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25. August 2025

Niederlassung und Aufenthalt in Österreich 2025

Vorbemerkungen

Die rechtlichen Bestimmungen für einen längerfristigen Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen in Österreich finden sich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).

Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind) brauchen für einen länger dauernden Aufenthalt in Österreich (in der Regel ab sechs Monate) einen Aufenthaltstitel (außer sie sind Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen).

Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind:

  • Daueraufenthalt – EU: unbefristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Familienangehöriger: für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus: befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte: befristete Niederlassung und beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Niederlassungsbewilligung: befristete Niederlassung; je nach Art der Niederlassungsbewilligung entweder gar kein Arbeitsmarktzugang, nur für selbständige Beschäftigung oder nur für bestimmte Tätigkeiten
  • Blaue Karte EU: befristete Niederlassung für besonders hochqualifizierte AkademikerInnen, beschränkter Arbeitsmarktzugang
  • Artikel 50 EUV: für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige im Zuge des Brexits
  • Aufenthaltsbewilligung: für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck

Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (der Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel, einer ortsüblichen Unterkunft und eines Krankenversicherungsschutzes) erfüllt werden. Bei manchen Aufenthaltstiteln müssen zudem Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Sprachniveau nachgewiesen werden.

EWR-BürgerInnen (Staatsangehörige von EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) und SchweizerInnen sowie deren Familienangehörige aus Drittstaaten haben in Österreich meist ein Aufenthaltsrecht, das sich aus dem Unionsrecht ableitet. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, jedoch eine Dokumentation ihres rechtmäßigen Aufenthalts, wenn sie länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen.

Für kurzzeitige Aufenthalte in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige ein Visum. Staatsangehörige einer Reihe von Staaten sind allerdings für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten von der Visumspflicht ausgenommen. SaisonarbeiterInnen benötigen keinen Aufenthaltstitel nach dem NAG, sondern ebenfalls ein Visum.

Personen können auch über das Asylgesetz in Österreich aufenthaltsberechtigt sein (für die Zeit während des Asylverfahrens, nach Gewährung von Asyl, subsidiärem Schutz, einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen oder vorübergehendem Schutz als Vertriebene).

In den folgenden Darstellungen sind weder Personen mit einem Visum noch mit einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz berücksichtigt.

Aufrechte Aufenthaltstitel

Die angegebenen Daten beziehen sich auf die zum jeweiligen Zeitpunkt im Fremdenregister gespeicherten gültigen Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen.

Ende Juni 2025 hatten in Österreich 586.554 Personen einen aufrechten Aufenthaltstitel, um 13.948 mehr als am Jahresbeginn.

Durch EU-Beitritte verschiedener Staaten (Polen, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen 2004, Bulgarien und Rumänien 2007, Kroatien 2013) verringerte sich der Kreis der Personen, die einen Aufenthaltstitel in Österreich benötigten. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs hingegen brauchen durch den Brexit seit 2021 wieder einen Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002–2025 558 574 555 506 475 455 457 447 461 472 491 444 420 442 455 459 469 485 480 506 524 550 573 587 2002 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel am Jahresende (* 2025 Ende Juni) in Tausend Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002 – 2025

59 Prozent der Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel hatten einen Daueraufenthalt–EU, 23 Prozent eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, 18 Prozent entfielen auf andere Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2025 9 368 26 585 1 862 347 894 42 898 10 218 12 483 135 246 2 % 4 % 0,3 % 59 % 7 % 2 % 2 % 23 % Blaue Karte EU Artikel 50 EUV Niederlassungsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Aufenthaltsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Daueraufenthalt - EU Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Ende Juni aufrechten Aufenthaltstitel und Anteil in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2025

Die meisten InhaberInnen von Aufenthaltstiteln zu Jahresmitte 2025 waren türkische, serbische und bosnische Staatsangehörige. Insgesamt gab es Menschen aus 158 verschiedenen Drittstaaten, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Österreich aufhielten.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2016–2025 116 600 12 677 110 516 10 240 99 627 10 047 26 868 9 464 26 051 7 527 23 657 6 881 14 767 6 807 12 907 6 350 Indien Iran UK Afghanistan USA Philippinen Ägypten Nigeria '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* Türkei Serbien Bosnien Kosovo Russland Nordmazedonien China Ukraine '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* '16 '19 '22 '25* 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 60 000 70 000 80 000 90 000 100 000 110 000 120 000 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 60 000 70 000 80 000 90 000 100 000 110 000 120 000 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Österreich am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2016 – 2025

Die stärksten Zunahmen an Personen mit einem aufrechten Aufenthaltstitel waren im ersten Halbjahr 2025 bei ukrainischen und syrischen Staatsangehörigen festzustellen. Vertriebene aus der Ukraine können seit Oktober 2024 unter bestimmten Umständen eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus beantragen. Syrische Schutzberechtigte, die bereits länger als fünf Jahre in Österreich aufenthaltsberechtigt waren, haben vermehrt einen Daueraufenthalt-EU erworben.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2025 + 3 098 + 1 723 + 849 + 756 + 644 + 115 + 65 + 36 + 36 + 33 + 408 + 163 + 62 + 53 + 35 + 6 + 6 + 6 + 5 + 4 + 1 430 + 621 + 518 + 499 + 287 + 3 291 + 393 + 339 + 265 + 202 + 38 + 14 + 12 + 11 + 9 + 258 + 227 + 185 + 182 + 180 Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Irak Bosnien Kosovo Russland Syrien Iran Syrien Indien Bosnien Ukraine Philippinen Serbien Indien Brasilien China Nigeria Pakistan Bangladesch Russland Iran alle Aufenthaltstitel Daueraufenthalt - EU Kosovo China Russland Syrien Ukraine Nordmazedonien Kosovo Syrien Afghanistan Türkei Tunesien Türkei Kolumbien Philippinen China China Brasilien Japan Tunesien USA Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zunahme an aufrechten Aufenthaltstiteln von Jahresbeginn bis Ende Juni Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2025

Etwa drei Viertel der SerbInnen und BosnierInnen und zwei Drittel der TürkInnen verfügten über einen Daueraufenthalt–EU.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs waren meist in Besitz eines Aufenthaltstitels nach Artikel 50 EUV.

Ein im Vergleich zu anderen Herkunftsstaaten hoher Anteil von Rot-Weiß-Rot–Karten plus war bei Personen aus der Ukraine, Afghanistan, dem Irak oder Indien festzustellen, von Aufenthaltstiteln Familienangehöriger bei thailändischen Staatsangehörigen und von Aufenthaltsbewilligungen bei IranerInnen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2025 50 52 30 56 40 47 54 48 48 27 29 33 42 65 52 49 74 75 67 4 7 9 31 7 15 15 13 5 2 4 6 5 6 7 4 12 5 4 11 43 37 35 10 39 23 18 14 45 3 26 43 50 19 26 24 35 18 19 20 2 3 8 3 5 6 14 2 2 2 2 2 2 2 2 9 91 9 4 3 10 4 3 22 2 11 10 2 12 2 27 9 7 8 14 4.416 4.882 4.983 5.193 6.350 6.807 6.881 7.527 9.464 10.047 10.240 12.677 12.907 14.767 23.657 26.051 26.868 99.627 110.516 116.600 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent Irak Syrien Pakistan Thailand Nigeria Ägypten Philippinen USA Afghanistan UK Iran Indien Ukraine China Nordmazedonien Russland Kosovo Bosnien Serbien Türkei Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungsbew. / Art. 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelement kleiner 1,5 Prozent sind nicht beschriftet; durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Ende Juni Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2025

Insgesamt verfügten Ende Juni 2025 294.155 (50,1 Prozent) weibliche und 292.399 (49,9 Prozent) männliche Personen über einen gültigen Aufenthaltstitel.

Der Daueraufenthalt–EU war bei allen Altersgruppen der häufigste Aufenthaltstitel, insbesondere bei den Altersgruppen von 50 bis 64 und ab 65 Jahre (76 bzw. 90 Prozent).

Bei der Altersgruppe bis 18 Jahre gab es einen hohen Anteil an Rot-Weiß-Rot-Karten plus, bei jener von 19 bis 34 Jahre einen deutlich höheren Anteil an Aufenthaltsbewilligungen als bei den anderen Gruppen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2025 45 55 76 59 89 49 60 58 10 12 5 7 2 6 9 22 25 14 23 3 46 23 24 5 3 2 3 3 3 4 3 6 2 4 3 14 2 5 2 4 5 154.719 166.260 101.566 586.554 70.478 93.531 292.399 294.155 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre weiblich männlich alle Personen Daueraufenthalt-EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungbew. / Art.50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 1,5% sind nicht beschriftet; durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei der jeweiligen Personengruppe Ende Juni Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2025

60 Prozent der aufrechten Aufenthaltstitel berechtigten zu einer unbefristeten Niederlassung (Daueraufenthalt–EU, Artikel 50 EUV–Daueraufenthalt), 35 Prozent zu einer befristeten Niederlassung (Rot-Weiß-Rot–Karte, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Niederlassungsbewilligungen, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Blaue Karte EU, Artikel 50 EUV) und 5 Prozent zu einem vorübergehenden Aufenthalt (Aufenthaltsbewilligungen).

Die meisten InhaberInnen eines Aufenthaltstitels hatten einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt (mit Daueraufenthalt–EU, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Artikel 50 EUV). 9 Prozent (Personen mit Rot-Weiß-Rot–Karte, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen) hatten einen beschränkten Arbeitsmarktzugang (AMS-Bewilligung notwendig oder nur bestimmte Tätigkeiten möglich), durften nur selbständig arbeiten oder gar keine Erwerbsarbeit ausüben.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2016–2025 62 63 63 63 64 63 63 62 61 60 32 31 33 33 32 33 34 34 35 35 6 5 4 4 3 4 4 4 4 5 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* vorübergehender Aufenthalt befristete Niederlassung unbefristete Niederlassung Befristung 92 93 93 93 94 94 93 92 91 91 8 7 7 7 6 6 7 8 9 9 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* beschränkter/kein Arbeitsmarktzugang freier Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang Anmerkung: durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte für eine Jahr von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteil an den gesamten Aufenthaltstiteln am Jahresende (* 2025 Stand Ende Juni) in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2016 – 2025

Einzelne Aufenthaltstitel

Ein „Daueraufenthalt–EU“ berechtigt zu einer unbefristeten Niederlassung in Österreich und freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.

Für den Erwerb ist eine ununterbrochene Niederlassung in den letzten fünf Jahren notwendig und es müssen neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachgewiesen werden. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte können nach fünf Jahren einen Daueraufenthalt–EU bekommen, nicht jedoch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (wenn die Person mittlerweile niedergelassen ist, können frühere Zeiten mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Hälfte angerechnet werden).

Die Bestimmungen zum Daueraufenthalt–EU sind durch eine EU-Richtlinie („Daueraufenthaltsrichtlinie“) vorgegeben.

Personen mit einem Daueraufenthalt sind weitgehend österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Sie haben allerdings kein Wahlrecht in Österreich.

Die Zahl der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen und lag Ende Juni 2025 bei 347.894. Mehr als zwei Drittel der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU waren serbische, türkische oder bosnische Staatsangehörige.

Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ 2016–2025 283 866 290 397 296 332 303 655 308 895 314 608 323 486 333 755 342 722 347 894 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Anmerkung: inkl. zum jeweiligen Zeitpunkt noch gültige andere unbefristete Aufenthaltstitel (Niederlassungsnachweis, Daueraufenthalt-Familienangehöriger) Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 82 947 78 193 73 252 15 458 13 549 13 241 6 222 4 564 4 309 3 747 3 678 3 609 45 125 24 % 22 % 21 % 4 % 4 % 4 % 13 % andere Staaten USA Indien Philippinen Ukraine Afghanistan China Kosovo Russland Nordmazedonien Bosnien Türkei Serbien nach Staatsangehörigkeit 175 988 171 906 51 % 49 % weiblich männlich nach Geschlecht 70 370 92 010 76 773 63 074 45 667 20 % 26 % 22 % 18 % 13 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ ist für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, EWR- und Schweizer BürgerInnen vorgesehen, wenn ihnen kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukommt. In den meisten Fällen handelt es sich um Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, die in der Vergangenheit nicht für eine längere Zeit in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben.

Als Familienangehörige gelten hier EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen, die mindestens 21 Jahre alt sind, sowie ledige minderjährige Kinder.

Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

42.898 Menschen verfügten Mitte 2025 über einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger. Unter ihnen war die Mehrheit weiblich (58 Prozent). Bezüglich der Herkunft bildeten türkische Staatsangehörige die größte Gruppe. Da die zusammenführende Person oft ÖsterreicherIn ist und dadurch auch Kinder österreichische StaatsbürgerInnen sind, sind es vor allem Erwachsene, die einen solchen Aufenthaltstitel haben.

Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 12 317 4 559 4 026 3 274 1 621 1 572 1 044 1 025 985 941 824 775 9 935 29 % 11 % 9 % 8 % 4 % 4 % 23 % andere Staaten Indien China USA Russland Philippinen Ägypten Nordmazedonien Thailand Kosovo Serbien Bosnien Türkei nach Staatsangehörigkeit 17 876 25 022 42 % 58 % männlich weiblich nach Geschlecht 15 502 19 591 5 491 1 079 1 235 36 % 46 % 13 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2016–2025 38 998 38 827 39 628 41 327 39 654 41 056 41 385 42 332 42 666 42 898 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2016 – 2025

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus berechtigt zu einer befristeten Niederlassung und einem unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Sie wird einerseits bei Verlängerung anderer Aufenthaltstitel (nach 2 Jahren mit einer Rot-Weiß-Rot–Karte, einer Blauen Karte EU oder einer Niederlassungsbewilligung–Forscher) und in bestimmten Fällen beim Umstieg von Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz erteilt. Seit 1.10.2024 können Personen, die ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene nach dem Asylgesetz haben, die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, elementare Deutschkenntnisse haben und 12 Monate (innerhalb der letzten 2 Jahre) vollversichert gearbeitet haben, auf eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus umsteigen.

Andererseits können Familienangehörige von InhaberInnen verschiedener Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot–Karte (plus), Blaue Karte EU, Daueraufenthalt–EU, bestimmte Niederlassungsbewilligungen; dazu noch verschiedene andere Fälle) eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten. Bei der Erstbewilligung muss in einigen Fällen allerdings ein Quotenplatz vorhanden sein.

Ende Juni 2025 hatten 135.246 Drittstaatsangehörige eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, die meisten von ihnen waren StaatsbürgerInnen der Türkei, Serbiens und Bosniens. Etwa ein Drittel entfiel auf die Altersgruppe bis 18 Jahre.

4.440 der InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus hatten zuvor ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Kriegsvertriebene aus der Ukraine. Durch die seit 1.10.2024 bestehende Möglichkeit, dass Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten können, hat sich die Zahl der UkrainerInnen mit einem solchen Aufenthaltstitel von 2.092 am 30.9.2024 auf 6.411 am 30.6.2025 erhöht.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 22 827 21 183 18 008 9 312 6 411 6 185 6 057 5 410 4 245 2 858 2 701 2 448 27 601 17 % 16 % 13 % 7 % 5 % 5 % 4 % 4 % 3 % 2 % 2 % 2 % 20 % andere Staaten Nigeria Iran China Afghanistan Indien Nordmazedonien Russland Ukraine Kosovo Bosnien Serbien Türkei nach Staatsangehörigkeit 65 871 69 375 49 % 51 % männlich weiblich nach Geschlecht 34 706 41 354 14 133 2 162 42 891 26 % 31 % 10 % 32 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ 2016–2025 96 139 96 374 99 730 104 827 102 457 109 549 114 710 122 181 129 029 135 246 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ 2016 – 2025

Die Rot-Weiß-Rot–Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit einem beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Personengruppen, die eine Rot-Weiß-Rot–Karte erhalten können, sind besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, StudienabsolventInnen, StammmitarbeiterInnen, Start-up GründerInnen und selbständige Schlüsselkräfte.

Die Zahl der Personen mit einer gültigen Rot-Weiß-Rot–Karte stieg in den letzten Jahren deutlich an und lag zu Jahresmitte 2025 bei 12.483. Die mit Abstand größte Gruppe bildeten Fachkräfte in Mangelberufen. Zwei Drittel waren männlich, 59 Prozent von 19 bis 34 Jahre alt. BosnierInnen und ChinesInnen hatten die meisten Rot-Weiß-Rot–Karten aller Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2016–2025 1 673 1 908 3 943 5 257 4 514 4 671 6 802 9 467 12 138 12 483 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2025 1 8 240 529 13 1 141 405 51 2 103 66 % 4 % 9 % 17 % Daueraufenthalt - EU anderer Mitgliedstaat Start-up GründerInnen selbständige Schlüsselkräfte besonders Hochqualifizierte StammmitarbeiterInnen StudienabsolventInnen sonstige Schlüsselkräfte Fachkraft in Mangelberufen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Erteilungsgrund Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 2 118 2 118 950 813 799 555 527 430 406 400 274 256 2 837 17 % 17 % 8 % 7 % 6 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 23 % andere Staaten USA Tunesien Kolumbien Kosovo Russland Iran Philippinen Indien Türkei Serbien China Bosnien nach Staatsangehörigkeit 8 247 4 236 66 % 34 % weiblich männlich nach Geschlecht 7 427 4 491 544 12 9 59 % 36 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Die „Blaue Karte EU“ ist ein auf einer EU-Richtlinie („Blue Card-Richtlinie“) beruhender Aufenthaltstitel für hochqualifizierte AkademikerInnen. Sie berechtigt zu einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Mitte 2025 hatten 1.862 Personen in Österreich eine Blaue Karte EU. Sie waren zu 70 Prozent männlich und zu 92 Prozent zwischen 19 und 49 Jahre alt. Indische und russische Staatsangehörige bildeten die größten Gruppen unter den Drittstaatsangehörigen mit diesem Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2016–2025 292 315 450 618 557 548 800 1 649 2 035 1 862 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 335 221 146 87 86 82 77 65 57 55 46 45 560 18 % 12 % 8 % 5 % 5 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 30 % andere Staaten Serbien Japan Ukraine Ägypten UK China USA Iran Brasilien Türkei Russland Indien nach Staatsangehörigkeit 1 297 565 70 % 30 % weiblich männlich nach Geschlecht 850 858 150 4 0 46 % 46 % 8 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Niederlassungsbewilligungen sind Aufenthaltstitel für eine befristete Niederlassung in Österreich. Es gibt verschiedene Arten von Niederlassungsbewilligungen:

  • Niederlassungsbewilligung: nur selbständige Erwerbsarbeit möglich; bei bestimmten Fällen von Verlängerungen von Rot-Weiß-Rot–Karten, von Familienzusammenführungen und beim Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz, für Personen mit einem Daueraufenthalt-EU eines anderen Mitgliedstaates
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger: kein Arbeitsmarktzugang; für bestimmte Familienangehörige von ÖsterreicherInnen (Eltern, Schwieger-, Großeltern, LebenspartnerInnen, andere Angehörige, denen im Herkunftsland Unterhalt gewährt wurde)
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit: für eine Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als ForscherIn
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als KünstlerIn
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit: zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber, z.B. für bestimmte Lehr- und Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in diplomatischen und konsularischen Vertretungen, SeelsorgerInnen, besondere Führungskräfte, AuslandskorrespondentInnen oder technische Tätigkeiten im Luftverkehr

Ende Juni 2025 verfügten 10.218 Personen über eine Niederlassungsbewilligung. Am häufigsten war die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit.

Im Gegensatz zu den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI sind hier in diesem Artikel Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden, nicht bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert.

Daten zu den Herkunftsstaaten liegen allerdings nur für Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV gemeinsam vor: bei den 9.128 Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs entfiel wohl der Großteil auf Brexit-Aufenthaltstitel, bei den anderen Staaten (darunter 1.413 China, 1.107 Russland, 970 Iran, 850 Türkei, 692 USA) auf Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2025 1 813 1 843 562 1 195 2 826 1 979 18 % 18 % 6 % 12 % 28 % 19 % NB Künstler NB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit NB Angehöriger NB Forscher Niederlassungsbewilligung NB ausgenommen Erwerbstätigkeit Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen (NB) Ende Juni Niederlassungsbewilligungen 2025
Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2016–2025 6 834 6 992 8 812 9 482 8 498 9 181 9 504 10 007 10 244 10 218 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Niederlassungsbewilligungen 2016 – 2025

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige, die bereits vor 2021 in Österreich gelebt und gearbeitet haben, konnten bis Ende 2021 (danach nur mehr in Ausnahmefällen) einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (die Bezeichnung bezieht sich auf den Artikel im EU-Vertrag, der den Austritt von Staaten aus der EU behandelt) beantragen. Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

9.368 Personen hatten Mitte 2025 einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV, 61 Prozent von ihnen einen Daueraufenthalt.

Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021–2025 8 349 9 411 9 473 9 371 9 368 2021 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2025 2 895 5 096 724 653 31 % 54 % 8 % 7 % Artikel 50 EUV Familie - Daueraufenthaltsrecht Artikel 50 EUV Familie Artikel 50 EUV Artikel 50 EUV - Daueraufenthaltsrecht Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2025

Aufenthaltsbewilligungen werden für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erteilt. Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen, SchülerInnen, Familienangehörige, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (darunter fallen auch Au Pair), unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige, Sozialdienstleistende und Freiwillige vorgesehen.

Ein Arbeitsmarktzugang ist mit einer Bewilligung durch das AMS möglich, wobei durch die Arbeitsaufnahme der eigentliche Zweck des Aufenthalts nicht beeinträchtigt werden darf.

Nach einem Rückgang ab 2015 nahm die Zahl der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung seit 2021 wieder zu. Ende Juni 2025 gab es 26.585 aufrechte Aufenthaltsbewilligungen. Der Großteil davon entfiel auf StudentInnen (daher auch der hohe Anteil der Altersgruppe von 19 bis 34 Jahre). Russland und der Iran waren die beiden am häufigsten vertretenen Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2016–2025 26 986 23 732 19 840 19 847 15 500 17 968 18 397 21 398 24 401 26 585 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen am Jahresende (* 2025 Ende Juni) Aufenthaltsbewilligungen 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2025 45 1 960 39 2 204 20 1 083 2 21 044 188 7 % 8 % 79 % AB Sozialdienstleistender AB Selbständiger AB Freiwilliger AB Betriebsentsandter AB unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer AB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit AB Familiengemeinschaft AB Schüler AB Student Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen (AB) Ende Juni Aufenthaltsbewilligungen 2025
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 3 574 2 751 1 454 1 312 1 255 1 118 1 118 886 878 844 833 724 9 838 13 % 10 % 5 % 5 % 5 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 3 % 3 % 37 % andere Staaten Nigeria Kasachstan Serbien Ukraine USA Pakistan Indien China Bosnien Türkei Iran Russland nach Staatsangehörigkeit 12 834 13 751 48 % 52 % männlich weiblich nach Geschlecht 21 450 2 947 266 8 1 914 81 % 11 % 7 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen Ende Juni Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Erstanträge und Erstbewilligungen

Erstantrag und Erstbewilligung beziehen sich auf die erstmalige Beantragung oder Bewilligung für einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge werden nicht berücksichtigt). Es kann sich dabei entweder um Personen handeln, die neu nach Österreich ziehen wollen, um in Österreich geborene Kinder, die Drittstaatsangehörige sind, oder um Personen, die bereits in Österreich aufhältig sind, aber bisher eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz oder ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht (StaatsbürgerInnen des Vereinigten Königreichs vor dem Brexit) hatten.

2025 wurden in den ersten sechs Monaten 27.709 Erstanträge auf einen Aufenthaltstitel gestellt. Erstbewilligungen gab es 19.326. Die meisten Erstanträge wurden 2021 verzeichnet, die höchste Zahl an Erstbewilligungen 2024.

Grafik: Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2016–2025 39 478 25 579 40 651 23 896 40 714 23 642 41 935 26 268 35 021 18 388 52 304 32 939 42 366 28 802 43 502 34 369 47 430 36 441 27 709 19 326 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025* Erstanträge Erstbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstanträge und der Erstbewilligungen im jeweiligen Jahr (* 2025 bis Ende Juni) Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2016 – 2025

Die Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zahl an Erstanträgen auf einen Aufenthaltstitel waren in der ersten Jahreshälfte 2025 die Ukraine und Syrien.

Grafik: Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2020–2025 1 374 1 638 823 387 2 604 3 939 4 341 4 653 4 040 3 873 3 602 1 404 1 964 2 380 1 878 1 453 1 599 728 431 873 854 1 566 2 002 2 805 1 173 1 237 1 062 1 704 3 464 1 404 332 730 1 258 1 114 1 021 567 4 802 5 659 4 988 4 771 4 380 2 177 1 213 1 995 2 092 2 121 2 085 1 143 987 1 316 1 119 1 209 1 221 481 2 619 2 815 3 112 3 295 2 760 1 678 972 1 502 2 088 2 567 2 525 1 124 1 053 1 215 1 121 1 101 1 092 447 3 657 3 930 3 623 3 313 3 268 1 588 1 366 2 227 2 425 1 910 1 928 1 002 9 025 682 572 545 221 0 Kosovo Irak USA Nordmazedonien Vereinigtes Königreich Bosnien China Indien Iran Afghanistan '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* Ukraine Syrien Türkei Russland Serbien '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* '20 '21 '22 '23 '24 '25* Anmerkung: dargestellt sind die 15 Staaten mit den meisten Erstanträgen im Zeitraum 2020-2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der von Personen mit der jeweiligen Staatenangehörigkeit pro Jahr gestellten Erstanträge (* 2025 bis Ende Juni) Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2020 – 2025

Für die Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln in bestimmten Fällen des Familiennachzugs, von Niederlassungsbewilligungen ausgenommen Erwerbstätigkeit und für Aufenthaltstitel für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaates muss ein Quotenplatz vorhanden sein.

Die Zahl der Quotenplätze wird jährlich und für jedes Bundesland in der Niederlassungsverordnung festgelegt. Für 2024 waren es insgesamt 5.846, davon 5.554 für Erstbewilligungen (5.045 für quotenpflichtigen Familiennachzug, 420 für Niederlassung ausgenommen Erwerbstätigkeit, 89 für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaats), der Rest für Zweckänderungen von Aufenthaltstiteln. Für 2025 wurde bislang noch keine Niederlassungsverordnung erlassen.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus war der im ersten Halbjahr 2025 am öftesten erstmals bewilligte Aufenthaltstitel.

Quotenpflichtige Erstbewilligungen gab es 1.648 (9 Prozent aller Erstbewilligungen), davon betrafen 1.515 Rot-Weiß-Rot–Karten plus und 133 Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025 * 1515 749 7099 882 8 614 28 311 1 409 2 206 2 368 3 508 Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot – Karte Daueraufenthalt – EU Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot – Karte plus quotenpflichtig quotenfrei * 133 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der bis Ende Juni erteilten quotenpflichtigen und quotenfreien Aufenthaltstitel Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025

Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger, die Niederlassungsbewilligung–Angehöriger und die Aufenthaltsbewilligung–Familiengemeinschaft sind ausschließlich für Familienzusammenführungen vorgesehen. Auch eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus wird häufig zu diesem Zweck erteilt.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte, die Blaue Karte EU, manche Niederlassungsbewilligungen (Forscher, Künstler, Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit) und manche Aufenthaltsbewilligungen (Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit, unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige) werden nur für Arbeit und Erwerbstätigkeiten bewilligt.

Aufenthaltstitel zur Ausbildung sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen und SchülerInnen.

Für den Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen nach dem Asylgesetz kommt für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach 5 Jahren der Daueraufenthalt–EU, für InhaberInnen einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus oder Niederlassungsbewilligung und für Personen mit einem Aufenthaltsrecht als Vertriebene ebenfalls frühestens nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus in Betracht. Ein Daueraufenthalt–EU muss auch in Zusammenhang mit einer Aberkennung von Asyl wegen einer Änderung der Lage im Herkunftsland erteilt werden, sofern die Person bereits 5 Jahre den Schutzstatus innehatte und nicht straffällig geworden ist.

Die meisten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln wurden 2025 bisher in Zusammenhang mit Familiengemeinschaften erteilt, wobei hier die Rot-Weiß-Rot–Karte plus der am häufigsten erteilte Aufenthaltstitel war.

Personen, die zuvor über das Asylgesetz aufenthaltsberechtigt waren, erhielten meist eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus (Vertriebene aus der Ukraine) oder einen Daueraufenthalt–EU (Schutzberechtigte).

Der Zuzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme erfolgte am öftesten über eine Rot-Weiß-Rot–Karte.

Grafik: Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025 2 368 1 409 3 545 5 003 2 206 491 311 281 2 647 422 6 036 6 973 66 3 166 129 28 281 2 647 Sonstige Brexit ohne Erwerbsabsicht Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige Ausbildung Arbeit Umstieg vom Asylgesetz Familie Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Balkenelemente kleiner als 200 sind nicht beschriftet Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der bis Ende Juni erteilten Erstbewilligungen der einzelnen Aufenthaltstitel bzw. insgesamt Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025

Anmerkung: Familienangehörige von Vertriebenen wurden der Kategorie „Umstieg von Asylgesetz“ zugeordnet, nicht dem Familiennachzug.

Die Zahl der erteilten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln in Zusammenhang mit einem Umstieg vom Asylgesetz war 2025 bereits Ende Juni deutlich höher als in den vorangegangenen Jahren. Einerseits besteht für Vertriebene aus der Ukraine erst seit Oktober 2024 die Möglichkeit, eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus zu erwerben. Andererseits hat die Änderung der Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 zu einem Anstieg der Erstbewilligungen von einem Daueraufenthalt–EU für syrische Schutzberechtigte geführt.

Grafik: Erteilungsgründe bei Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2020–2025 10 486 12 797 13 689 15 995 15 930 6 973 252 386 571 622 634 281 2 277 2 866 3 727 3 821 4 303 6 036 209 432 409 405 402 129 2 560 3 711 5 006 6 909 8 204 3 166 8 081 518 95 66 28 0 2 550 4 589 4 732 6 389 6 720 2 647 54 77 150 133 182 66 Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige ohne Erwerbsabsicht Brexit Sonstige 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* Familienzusammenführung Umstieg von Asylgesetz Arbeit Ausbildung 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der pro Jahr erteilten Erstbewilligungen mit dem jeweiligen Erteilungsgrund (* 2025 bis Ende Juni) Erteilungsgründe bei Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2020 – 2025

6.036 Personen, die zuvor über das Asylgesetz aufenthaltsberechtigt waren, erhielten 2025 bis Ende Juni einen Aufenthaltstitel nach den Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. 2.368 Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte bekamen einen Daueraufenthalt–EU, 3.094 Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus (darunter 1.267 Familienangehörige), sowie 123 InhaberInnen eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen eine Niederlassungsbewilligung und 451 eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus.

Grafik: Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2020–2025 1 097 1 193 1 360 1 746 1 773 2 368 192 228 260 269 281 123 1 068 3 094 988 1 445 2 107 1 806 1 181 451 Niederlassungsbewilligung nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen Rot-Weiß-Rot - Karte plus nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* Daueraufenthalt - EU für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Rot-Weiß-Rot - Karte plus für Vertriebene 2020 '21 '22 '23 '24 2025* 2020 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstbewilligungen für Personen, die zuvor eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz hatten (* 2025 bis Ende Juni) Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2020 – 2025

Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht

Zu einem aus dem EU-Recht ableitbaren länger als drei Monate dauernden Aufenthalt berechtigt sind

  • BürgerInnen eines EWR-Staates und der Schweiz, wenn sie ArbeitnehmerInnen oder Selbständige sind, oder über ausreichende Unterhaltsmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen,
  • Familienangehörige von EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen, die selbst EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind, aber nicht eigenständig die Voraussetzungen für einen mehr als drei Monate dauernden Aufenthalt erfüllen,
  • und Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen aus Drittstaaten (freizügigkeitsberechtigt sind Personen, die längere Zeit in einem anderen EWR-Staat gelebt haben).

Als Familienangehörige gelten EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen sowie Kinder oder Enkelkinder (unter 21 Jahre oder wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) und Eltern oder Großeltern (wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) der EWR-BürgerInnen oder der EhegattInnen bzw. eingetragenen PartnerInnen. Wenn die Familienangehörigen EWR- oder Schweizer BürgerInnen sind, sind zusätzlich noch LebenspartnerInnen und in bestimmten Fällen andere Angehörige umfasst.

Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht müssen ihren Aufenthalt bei der Niederlassungsbehörde melden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten sie eine Dokumentation ihres Aufenthalts ausgestellt:

  • Anmeldebescheinigung: für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts: für EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
  • Aufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten
  • Daueraufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts

2025 wurden bis Ende Juni 31.066 Anmeldebescheinigungen und 3.000 Bescheinigungen des Daueraufenthalts für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige erteilt. Für Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen aus Drittstaaten wurden 1.690 Aufenthaltskarten und 1.121 Daueraufenthaltskarten ausgestellt.

Grafik: Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2016–2025 69 560 67 618 66 306 67 084 52 761 55 380 65 692 70 076 67 677 31 066 3 307 3 465 3 672 3 721 3 251 3 336 4 419 4 895 5 603 3 000 3 421 3 664 3 421 3 351 3 023 3 608 4 937 4 572 4 164 1 690 1 215 1 193 1 228 1 677 1 530 1 847 2 346 2 291 2 471 1 121 Bescheinigungen des Daueraufenthalts Daueraufenthaltskarten 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der im jeweiligen Jahr ausgestellten Dokumentationen (* 2025 bis Ende Juni) Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2016 – 2025

Die meisten Anmeldebescheinigungen entfielen auf deutsche, rumänische und ungarische Staatsangehörige, die meisten Aufenthaltskarten auf serbische, bosnische, türkische und nordmazedonische Familienangehörige.

Grafik: Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2025 8 345 4 811 4 558 2 708 2 101 1 390 1 285 1 057 676 539 510 470 2 616 406 188 132 130 68 65 61 45 40 34 32 31 458 andere Staaten Albanien Indien Kosovo Vereinigtes Königreich Russland Brasilien USA Ukraine Nordmazedonien Türkei Bosnien Serbien Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten andere Staaten Frankreich Tschechien Slowenien Spanien Polen Bulgarien Slowakei Italien Kroatien Ungarn Rumänien Deutschland Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der bis Ende Juni erteilten Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten an Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2025

Anmerkungen

Die angegebenen Daten stammen aus den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI und wurden am 24.7.2025 abgerufen.

In den Statistiken des BMI werden in verschiedenen Tabellen (Übersichtstabellen, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit, Staatsangehörigkeiten) Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden („Artikel 50 EUV“), bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert. Da es allerdings wenige Gemeinsamkeiten zwischen den Niederlassungsbewilligungen und den Brexit-Aufenthaltstiteln gibt (erstere sind immer befristet und bieten keinen Arbeitsmarktzugang bzw. erlauben nur bestimmte Tätigkeiten, während letztere sowohl befristet wie auch unbefristet sein können und immer einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang bieten), wurden sie in diesem Artikel – wann immer möglich – getrennt dargestellt (durch Berechnung aus den Detaildaten zu den aufrechten Aufenthaltstiteln und Erstbewilligungen). Wenn keine getrennten Daten zu Verfügung standen (Staatsangehörigkeit, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit), ist in den jeweiligen Legenden zu den Grafiken die Kategorie "Niederlassungsbewilligungen und Artikel 50 EUV" angegeben.