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4. Februar 2025

Niederlassung und Aufenthalt in Österreich 2024

Vorbemerkungen

Die rechtlichen Bestimmungen für einen längerfristigen Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen in Österreich finden sich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).

Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind) brauchen für einen länger dauernden Aufenthalt in Österreich (in der Regel ab sechs Monate) einen Aufenthaltstitel (außer sie sind Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen).

Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind:

  • Daueraufenthalt – EU: unbefristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Familienangehöriger: für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus: befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte: befristete Niederlassung und beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Niederlassungsbewilligung: befristete Niederlassung; je nach Art der Niederlassungsbewilligung entweder gar kein Arbeitsmarktzugang, nur für selbständige Beschäftigung oder nur für bestimmte Tätigkeiten
  • Blaue Karte EU: befristete Niederlassung für besonders hochqualifizierte AkademikerInnen, beschränkter Arbeitsmarktzugang
  • Artikel 50 EUV: für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige im Zuge des Brexits
  • Aufenthaltsbewilligung: für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck

Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (der Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel, einer ortsüblichen Unterkunft und eines Krankenversicherungsschutzes) erfüllt werden. Bei manchen Aufenthaltstiteln müssen zudem Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Sprachniveau nachgewiesen werden.

EWR-BürgerInnen (Staatsangehörige von EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) und SchweizerInnen sowie deren Familienangehörige aus Drittstaaten haben in Österreich meist ein Aufenthaltsrecht, das sich aus dem Unionsrecht ableitet. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, jedoch eine Dokumentation ihres rechtmäßigen Aufenthalts, wenn sie länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen.

Für kurzzeitige Aufenthalte in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige ein Visum. Staatsangehörige einer Reihe von Staaten sind allerdings für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten von der Visumspflicht ausgenommen. SaisonarbeiterInnen benötigen keinen Aufenthaltstitel nach dem NAG, sondern ebenfalls ein Visum.

Personen können auch über das Asylgesetz in Österreich aufenthaltsberechtigt sein (für die Zeit während des Asylverfahrens, nach Gewährung von Asyl, subsidiärem Schutz, einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen oder vorübergehendem Schutz als Vertriebene).

In den folgenden Darstellungen sind weder Personen mit einem Visum noch mit einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz berücksichtigt.

Aufrechte Aufenthaltstitel

Die angegebenen Daten beziehen sich auf die zum jeweiligen Zeitpunkt im Fremdenregister gespeicherten gültigen Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen.

Ende Dezember 2024 hatten in Österreich 572.606 Personen einen aufrechten Aufenthaltstitel, um 22.344 mehr als am Vorjahresende. Die höchste Zahl an Aufenthaltstiteln gab es (seit 2002) im Jahr 2003 (574.313), die geringste 2014 (420.274).

Durch EU-Beitritte verschiedener Staaten (Polen, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen 2004, Bulgarien und Rumänien 2007, Kroatien 2013) verringerte sich der Kreis der Personen, die einen Aufenthaltstitel in Österreich benötigten. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs hingegen brauchen durch den Brexit seit 2021 wieder einen Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002–2024 558 574 555 506 475 455 457 447 461 472 491 444 420 442 455 459 469 485 480 506 524 550 573 2002 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel am Jahresende in Tausend Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002 – 2024

60 Prozent der Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel hatten einen Daueraufenthalt–EU, 22 Prozent eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, 18 Prozent entfielen auf andere Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2024 9 371 24 401 2 035 342 722 42 666 10 244 12 138 129 029 2 % 4 % 0,4 % 60 % 8 % 2 % 2 % 22 % Blaue Karte EU Artikel 50 EUV Niederlassungsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Aufenthaltsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Daueraufenthalt - EU Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der am Jahresende aufrechten Aufenthaltstitel und Anteil in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2024

Die meisten InhaberInnen von Aufenthaltstiteln am Jahresende 2024 waren türkische, serbische und bosnische Staatsangehörige. Insgesamt gab es Menschen aus 157 verschiedenen Drittstaaten, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Österreich aufhielten.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2015–2024 116 248 12 145 110 227 9 974 99 024 9 809 26 224 9 712 25 202 9 019 23 408 7 465 14 011 6 659 Indien UK Ukraine Iran Afghanistan USA Philippinen '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 Türkei Serbien Bosnien Kosovo Russland Nordmazedonien China '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 '15 '18 '21 '24 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 70000 80000 90000 100000 110000 120000 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 70000 80000 90000 100000 110000 120000 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Österreich am Jahresende Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2015 – 2024

Die stärkste Zunahme an Personen mit einem aufrechten Aufenthaltstitel gegenüber dem Vorjahr war bei chinesischen Staatsangehörigen festzustellen (vor allem durch einen Anstieg bei den Rot-Weiß-Rot–Karten). Durch die seit 1.10.2024 bestehende Möglichkeit, dass Vertriebene unter bestimmten Umständen eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus beantragen können, wurden UkrainerInnen die Gruppe mit dem höchsten Zuwachs bei diesem Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2023–2024 + 2 141 + 2 098 + 1 610 + 1 460 + 1 434 + 407 + 105 + 61 + 60 + 42 + 1 439 + 348 + 210 + 174 + 153 + 66 + 34 + 34 + 23 + 20 + 1 091 + 977 + 755 + 736 + 728 + 957 + 622 + 588 + 539 + 451 + 148 + 70 + 52 + 31 + 24 + 604 + 540 + 409 + 248 + 245 Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Türkei Kosovo Russland Bosnien Serbien Iran Indien Bosnien Türkei Ukraine Serbien USA Türkei Iran China Nigeria Indien Pakistan Russland Iran alle Aufenthaltstitel Daueraufenthalt - EU Iran Serbien Bosnien Türkei China Vereinigtes Königreich Afghanistan Ägypten Syrien Türkei Kolumbien Serbien Philippinen Bosnien China China Brasilien Iran Türkei Indien Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zunahme an aufrechten Aufenthaltstiteln gegenüber dem Vorjahr Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2023 – 2024

Etwa drei Viertel der SerbInnen und BosnierInnen und zwei Drittel der TürkInnen verfügten über einen Daueraufenthalt–EU.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs waren meist in Besitz eines Aufenthaltstitels nach Artikel 50 EUV.

Ein im Vergleich zu anderen Herkunftsstaaten hoher Anteil von Rot-Weiß-Rot–Karten plus war bei Personen aus Afghanistan, dem Irak, Indien und Nigeria festzustellen, von Aufenthaltstiteln „Familienangehöriger“ bei thailändischen Staatsangehörigen und von Aufenthaltsbewilligungen bei IranerInnen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2024 42 47 30 56 41 48 56 48 48 28 44 30 43 66 51 49 73 75 67 14 4 10 31 7 15 16 12 5 4 7 2 6 6 7 4 12 5 4 10 27 45 35 9 40 22 18 14 46 26 32 3 42 20 25 24 35 18 19 20 5 2 3 6 4 5 2 7 12 2 2 2 3 3 2 2 2 2 10 10 4 91 5 10 5 2 3 7 20 2 9 8 3 11 26 10 2 8 9 13 3.531 4.074 4.647 5.133 6.192 6.625 6.659 7.465 9.019 9.712 9.809 9.974 12.145 14.011 23.408 25.202 26.224 99.024 110.227 116.248 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent Brasilien Irak Pakistan Thailand Nigeria Ägypten Philippinen USA Afghanistan Iran Ukraine UK Indien China Nordmazedonien Russland Kosovo Bosnien Serbien Türkei Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungsbew. / Art. 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelement kleiner 1,5 Prozent sind nicht beschriftet; Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit am Jahresende Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2024

Insgesamt verfügten Ende Dezember 2024 287.144 (50,1 Prozent) weibliche und 285.462 (49,9 Prozent) männliche Personen über einen gültigen Aufenthaltstitel.

Der Daueraufenthalt–EU war bei allen Altersgruppen der häufigste Aufenthaltstitel, insbesondere bei den Altersgruppen von 50 bis 64 und ab 65 Jahre (76 bzw. 90 Prozent).

Bei der Altersgruppe bis 18 Jahre gab es einen hohen Anteil an Rot-Weiß-Rot-Karten plus, bei jener von 19 bis 34 Jahre einen deutlich höheren Anteil an Aufenthaltsbewilligungen als bei den anderen Gruppen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2024 46 56 76 60 90 49 61 59 10 12 5 7 6 9 22 24 13 23 3 46 22 23 5 3 2 3 3 3 4 3 6 2 4 3 13 2 4 2 4 4 150.514 162.865 99.540 572.606 68.227 91.460 285.462 287.144 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre weiblich männlich alle Personen Daueraufenthalt-EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungbew. / Art.50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 1,5% sind nicht beschriftet, Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei der jeweiligen Personengruppe am Jahresende Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2024

61 Prozent der aufrechten Aufenthaltstitel berechtigten zu einer unbefristeten Niederlassung (Daueraufenthalt–EU, Artikel 50 EUV–Daueraufenthalt), 35 Prozent zu einer befristeten Niederlassung (Rot-Weiß-Rot–Karte, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Niederlassungsbewilligungen, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Blaue Karte EU, Artikel 50 EUV) und 4 Prozent zu einem vorübergehenden Aufenthalt (Aufenthaltsbewilligungen).

Die meisten InhaberInnen eines Aufenthaltstitels hatten einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt (mit Daueraufenthalt–EU, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Artikel 50 EUV). 9 Prozent (Personen mit Rot-Weiß-Rot–Karte, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen) hatten einen beschränkten Arbeitsmarktzugang (AMS-Bewilligung notwendig oder nur bestimmte Tätigkeiten möglich), durften nur selbständig arbeiten oder gar keine Erwerbsarbeit ausüben.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2015–2024 62 62 63 63 63 64 63 63 62 61 31 32 31 33 33 32 33 34 34 35 6 6 5 4 4 3 4 4 4 4 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 vorübergehender Aufenthalt befristete Niederlassung unbefristete Niederlassung Befristung 91 92 93 93 93 94 94 93 92 91 9 8 7 7 7 6 6 7 8 9 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 beschränkter/kein Arbeitsmarktzugang freier Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang Anmerkung: Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteil an den gesamten Aufenthaltstiteln am Jahresende in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2015 – 2024

Einzelne Aufenthaltstitel

Ein „Daueraufenthalt–EU“ berechtigt zu einer unbefristeten Niederlassung in Österreich und freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.

Für den Erwerb ist eine ununterbrochene Niederlassung in den letzten fünf Jahren notwendig und es müssen neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachgewiesen werden. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte können nach fünf Jahren einen Daueraufenthalt–EU bekommen, nicht jedoch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (wenn die Person mittlerweile niedergelassen ist, können frühere Zeiten mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Hälfte angerechnet werden).

Die Bestimmungen zum Daueraufenthalt–EU sind durch eine EU-Richtlinie („Daueraufenthaltsrichtlinie“) vorgegeben.

Personen mit einem Daueraufenthalt sind weitgehend österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Sie haben allerdings kein Wahlrecht in Österreich.

Die Zahl der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen und lag Ende Dezember 2024 bei 342.722. Mehr als zwei Drittel der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU waren serbische, türkische oder bosnische Staatsangehörige.

Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ 2015–2024 274 597 283 866 290 397 296 332 303 655 308 895 314 608 323 486 333 755 342 722 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Anmerkung: inkl. zum jeweiligen Zeitpunkt noch gültige andere unbefristete Aufenthaltstitel (Niederlassungsnachweis, Daueraufenthalt-Familienangehöriger) Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 82 769 77 974 72 753 15 405 12 928 12 723 6 088 4 329 4 306 3 728 3 643 3 560 42 516 24 % 23 % 21 % 4 % 4 % 4 % 12 % andere Staaten USA Indien Philippinen Ukraine Afghanistan China Kosovo Russland Nordmazedonien Bosnien Türkei Serbien nach Staatsangehörigkeit 173 223 169 499 51 % 49 % weiblich männlich nach Geschlecht 69 301 91 672 75 895 61 142 44 712 20 % 27 % 22 % 18 % 13 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ ist für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, EWR- und Schweizer BürgerInnen vorgesehen, wenn ihnen kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukommt. In den meisten Fällen handelt es sich um Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, die in der Vergangenheit nicht für eine längere Zeit in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben.

Als Familienangehörige gelten hier EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen, die mindestens 21 Jahre alt sind, sowie ledige minderjährige Kinder.

Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

42.666 Menschen verfügten Ende 2024 über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“. Unter ihnen war die Mehrheit weiblich (58 Prozent). Bezüglich der Herkunft bildeten türkische Staatsangehörige die größte Gruppe. Da die zusammenführende Person oft ÖsterreicherIn ist und dadurch auch Kinder österreichische StaatsbürgerInnen sind, sind es vor allem Erwachsene, die einen solchen Aufenthaltstitel haben.

Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 12 202 4 658 4 056 3 238 1 612 1 539 1 034 1 017 1 001 932 820 765 9 792 29 % 11 % 10 % 8 % 4 % 4 % 23 % andere Staaten Indien China USA Russland Ägypten Philippinen Nordmazedonien Thailand Kosovo Serbien Bosnien Türkei nach Staatsangehörigkeit 17 743 24 923 42 % 58 % männlich weiblich nach Geschlecht 15 603 19 415 5 388 995 1 265 37 % 46 % 13 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2015–2024 38 272 38 998 38 827 39 628 41 327 39 654 41 056 41 385 42 332 42 666 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2015 – 2024

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus berechtigt zu einer befristeten Niederlassung und einem unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Sie wird einerseits bei Verlängerung anderer Aufenthaltstitel (nach 2 Jahren mit einer Rot-Weiß-Rot–Karte, einer Blauen Karte EU oder einer Niederlassungsbewilligung–Forscher) und in bestimmten Fällen beim Umstieg von Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz erteilt. Seit 1.10.2024 können Personen, die ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene nach dem Asylgesetz haben, die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, elementare Deutschkenntnisse haben und 12 Monate (innerhalb der letzten 2 Jahre) vollversichert gearbeitet haben, auf eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus umsteigen.

Andererseits können Familienangehörige von InhaberInnen verschiedener Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot–Karte (plus), blaue Karte EU, Daueraufenthalt–EU, bestimmte Niederlassungsbewilligungen; dazu noch verschiedene andere Fälle) eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten. Bei der Erstbewilligung muss in einigen Fällen allerdings ein Quotenplatz vorhanden sein.

Ende Dezember 2024 hatten 129.029 Drittstaatsangehörige eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, die meisten von ihnen waren StaatsbürgerInnen der Türkei, Serbiens und Bosniens. Ein Drittel entfiel auf die Altersgruppe bis 18 Jahre.

1.068 der InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus hatten zuvor ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Kriegsvertriebene aus der Ukraine. Durch die seit 1.10.2024 bestehende Möglichkeit, dass Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten können, hat sich die Zahl der UkrainerInnen mit einem solchen Aufenthaltstitel von 2.092 Ende September auf 3.120 am Jahresende erhöht.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 22 938 21 085 17 615 9 187 5 989 5 866 5 071 4 107 3 120 2 734 2 499 2 463 26 355 18 % 16 % 14 % 7 % 5 % 5 % 4 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 20 % andere Staaten Nigeria Iran China Ukraine Afghanistan Indien Nordmazedonien Russland Kosovo Bosnien Serbien Türkei nach Staatsangehörigkeit 62 932 66 097 49 % 51 % männlich weiblich nach Geschlecht 33 221 38 843 13 193 2 013 41 759 26 % 30 % 10 % 32 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ 2015–2024 90 972 96 139 96 374 99 730 104 827 102 457 109 549 114 710 122 181 129 029 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ 2015 – 2024

Die Rot-Weiß-Rot–Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit einem beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Personengruppen, die eine Rot-Weiß-Rot–Karte erhalten können, sind besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, StudienabsolventInnen, StammmitarbeiterInnen, Start-up GründerInnen und selbständige Schlüsselkräfte.

Die Zahl der Personen mit einer gültigen Rot-Weiß-Rot–Karte stieg in den letzten Jahren deutlich an und lag Ende 2024 bei 12.138. Die mit Abstand größte Gruppe bildeten Fachkräfte in Mangelberufen. Mehr als zwei Drittel waren männlich, 61 Prozent von 19 bis 34 Jahre alt. BosnierInnen hatten die meisten Rot-Weiß-Rot–Karten aller Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2015–2024 1 640 1 673 1 908 3 943 5 257 4 514 4 671 6 802 9 467 12 138 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2024 2 7 678 421 11 1 163 453 53 2 357 63 % 10 % 4 % 19 % Daueraufenthalt - EU anderer Mitgliedstaat Start-up GründerInnen selbständige Schlüsselkräfte StammmitarbeiterInnen besonders Hochqualifizierte StudienabsolventInnen sonstige Schlüsselkräfte Fachkraft in Mangelberufen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Erteilungsgrund am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 2 264 1 710 946 792 760 528 504 414 392 338 283 258 2 949 19 % 14 % 8 % 7 % 6 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 24 % andere Staaten Nordmazedonien USA Kolumbien Philippinen Kosovo Russland Iran Türkei Indien Serbien China Bosnien nach Staatsangehörigkeit 8 238 3 900 68 % 32 % weiblich männlich nach Geschlecht 7 462 4 195 461 13 7 61 % 35 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Die „Blaue Karte EU“ ist ein auf einer EU-Richtlinie („Blue Card-Richtline“) beruhender Aufenthaltstitel für hochqualifizierte AkademikerInnen. Sie berechtigt zu einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Ende des Jahres 2024 hatten 2.035 Personen in Österreich eine „Blaue Karte EU“. Sie waren zu 71 Prozent männlich und zu 92 Prozent zwischen 19 und 49 Jahre alt. Indische und russische Staatsangehörige bildeten die größte Gruppen unter den Drittstaatsangehörigen mit diesem Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2015–2024 261 292 315 450 618 557 548 800 1 649 2 035 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 364 286 178 95 82 76 73 70 57 56 56 50 592 18 % 14 % 9 % 5 % 4 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 3 % 29 % andere Staaten Albanien Serbien Ägypten Ukraine UK China USA Brasilien Iran Türkei Russland Indien nach Staatsangehörigkeit 1 435 600 71 % 29 % weiblich männlich nach Geschlecht 925 947 158 5 0 45 % 47 % 8 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Niederlassungsbewilligungen sind Aufenthaltstitel für eine befristete Niederlassung in Österreich. Es gibt verschiedene Arten von Niederlassungsbewilligungen:

  • Niederlassungsbewilligung: nur selbständige Erwerbsarbeit möglich; bei bestimmten Fällen von Verlängerungen von Rot-Weiß-Rot–Karten, von Familienzusammenführungen und beim Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz, für Personen mit einem Daueraufenthalt-EU eines anderen Mitgliedstaates
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger: kein Arbeitsmarktzugang; für bestimmte Familienangehörige von ÖsterreicherInnen (Eltern, Schwieger-, Großeltern, LebenspartnerInnen, andere Angehörige, denen im Herkunftsland Unterhalt gewährt wurde)
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit: für eine Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als ForscherIn
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als KünstlerIn
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit: zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber, z.B. für bestimmte Lehr- und Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in diplomatischen und konsularischen Vertretungen, SeelsorgerInnen, besondere Führungskräfte, AuslandskorrespondentInnen oder technische Tätigkeiten im Luftverkehr

Am Jahresende 2024 verfügten 10.244 Personen über eine Niederlassungsbewilligung. Am häufigsten war die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit.

Im Gegensatz zu den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI sind hier in diesem Artikel Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden, nicht bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert.

Daten zu den Herkunftsstaaten liegen allerdings nur für Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV gemeinsam vor: bei den 9.122 Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs entfiel wohl der Großteil auf Brexit-Aufenthaltstitel, bei den anderen Staaten (1.375 China, 1.147 Russland, 1.000 Iran, 850 Türkei, 725 USA) auf Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2024 1 805 1 804 566 1 177 2 891 2 001 18 % 18 % 6 % 11 % 28 % 20 % NB Künstler NB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit NB Forscher NB Angehöriger Niederlassungsbewilligung NB ausgenommen Erwerbstätigkeit Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen (NB) am Jahresende Niederlassungsbewilligungen 2024
Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2015–2024 7 236 6 834 6 992 8 812 9 482 8 498 9 181 9 504 10 007 10 244 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen am Jahresende Niederlassungsbewilligungen 2015 – 2024

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige, die bereits vor 2021 in Österreich gelebt und gearbeitet haben, konnten bis Ende 2021 (danach nur mehr in Ausnahmefällen) einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (die Bezeichnung bezieht sich auf den Artikel im EU-Vertrag, der den Austritt von Staaten aus der EU behandelt) beantragen. Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

9.371 Personen hatten Ende 2024 einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“, 60 Prozent von ihnen einen Daueraufenthalt.

Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021–2024 8 349 9 411 9 473 9 371 2021 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021 – 2024
Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2024 2 967 5 024 736 644 32 % 54 % 8 % 7 % Artikel 50 EUV Familie - Daueraufenthaltsrecht Artikel 50 EUV Familie Artikel 50 EUV Artikel 50 EUV - Daueraufenthaltsrecht Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2024

Aufenthaltsbewilligungen werden für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erteilt. Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen, SchülerInnen, Familienangehörige, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (darunter fallen auch Au Pair), unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige, Sozialdienstleistende und Freiwillige vorgesehen.

Ein Arbeitsmarktzugang ist mit einer Bewilligung durch das AMS möglich, wobei durch die Arbeitsaufnahme der eigentliche Zweck des Aufenthalts nicht beeinträchtigt werden darf.

Nach einem Rückgang ab 2015 nahm seit 2021 die Zahl der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung wieder zu. Ende Dezember 2024 gab es 24.401 aufrechte Aufenthaltsbewilligungen. Der Großteil davon entfiel auf StudentInnen (daher auch der hohe Anteil der Altersgruppe von 19 bis 34 Jahre). Russland und der Iran waren die beiden am häufigsten vertretenen Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2015–2024 28 658 26 986 23 732 19 840 19 847 15 500 17 968 18 397 21 398 24 401 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen am Jahresende Aufenthaltsbewilligungen 2015 – 2024
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2024 52 1 654 42 2 056 20 1 115 4 19 261 197 7 % 8 % 79 % AB Sozialdienstleistender AB Selbständiger AB Freiwilliger AB Betriebsentsandter AB unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer AB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit AB Familiengemeinschaft AB Schüler AB Student Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen (AB) am Jahresende Aufenthaltsbewilligungen 2024
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024 3 347 2 493 1 349 1 346 1 211 960 958 936 842 805 712 563 8 879 14 % 10 % 6 % 6 % 5 % 4 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 36 % andere Staaten Ägypten Kasachstan Serbien USA Pakistan Ukraine Indien China Türkei Bosnien Iran Russland nach Staatsangehörigkeit 11 596 12 805 48 % 52 % männlich weiblich nach Geschlecht 19 585 2 728 240 10 1 838 80 % 11 % 8 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen am Jahresende Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2024

Erstanträge und Erstbewilligungen

Erstantrag und Erstbewilligung beziehen sich auf die erstmalige Beantragung oder Bewilligung für einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge werden nicht berücksichtigt). Es kann sich dabei entweder um Personen handeln, die neu nach Österreich ziehen wollen, um in Österreich geborene Kinder, die Drittstaatsangehörige sind, oder um Personen, die bereits in Österreich aufhältig sind, aber bisher eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz oder ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht (StaatsbürgerInnen des Vereinigten Königreichs vor dem Brexit) hatten.

2024 wurden 47.430 Erstanträge auf einen Aufenthaltstitel gestellt. Erstbewilligungen gab es 36.441 – die höchste Zahl der letzten Jahre. Die meisten Erstanträge wurden 2021 (bedingt durch den Brexit und Anträge, die im Jahr davor wegen der Covid-19-Pandemie verschoben wurden) verzeichnet.

Grafik: Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2015–2024 39 882 28 057 39 478 25 579 40 651 23 896 40 714 23 642 41 935 26 268 35 021 18 388 52 304 32 939 42 366 28 802 43 502 34 369 47 430 36 441 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Erstanträge Erstbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstanträge und der Erstbewilligungen im jeweiligen Jahr Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2015 – 2024

Die Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zahl an Erstanträgen auf einen Aufenthaltstitel waren 2024 die Türkei, Bosnien, China und Serbien. Deutliche Zunahmen der Erstanträge im Vergleich zum Vorjahr waren vor allem bei ChinesInnen und UkrainerInnen zu beobachten.

Grafik: Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2020–2024 4 802 5 659 4 988 4 771 4 380 1 374 1 638 823 387 2 604 1 964 2 380 1 878 1 453 1 599 4 341 4 653 4 040 3 873 3 602 972 1 502 2 088 2 567 2 525 987 1 316 1 119 1 209 1 221 1 173 1 237 1 062 1 704 3 464 1 213 1 995 2 092 2 121 2 085 1 053 1 215 1 121 1 101 1 092 3 657 3 930 3 623 3 313 3 268 431 873 854 1 566 2 002 332 730 1 258 1 114 1 021 2 619 2 815 3 112 3 295 2 760 1 366 2 227 2 425 1 910 1 928 9 025 682 572 545 0 Kosovo USA Nordmazedonien Irak Vereinigtes Königreich Ukraine Iran Indien Syrien Afghanistan '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 Türkei Bosnien China Serbien Russland '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 '20 '21 '22 '23 '24 Anmerkung: dargestellt sind die 15 Staaten mit den meisten Erstanträgen im Zeitraum 2020-2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der von Personen mit der jeweiligen Staatenangehörigkeit pro Jahr gestellten Erstanträge auf einen Aufenthaltstitel Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2020 – 2024

Für die Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln in bestimmten Fällen des Familiennachzugs, von Niederlassungsbewilligungen ausgenommen Erwerbstätigkeit und für Aufenthaltstitel für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaates muss ein Quotenplatz vorhanden sein.

Die Zahl der Quotenplätze wird jährlich und für jedes Bundesland in der Niederlassungsverordnung festgelegt. Für 2024 waren es insgesamt 5.846, davon 5.554 für Erstbewilligungen (5.045 für quotenpflichtigen Familiennachzug, 420 für Niederlassung ausgenommen Erwerbstätigkeit, 89 für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaats), der Rest für Zweckänderungen von Aufenthaltstiteln.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus war der 2024 am öftesten erstmals bewilligte Aufenthaltstitel.

Quotenpflichtige Erstbewilligungen gab es 3.919 (11 Prozent aller Erstbewilligungen), davon betrafen 3.469 Rot-Weiß-Rot–Karten plus und 450 Niederlassungsbewilligungen. Quotenplätze wären allerdings 5.554 zur Verfügung gestanden.

Grafik: Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2024 450 3469 1821 10352 2 271 13 821 66 776 1 773 3 336 5 566 8 832 Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Daueraufenthalt – EU Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot – Karte Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot – Karte plus quotenpflichtig quotenfrei Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der erteilten quotenpflichtigen und quotenfreien Aufenthaltstitel Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2024

Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger, die Niederlassungsbewilligung–Angehöriger und die Aufenthaltsbewilligung–Familiengemeinschaft sind ausschließlich für Familienzusammenführungen vorgesehen. Auch eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus wird häufig zu diesem Zweck erteilt.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte, die Blaue Karte EU, manche Niederlassungsbewilligungen (Forscher, Künstler, Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit) und manche Aufenthaltsbewilligungen (Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit, unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige) werden nur für Arbeit und Erwerbstätigkeiten bewilligt.

Aufenthaltstitel zur Ausbildung sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen und SchülerInnen.

Für den Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen nach dem Asylgesetz kommt für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach 5 Jahren der Daueraufenthalt–EU, für InhaberInnen einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus oder Niederlassungsbewilligung und für Personen mit einem Aufenthaltsrecht als Vertriebene ebenfalls frühestens nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus in Betracht.

Die meisten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln wurden in Zusammenhang mit Familiengemeinschaften erteilt, wobei hier die Rot-Weiß-Rot–Karte plus der am häufigsten erteilte Aufenthaltstitel war.

Der Zuzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme erfolgte am öftesten über eine Rot-Weiß-Rot–Karte.

Grafik: Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2023 1 746 3 520 1 806 11 464 4 043 1 308 991 622 6 389 567 636 3 821 15 995 133 6 909 405 95 622 6 389 Sonstige Brexit ohne Erwerbsabsicht Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige Umstieg vom Asylgesetz Ausbildung Arbeit Familie Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 500 sind nicht beschriftet Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der erteilten Erstbewilligungen der einzelnen Aufenthaltstitel bzw. insgesamt Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2023

Anmerkung: Familienangehörige von Vertriebenen wurden der Kategorie „Umstieg von Asylgesetz“ zugeordnet, nicht dem Familiennachzug.

Die Zahl der 2024 erteilten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln für Familiennachzug war in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Zunahmen gab es bei den Erstbewilligungen für Arbeit (plus 19 Prozent), den Umstieg vom Asylgesetz (plus 13 Prozent) und Ausbildung (plus 5 Prozent).

Grafik: Erteilungsgründe bei Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2020–2024 10 486 12 797 13 689 15 995 15 930 252 386 571 622 634 2 560 3 711 5 006 6 909 8 204 209 432 409 405 402 2 550 4 589 4 732 6 389 6 720 8 081 518 95 66 0 2 277 2 866 3 727 3 821 4 303 54 77 150 133 182 Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige ohne Erwerbsabsicht Brexit Sonstige 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 Familienzusammenführung Arbeit Ausbildung Umstieg von Asylgesetz 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der pro Jahr erteilten Erstbewilligungen mit dem jeweiligen Erteilungsgrund Erteilungsgründe bei Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2020 – 2024

4.303 Personen, die zuvor über das Asylgesetz aufenthaltsberechtigt waren, erhielten 2024 einen Aufenthaltstitel nach den Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. 1.773 Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte bekamen einen Daueraufenthalt–EU, 1.068 Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus (darunter 317 Familienangehörige) sowie 281 InhaberInnen eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen eine Niederlassungsbewilligung und 1.181 eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus.

Grafik: Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2015–2024 1 097 1 193 1 360 1 746 1 773 192 228 260 269 281 1 068 988 1 445 2 107 1 806 1 181 Niederlassungsbewilligung nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen Rot-Weiß-Rot - Karte plus nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 Daueraufenthalt - EU für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Rot-Weiß-Rot - Karte plus für Vertriebene 2020 '21 '22 '23 2024 2020 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstbewilligungen für Personen, die zuvor eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz hatten Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2015 – 2024

Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht

Zu einem aus dem EU-Recht ableitbaren länger als drei Monate dauernden Aufenthalt berechtigt sind

  • BürgerInnen eines EWR-Staates und der Schweiz, wenn sie ArbeitnehmerInnen oder Selbständige sind, oder über ausreichende Unterhaltsmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen,
  • Familienangehörige von EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen, die selbst EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind, aber nicht eigenständig die Voraussetzungen für einen mehr als drei Monate dauernden Aufenthalt erfüllen,
  • und Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen aus Drittstaaten (freizügigkeitsberechtigt sind Personen, die längere Zeit in einem anderen EWR-Staat gelebt haben).

Als Familienangehörige gelten EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen sowie deren Kinder oder Enkelkinder (unter 21 Jahre oder wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) und deren Eltern oder Großeltern, wenn ihnen Unterhalt gewährt wird. Wenn die Familienangehörigen EWR- oder Schweizer BürgerInnen sind, sind zusätzlich noch LebenspartnerInnen und in bestimmten Fällen andere Angehörige umfasst.

Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht müssen ihren Aufenthalt bei der Niederlassungsbehörde melden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten sie eine Dokumentation ihres Aufenthalts ausgestellt:

  • Anmeldebescheinigung: für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts: für EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
  • Aufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten
  • Daueraufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts

2024 wurden 67.677 Anmeldebescheinigungen und 5.603 Bescheinigungen des Daueraufenthalts für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige erteilt. Für Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen wurden 4.164 Aufenthaltskarten und 2.471 Daueraufenthaltskarten ausgestellt.

Grafik: Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2015–2024 81 883 69 560 67 618 66 306 67 084 52 761 55 380 65 692 70 076 67 677 3 721 3 307 3 465 3 672 3 721 3 251 3 336 4 419 4 895 5 603 3 376 3 421 3 664 3 421 3 351 3 023 3 608 4 937 4 572 4 164 873 1 215 1 193 1 228 1 677 1 530 1 847 2 346 2 291 2 471 Bescheinigungen des Daueraufenthaltes Daueraufenthaltskarten 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der im jeweiligen Jahr ausgestellten Dokumentationen Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2015 – 2024

Die meisten Anmeldebescheinigungen entfielen auf deutsche, ungarische und rumänische Staatsangehörige, die meisten Aufenthaltskarten auf serbische, bosnische und nordmazedonische Familienangehörige.

Grafik: Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2024 16 573 11 242 10 497 6 339 4 331 3 144 3 004 2 704 1 242 1 162 1 042 996 5 401 1 000 464 428 304 155 137 127 107 96 84 84 80 1 098 andere Staaten China Kosovo Albanien Vereinigtes Königreich Ukraine USA Russland Brasilien Türkei Nordmazedonien Bosnien Serbien Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten andere Staaten Frankreich Tschechien Slowenien Spanien Polen Bulgarien Slowakei Italien Kroatien Rumänien Ungarn Deutschland Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der erteilten Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten an Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2024

Anmerkungen

Die angegebenen Daten stammen aus den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI und wurden am 26.1.2025 abgerufen.

In den Statistiken des BMI werden in verschiedenen Tabellen (Übersichtstabellen, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit, Staatsangehörigkeiten) Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden („Artikel 50 EUV“), bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert. Da es allerdings wenige Gemeinsamkeiten zwischen den Niederlassungsbewilligungen und den Brexit-Aufenthaltstiteln gibt (erstere sind immer befristet und bieten keinen Arbeitsmarktzugang bzw. erlauben nur bestimmte Tätigkeiten, während letztere sowohl befristet wie auch unbefristet sein können und immer einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang bieten), wurden sie in diesem Artikel – wann immer möglich – getrennt dargestellt (durch Berechnung aus den Detaildaten zu den aufrechten Aufenthaltstiteln und Erstbewilligungen). Wenn keine getrennten Daten zu Verfügung standen (Staatsangehörigkeit, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit), ist in den jeweiligen Legenden zu den Grafiken die Kategorie "Niederlassungsbewilligungen und Artikel 50 EUV" angegeben.