2020 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Nachkommen von Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen (es ist weder ein Wohnsitz im Inland noch die Zurücklegung der bisherigen Staatsangehörigkeit notwendig) erwerben können. Von dieser Möglichkeit machten zahlreiche im Ausland lebende Personen Gebrauch, was zu einer deutlichen Steigerung der Einbürgerungen ab 2021 führte.
2023 erhielten 19.939 Menschen die österreichische Staatsangehörigkeit, das waren etwas weniger als 2022 (20.606 Einbürgerungen). 11.898 der neuen ÖsterreicherInnen hatten ihren Wohnsitz im Inland, 8.041 im Ausland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Inlandseinbürgerungen um 9 Prozent, jene der Auslandseinbürgerungen sank um 17 Prozent.
Die meisten Einbürgerungen gab es 2023 im vierten Quartal. Ein Großteil der Einbürgerungen von im Ausland lebenden Personen erfolgte in diesem Zeitraum.
Die Einbürgerungsrate, die das Verhältnis von Einbürgerungen im Inland zur Zahl der in Österreich lebenden nicht-österreichischen Staatsangehörigen angibt, betrug 2023 0,67 Prozent (im Vorjahr waren es 0,65 Prozent). Seit 2010 lag die Einbürgerungsrate zwischen 0,58 (2020) und 0,72 Prozent (2011, 2012 und 2019), in den Jahren davor war sie jedoch deutlich höher (mit einem Höchstwert von 5,96 Prozent im Jahr 2003).
Anmerkung: Bei der Einbürgerungsrate für 2023 handelt es sich laut Statistik Austria um eine vorläufige Zahl.
Die ausländische Wohnbevölkerung hat in den letzten 10 Jahren durchschnittlich jährlich um ca. 72.600 Personen zugenommen. Eingebürgert wurden in diesem Zeitraum allerdings nur zwischen 7.354 und 11.898 Personen pro Jahr. Das führt dazu, dass eine steigende Zahl von in Österreich wohnhaften Menschen mangels Staatsbürgerschaft keine demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten hat (Drittstaatsangehörige haben generell kein Wahlrecht, EU-BürgerInnen nur auf kommunaler Ebene).
Bisherige Staatsangehörigkeiten der eingebürgerten Personen
Die Personen, die 2023 die österreichische Staatsbürgerschaft erhielten, hatten zuvor 130 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (dazu kamen noch einige Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit).
Staatsangehörige Israels, der USA und des Vereinigten Königreichs bildeten 2023 die größte, dritt- und fünftgrößte Gruppe unter den neu eingebürgerten Personen. Fast alle von ihnen waren Nachkommen von NS-Opfern (4.255 von 4.270 Einbürgerungen von israelischen, 1.620 von 1.637 von US-amerikanischen und 1.094 von 1.123 britische Staatsangehörigen erfolgten aus diesem Grund) und hatten ihren Wohnsitz im Ausland.
Die meisten Inlandseinbürgerungen gab es bei Personen, die bisher die syrische und türkische Staatsbürgerschaft hatten.
Bis 2020 hatten ehemalige türkische, bosnische und serbische Staatsangehörige die höchsten Einbürgerungszahlen aufzuweisen. Seit 2021 jedoch entfielen die meisten Einbürgerungen pro Jahr insgesamt auf israelische Staatsgehörige (durch die Möglichkeit der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Nachkommen von Opfern des NS-Regimes) und seit 2022 die meisten Inlandseinbürgerungen auf Personen aus Syrien (durch die vermehrte Einbürgerung von Asylberechtigten).
Während die Zahl der Einbürgerungen von türkischen Staatsangehörigen 2023 im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich blieb, ist bei Bosnien und Serbien bereits seit 2019 ein Rückgang der Einbürgerungszahlen zu beobachten.
2023 gab es erstmals mehr Inlandseinbürgerungen ehemaliger Staatsangehöriger asiatischer Staaten (39 Prozent der Einbürgerungen) als von Personen, die bisher Staatsangehörige europäischer nicht-EU/EFTA-Staaten (darunter fallen Bosnien, Serbien und die Türkei) waren (36 Prozent).
11 Prozent der neuen ÖsterreicherInnen hatten früher die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates, der ab 2004 der Union beigetreten ist, 3 Prozent eines EU-Staates, der bereits vor 2004 Mitglied war, 0,4 Prozent eines EFTA-Staates, europäischen Kleinstaates oder des Vereinigten Königreichs, 7 Prozent eines afrikanischen und 2 Prozent eines amerikanischen Staates.
Von den 20 Staaten mit den meisten in Österreich lebenden ausländischen Staatsangehörigen hatten alle Nicht-EU-Staaten mit Ausnahme von Serbien und der Ukraine eine Einbürgerungsrate, die über der Gesamteinbürgerungsrate von 0,7 Prozent lag. Von den EU-Staaten hatte die Slowakei mit 0,4 Prozent die höchste Rate. Die meisten Einbürgerungen gemessen an der Wohnbevölkerung gab es bei Personen aus dem Iran.
Anmerkung: Definitionsgemäß entspricht die Einbürgerungsrate dem Verhältnis aus der Zahl der Inlandseinbürgerungen und der Jahresdurchschnittsbevölkerung für den jeweiligen Herkunftsstaat. Wegen nicht verfügbarer Daten wurde die Einbürgerungsrate für die Staaten hier angenähert mit der Zahl der Gesamteinbürgerungen und dem Mittelwert der Bevölkerung von Jahresbeginn und Jahresende berechnet.
Rechtsgründe
40 Prozent der Einbürgerungen entfielen 2023 auf Nachkommen des NS-Regimes. Bei Inlandseinbürgerungen erfolgten die meisten nach einem 6-jährigem Mindestaufenthalt in Verbindung mit einem Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration oder von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.
Einbürgerung von Asylberechtigten
2018 wurde die für den Staatsbürgerschaftserwerb von Asylberechtigten erforderliche Mindestdauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich von sechs auf zehn Jahre angehoben. Die Möglichkeit, bei sehr guten Deutschkenntnissen oder bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen zu können, blieb bestehen.
3.619 Asylberechtigte erhielten 2023 die österreichische Staatsangehörigkeit, das waren 30 Prozent aller Inlandseinbürgerungen.
Der Anstieg bei den Einbürgerungen von Personen mit Flüchtlingsstatus ist wenig überraschend, da es vor allem in den Jahren 2015 bis 2017 eine hohe Zahl an Asylgewährungen gab, und damit der Kreis der Personen, welche nach einer sechsjährigen Mindestaufenthaltsdauer (bei Nachweis von Integration bzw. sehr guten Deutschkenntnissen) die Einbürgerung beantragen können, größer geworden ist.
Häufigster Rechtsgrund bei der Einbürgerung von Asylberechtigten war – neben der Erstreckung auf Kinder und EhegattInnen – ein sechsjähriger Mindestaufenthalt in Verbindung nachhaltiger Integration oder Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.
Demografische Zusammensetzung der neuen StaatsbürgerInnen
Knapp über die Hälfte (50,8 Prozent) der Inlandseinbürgerungen entfiel 2023 auf weibliche Personen. Bei den Auslandseinbürgerungen waren 49,5 Prozent weiblich, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen 50,3 Prozent.
Ein Drittel (34 Prozent) der Personen mit Wohnsitz im Inland, die 2023 die österreichische Staatsangehörigkeit erhielten, war minderjährig. Unter den Erwachsenen bildeten 35- bis 44-Jährige die größte Gruppe. Von den im Ausland eingebürgerten Personen waren 30 Prozent unter 18 Jahre alt, bei allen Einbürgerungen insgesamt 33 Prozent.
32 Prozent der neu im Inland eingebürgerten Personen wurden in Österreich geboren. Bei den Auslandseinbürgerungen lag der Anteil der in Österreich geborenen Menschen hingegen unter einem Prozent, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen bei 19 Prozent.
Einbürgerungen in den Bundesländern
Die meisten Staatsbürgerschaftsverleihungen hatte 2023 mit 3.899 Wien zu verzeichnen. Allerdings ging in Wien ebenso wie in Kärnten die Einbürgerungszahl im Vergleich zum Vorjahr zurück, in allen anderen Bundesländern gab es eine Zunahme. Die höchste Einbürgerungsrate hatte Niederösterreich mit 1,0 Prozent, die geringste Salzburg mit 0,5.
Vergleich mit anderen EU-Staaten
Aktuell sind bei Eurostat Daten zu den Einbürgerungen bis 2022 verfügbar. In diesem Jahr hatte Österreich die drittniedrigste Einbürgerungsrate aller EU-Staaten.
Anmerkungen
Die im Artikel und in den Grafiken verwendeten Daten von Statistik Austria, STATcube und Eurostat wurden am 15.2.2024 abgerufen.
Im Vergleich zu den im Vorjahr veröffentlichten Daten (⇒ Einbürgerungen 2022) wurden von der Statistik Austria aufgrund einer Datenrevision die Einbürgerungszahlen für 2014 korrigiert.
Die Grafik zu den Einbürgerungsraten in den EU-Staaten wurde am 26.6.2024 mit den Daten für 2022 (statt für 2021) aktualisert.