbürgerInnen eines afrikanischen, 2 Prozent eines amerikanischen Staates.
Von den 20 Staaten mit den meisten in Österreich lebenden ausländischen Staatsangehörigen hatten alle Nicht-EU-Staaten mit Ausnahme von Serbien eine Einbürgerungsrate, die über der Gesamteinbürgerungsrate von 0,7 Prozent lag. Von den EU-Staaten hatte Tschechien mit 0,4 Prozent die höchste Rate. Die meisten Einbürgerungen gemessen an der Wohnbevölkerung gab es bei Personen aus dem Iran.
Anmerkung: Definitionsgemäß entspricht die Einbürgerungsrate dem Verhältnis aus der Zahl der Inlandseinbürgerungen und der Jahresdurchschnittsbevölkerung für den jeweiligen Herkunftsstaat. Wegen nicht verfügbarer Daten wurde die Einbürgerungsrate für die Staaten hier angenähert mit der Zahl der Gesamteinbürgerungen und dem Mittelwert der Bevölkerung von Jahresbeginn und Jahresende berechnet.
Rechtsgründe
Fast die Hälfte (47 Prozent) der Einbürgerungen entfiel 2022 auf Nachkommen des NS-Regimes. Bei Inlandseinbürgerungen erfolgten die meisten nach einem 6-jährigem Mindestaufenthalt in Verbindung mit einem Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration und Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.
Einbürgerung von Asylberechtigten
2.359 Asylberechtigte erhielten 2022 die österreichische Staatsangehörigkeit.
2018 wurde die für den Staatsbürgerschaftserwerb von Asylberechtigten erforderliche Mindestdauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich von sechs auf zehn Jahre angehoben. Die Möglichkeit, bei sehr guten Deutschkenntnissen oder bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen zu können, blieb bestehen und war 2022 der häufigste Grund für Einbürgerungen von anerkannten Flüchtlingen.
Die Zahl der Staatsbürgerschaftsverleihungen an Personen mit Asylstatus ist allerdings deutlich geringer als jene der Asylanerkennungen, die mindestens sechs Jahre (der Mindestaufenthalt für eine Einbürgerung) zurückliegen.
Demografische Zusammensetzung der neuen StaatsbürgerInnen
Knapp über die Hälfte (51 Prozent) der Inlandseinbürgerungen entfiel 2022 auf weibliche Personen. Bei den Auslandseinbürgerungen waren 48 Prozent weiblich, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen 50 Prozent.
Ein Drittel der Personen mit Wohnsitz im Inland, die 2022 die österreichische Staatsangehörigkeit erhielten, war minderjährig. Unter den Erwachsenen bildeten 35- bis 44-Jährige die größte Gruppe. Von den im Ausland eingebürgerten Personen waren 29 Prozent unter 18 Jahre alt, bei allen Einbürgerungen insgesamt 31 Prozent.
33 Prozent der neu im Inland eingebürgerten Personen wurde in Österreich geboren. Bei den Auslandseinbürgerungen lag der Anteil der in Österreich geborenen Menschen hingegen lediglich bei einem Prozent, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen bei 18 Prozent.
Einbürgerungen in den Bundesländern
Die meisten Staatsbürgerschaftsverleihungen hatte 2022 mit 4.478 Wien zu verzeichnen. Mit Ausnahme von Salzburg stiegen gegenüber dem Vorjahr in allen Bundesländern die Einbürgerungszahlen. Die höchsten Einbürgerungsraten hatten Kärnten, Niederösterreich und Vorarlberg mit 0,8 Prozent, die geringste Salzburg mit 0,5.
Vergleich mit anderen EU-Staaten
Österreich hatte 2021 EU-weit die viertniedrigste Einbürgerungsrate. Nur die drei baltischen Staaten wiesen eine geringere Einbürgerungsquote als Österreich auf.
Anmerkungen
Die im Artikel und in den Grafiken verwendeten Daten von Statistik Austria und STATcube wurden am 25.2.2023 abgerufen, jene von Eurostat am 2.3.2023.
Die Grafik zu den Einbürgerungsraten in den EU-Staaten wurde am 26.6.2024 aktualisiert, da ursprünglich bei Eurostat für Österreich eine Einbürgerungsrate von 1,07 Prozent angegeben war (diese inkludierte auch die Auslandseinbürgerungen), diese mittlerweile aber auf 0,64 korrigiert wurde.
Links zu den Datenquellen und zum Staatsbürgerschaftsgesetz: