2024 wurde 21.891 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, um 1.952 Personen bzw. 9,8 Prozent mehr als 2023. 13.036 der neuen ÖsterreicherInnen hatten ihren Wohnsitz im Inland, 8.855 im Ausland.
2020 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Nachkommen von Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen (es ist weder ein Wohnsitz im Inland noch die Zurücklegung der bisherigen Staatsangehörigkeit notwendig) erwerben können. Von dieser Möglichkeit machten zahlreiche im Ausland lebende Personen Gebrauch, was zu einer deutlichen Steigerung der Einbürgerungen ab 2021 führte.
Die Einbürgerungsrate, die das Verhältnis von Einbürgerungen im Inland zur Zahl der in Österreich lebenden nicht-österreichischen Staatsangehörigen angibt, betrug 2024 0,71 Prozent, ein geringfügiger Anstieg von 0,67 Prozent im Vorjahr. Sehr hohe Einbürgerungsraten gab es zu Beginn der 2000er Jahre, seit 2010 lagen sie jedoch immer im Bereich von nur etwa 0,6 bis 0,7 Prozent.
Anmerkung: Bei der Einbürgerungsrate für 2024 handelt es sich laut Statistik Austria derzeit noch um eine vorläufige Zahl.
Die jährliche Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung übertraf in den letzten 10 Jahren deutlich die Zahl der eingebürgerten Personen. Das führt dazu, dass eine steigende Zahl von in Österreich wohnhaften Menschen mangels Staatsbürgerschaft keine demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten hat (Drittstaatsangehörige haben generell kein Wahlrecht, EU-BürgerInnen nur auf kommunaler Ebene).
Bisherige Staatsangehörigkeiten der eingebürgerten Personen
Die Personen, die 2024 die österreichische Staatsbürgerschaft erhielten, hatten zuvor 130 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (dazu kamen noch einige Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit).
Die meisten Einbürgerungen insgesamt gab es von Staatsangehörigen Israels, Syriens, der USA, der Türkei und Afghanistans.
Die größten Gruppen bei den Inlandseinbürgerungen bildeten Personen, die bisher die syrische, türkische oder afghanische Staatsbürgerschaft hatten.
Im Ausland wurden vor allem israelische, US-amerikanische und britische Staatsangehörige eingebürgert. Fast alle waren Nachkommen von Opfern des NS-Regimes.
Von den insgesamt 8.795 Staatsbürgerschaftsverleihungen an Nachkommen von in der NS-Zeit verfolgten Personen erfolgten fast alle im Ausland (nur 12 im Inland). Unter den Auslandseinbürgerungen betrafen 8.783 von 8.855 diese Personengruppe.
Seit 2021 entfielen die meisten Zuerkennungen der Staatsbürgerschaft pro Jahr auf israelische Staatsangehörige. SyrerInnen sind seit 2022 die größte Gruppe bei den Einbürgerungen von Personen, die ihren Wohnsitz im Inland hatten.
In den letzten Jahren war eine deutliche Zunahme der Staatsbürgerschaftsverleihungen an ehemalige Staatsangehörige asiatischer Staaten zu beobachten. Auf sie entfielen 2024 41 Prozent aller Inlandseinbürgerungen.
Die meisten Neuzuerkennungen der Staatsbürgerschaft gemessen an der jeweiligen Wohnbevölkerung aus dem betreffenden Staat in Österreich hatten Personen aus dem Iran, Syrien, Afghanistan und dem Kosovo aufzuweisen. Niedrige Einbürgerungsraten gab es bei EU-BürgerInnen, aber auch bei SerbInnen und UkrainerInnen (bei ihnen allerdings dadurch bedingt, dass viele erst ab 2022 als Kriegsvertriebene nach Österreich gekommen sind).
Anmerkung: Definitionsgemäß entspricht die Einbürgerungsrate dem Verhältnis aus der Zahl der Inlandseinbürgerungen und der Jahresdurchschnittsbevölkerung für den jeweiligen Herkunftsstaat. Wegen nicht verfügbarer Daten wurde die Einbürgerungsrate für die Staaten hier angenähert mit der Zahl der Gesamteinbürgerungen und dem Mittelwert der Bevölkerung von Jahresbeginn und Jahresende berechnet.
Rechtsgründe
40 Prozent der Einbürgerungen entfielen 2024 auf Nachkommen des NS-Regimes. Bei Inlandseinbürgerungen erfolgten die meisten nach einem 6-jährigem Mindestaufenthalt in Verbindung mit einem Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration oder von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.
Einbürgerung von Asylberechtigten
2018 wurde die für den Staatsbürgerschaftserwerb von Asylberechtigten erforderliche Mindestdauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich von sechs auf zehn Jahre angehoben. Die Möglichkeit, bei sehr guten Deutschkenntnissen oder bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen zu können, blieb bestehen. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (wie etwa ein gesicherter Lebensunterhalt und Unbescholtenheit) müssen auf alle Fälle erfüllt werden.
Die Zahl der Asylberechtigten, welche die österreichische Staatsangehörigkeit erhielten, stieg 2024 auf 4.155 an (32 Prozent aller Inlandseinbürgerungen). Von 2015 bis 2018 gab es viele Asylgewährungen, damit wurde der Kreis der Personen, welche nach einem Mindestaufenthalt von sechs Jahren die Einbürgerung beantragen konnten, größer.
Häufigster Rechtsgrund bei der Einbürgerung von Asylberechtigten war – neben der Erstreckung auf Kinder und EhegattInnen – ein sechsjähriger Aufenthalt in Verbindung mit nachhaltiger Integration oder Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.
Demografische Zusammensetzung der neuen StaatsbürgerInnen
Erstmals seit 2005 gab es 2024 wieder mehr Inlandseinbürgerungen von männlichen (50,3 Prozent) als von weiblichen Personen.
Bei den Auslandseinbürgerungen waren 51,5 Prozent männlich, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen 50,8 Prozent.
35 Prozent der Personen mit Wohnsitz im Inland, die 2024 die österreichische Staatsangehörigkeit erhielten, waren minderjährig. Unter den Erwachsenen bildeten 35- bis 44-Jährige die größte Gruppe.
Von den im Ausland eingebürgerten Personen waren 32 Prozent unter 18 Jahre alt, bei allen Einbürgerungen insgesamt 34 Prozent.
Ein Drittel der neu im Inland eingebürgerten Personen wurde in Österreich geboren.
Bei den Auslandseinbürgerungen lag der Anteil der in Österreich geborenen Menschen hingegen unter einem Prozent, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen bei 20 Prozent.
Einbürgerungen in den Bundesländern
Obwohl Wien auch 2024 die meisten Staatsbürgerschaftsverleihungen zu verzeichnen hatte, sanken die Einbürgerungen bereits das zweite Jahr in Folge. In allen anderen Bundesländern mit Ausnahme vom Burgenland wurden mehr Personen eingebürgert als im Vorjahr. Die höchsten Einbürgerungsraten hatten mit 1,0 Prozent Nieder- und Oberösterreich aufzuweisen, die niedrigsten Wien und Salzburg mit 0,5 Prozent.
Vergleich mit anderen EU-Staaten
Aktuell sind bei Eurostat Daten zu den Einbürgerungen bis 2023 verfügbar. Österreich zählte auch in diesem Jahr zu den EU-Staaten mit den niedrigsten Einbürgerungsraten. Die höchsten Einbürgerungsraten hatten Schweden und Rumänien aufzuweisen, die geringsten die drei baltischen Staaten.
Anmerkungen
Die Grafik zu den Einbürgerungsraten in den EU-Staaten wurde am 4.3.2025 mit den Daten für 2023 (statt für 2022) aktualisert.
Die im Artikel und in den Grafiken verwendeten Daten von Statistik Austria, STATcube und Eurostat wurden am 19.2.2025 abgerufen.