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4. März 2026

Niederlassung und Aufenthalt in Österreich 2025

Vorbemerkungen

Die rechtlichen Bestimmungen für einen längerfristigen Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen in Österreich finden sich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).

Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind) brauchen für einen länger dauernden Aufenthalt in Österreich (in der Regel ab sechs Monate) einen Aufenthaltstitel (außer sie sind Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen).

Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind:

  • Daueraufenthalt – EU: unbefristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Familienangehöriger: für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus: befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte: befristete Niederlassung und beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Niederlassungsbewilligung: befristete Niederlassung; je nach Art der Niederlassungsbewilligung entweder gar kein Arbeitsmarktzugang, nur für selbständige Beschäftigung oder nur für bestimmte Tätigkeiten
  • Blaue Karte EU: befristete Niederlassung für besonders hochqualifizierte AkademikerInnen, beschränkter Arbeitsmarktzugang
  • Artikel 50 EUV: für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige im Zuge des Brexits
  • Aufenthaltsbewilligung: für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck

Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (der Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel, einer ortsüblichen Unterkunft und eines Krankenversicherungsschutzes) erfüllt werden. Bei manchen Aufenthaltstiteln müssen zudem Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Sprachniveau nachgewiesen werden.

EWR-BürgerInnen (Staatsangehörige von EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) und SchweizerInnen sowie deren Familienangehörige aus Drittstaaten haben in Österreich meist ein Aufenthaltsrecht, das sich aus dem Unionsrecht ableitet. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, jedoch eine Dokumentation ihres rechtmäßigen Aufenthalts, wenn sie länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen.

Für kurzzeitige Aufenthalte in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige ein Visum. Staatsangehörige einer Reihe von Staaten sind allerdings für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten von der Visumspflicht ausgenommen. SaisonarbeiterInnen benötigen keinen Aufenthaltstitel nach dem NAG, sondern ebenfalls ein Visum.

Personen können auch über das Asylgesetz in Österreich aufenthaltsberechtigt sein (für die Zeit während des Asylverfahrens, nach Gewährung von Asyl, subsidiärem Schutz, einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen oder vorübergehendem Schutz als Vertriebene).

In den folgenden Darstellungen sind weder Personen mit einem Visum noch mit einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz berücksichtigt.

Aufrechte Aufenthaltstitel

Die angegebenen Daten beziehen sich auf die zum jeweiligen Zeitpunkt im Fremdenregister gespeicherten gültigen Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen.

Ende 2025 hatten in Österreich 603.236 Personen einen aufrechten Aufenthaltstitel, um 30.630 mehr als am Ende des Vorjahres.

Durch EU-Beitritte verschiedener Staaten (Polen, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen 2004, Bulgarien und Rumänien 2007, Kroatien 2013) verringerte sich der Kreis der Personen, die einen Aufenthaltstitel in Österreich benötigten. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs hingegen brauchen durch den Brexit seit 2021 wieder einen Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002–2025 558 574 555 506 475 455 457 447 461 472 491 444 420 442 455 459 469 485 480 506 524 550 573 603 2002 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel am Jahresende in Tausend Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002 – 2025

59 Prozent der Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel hatten einen Daueraufenthalt–EU, 24 Prozent eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, 18 Prozent entfielen auf andere Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2025 9 364 28 449 1 621 353 765 43 608 10 542 12 623 143 264 2 % 5 % 0,3 % 59 % 7 % 2 % 2 % 24 % Blaue Karte EU Artikel 50 EUV Niederlassungsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Aufenthaltsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Daueraufenthalt - EU Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der am Jahresende aufrechten Aufenthaltstitel und Anteil in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2025

Die meisten InhaberInnen von Aufenthaltstiteln zu Jahresende 2025 waren türkische, serbische und bosnische Staatsangehörige. Insgesamt gab es Menschen aus 156 verschiedenen Drittstaaten, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Österreich aufhielten.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2016–2025 118 133 13 439 112 186 10 438 100 396 10 145 27 611 9 819 26 613 7 755 23 821 7 188 15 615 7 006 15 439 6 890 Indien Iran UK* Afghanistan USA Philippinen Ägypten Syrien** '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 Türkei Serbien Bosnien Russland Kosovo Nordmazedonien China Ukraine '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 '16 '19 '22 '25 0 20 000 40 000 60 000 80 000 100 000 120 000 0 20 000 40 000 60 000 80 000 100 000 120 000 * UK-Staatsangehörige benötigten vor 2021 (damals noch EU-BürgerInnen) keinen Aufenthaltstitel ** für syrische Staatsangehörige sind für die Zeit vor 2019 in den Statistiken des BMI keine Daten verfügbar Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Österreich am Jahresende Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2016 – 2025

Die stärksten Zunahmen an Personen mit einem aufrechten Aufenthaltstitel waren 2025 bei ukrainischen und syrischen Staatsangehörigen festzustellen. Vertriebene aus der Ukraine können seit Oktober 2024 unter bestimmten Umständen eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus beantragen. Syrische Schutzberechtigte, die bereits länger als fünf Jahre in Österreich aufenthaltsberechtigt waren, haben vermehrt einen Daueraufenthalt-EU erworben.

Die Gesamtzunahme an Aufenthaltstiteln bei UkrainerInnen ist geringer als die Zunahme an InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus, da es gleichzeitig einen Rückgang bei anderen Aufenthaltstiteln gab.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2025 + 5 630 + 3 731 + 2 409 + 1 959 + 1 885 + 397 + 116 + 114 + 81 + 65 + 775 + 264 + 103 + 60 + 51 + 7 + 5 + 5 + 4 + 4 + 2 953 + 1 659 + 1 507 + 1 040 + 626 + 6 012 + 1 062 + 924 + 719 + 666 + 136 + 33 + 26 + 22 + 21 + 589 + 509 + 394 + 374 + 330 Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Irak Bosnien Serbien Russland Syrien Syrien Indien Türkei Bosnien Ukraine Serbien USA Türkei Indien China Pakistan Nigeria Bangladesch Indien Russland alle Aufenthaltstitel Daueraufenthalt - EU Türkei Serbien Russland Syrien Ukraine Kosovo Ägypten Syrien Afghanistan Türkei Kenia Türkei Kolumbien Philippinen China Südkorea Tunesien Costa Rica Japan China Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zunahme an aufrechten Aufenthaltstiteln von Jahresbeginn bis Jahresende Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2025

Etwa drei Viertel der SerbInnen und BosnierInnen und zwei Drittel der TürkInnen verfügten über einen Daueraufenthalt–EU.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs waren meist in Besitz eines Aufenthaltstitels nach Artikel 50 EUV.

Ein im Vergleich zu anderen Herkunftsstaaten hoher Anteil von Rot-Weiß-Rot–Karten plus war bei UkrainerInnen, AfghanInnen, InderInnen oder IrakerInnen festzustellen, von Aufenthaltstiteln Familienangehöriger bei Personen aus Thailand und von Aufenthaltsbewilligungen bei iranischen und pakistanischen Staatsangehörigen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2025 53 29 55 39 59 46 53 48 49 28 28 28 40 65 48 53 74 75 66 3 9 31 7 6 16 15 12 6 2 4 6 4 5 7 12 3 5 4 11 41 34 10 38 32 23 19 14 44 4 28 43 59 20 26 35 23 19 19 20 2 3 9 3 5 6 16 2 2 2 2 2 2 10 90 9 4 2 10 4 2 24 2 14 10 2 12 2 26 11 5 8 14 4.857 5.256 5.271 6.604 6.890 7.006 7.188 7.755 9.819 10.145 10.438 13.439 15.439 15.615 23.821 26.613 27.611 100.396 112.186 118.133 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent Irak Pakistan Thailand Nigeria Syrien Ägypten Philippinen USA Afghanistan UK Iran Indien Ukraine China Nordmazedonien Kosovo Russland Bosnien Serbien Türkei Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungsbew. / Art. 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelement kleiner 1,5 Prozent sind nicht beschriftet; durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit am Jahresende Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2025

Insgesamt verfügten Ende Dezember 2025 302.663 (50,2 Prozent) weibliche und 300.573 (49,8 Prozent) männliche Personen über einen gültigen Aufenthaltstitel.

Der Daueraufenthalt–EU war bei allen Altersgruppen der häufigste Aufenthaltstitel, insbesondere bei den Altersgruppen von 50 bis 64 und ab 65 Jahre (75 bzw. 89 Prozent).

Bei der Altersgruppe bis 18 Jahre gab es einen hohen Anteil an Rot-Weiß-Rot-Karten plus, bei jener von 19 bis 34 Jahre einen deutlich höheren Anteil an Aufenthaltsbewilligungen als bei den anderen Gruppen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2025 45 54 75 59 89 48 60 58 10 12 6 7 2 6 8 23 26 15 24 3 47 23 24 5 3 2 3 3 3 4 3 6 2 3 3 15 2 5 2 5 5 157.858 171.251 104.668 603.236 73.378 96.081 300.573 302.663 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre weiblich männlich alle Personen Daueraufenthalt-EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungbew. / Art.50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 1,5% sind nicht beschriftet; durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei der jeweiligen Personengruppe am Jahresende Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2025

60 Prozent der aufrechten Aufenthaltstitel berechtigten zu einer unbefristeten Niederlassung (Daueraufenthalt–EU, Artikel 50 EUV–Daueraufenthalt), 36 Prozent zu einer befristeten Niederlassung (Rot-Weiß-Rot–Karte, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Niederlassungsbewilligungen, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Blaue Karte EU, Artikel 50 EUV) und 5 Prozent zu einem vorübergehenden Aufenthalt (Aufenthaltsbewilligungen).

Die meisten InhaberInnen eines Aufenthaltstitels hatten einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt (mit Daueraufenthalt–EU, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Artikel 50 EUV). 9 Prozent (Personen mit Rot-Weiß-Rot–Karte, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen) hatten einen beschränkten Arbeitsmarktzugang (AMS-Bewilligung notwendig oder nur bestimmte Tätigkeiten möglich), durften nur selbständig arbeiten oder gar keine Erwerbsarbeit ausüben.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2016–2025 62 63 63 63 64 63 63 62 61 60 32 31 33 33 32 33 34 34 35 36 6 5 4 4 3 4 4 4 4 5 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 vorübergehender Aufenthalt befristete Niederlassung unbefristete Niederlassung Befristung 92 93 93 93 94 94 93 92 91 91 8 7 7 7 6 6 7 8 9 9 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 beschränkter/kein Arbeitsmarktzugang freier Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang Anmerkung: durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte für eine Jahr von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteil an den gesamten Aufenthaltstiteln am Jahresende in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2016 – 2025

Einzelne Aufenthaltstitel

Ein „Daueraufenthalt–EU“ berechtigt zu einer unbefristeten Niederlassung in Österreich und freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.

Für den Erwerb ist eine ununterbrochene Niederlassung in den letzten fünf Jahren notwendig und es müssen neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachgewiesen werden. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte können nach fünf Jahren einen Daueraufenthalt–EU bekommen, nicht jedoch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (wenn die Person mittlerweile niedergelassen ist, können frühere Zeiten mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Hälfte angerechnet werden).

Die Bestimmungen zum Daueraufenthalt–EU sind durch eine EU-Richtlinie („Daueraufenthaltsrichtlinie“) vorgegeben.

Personen mit einem Daueraufenthalt sind weitgehend österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Sie haben allerdings kein Wahlrecht in Österreich.

Die Zahl der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen und lag Ende Dezember 2025 bei 353.765. Mehr als zwei Drittel der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU waren serbische, türkische oder bosnische Staatsangehörige.

Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ 2016–2025 283 866 290 397 296 332 303 655 308 895 314 608 323 486 333 755 342 722 353 765 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Anmerkung: inkl. zum jeweiligen Zeitpunkt noch gültige andere unbefristete Aufenthaltstitel (Niederlassungsnachweis, Daueraufenthalt-Familienangehöriger) Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 84 276 78 317 73 793 15 593 14 587 12 894 6 296 4 811 4 341 4 064 3 779 3 700 47 314 24 % 22 % 21 % 4 % 4 % 4 % 13 % andere Staaten USA Philippinen Syrien Ukraine Afghanistan China Kosovo Russland Nordmazedonien Bosnien Türkei Serbien nach Staatsangehörigkeit 179 064 174 701 51 % 49 % weiblich männlich nach Geschlecht 71 103 92 815 78 154 65 453 46 240 20 % 26 % 22 % 19 % 13 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ ist für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, EWR- und Schweizer BürgerInnen vorgesehen, wenn ihnen kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukommt. In den meisten Fällen handelt es sich um Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, die in der Vergangenheit nicht für eine längere Zeit in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben.

Als Familienangehörige gelten hier EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen, die mindestens 21 Jahre alt sind, sowie ledige minderjährige Kinder.

Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

43.608 Menschen verfügten Ende 2025 über einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger. Unter ihnen war die Mehrheit weiblich (58 Prozent). Bezüglich der Herkunft bildeten türkische Staatsangehörige die größte Gruppe. Da die zusammenführende Person oft ÖsterreicherIn ist und dadurch auch Kinder österreichische StaatsbürgerInnen sind, sind es vor allem Erwachsene, die einen solchen Aufenthaltstitel haben.

Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 12 599 4 543 4 052 3 303 1 654 1 579 1 098 1 048 968 965 854 805 10 140 29 % 10 % 9 % 8 % 4 % 4 % 23 % andere Staaten Indien China Russland USA Philippinen Ägypten Nordmazedonien Thailand Kosovo Serbien Bosnien Türkei nach Staatsangehörigkeit 18 208 25 400 42 % 58 % männlich weiblich nach Geschlecht 15 227 20 199 5 824 1 146 1 212 35 % 46 % 13 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2016–2025 38 998 38 827 39 628 41 327 39 654 41 056 41 385 42 332 42 666 43 608 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2016 – 2025

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus berechtigt zu einer befristeten Niederlassung und einem unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Sie wird einerseits bei Verlängerung anderer Aufenthaltstitel (nach 2 Jahren mit einer Rot-Weiß-Rot–Karte, einer Blauen Karte EU oder einer Niederlassungsbewilligung–Forscher) und in bestimmten Fällen beim Umstieg von Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz erteilt. Seit 1.10.2024 können Personen, die ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene nach dem Asylgesetz haben, die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, elementare Deutschkenntnisse haben und 12 Monate (innerhalb der letzten 2 Jahre) vollversichert gearbeitet haben, auf eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus umsteigen.

Andererseits können Familienangehörige von InhaberInnen verschiedener Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot–Karte (plus), Blaue Karte EU, Daueraufenthalt–EU, bestimmte Niederlassungsbewilligungen; dazu noch verschiedene andere Fälle) eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten. Bei der Erstbewilligung muss in einigen Fällen allerdings ein Quotenplatz vorhanden sein.

Ende Dezember 2025 hatten 143.264 Drittstaatsangehörige eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, die meisten von ihnen waren StaatsbürgerInnen der Türkei, Serbiens und Bosniens. Etwa ein Drittel entfiel auf die Altersgruppe bis 18 Jahre.

7.239 der InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus hatten zuvor ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Kriegsvertriebene aus der Ukraine. Durch die seit 1.10.2024 bestehende Möglichkeit, dass Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten können, hat sich die Zahl der UkrainerInnen mit einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus von 2.092 am 30.9.2024 auf 9.132 am 31.12.2025 erhöht.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 23 862 21 557 18 677 9 410 9 132 6 450 6 105 5 790 4 299 3 143 2 931 2 490 29 418 17 % 15 % 13 % 7 % 6 % 5 % 4 % 4 % 3 % 21 % andere Staaten Nigeria Iran China Afghanistan Indien Nordmazedonien Russland Ukraine Kosovo Bosnien Serbien Türkei nach Staatsangehörigkeit 69 693 73 571 49 % 51 % männlich weiblich nach Geschlecht 36 166 44 506 15 476 2 400 44 716 25 % 31 % 11 % 31 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ 2016–2025 96 139 96 374 99 730 104 827 102 457 109 549 114 710 122 181 129 029 143 264 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ 2016 – 2025

Die Rot-Weiß-Rot–Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit einem beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Personengruppen, die eine Rot-Weiß-Rot–Karte erhalten können, sind besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, StudienabsolventInnen, StammmitarbeiterInnen, Start-up GründerInnen und selbständige Schlüsselkräfte.

Die Zahl der Personen mit einer gültigen Rot-Weiß-Rot–Karte stieg 2022, 2023 und 2024 deutlich, 2025 jedoch nur mehr geringfügig an und lag Ende des Jahres bei 12.623. Die mit Abstand größte Gruppe bildeten Fachkräfte in Mangelberufen. Zwei Drittel waren männlich, 58 Prozent von 19 bis 34 Jahre alt. ChinesInnen und BosnierInnen hatten die meisten Rot-Weiß-Rot–Karten aller Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2016–2025 1 673 1 908 3 943 5 257 4 514 4 671 6 802 9 467 12 138 12 623 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2025 2 8 631 508 15 1 166 341 45 1 915 68 % 4 % 9 % 15 % Daueraufenthalt - EU anderer Mitgliedstaat Start-up GründerInnen selbständige Schlüsselkräfte besonders Hochqualifizierte StammmitarbeiterInnen StudienabsolventInnen sonstige Schlüsselkräfte Fachkraft in Mangelberufen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Erteilungsgrund am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 2 485 1 844 944 822 820 656 488 441 388 376 268 256 2 835 20 % 15 % 7 % 7 % 6 % 5 % 4 % 3 % 3 % 3 % 22 % andere Staaten USA Tunesien Kosovo Russland Kolumbien Iran Philippinen Türkei Indien Serbien Bosnien China nach Staatsangehörigkeit 8 145 4 478 65 % 35 % weiblich männlich nach Geschlecht 7 322 4 719 564 9 9 58 % 37 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Die „Blaue Karte EU“ ist ein auf einer EU-Richtlinie („Blue Card-Richtlinie“) beruhender Aufenthaltstitel für hochqualifizierte AkademikerInnen. Sie berechtigt zu einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Ende 2025 hatten 1.621 Personen in Österreich eine Blaue Karte EU, um 414 weniger als am Jahresende 2024. Sie waren zu 67 Prozent männlich und zu jeweils zu 46 Prozent zwischen 19 und 34 bzw. zwischen 35 und 49 Jahre alt. Indische und russische Staatsangehörige bildeten die größten Gruppen unter den Drittstaatsangehörigen mit diesem Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2016–2025 292 315 450 618 557 548 800 1 649 2 035 1 621 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 273 173 110 80 78 77 63 60 52 46 45 41 523 17 % 11 % 7 % 5 % 5 % 5 % 4 % 4 % 32 % andere Staaten Serbien Japan Ägypten Ukraine Iran UK USA Brasilien China Türkei Russland Indien nach Staatsangehörigkeit 1 091 530 67 % 33 % weiblich männlich nach Geschlecht 738 743 135 5 0 46 % 46 % 8 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Niederlassungsbewilligungen sind Aufenthaltstitel für eine befristete Niederlassung in Österreich. Es gibt verschiedene Arten von Niederlassungsbewilligungen:

  • Niederlassungsbewilligung: nur selbständige Erwerbsarbeit möglich; bei bestimmten Fällen von Verlängerungen von Rot-Weiß-Rot–Karten, von Familienzusammenführungen und beim Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz, für Personen mit einem Daueraufenthalt-EU eines anderen Mitgliedstaates
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger: kein Arbeitsmarktzugang; für bestimmte Familienangehörige von ÖsterreicherInnen (Eltern, Schwieger-, Großeltern, LebenspartnerInnen, andere Angehörige, denen im Herkunftsland Unterhalt gewährt wurde)
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit: für eine Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als ForscherIn
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als KünstlerIn
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit: zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber, z.B. für bestimmte Lehr- und Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in diplomatischen und konsularischen Vertretungen, SeelsorgerInnen, besondere Führungskräfte, AuslandskorrespondentInnen oder technische Tätigkeiten im Luftverkehr

Ende Dezember 2025 verfügten 10.542 Personen über eine Niederlassungsbewilligung. Am häufigsten war die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit.

Im Gegensatz zu den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI sind hier in diesem Artikel Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden, nicht bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert.

Daten zu den Herkunftsstaaten liegen allerdings nur für Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV gemeinsam vor: bei den 9.132 Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs entfiel wohl der Großteil auf Brexit-Aufenthaltstitel, bei den anderen Staaten (darunter 1.511 China, 1.112 Russland, 956 Iran, 876 Türkei, 747 USA) auf Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2025 1 862 1 844 586 1 250 2 941 2 059 18 % 17 % 6 % 12 % 28 % 20 % NB Künstler NB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit NB Forscher NB Angehöriger Niederlassungsbewilligung NB ausgenommen Erwerbstätigkeit Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen (NB) am Jahresende Niederlassungsbewilligungen 2025
Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2016–2025 6 834 6 992 8 812 9 482 8 498 9 181 9 504 10 007 10 244 10 542 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen am Jahresende Niederlassungsbewilligungen 2016 – 2025

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige, die bereits vor 2021 in Österreich gelebt und gearbeitet haben, konnten bis Ende 2021 (danach nur mehr in Ausnahmefällen) einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (die Bezeichnung bezieht sich auf den Artikel im EU-Vertrag, der den Austritt von Staaten aus der EU behandelt) beantragen. Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

9.364 Personen hatten Ende 2025 einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV, fast zwei Drittel von ihnen einen Daueraufenthalt.

Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021–2025 8 349 9 411 9 473 9 371 9 364 2021 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021 – 2025
Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2025 2 708 5 274 697 685 29 % 56 % 7 % 7 % Artikel 50 EUV Familie - Daueraufenthaltsrecht Artikel 50 EUV Familie Artikel 50 EUV Artikel 50 EUV - Daueraufenthaltsrecht Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ am Jahresende Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2025

Aufenthaltsbewilligungen werden für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erteilt. Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen, SchülerInnen, Familienangehörige, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (darunter fallen auch Au Pair), unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige, Sozialdienstleistende, Freiwillige und (neu seit November 2025) GrenzgängerInnen vorgesehen.

Ein Arbeitsmarktzugang ist mit einer Bewilligung durch das AMS möglich, wobei durch die Arbeitsaufnahme der eigentliche Zweck des Aufenthalts nicht beeinträchtigt werden darf.

Nach einem Rückgang ab 2015 nahm die Zahl der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung seit 2021 wieder zu. Ende Dezember 2025 gab es 28.449 aufrechte Aufenthaltsbewilligungen. Der Großteil davon entfiel auf StudentInnen (daher auch der hohe Anteil der Altersgruppe von 19 bis 34 Jahre). Russland und der Iran waren die beiden am häufigsten vertretenen Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2016–2025 26 986 23 732 19 840 19 847 15 500 17 968 18 397 21 398 24 401 28 449 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen am Jahresende Aufenthaltsbewilligungen 2016 – 2025
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2025 30 2 082 3 40 4 2 229 19 1 112 5 22 727 1 197 7 % 8 % 80 % AB mobile ICT AB Forscher - Mobilität AB Grenzgänger AB Sozialdienstleistender AB Selbständiger AB Betriebsentsandter AB Freiwilliger AB unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer AB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit AB Familiengemeinschaft AB Schüler AB Student Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen (AB) am Jahresende Aufenthaltsbewilligungen 2025
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025 3 936 2 684 1 549 1 469 1 266 1 246 1 166 959 918 892 785 754 10 825 14 % 9 % 5 % 5 % 4 % 4 % 4 % 38 % andere Staaten Ukraine Serbien USA Nigeria Kasachstan Bosnien China Pakistan Indien Türkei Iran Russland nach Staatsangehörigkeit 13 927 14 522 49 % 51 % männlich weiblich nach Geschlecht 22 944 3 145 271 9 2 080 81 % 11 % 7 % ab 65 Jahre 50-64 Jahre 35-49 Jahre 19-34 Jahre bis 18 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen am Jahresende Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2025

Erstanträge und Erstbewilligungen

Erstantrag und Erstbewilligung beziehen sich auf die erstmalige Beantragung oder Bewilligung für einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge werden nicht berücksichtigt). Es kann sich dabei entweder um Personen handeln, die neu nach Österreich ziehen wollen, um in Österreich geborene Kinder, die Drittstaatsangehörige sind, oder um Personen, die bereits in Österreich aufhältig sind, aber bisher eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz oder ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht (StaatsbürgerInnen des Vereinigten Königreichs vor dem Brexit) hatten.

2025 wurden 54.013 Erstanträge auf einen Aufenthaltstitel gestellt. Erstbewilligungen gab es 45.517.

Grafik: Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2016–2025 39 478 25 579 40 651 23 896 40 714 23 642 41 935 26 268 35 021 18 388 52 304 32 939 42 366 28 802 43 502 34 369 47 430 36 441 54 013 45 517 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Erstanträge Erstbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstanträge und der Erstbewilligungen im jeweiligen Jahr Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2016 – 2025

Die Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zahl an Erstanträgen auf einen Aufenthaltstitel waren 2025 die Ukraine und Syrien.

Grafik: Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2020–2025 1 374 1 638 823 387 2 604 6 843 4 341 4 653 4 040 3 873 3 602 2 955 1 964 2 380 1 878 1 453 1 599 1 373 431 873 854 1 566 2 002 5 070 1 173 1 237 1 062 1 704 3 464 2 733 987 1 316 1 119 1 209 1 221 1 291 4 802 5 659 4 988 4 771 4 380 4 148 1 213 1 995 2 092 2 121 2 085 2 506 332 730 1 258 1 114 1 021 1 098 2 619 2 815 3 112 3 295 2 760 3 659 1 366 2 227 2 425 1 910 1 928 1 784 1 053 1 215 1 121 1 101 1 092 844 3 657 3 930 3 623 3 313 3 268 3 218 972 1 502 2 088 2 567 2 525 1 671 9 025 682 572 545 540 0 Kosovo USA Irak Nordmazedonien Vereinigtes Königreich Bosnien China Indien Afghanistan Iran '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 Ukraine Syrien Türkei Russland Serbien '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '20 '21 '22 '23 '24 '25 Anmerkung: dargestellt sind die 15 Staaten mit den meisten Erstanträgen im Zeitraum 2020-2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der von Personen mit der jeweiligen Staatenangehörigkeit pro Jahr gestellten Erstanträge Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2020 – 2025

Für die Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln in bestimmten Fällen des Familiennachzugs, von Niederlassungsbewilligungen ausgenommen Erwerbstätigkeit und für Aufenthaltstitel für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaates muss ein Quotenplatz vorhanden sein.

Die Zahl der Quotenplätze wird jährlich und für jedes Bundesland in der Niederlassungsverordnung festgelegt. Für 2025 waren es insgesamt 5.616, davon 5.324 für Erstbewilligungen (4.850 für quotenpflichtigen Familiennachzug, 385 für Niederlassung ausgenommen Erwerbstätigkeit, 89 für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaats), der Rest für Zweckänderungen von Aufenthaltstiteln.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus war der 2025 am öftesten erstmals bewilligte Aufenthaltstitel.

Quotenpflichtige Erstbewilligungen gab es 3.597 (8 Prozent aller Erstbewilligungen), davon betrafen 3.464 Rot-Weiß-Rot–Karten plus und 133 Niederlassungsbewilligungen. Quotenplätze wären allerdings 5.324 zur Verfügung gestanden.

Grafik: Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025 * 3464 1778 14916 2 160 18 380 99 631 3 288 4 556 5 927 10 476 Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot – Karte Daueraufenthalt – EU Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot – Karte plus quotenpflichtig quotenfrei * 382 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der erteilten quotenpflichtigen und quotenfreien Aufenthaltstitel Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025

Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger, die Niederlassungsbewilligung–Angehöriger und die Aufenthaltsbewilligung–Familiengemeinschaft sind ausschließlich für Familienzusammenführungen vorgesehen. Auch eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus wird häufig zu diesem Zweck erteilt.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte, die Blaue Karte EU, manche Niederlassungsbewilligungen (Forscher, Künstler, Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit) und manche Aufenthaltsbewilligungen (Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit, unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige) werden nur für Arbeit und Erwerbstätigkeiten bewilligt.

Aufenthaltstitel zur Ausbildung sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen und SchülerInnen.

Für den Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen nach dem Asylgesetz kommt für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach 5 Jahren der Daueraufenthalt–EU, für InhaberInnen einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus oder Niederlassungsbewilligung und für Personen mit einem Aufenthaltsrecht als Vertriebene ebenfalls frühestens nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus in Betracht. Ein Daueraufenthalt–EU muss auch in Zusammenhang mit einer Aberkennung von Asyl wegen einer Änderung der Lage im Herkunftsland erteilt werden, sofern die Person bereits 5 Jahre den Schutzstatus innehatte und nicht straffällig geworden ist.

Die meisten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln wurden 2025 in Zusammenhang mit Familiengemeinschaften erteilt, wobei hier die Rot-Weiß-Rot–Karte plus der am häufigsten erteilte Aufenthaltstitel war.

Personen, die zuvor über das Asylgesetz aufenthaltsberechtigt waren, erhielten meist eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus (Vertriebene aus der Ukraine) oder einen Daueraufenthalt–EU (Schutzberechtigte).

Der Zuzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme erfolgte am öftesten über eine Rot-Weiß-Rot–Karte.

Grafik: Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025 5 927 3 288 6 877 11 360 4 556 1 213 631 632 569 8 299 976 13 052 15 988 143 6 969 335 99 632 8 299 Sonstige Brexit ohne Erwerbsabsicht Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige Arbeit Ausbildung Umstieg vom Asylgesetz Familie Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Balkenelemente kleiner als 500 sind nicht beschriftet Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der erteilten Erstbewilligungen der einzelnen Aufenthaltstitel bzw. insgesamt Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2025

Anmerkung: Familienangehörige von Vertriebenen wurden der Kategorie „Umstieg von Asylgesetz“ zugeordnet, nicht dem Familiennachzug.

Die Zahl der erteilten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln in Zusammenhang mit einem Umstieg vom Asylgesetz war 2025 deutlich höher als in den vorangegangenen Jahren. Einerseits besteht für Vertriebene aus der Ukraine erst seit Oktober 2024 die Möglichkeit, eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus zu erwerben. Andererseits hat die Änderung der Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 zu einem Anstieg der Erstbewilligungen von einem Daueraufenthalt–EU für syrische Schutzberechtigte geführt.

Grafik: Erteilungsgründe bei Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2020–2025 10 486 12 797 13 689 15 995 15 930 15 988 252 386 571 622 634 632 2 277 2 866 3 727 3 821 4 303 13 052 209 432 409 405 402 335 2 560 3 711 5 006 6 909 8 204 6 969 0 8 081 518 95 66 99 2 550 4 589 4 732 6 389 6 720 8 299 54 77 150 133 182 143 Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige ohne Erwerbsabsicht Brexit Sonstige 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 Familienzusammenführung Umstieg von Asylgesetz Arbeit Ausbildung 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der pro Jahr erteilten Erstbewilligungen mit dem jeweiligen Erteilungsgrund Erteilungsgründe bei Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2020 – 2025

13.052 Personen, die zuvor über das Asylgesetz aufenthaltsberechtigt waren, erhielten 2025 einen Aufenthaltstitel nach den Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. 5.927 Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte bekamen einen Daueraufenthalt–EU (davon 1.266 in Zusammenhang mit einem Aberkennungsverfahren von einem Schutzstatus nach dem Asylgesetz), 5.944 Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus (darunter 2.411 Familienangehörige), sowie 248 InhaberInnen eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen eine Niederlassungsbewilligung und 933 eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus.

Grafik: Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2020–2025 1 097 1 193 1 360 1 746 1 773 4 661 988 1 445 2 107 1 806 1 181 933 1 266 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 192 228 260 269 281 248 1 068 5 944 Rot-Weiß-Rot - Karte plus nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen Niederlassungsbewilligung nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 Daueraufenthalt - EU für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Daueraufenthalt - EU nach Aberkennung von Schutz Rot-Weiß-Rot - Karte plus für Vertriebene (seit Okt. 2024) 2020 '21 '22 '23 '24 2025 2020 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstbewilligungen für Personen, die zuvor eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz hatten Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2020 – 2025

Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht

Zu einem aus dem EU-Recht ableitbaren länger als drei Monate dauernden Aufenthalt berechtigt sind

  • BürgerInnen eines EWR-Staates und der Schweiz, wenn sie ArbeitnehmerInnen oder Selbständige sind, oder über ausreichende Unterhaltsmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen,
  • Familienangehörige von EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen, die selbst EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind, aber nicht eigenständig die Voraussetzungen für einen mehr als drei Monate dauernden Aufenthalt erfüllen,
  • und Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen aus Drittstaaten (freizügigkeitsberechtigt sind Personen, die längere Zeit in einem anderen EWR-Staat gelebt haben).

Als Familienangehörige gelten EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen sowie Kinder oder Enkelkinder (unter 21 Jahre oder wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) und Eltern oder Großeltern (wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) der EWR-BürgerInnen oder der EhegattInnen bzw. eingetragenen PartnerInnen. Wenn die Familienangehörigen EWR- oder Schweizer BürgerInnen sind, sind zusätzlich noch LebenspartnerInnen und in bestimmten Fällen andere Angehörige umfasst.

Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht müssen ihren Aufenthalt bei der Niederlassungsbehörde melden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten sie eine Dokumentation ihres Aufenthalts ausgestellt:

  • Anmeldebescheinigung: für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts: für EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
  • Aufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten
  • Daueraufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts

2025 wurden 62.005 Anmeldebescheinigungen und 5.915 Bescheinigungen des Daueraufenthalts für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige erteilt. Für Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen aus Drittstaaten wurden 3.794 Aufenthaltskarten und 2.731 Daueraufenthaltskarten ausgestellt.

Grafik: Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2016–2025 69 560 67 618 66 306 67 084 52 761 55 380 65 692 70 076 67 677 62 005 3 307 3 465 3 672 3 721 3 251 3 336 4 419 4 895 5 603 5 915 3 421 3 664 3 421 3 351 3 023 3 608 4 937 4 572 4 164 3 794 1 215 1 193 1 228 1 677 1 530 1 847 2 346 2 291 2 471 2 731 Bescheinigungen des Daueraufenthalts Daueraufenthaltskarten 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 2016 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der im jeweiligen Jahr ausgestellten Dokumentationen Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2016 – 2025

Die meisten Anmeldebescheinigungen entfielen auf deutsche, rumänische und ungarische Staatsangehörige, die meisten Aufenthaltskarten auf serbische Familienangehörige.

Grafik: Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2025 16 542 9 704 9 251 5 115 4 165 2 898 2 578 2 116 1 293 1 107 1 041 1 016 5 179 846 387 286 284 171 142 138 110 99 89 79 62 1 101 andere Staaten China Indien Kosovo Vereinigtes Königreich Russland Ukraine Brasilien USA Türkei Nordmazedonien Bosnien Serbien Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten andere Staaten Frankreich Tschechien Slowenien Spanien Polen Bulgarien Slowakei Italien Kroatien Ungarn Rumänien Deutschland Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der erteilten Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten an Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2025

Anmerkungen

Die angegebenen Daten stammen aus den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI und wurden am 24.1.2025 abgerufen.

In den Statistiken des BMI werden in verschiedenen Tabellen (Übersichtstabellen, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit, Staatsangehörigkeiten) Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden („Artikel 50 EUV“), bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert. Da es allerdings wenige Gemeinsamkeiten zwischen den Niederlassungsbewilligungen und den Brexit-Aufenthaltstiteln gibt (erstere sind immer befristet und bieten keinen Arbeitsmarktzugang bzw. erlauben nur bestimmte Tätigkeiten, während letztere sowohl befristet wie auch unbefristet sein können und immer einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang bieten), wurden sie in diesem Artikel – wann immer möglich – getrennt dargestellt (durch Berechnung aus den Detaildaten zu den aufrechten Aufenthaltstiteln und Erstbewilligungen). Wenn keine getrennten Daten zu Verfügung standen (Staatsangehörigkeit, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit), ist in den jeweiligen Legenden zu den Grafiken die Kategorie "Niederlassungsbewilligungen und Artikel 50 EUV" angegeben.