Einbürgerungen pro Jahr und Quartal
2025 wurde 25.095 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, um 3.204 Personen bzw. 14,6 Prozent mehr als 2024. 15.512 der neuen ÖsterreicherInnen hatten ihren Wohnsitz im Inland, 9.583 im Ausland.
2020 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Nachkommen von Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen (es ist weder ein Wohnsitz im Inland noch die Zurücklegung der bisherigen Staatsangehörigkeit notwendig) erwerben können. Von dieser Möglichkeit machten zahlreiche im Ausland lebende Personen Gebrauch, was zu einer deutlichen Steigerung der Einbürgerungen ab 2021 führte.
Die Einbürgerungsrate, die das Verhältnis von Einbürgerungen im Inland zur Zahl der in Österreich lebenden nicht-österreichischen Staatsangehörigen angibt, betrug 2025 0,83 Prozent und war damit etwas höher als in den Vorjahren. Von 2010 bis 2024 lagen die Einbürgerungsraten immer im Bereich von 0,58 bis 0,72 Prozent. Sehr hohe Einbürgerungsraten gab es zu Beginn der 2000er Jahre.
Anmerkung: Bei der Einbürgerungsrate für 2025 handelt es sich laut Statistik Austria derzeit noch um eine vorläufige Zahl.
Die jährliche Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung übertraf in den letzten 10 Jahren deutlich die Zahl der eingebürgerten Personen. Das führt dazu, dass eine steigende Zahl von in Österreich wohnhaften Menschen mangels Staatsbürgerschaft keine demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten hat (Drittstaatsangehörige haben generell kein Wahlrecht, EU-BürgerInnen nur auf kommunaler Ebene).
Bisherige Staatsangehörigkeiten der eingebürgerten Personen
Die Personen, die 2025 die österreichische Staatsbürgerschaft erhielten, hatten zuvor 128 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (dazu kamen noch einige Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit).
Die meisten Einbürgerungen insgesamt gab es von Staatsangehörigen Israels, Syriens, der USA, der Türkei und Afghanistans.
Die größten Gruppen bei den Inlandseinbürgerungen bildeten Personen, die bisher die syrische, türkische oder afghanische Staatsbürgerschaft hatten.
Im Ausland wurden vor allem israelische, US-amerikanische und britische Staatsangehörige eingebürgert. Fast alle waren Nachkommen von Opfern des NS-Regimes.
Von den insgesamt 9.521 Staatsbürgerschaftsverleihungen an Nachkommen von in der NS-Zeit verfolgten Personen erfolgten fast alle im Ausland (nur 23 im Inland). Unter den Auslandseinbürgerungen betrafen 9.498 von 9.583 diese Personengruppe.
Seit 2021 entfielen die meisten Zuerkennungen der Staatsbürgerschaft pro Jahr auf israelische Staatsangehörige. SyrerInnen sind seit 2022 die größte Gruppe bei den Einbürgerungen von Personen, die ihren Wohnsitz im Inland hatten.
Die meisten Neuzuerkennungen der Staatsbürgerschaft gemessen an der jeweiligen Wohnbevölkerung aus dem betreffenden Staat in Österreich hatten Personen aus dem Iran, Syrien und Afghanistan aufzuweisen. Niedrige Einbürgerungsraten gab es bei EU-BürgerInnen, aber auch bei SerbInnen und UkrainerInnen (bei ihnen allerdings dadurch bedingt, dass viele erst ab 2022 als Kriegsvertriebene nach Österreich gekommen sind).
Definitionsgemäß entspricht die Einbürgerungsrate dem Verhältnis aus der Zahl der Inlandseinbürgerungen und der Jahresdurchschnittsbevölkerung für den jeweiligen Herkunftsstaat. Wegen nicht verfügbarer Daten wurde die Einbürgerungsrate für die Staaten hier angenähert mit der Zahl der Gesamteinbürgerungen und dem Mittelwert der Bevölkerung von Jahresbeginn und Jahresende berechnet.
Rechtsgründe
38 Prozent der Einbürgerungen entfielen 2025 auf Nachkommen des NS-Regimes. Bei Inlandseinbürgerungen erfolgten die meisten nach einem 6-jährigem Mindestaufenthalt in Verbindung mit einem Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration oder von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.
Einbürgerung von Asylberechtigten
2018 wurde die für den Staatsbürgerschaftserwerb von Asylberechtigten erforderliche Mindestdauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich von sechs auf zehn Jahre angehoben. Die Möglichkeit, bei sehr guten Deutschkenntnissen oder bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen zu können, blieb bestehen. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (wie etwa ein gesicherter Lebensunterhalt und Unbescholtenheit) müssen auf alle Fälle erfüllt werden.
Der Kreis der Personen mit Asylstatus, die für eine Einbürgerung nach einem Mindestaufenthalt von sechs Jahren (Anerkennung 2019 oder früher) bzw. nach einem Mindestaufenthalt von 10 Jahren (Anerkennung 2015 oder früher) in Frage kommt, ist größer geworden. Daher ist es nicht überraschend, dass die Zahl der Asylberechtigten, welche die österreichische Staatsangehörigkeit erhielten, 2025 auf 5.407 (35 Prozent aller Inlandseinbürgerungen) angestiegen ist.
Häufigster Rechtsgrund bei der Einbürgerung von Asylberechtigten war – neben der Erstreckung auf Kinder und EhegattInnen – ein sechsjähriger Aufenthalt in Verbindung mit nachhaltiger Integration oder Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.
Demografische Zusammensetzung der neuen StaatsbürgerInnen
2026 gab es knapp mehr Inlandseinbürgerungen von männlichen (50,6 Prozent) als von weiblichen Personen.
Bei den Auslandseinbürgerungen waren 50,5 Prozent männlich, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen 50,6 Prozent.
Ein Drittel der Personen mit Wohnsitz im Inland, die 2025 die österreichische Staatsangehörigkeit erhielten, war minderjährig. Unter den Erwachsenen bildeten 35- bis 44-Jährige die größte Gruppe.
Von den im Ausland eingebürgerten Personen waren 31 Prozent unter 18 Jahre alt, bei allen Einbürgerungen insgesamt 32 Prozent.
32 Prozent der neu im Inland eingebürgerten Personen wurden in Österreich geboren.
Bei den Auslandseinbürgerungen lag der Anteil der in Österreich geborenen Menschen hingegen unter einem Prozent, bei Inlands- und Auslandseinbürgerungen zusammen bei 20 Prozent.
Einbürgerungen in den Bundesländern
Die meisten Staatsbürgerschaftsverleihungen hatte 2025 Wien zu verzeichnen. Dennoch hatte Wien zusammen mit Kärnten die zweitniedrigste Einbürgerungsrate (0,7 Prozent) aller Bundesländer. Die niedrigste Einbürgerungsrate hatte Salzburg (0,5 Prozent), die höchste Niederösterreich (1,2 Prozent) aufzuweisen.
Personen aus Syrien wurden in absoluten Zahlen am öftesten in Wien eingebürgert. Setzt man die Einbürgerungen aber ins Verhältnis zu den im Bundesland lebenden SyrerInnen, gab es in Niederösterreich die meisten Einbürgerungen, in Wien die wenigsten.
Die Einbürgerungsraten wurden aus dem Verhältnis der im Bundesland 2025 erfolgten Einbürgerungen von Personen mit der bisherigen Staatsangehörigkeit zur Wohnbevölkerung mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit im Bundesland am Jahresbeginn 2025 berechnet.
Vergleich mit anderen EU-Staaten
Aktuell sind bei Eurostat Daten zu den Einbürgerungen bis 2023 verfügbar. Österreich zählte damals zu den EU-Staaten mit den niedrigsten Einbürgerungsraten. Die höchsten Einbürgerungsraten hatten Schweden und Rumänien aufzuweisen, die geringsten die drei baltischen Staaten.
Anmerkungen
Die im Artikel und in den Grafiken verwendeten Daten von Statistik Austria, STATcube und Eurostat wurden am 18.2.2025 abgerufen.