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18. September 2024

Niederlassung und Aufenthalt in Österreich 2024

Vorbemerkungen

Die rechtlichen Bestimmungen für einen längerfristigen Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen in Österreich finden sich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).

Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind) brauchen für einen länger dauernden Aufenthalt (in der Regel ab sechs Monate) in Österreich einen Aufenthaltstitel (außer sie sind Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen).

Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind:

  • Daueraufenthalt – EU: unbefristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Familienangehöriger: für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus: befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte: befristete Niederlassung und beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Niederlassungsbewilligung: befristete Niederlassung; je nach Art der Niederlassungsbewilligung entweder gar kein Arbeitsmarktzugang, nur für selbständige Beschäftigung oder nur für bestimmte Tätigkeiten
  • Blaue Karte EU: befristete Niederlassung für besonders hochqualifizierte AkademikerInnen, beschränkter Arbeitsmarktzugang
  • Artikel 50 EUV: für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige im Zuge des Brexits
  • Aufenthaltsbewilligung: für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck

Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (der Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel, einer ortsüblichen Unterkunft und eines Krankenversicherungsschutzes) erfüllt werden. Bei manchen Aufenthaltstiteln müssen zudem Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Sprachniveau nachgewiesen werden.

EWR-BürgerInnen (Staatsangehörige von EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) und SchweizerInnen sowie deren Familienangehörige aus Drittstaaten haben in Österreich meist ein Aufenthaltsrecht, das sich aus dem Unionsrecht ableitet. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, jedoch eine Dokumentation ihres rechtmäßigen Aufenthalts, wenn sie länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen.

Für kurzzeitige Aufenthalte in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige ein Visum. Staatsangehörige einer Reihe von Staaten sind allerdings für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten von der Visumspflicht ausgenommen. SaisonarbeiterInnen benötigen keinen Aufenthaltstitel nach dem NAG, sondern ebenfalls ein Visum.

Personen können auch über das Asylgesetz in Österreich aufenthaltsberechtigt sein (für die Zeit während des Asylverfahrens, nach Gewährung von Asyl, subsidiärem Schutz oder einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen).

In den folgenden Darstellungen sind weder Personen mit einem Visum noch mit einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz berücksichtigt.

Aufrechte Aufenthaltstitel

Die angegebenen Daten beziehen sich auf die zum jeweiligen Zeitpunkt im Fremdenregister gespeicherten gültigen Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen.

Ende Juni 2024 hatten in Österreich 557.120 Personen einen aufrechten Aufenthaltstitel. Die Zahl der Aufenthaltstitel lag in den letzten Jahren zwischen 420.274 (2014) und 574.313 (2003).

Durch EU-Beitritte verschiedener Staaten (Polen, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen 2004, Bulgarien und Rumänien 2007, Kroatien 2013) verringerte sich der Kreis der Personen, die einen Aufenthaltstitel in Österreich benötigten. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs hingegen brauchen durch den Brexit seit 2021 wieder einen Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002–2024 558 574 555 506 475 455 457 447 461 472 491 444 420 442 455 459 469 485 480 506 524 550 557 2002 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel am Jahresende (* 2024 Ende Juni) in Tausend Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002 – 2024

60 Prozent der Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel hatten einen Daueraufenthalt–EU, 22 Prozent eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, 18 Prozent entfielen auf andere Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2024 9 350 23 117 1 918 335 631 42 475 9 909 10 835 123 885 2 % 4 % 0,3 % 60 % 8 % 2 % 2 % 22 % Blaue Karte EU Artikel 50 EUV Niederlassungsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Aufenthaltsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Daueraufenthalt - EU Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Ende Juni aufrechten Aufenthaltstitel und Anteil in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2024

Die meisten InhaberInnen von Aufenthaltstiteln waren türkische, serbische und bosnische Staatsangehörige. Insgesamt gab es Menschen aus 156 verschiedenen Drittstaaten, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Österreich aufhielten.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2015–2024 114 403 11 504 109 212 9 767 97 667 8 907 25 443 8 898 24 154 8 442 23 050 7 260 12 796 6 411 Indien UK Iran Ukraine Afghanistan USA Ägypten '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* Türkei Serbien Bosnien Kosovo Russland Nordmazedonien China '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* '15 '18 '21 '24* 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 70000 80000 90000 100000 110000 120000 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 70000 80000 90000 100000 110000 120000 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Österreich am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2015 – 2024

Etwa drei Viertel der SerbInnen und BosnierInnen und zwei Drittel der TürkInnen verfügten über einen Daueraufenthalt–EU.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs waren meist in Besitz eines Aufenthaltstitels nach Artikel 50 EUV.

Ein im Vergleich zu anderen Herkunftsstaaten hoher Anteil von Rot-Weiß-Rot–Karten plus war bei Personen aus dem Irak, Afghanistan und Indien festzustellen, von Aufenthaltstiteln „Familienangehöriger“ bei thailändischen Staatsangehörigen und von Aufenthaltsberechtigungen bei IranerInnen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2024 42 45 32 56 42 57 49 48 47 46 28 30 46 65 51 48 73 75 67 14 4 10 31 8 16 15 13 5 9 5 7 6 7 4 13 5 4 10 26 47 37 9 40 18 22 14 46 24 25 2 42 21 25 24 35 17 19 19 6 2 4 3 4 3 6 7 7 2 2 4 3 2 2 2 2 10 5 10 93 5 10 5 2 3 6 16 2 7 3 8 12 13 24 7 10 13 2 3.452 3.603 4.207 5.059 5.913 6.364 6.411 7.260 8.442 8.898 8.907 9.767 11.504 12.796 23.050 24.154 25.443 97.667 109.212 114.403 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent Brasilien Irak Pakistan Thailand Nigeria Philippinen Ägypten USA Afghanistan Ukraine Iran UK Indien China Nordmazedonien Russland Kosovo Bosnien Serbien Türkei Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungsbew. / Art. 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelement kleiner 1,5 Prozent sind nicht beschriftet; Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Ende Juni Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2024

Insgesamt verfügten Ende Juni 2024 279.237 (50,1 Prozent) weibliche und 277.883 (49,9 Prozent) männliche Personen über einen gültigen Aufenthaltstitel.

Der Daueraufenthalt–EU war bei allen Altersgruppen der häufigste Aufenthaltstitel, insbesondere bei den Altersgruppen von 50 bis 64 Jahre und ab 65 Jahre (77 bzw. 90 Prozent).

Bei der Altersgruppe bis 18 Jahre gab es einen hohen Anteil an Rot-Weiß-Rot-Karten plus, bei jener von 19 bis 34 Jahre einen deutlich höheren Anteil an Aufenthaltsbewilligungen als bei den anderen Gruppen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2024 46 57 77 60 90 49 61 59 11 12 5 8 6 9 22 23 13 22 3 46 22 23 5 2 2 3 3 3 4 3 6 2 4 3 13 2 4 2 4 4 147.433 158.368 96.880 557.120 65.345 89.094 277.883 279.237 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre weiblich männlich alle Personen Daueraufenthalt-EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungbew. / Art.50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 1,5% sind nicht beschriftet, Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei der jeweiligen Personengruppe Ende Juni Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2024

61 Prozent der aufrechten Aufenthaltstitel berechtigten zu einer unbefristeten Niederlassung (Daueraufenthalt–EU, Artikel 50 EUV–Daueraufenthalt), 35 Prozent zu einer befristeten Niederlassung (Rot-Weiß-Rot–Karte, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Niederlassungsbewilligungen, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Blaue Karte EU, Artikel 50 EUV) und 4 Prozent zu einem vorübergehenden Aufenthalt (Aufenthaltsbewilligungen).

Die meisten InhaberInnen eines Aufenthaltstitels hatten einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt (mit Daueraufenthalt–EU, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Artikel 50 EUV). 8 Prozent (Personen mit Rot-Weiß-Rot–Karte, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen) hatten einen beschränkten Arbeitsmarktzugang (AMS-Bewilligung notwendig oder nur bestimmte Tätigkeiten möglich), durften nur selbständig arbeiten oder gar keine Erwerbsarbeit ausüben.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2015–2024 62 62 63 63 63 64 63 63 62 61 31 32 31 33 33 32 33 34 34 35 6 6 5 4 4 3 4 4 4 4 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* vorübergehender Aufenthalt befristete Niederlassung unbefristete Niederlassung Befristung 91 92 93 93 93 94 94 93 92 92 9 8 7 7 7 6 6 7 8 8 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* beschränkter/kein Arbeitsmarktzugang freier Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang Anmerkung: Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteil an den gesamten Aufenthaltstiteln am Jahresende (* 2024 bis Ende Juni) in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2015 – 2024

Einzelne Aufenthaltstitel

Ein „Daueraufenthalt–EU“ berechtigt zu einer unbefristeten Niederlassung in Österreich und freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.

Für den Erwerb ist eine ununterbrochene Niederlassung in den letzten fünf Jahren notwendig und es müssen neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachgewiesen werden. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte können nach fünf Jahren einen Daueraufenthalt–EU bekommen, nicht jedoch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (wenn die Person mittlerweile niedergelassen ist, können frühere Zeiten mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Hälfte angerechnet werden).

Die Bestimmungen zum Daueraufenthalt–EU sind durch eine EU-Richtlinie („Daueraufenthaltsrichtlinie“) vorgegeben.

Personen mit einem Daueraufenthalt sind weitgehend österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Sie haben allerdings kein Wahlrecht in Österreich.

Die Zahl der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen und lag Ende Juni 2024 bei 335.631. Mehr als zwei Drittel der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU waren serbische, türkische oder bosnische Staatsangehörige.

Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ 2015–2024 274 597 283 866 290 397 296 332 303 655 308 895 314 608 323 486 333 755 335 631 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Anmerkung: inkl. zum jeweiligen Zeitpunkt noch gültige andere unbefristete Aufenthaltstitel (Niederlassungsnachweis, Daueraufenthalt-Familienangehöriger) Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 81 935 77 193 71 765 15 073 12 210 12 174 5 899 4 104 3 977 3 653 3 458 3 428 40 762 24 % 23 % 21 % 4 % 4 % 4 % 12 % andere Staaten Indien USA Philippinen Afghanistan Ukraine China Kosovo Russland Nordmazedonien Bosnien Türkei Serbien nach Staatsangehörigkeit 169 863 165 768 51 % 49 % weiblich männlich nach Geschlecht 68 180 90 542 74 446 58 702 43 761 20 % 27 % 22 % 17 % 13 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ ist für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, EWR- und Schweizer BürgerInnen vorgesehen, wenn ihnen kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukommt. In den meisten Fällen handelt es sich um Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, die in der Vergangenheit nicht für eine längere Zeit in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben.

Als Familienangehörige gelten hier EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen, die mindestens 21 Jahre alt sind, sowie ledige minderjährige Kinder.

Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

42.475 Menschen verfügten Mitte 2024 über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“. Unter ihnen war die Mehrheit weiblich (59 Prozent). Bezüglich der Herkunft bildeten türkische Staatsangehörige die größte Gruppe. Da die zusammenführende Person oft ÖsterreicherIn ist und dadurch auch Kinder österreichische StaatsbürgerInnen sind, sind es vor allem Erwachsene, die einen solchen Aufenthaltstitel haben.

Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 11 963 4 759 4 150 3 233 1 592 1 554 1 043 1 015 969 910 827 770 9 690 28 % 11 % 10 % 8 % 4 % 4 % 23 % andere Staaten Ukraine China USA Ägypten Philippinen Russland Nordmazedonien Thailand Kosovo Serbien Bosnien Türkei nach Staatsangehörigkeit 17 568 24 907 41 % 59 % männlich weiblich nach Geschlecht 16 092 18 948 5 205 930 1 300 38 % 45 % 12 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2015–2024 38 272 38 998 38 827 39 628 41 327 39 654 41 056 41 385 42 332 42 475 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2015 – 2024

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus berechtigt zu einer befristeten Niederlassung und einem unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Sie wird einerseits bei Verlängerung anderer Aufenthaltstitel (nach 2 Jahren mit einer Rot-Weiß-Rot–Karte, einer Blauen Karte EU oder einer Niederlassungsbewilligung–Forscher) und in bestimmten Fällen beim Umstieg von Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz erteilt.

Andererseits können Familienangehörige von InhaberInnen verschiedener Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot–Karte (plus), blaue Karte EU, Daueraufenthalt–EU, bestimmte Niederlassungsbewilligungen; dazu noch verschiedene andere Fälle) eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten. Bei der Erstbewilligung muss in einigen Fällen allerdings ein Quotenplatz vorhanden sein.

Ende Juni 2024 hatten 123.885 Drittstaatsangehörige eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, die meisten von ihnen waren StaatsbürgerInnen der Türkei, Serbiens und Bosniens. Ein Drittel entfiel auf die Altersgruppe bis 18 Jahre.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 22 264 20 840 17 079 9 001 5 829 5 785 4 823 3 888 2 642 2 389 2 262 2 118 24 965 18 % 17 % 14 % 7 % 5 % 5 % 4 % 3 % 20 % andere Staaten Ukraine Iran Nigeria China Afghanistan Indien Russland Nordmazedonien Kosovo Bosnien Serbien Türkei nach Staatsangehörigkeit 60 712 63 173 49 % 51 % männlich weiblich nach Geschlecht 32 235 36 942 12 345 1 801 40 562 26 % 30 % 10 % 33 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ 2015–2024 90 972 96 139 96 374 99 730 104 827 102 457 109 549 114 710 122 181 123 885 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ 2015 – 2024

Die Rot-Weiß-Rot–Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit einem beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Personengruppen, die eine Rot-Weiß-Rot–Karte erhalten können, sind besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, StudienabsolventInnen, StammmitarbeiterInnen, Start-up GründerInnen und selbständige Schlüsselkräfte.

Die Zahl der Personen mit einer gültigen Rot-Weiß-Rot–Karte stieg in den letzten Jahren deutlich an und lag Mitte 2024 bei 10.835. Die mit Abstand größte Gruppe bildeten Fachkräfte in Mangelberufen. Mehr als zwei Drittel waren männlich, fast zwei Drittel von 19 bis 34 Jahre alt. BosnierInnen hatten die meisten Rot-Weiß-Rot–Karten aller Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2015–2024 1 640 1 673 1 908 3 943 5 257 4 514 4 671 6 802 9 467 10 835 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2024 3 6 213 346 10 1 176 497 54 2 536 57 % 11 % 5 % 23 % Daueraufenthalt - EU anderer Mitgliedstaat Start-up GründerInnen selbständige Schlüsselkräfte StammmitarbeiterInnen besonders Hochqualifizierte StudienabsolventInnen sonstige Schlüsselkräfte Fachkraft in Mangelberufen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Erteilungsgrund Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 2 198 892 878 793 726 565 538 363 272 256 239 236 2 879 20 % 8 % 8 % 7 % 7 % 5 % 5 % 3 % 3 % 27 % andere Staaten Albanien Nordmazedonien Ukraine USA Kosovo Iran Russland Türkei Indien Serbien China Bosnien nach Staatsangehörigkeit 7 435 3 400 69 % 31 % weiblich männlich nach Geschlecht 6 962 3 476 380 11 6 64 % 32 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Die „Blaue Karte EU“ ist ein auf einer EU-Richtlinie („Blue Card-Richtline“) beruhender Aufenthaltstitel für hochqualifizierte AkademikerInnen. Sie berechtigt zu einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Ende Juni 2024 hatten 1.918 Personen in Österreich eine „Blaue Karte EU“. Sie waren zu 70 Prozent männlich und zu 92 Prozent zwischen 19 und 49 Jahre alt. Indische und russische Staatsangehörige bildeten die größte Gruppe unter den Drittstaatsangehörigen mit diesem Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2015–2024 261 292 315 450 618 557 548 800 1 649 1 918 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 342 325 176 81 71 67 65 64 49 49 47 45 536 18 % 17 % 9 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 3 % 3 % 28 % andere Staaten Ägypten Albanien Ukraine Serbien UK China USA Brasilien Iran Türkei Russland Indien nach Staatsangehörigkeit 1 350 568 70 % 30 % weiblich männlich nach Geschlecht 848 919 147 4 0 44 % 48 % 8 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Niederlassungsbewilligungen sind Aufenthaltstitel für eine befristete Niederlassung in Österreich. Es gibt verschiedene Arten von Niederlassungsbewilligungen:

  • Niederlassungsbewilligung: nur selbständige Erwerbsarbeit möglich; bei bestimmten Fällen von Verlängerungen von Rot-Weiß-Rot–Karten, von Familienzusammenführungen und beim Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz, für Personen mit einem Daueraufenthalt-EU eines anderen Mitgliedstaates
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger: kein Arbeitsmarktzugang; für bestimmte Familienangehörige von ÖsterreicherInnen (Eltern, Schwieger-, Großeltern, LebenspartnerInnen, andere Angehörige, denen im Herkunftsland Unterhalt gewährt wurde)
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit: für eine Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als ForscherIn
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als KünstlerIn
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit: zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber, z.B. für bestimmte Lehr- und Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in diplomatischen und konsularischen Vertretungen, SeelsorgerInnen, besondere Führungskräfte, AuslandskorrespondentInnen oder technische Tätigkeiten im Luftverkehr

Mitte 2024 verfügten 9.909 Personen über eine Niederlassungsbewilligung. Am häufigsten war die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit.

Im Gegensatz zu den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI sind hier Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden, nicht bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert.

Daten zu den Herkunftsstaaten liegen allerdings nur für Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV gemeinsam vor: bei den 9.065 Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs entfiel wohl der Großteil auf Brexit-Aufenthaltstitel, bei den anderen Staaten (1.241 China, 1.143 Russland, 934 Iran, 794 Türkei, 723 USA) auf Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2024 1 797 1 724 540 1 216 2 638 1 994 18 % 17 % 5 % 12 % 27 % 20 % NB Künstler NB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit NB Forscher NB Angehöriger Niederlassungsbewilligung NB ausgenommen Erwerbstätigkeit Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen (NB) Ende Juni Niederlassungsbewilligungen 2024
Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2015–2024 7 236 6 834 6 992 8 812 9 482 8 498 9 181 9 504 10 007 9 909 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Niederlassungsbewilligungen 2015 – 2024

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige, die bereits vor 2021 in Österreich gelebt und gearbeitet haben, konnten bis Ende 2021 (danach nur mehr in Ausnahmefällen) einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (die Bezeichnung bezieht sich auf den Artikel im EU-Vertrag, der den Austritt von Staaten aus der EU behandelt) beantragen. Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

9.350 Personen hatten Ende des ersten Halbjahres 2024 einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“, 60 Prozent von ihnen einen Daueraufenthalt.

Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021–2024 8 349 9 411 9 473 9 350 2021 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2024 3 018 4 989 727 616 32 % 53 % 8 % 7 % Artikel 50 EUV Familie - Daueraufenthaltsrecht Artikel 50 EUV Familie Artikel 50 EUV Artikel 50 EUV - Daueraufenthaltsrecht Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2024

Aufenthaltsbewilligungen werden für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erteilt. Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen, SchülerInnen, Familienangehörige, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (darunter fallen auch Au Pair), unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige, Sozialdienstleistende und Freiwillige vorgesehen.

Ein Arbeitsmarktzugang ist mit einer Bewilligung durch das AMS möglich, wobei durch die Arbeitsaufnahme der eigentliche Zweck des Aufenthalts nicht beeinträchtigt werden darf.

Nach einem Rückgang ab 2015 nimmt seit 2021 die Zahl der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung wieder zu. Ende Juni 2024 gab es 23.117 aufrechte Aufenthaltsbewilligungen. Der Großteil davon entfiel auf StudentInnen (daher auch der hohe Anteil der Altersgruppe von 19 bis 34 Jahre). Russland und der Iran waren die beiden am häufigsten vertretenen Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2015–2024 28 658 26 986 23 732 19 840 19 847 15 500 17 968 18 397 21 398 23 117 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen am Jahresende (* 2024 Ende Juni) Aufenthaltsbewilligungen 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2024 45 1 431 51 2 000 20 1 070 6 18 275 219 6 % 9 % 79 % AB Sozialdienstleistender AB Selbständiger AB Betriebsentsandter AB Freiwilliger AB unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer AB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit AB Familiengemeinschaft AB Schüler AB Student Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen (AB) Ende Juni Aufenthaltsbewilligungen 2024
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 3 083 2 177 1 487 1 287 1 230 1 193 877 836 806 688 665 554 8 234 13 % 9 % 6 % 6 % 5 % 5 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 36 % andere Staaten Albanien Kasachstan Pakistan Indien USA Serbien Ukraine China Türkei Bosnien Iran Russland nach Staatsangehörigkeit 10 829 12 288 47 % 53 % männlich weiblich nach Geschlecht 18 716 2 537 223 7 1 634 81 % 11 % 7 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen Ende Juni Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Erstanträge und Erstbewilligungen

Erstantrag und Erstbewilligung beziehen sich auf die erstmalige Beantragung oder Bewilligung für einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Es kann sich dabei entweder um Personen handeln, die neu nach Österreich ziehen wollen, um in Österreich geborene Kinder, die Drittstaatsangehörige sind, oder um Personen, die bereits in Österreich aufhältig sind, aber bisher eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz oder ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht (StaatsbürgerInnen des Vereinigten Königreichs vor dem Brexit) hatten.

Im ersten Halbjahr 2024 wurden 22.318 Erstanträge auf einen Aufenthaltstitel gestellt. Erstbewilligungen gab es 14.375. Die Zahl der Anträge war ähnlich hoch wie im Halbjahresdurchschnitt des Vorjahres, jene der Bewilligungen jedoch vorerst um einiges geringer. Die meisten Erstanträge wurden in den letzten Jahren 2021 (bedingt durch den Brexit und Anträge, die im Jahr davor wegen der Covid-19-Pandemie verschoben wurden), die meisten Erstbewilligungen 2023 verzeichnet.

Grafik: Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2015–2024 39 882 28 057 39 478 25 579 40 651 23 896 40 714 23 642 41 935 26 268 35 021 18 388 52 304 32 939 42 366 28 802 43 502 34 369 22 318 14 375 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024* Erstanträge Erstbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstanträge und der Erstbewilligungen im jeweiligen Jahr (* 2024 bis Ende Juni) Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2015 – 2024

Für die Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln in bestimmten Fällen des Familiennachzugs, von Niederlassungsbewilligungen ausgenommen Erwerbstätigkeit und für Aufenthaltstitel für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaates muss ein Quotenplatz vorhanden sein.

Die Zahl der Quotenplätze wird jährlich und für jedes Bundesland in der Niederlassungsverordnung festgelegt. Für 2024 sind es insgesamt 5.846, davon 5.554 für Erstbewilligungen (5.045 für quotenpflichtigen Familiennachzug, 420 für Niederlassung ausgenommen Erwerbstätigkeit, 89 für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaats), der Rest für Zweckänderungen von Aufenthaltstiteln. 2023 wurden übrigens bei 5.659 Quotenplätzen für Erstbewilligungen nur 4.077 quotenpflichtige Aufenthaltstitel erteilt.

In der ersten Jahreshälfte 2024 war die Rot-Weiß-Rot–Karte plus der am öftesten erstmals bewilligte Aufenthaltstitel.

Quotenpflichtige Erstbewilligungen gab es 1.525 (11 Prozent aller Erstbewilligungen), davon betrafen 1.364 Rot-Weiß-Rot–Karten plus und 161 Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2024 161 1364 795 4358 956 5 722 33 398 764 1 553 2 397 2 552 Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Daueraufenthalt – EU Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot – Karte Rot-Weiß-Rot – Karte plus quotenpflichtig quotenfrei Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der bis Ende Juni erteilten quotenpflichtigen und quotenfreien Aufenthaltstitel Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2024

Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger, die Niederlassungsbewilligung–Angehöriger und die Aufenthaltsbewilligung–Familiengemeinschaft sind ausschließlich für Familienzusammenführungen vorgesehen. Auch eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus wird häufig zu diesem Zweck erteilt.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte, die Blaue Karte EU, manche Niederlassungsbewilligungen (Forscher, Künstler, Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit) und manche Aufenthaltsbewilligungen (Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit, unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige) werden nur für Arbeit und Erwerbstätigkeiten bewilligt.

Aufenthaltstitel zur Ausbildung sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen und SchülerInnen.

Für den Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen nach dem Asylgesetz kommt der Daueraufenthalt–EU (für Schutzberechtigte nach 5 Jahren) sowie eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus oder Niederlassungsbewilligung (nach einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen) in Betracht.

Die meisten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln wurden in Zusammenhang mit Familiengemeinschaften erteilt, wobei hier die Rot-Weiß-Rot–Karte plus der am häufigsten erteilte Aufenthaltstitel war.

Der Zuzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme erfolgte am öftesten über eine Rot-Weiß-Rot–Karte.

Grafik: Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2024 764 1 553 622 5 000 2 552 523 398 1 655 1 527 6 997 100 3 653 133 33 277 1 655 Sonstige Brexit ohne Erwerbsabsicht Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige Umstieg von Asylgesetz Ausbildung Arbeit Familie Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 300 sind nicht beschriftet Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der bis Ende Juni erteilten Erstbewilligungen der einzelnen Aufenthaltstitel bzw. insgesamt Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2024

Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht

Zu einem aus dem EU-Recht ableitbaren länger als drei Monate dauernden Aufenthalt berechtigt sind

  • BürgerInnen eines EWR-Staates und der Schweiz, wenn sie ArbeitnehmerInnen oder Selbständige sind, oder über ausreichende Unterhaltsmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen,
  • Familienangehörige von EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen, die selbst EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind, aber nicht eigenständig die Voraussetzungen für einen mehr als drei Monate dauernden Aufenthalt erfüllen,
  • und Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen aus Drittstaaten (freizügigkeitsberechtigt sind Personen, die längere Zeit in einem anderen EWR-Staat gelebt haben).

Als Familienangehörige gelten EhegattInnen eingetragene PartnerInnen sowie deren Kinder oder Enkelkinder (unter 21 Jahre oder wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) und deren Eltern oder Großeltern, wenn ihnen Unterhalt gewährt wird. Wenn die Familienangehörigen EWR- oder Schweizer BürgerInnen sind, sind zusätzlich noch LebenspartnerInnen und in bestimmten Fällen andere Angehörige umfasst.

Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht müssen ihren Aufenthalt bei der Niederlassungsbehörde melden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten sie eine Dokumentation ihres Aufenthalts ausgestellt:

  • Anmeldebescheinigung: für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts: für EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
  • Aufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten
  • Daueraufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts

2024 wurden bis Ende Juni 34.698 Anmeldebescheinigungen und 2.788 Bescheinigungen des Daueraufenthalts für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige erteilt. Für Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen wurden 1.883 Aufenthaltskarten und 1.108 Daueraufenthaltskarten ausgestellt.

Grafik: Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2015–2024 81 883 69 560 67 618 66 306 67 084 52 761 55 380 65 692 70 076 34 698 3 721 3 307 3 465 3 672 3 721 3 251 3 336 4 419 4 895 2 788 3 376 3 421 3 664 3 421 3 351 3 023 3 608 4 937 4 572 1 883 873 1 215 1 193 1 228 1 677 1 530 1 847 2 346 2 291 1 108 Bescheinigungen des Daueraufenthaltes Daueraufenthaltskarten 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der im jeweiligen Jahr ausgestellten Dokumentationen (* 2024 bis Ende Juni) Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2015 – 2024

Die meisten Anmeldebescheinigungen entfielen auf deutsche, ungarische und rumänische Staatsangehörige, die meisten Aufenthaltskarten auf serbische, bosnische und nordmazedonische Familienangehörige.

Grafik: Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2024 8 320 5 794 5 453 3 309 2 203 1 686 1 488 1 422 626 610 500 495 2 792 451 194 187 149 71 57 53 52 49 43 37 36 504 andere Staaten China Indien Ukraine Kosovo Vereinigtes Königreich USA Russland Brasilien Türkei Nordmazedonien Bosnien Serbien Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten andere Staaten Tschechien Griechenland Slowenien Spanien Polen Bulgarien Slowakei Italien Kroatien Rumänien Ungarn Deutschland Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der bis Ende Juni erteilten Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten an Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2024

Anmerkungen

Die angegebenen Daten stammen aus den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI und wurden am 5.9.2024 abgerufen. Für 2024 wurden die Halbjahreszahlen aus der Monatsstatistik für Juni verwendet.

In den Statistiken des BMI werden in verschiedenen Tabellen (Übersichtstabellen, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit, Staatsangehörigkeiten) Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden („Artikel 50 EUV“), bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert. Da es allerdings wenige Gemeinsamkeiten zwischen den Niederlassungsbewilligungen und den Brexit-Aufenthaltstiteln gibt (erstere sind immer befristet und bieten keinen Arbeitsmarktzugang bzw. erlauben nur bestimmte Tätigkeiten, während letztere sowohl befristet wie auch unbefristet sein können und immer einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang bieten), wurden sie in diesem Artikel – wann immer möglich – getrennt dargestellt (durch Berechnung aus den Detaildaten zu den aufrechten Aufenthaltstiteln und Erstbewilligungen). Wenn keine getrennten Daten zu Verfügung standen (Staatsangehörigkeit, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit), ist in den jeweiligen Legenden zu den Grafiken die Kategorie "Niederlassungsbewilligungen und Artikel 50 EUV" angegeben.