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23.Juli 2026

Niederlassung und Aufenthalt in Österreich 2026

Vorbemerkungen

Die rechtlichen Bestimmungen für einen längerfristigen Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen in Österreich finden sich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).

Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind) brauchen für einen länger dauernden Aufenthalt in Österreich (in der Regel ab sechs Monate) einen Aufenthaltstitel (außer sie sind Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen).

Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind:

  • Daueraufenthalt – EU: unbefristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Familienangehöriger: für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus: befristete Niederlassung und freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Rot-Weiß-Rot – Karte: befristete Niederlassung und beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Niederlassungsbewilligung: befristete Niederlassung; je nach Art der Niederlassungsbewilligung entweder gar kein Arbeitsmarktzugang, nur für selbständige Beschäftigung oder nur für bestimmte Tätigkeiten
  • Blaue Karte EU: befristete Niederlassung für besonders hochqualifizierte AkademikerInnen, beschränkter Arbeitsmarktzugang
  • Artikel 50 EUV: für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige im Zuge des Brexits
  • Aufenthaltsbewilligung: für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck

Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (der Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel, einer ortsüblichen Unterkunft und eines Krankenversicherungsschutzes) erfüllt werden. Bei manchen Aufenthaltstiteln müssen zudem Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Sprachniveau nachgewiesen werden.

EWR-BürgerInnen (Staatsangehörige von EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) und SchweizerInnen sowie deren Familienangehörige aus Drittstaaten haben in Österreich meist ein Aufenthaltsrecht, das sich aus dem Unionsrecht ableitet. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, jedoch eine Dokumentation ihres rechtmäßigen Aufenthalts, wenn sie länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen.

Für kurzzeitige Aufenthalte in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige ein Visum. Staatsangehörige einer Reihe von Staaten sind allerdings für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten von der Visumspflicht ausgenommen. SaisonarbeiterInnen benötigen keinen Aufenthaltstitel nach dem NAG, sondern ebenfalls ein Visum.

Personen können auch über das Asylgesetz in Österreich aufenthaltsberechtigt sein (für die Zeit während des Asylverfahrens, nach Gewährung von Asyl, subsidiärem Schutz, einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen oder vorübergehendem Schutz als Vertriebene).

In den folgenden Darstellungen sind weder Personen mit einem Visum noch mit einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz berücksichtigt.

Aufrechte Aufenthaltstitel

Die angegebenen Daten beziehen sich auf die zum jeweiligen Zeitpunkt im Fremdenregister gespeicherten gültigen Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen.

Ende Juni 2026 hatten in Österreich 615.427 Personen einen aufrechten Aufenthaltstitel, um 12.191 mehr als am Ende des Vorjahres.

Durch EU-Beitritte verschiedener Staaten (Polen, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen 2004, Bulgarien und Rumänien 2007, Kroatien 2013) verringerte sich der Kreis der Personen, die einen Aufenthaltstitel in Österreich benötigten. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs hingegen brauchen durch den Brexit seit 2021 wieder einen Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002–2026 558 574 555 506 475 455 457 447 461 472 491 444 420 442 455 459 469 485 480 506 524 550 573 603 615 2002 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel am Jahresende (* 2026 Ende Juni) in Tausend Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2002 – 2026

58 Prozent der Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel hatten einen Daueraufenthalt–EU und 24 Prozent eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2026 8 632 30 154 1 514 359 173 43 926 10 584 12 069 149 375 1 % 5 % 0,2 % 58 % 7 % 2 % 2 % 24 % Blaue Karte EU Artikel 50 EUV Niederlassungsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Aufenthaltsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Daueraufenthalt - EU Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Ende Juni aufrechten Aufenthaltstitel und Anteil in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel in Österreich 2026

Die meisten InhaberInnen von Aufenthaltstiteln zu Jahresmitte 2026 waren türkische, serbische und bosnische Staatsangehörige. Insgesamt gab es Menschen aus 158 verschiedenen Drittstaaten, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Österreich aufhielten.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2017–2026 118 181 14 161 113 124 10 543 101 121 9 967 28 692 9 494 26 867 8 809 24 052 7 827 18 215 7 459 16 248 7 157 Indien Iran Afghanistan UK Syrien USA Philippinen Ägypten '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* Türkei Serbien Bosnien Russland Kosovo Nordmazedonien Ukraine China '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* '17 '20 '23 '26* 0 20 000 40 000 60 000 80 000 100 000 120 000 0 20 000 40 000 60 000 80 000 100 000 120 000 Anmerkungen: UK-BürgerInnen benötigten vor 2021 als EU-BürgerInnen keinen Aufenthaltstitel; keine Daten für syrische Staatsangehörige für die Zeit vor 2019 Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel von Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Österreich am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2017 – 2026

Die stärksten Zunahmen an Personen mit einem aufrechten Aufenthaltstitel waren im ersten Halbjahr 2026 bei ukrainischen und syrischen Staatsangehörigen festzustellen. Vertriebene aus der Ukraine können seit Oktober 2024 unter bestimmten Umständen eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus beantragen. Syrische Schutzberechtigte, die bereits länger als fünf Jahre in Österreich aufenthaltsberechtigt waren, haben vermehrt einen Daueraufenthalt-EU erworben.

Die Gesamtzunahme an Aufenthaltstiteln bei UkrainerInnen ist geringer als die Zunahme an InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus, da es gleichzeitig einen Rückgang bei anderen Aufenthaltstiteln gab.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2026 + 2 776 + 1 919 + 1 081 + 938 + 725 + 172 + 98 + 36 + 32 + 31 + 92 + 74 + 51 + 41 + 21 + 9 + 6 + 6 + 5 + 3 + 1 552 + 920 + 551 + 494 + 209 + 2 871 + 505 + 496 + 405 + 277 + 40 + 18 + 16 + 12 + 11 + 285 + 188 + 156 + 142 + 141 Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Afghanistan Bosnien Serbien Russland Syrien Syrien Serbien Bosnien China Ukraine Indien Nigeria China Türkei USA Pakistan Kasachstan Bangladesch Russland Indien alle Aufenthaltstitel Daueraufenthalt - EU Bosnien Serbien Russland Syrien Ukraine Kosovo Thailand Pakistan Syrien Türkei Kenia Indonesien Vietnam Indien Philippinen Südkorea China Kolumbien Serbien USA Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zunahme an aufrechten Aufenthaltstiteln von Jahresbeginn bis Ende Juni Aufrechte Aufenthaltstitel nach Staaatsangehörigkeit: Veränderungen 2026

Etwa drei Viertel der SerbInnen und BosnierInnen und zwei Drittel der TürkInnen verfügten über einen Daueraufenthalt–EU.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs waren meist in Besitz eines Aufenthaltstitels nach Artikel 50 EUV.

Ein im Vergleich zu anderen Herkunftsstaaten hoher Anteil von Rot-Weiß-Rot–Karten plus war bei UkrainerInnen, InderInnen und AfghanInnen festzustellen, von Aufenthaltstiteln Familienangehöriger bei Personen aus Thailand und von Aufenthaltsbewilligungen bei iranischen und pakistanischen Staatsangehörigen.

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2026 54 55 28 38 45 51 48 64 50 28 27 40 24 65 49 54 73 75 66 4 31 9 7 16 14 12 6 2 6 4 6 5 3 7 12 3 4 4 11 39 11 34 37 24 21 15 28 5 42 29 43 22 66 26 35 23 19 19 20 2 2 10 3 4 6 15 2 2 2 2 2 10 89 9 4 9 2 4 2 2 25 14 10 2 10 2 25 12 8 4 14 5.078 5.367 5.555 6.694 7.157 7.459 7.827 8.809 9.494 9.967 10.543 14.161 16.248 18.215 24.052 26.867 28.692 101.121 113.124 118.181 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent Irak Thailand Pakistan Nigeria Ägypten Philippinen USA Syrien UK Afghanistan Iran Indien China Ukraine Nordmazedonien Kosovo Russland Bosnien Serbien Türkei Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungsbew. / Art. 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelement kleiner 1,5 Prozent sind nicht beschriftet; durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Ende Juni Anteile einzelner Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit 2026

Insgesamt verfügten Ende Juni 2026 308.908 (50,2 Prozent) weibliche und 306.519 (49,8 Prozent) männliche Personen über einen gültigen Aufenthaltstitel.

Der häufigste Aufenthaltstitel bei Kindern jünger als 14 Jahre war die Rot-Weiß-Rot-Karte plus, bei allen anderen Altersgruppen der Daueraufenthalt–EU (insbesondere bei den 14- bis 17-Jähringen und bei Personen über 50 Jahren).

Bei der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahre gab es einen deutlich höheren Anteil an Aufenthaltsbewilligungen als bei den anderen Gruppen (vor allem durch StudentInnen).

Grafik: Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2026 72 47 44 58 72 82 91 40 58 59 57 2 7 14 10 6 4 7 6 8 22 20 30 25 17 9 2 56 24 24 25 4 4 2 2 2 2 2 3 3 4 5 6 2 3 3 3 2 20 5 5 5 5 21.902 105.475 123.641 111.728 77.843 51.523 53.072 70.243 615.427 306.519 308.908 Gesamtzahl AT Anteile AT in Prozent 70+ J. 60-69 J. 50-59 J. 40-49 J. 30-39 J. 18-29 J. 14-17 J. < 14 Jahre weiblich männlich alle Personen Daueraufenthalt-EU Familienangehöriger RWR-Karte plus RWR-Karte Niederlassungbew. / Art.50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Anmerkung: Balkenelemente kleiner als 1,5% sind nicht beschriftet; durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteile der aufrechten Aufenthaltstitel (AT) bei der jeweiligen Personengruppe Ende Juni Anteile einzelner Aufenthaltstitel bei Geschlechtern und Altersgruppen 2026

59 Prozent der aufrechten Aufenthaltstitel berechtigten zu einer unbefristeten Niederlassung (Daueraufenthalt–EU, Artikel 50 EUV–Daueraufenthalt), 36 Prozent zu einer befristeten Niederlassung (Rot-Weiß-Rot–Karte, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Niederlassungsbewilligungen, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Blaue Karte EU, Artikel 50 EUV) und 5 Prozent zu einem vorübergehenden Aufenthalt (Aufenthaltsbewilligungen).

Die meisten InhaberInnen eines Aufenthaltstitels hatten einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt (mit Daueraufenthalt–EU, Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Rot-Weiß-Rot–Karte plus, Artikel 50 EUV). 9 Prozent (Personen mit Rot-Weiß-Rot–Karte, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen) hatten einen beschränkten Arbeitsmarktzugang (AMS-Bewilligung notwendig oder nur bestimmte Tätigkeiten möglich), durften nur selbständig arbeiten oder gar keine Erwerbsarbeit ausüben.

Grafik: Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2017–2026 63 63 63 64 63 63 62 61 60 59 31 33 33 32 33 34 34 35 36 36 5 4 4 3 4 4 4 4 5 5 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* vorübergehender Aufenthalt befristete Niederlassung unbefristete Niederlassung Befristung 93 93 93 94 94 93 92 91 91 91 7 7 7 6 6 7 8 9 9 9 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* beschränkter/kein Arbeitsmarktzugang freier Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang Anmerkung: durch Rundungen kann die Summe der einzelnen Prozentwerte für eine Jahr von 100 abweichen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Anteil an den gesamten Aufenthaltstiteln am Jahresende (* 2026 Stand Ende Juni) in Prozent Aufrechte Aufenthaltstitel nach Befristung und Arbeitsmarktzugang 2017 – 2026

Einzelne Aufenthaltstitel

Ein „Daueraufenthalt–EU“ berechtigt zu einer unbefristeten Niederlassung in Österreich und freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.

Für den Erwerb ist eine ununterbrochene Niederlassung in den letzten fünf Jahren notwendig und es müssen neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachgewiesen werden. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte können nach fünf Jahren einen Daueraufenthalt–EU bekommen, nicht jedoch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (wenn die Person mittlerweile niedergelassen ist, können frühere Zeiten mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Hälfte angerechnet werden).

Die Bestimmungen zum Daueraufenthalt–EU sind durch eine EU-Richtlinie („Daueraufenthaltsrichtlinie“) vorgegeben.

Personen mit einem Daueraufenthalt sind weitgehend österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Sie haben allerdings kein Wahlrecht in Österreich.

Die Zahl der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen und lag Ende Juni 2026 bei 359.173. Zwei Drittel der Personen mit einem Daueraufenthalt–EU waren serbische, türkische oder bosnische Staatsangehörige.

Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ 2017–2026 290 397 296 332 303 655 308 895 314 608 323 486 333 755 342 722 353 765 359 173 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Anmerkung: inkl. zum jeweiligen Zeitpunkt noch gültige andere unbefristete Aufenthaltstitel (Niederlassungsnachweis, Daueraufenthalt-Familienangehöriger) Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ 2017 – 2026
Grafik: Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt–EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026 84 827 78 295 74 287 15 694 15 507 13 090 6 445 5 616 5 020 4 382 3 810 3 792 48 408 24 % 22 % 21 % 4 % 4 % 4 % 13 % andere Staaten USA Philippinen Ukraine Afghanistan Syrien China Kosovo Russland Nordmazedonien Bosnien Türkei Serbien nach Staatsangehörigkeit 181 928 177 245 51 % 49 % weiblich männlich nach Geschlecht 15 778 49 464 54 766 64 755 55 905 42 388 48 233 27 884 4 % 14 % 15 % 18 % 16 % 12 % 13 % 8 % 70+ J. 60-69 J. 50-59 J. 40-49 J. 30-39 J. 18-29 J. 14-17 J. < 14 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026

Der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ ist für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, EWR- und Schweizer BürgerInnen vorgesehen, wenn ihnen kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukommt. In den meisten Fällen handelt es sich um Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, die in der Vergangenheit nicht für eine längere Zeit in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben.

Als Familienangehörige gelten hier EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen, die mindestens 21 Jahre alt sind, sowie ledige minderjährige Kinder.

Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

43.926 Menschen verfügten Ende Juni 2026 über einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger. Unter ihnen war die Mehrheit weiblich (58 Prozent). Bezüglich der Herkunft bildeten türkische Staatsangehörige die größte Gruppe. Da die zusammenführende Person oft ÖsterreicherIn ist und dadurch auch Kinder österreichische StaatsbürgerInnen sind, sind es vor allem Erwachsene, die einen solchen Aufenthaltstitel haben.

Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026 12 771 4 508 4 038 3 334 1 686 1 583 1 125 1 046 963 920 842 820 10 290 29 % 10 % 9 % 8 % 4 % 4 % 23 % andere Staaten Indien China Russland USA Philippinen Ägypten Nordmazedonien Thailand Kosovo Serbien Bosnien Türkei nach Staatsangehörigkeit 18 324 25 602 42 % 58 % männlich weiblich nach Geschlecht 450 7 245 16 832 11 591 4 772 1 877 562 597 16 % 38 % 26 % 11 % 4 % 70+ J. 60-69 J. 50-59 J. 40-49 J. 30-39 J. 18-29 J. 14-17 J. < 14 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026
Grafik: Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2017–2026 38 827 39 628 41 327 39 654 41 056 41 385 42 332 42 666 43 608 43 926 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ 2017 – 2026

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus berechtigt zu einer befristeten Niederlassung und einem unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Sie wird einerseits bei Verlängerung anderer Aufenthaltstitel (nach 2 Jahren mit einer Rot-Weiß-Rot–Karte, einer Blauen Karte EU oder einer Niederlassungsbewilligung–Forscher) und in bestimmten Fällen beim Umstieg von Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz erteilt. Seit 1.10.2024 können Personen, die ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene nach dem Asylgesetz haben, die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, elementare Deutschkenntnisse haben und 12 Monate (innerhalb der letzten 2 Jahre) vollversichert gearbeitet haben, auf eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus umsteigen.

Andererseits können Familienangehörige von InhaberInnen verschiedener Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot–Karte (plus), Blaue Karte EU, Daueraufenthalt–EU, bestimmte Niederlassungsbewilligungen; dazu noch verschiedene andere Fälle) eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten. Bei der Erstbewilligung muss in einigen Fällen allerdings ein Quotenplatz vorhanden sein.

Zu Jahresmitte 2026 hatten 149.375 Drittstaatsangehörige eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus, die meisten von ihnen waren StaatsbürgerInnen der Türkei, Serbiens und Bosniens. 27 Prozent entfielen auf Kinder jünger als 14 Jahre.

10.214 der InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus hatten zuvor ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Kriegsvertriebene aus der Ukraine. Durch die seit 1.10.2024 bestehende Möglichkeit, dass Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus erhalten können, hat sich die Zahl der UkrainerInnen mit einer Rot-Weiß-Rot–Karte plus von 2.092 am 30.9.2024 auf 9.132 am 31.12.2025 und schließlich auf 12.003 am 30.6.2026 erhöht.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026 23 709 21 962 19 173 12 003 9 513 6 526 6 238 6 058 4 217 3 648 3 059 2 496 30 773 16 % 15 % 13 % 8 % 6 % 4 % 4 % 4 % 3 % 21 % andere Staaten Nigeria Iran China Afghanistan Indien Nordmazedonien Russland Kosovo Ukraine Bosnien Serbien Türkei nach Staatsangehörigkeit 72 760 76 615 49 % 51 % männlich weiblich nach Geschlecht 4 719 20 633 36 815 28 379 13 525 4 530 1 135 39 639 14 % 25 % 19 % 9 % 27 % 70+ J. 60-69 J. 50-59 J. 40-49 J. 30-39 J. 18-29 J. 14-17 J. < 14 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ 2017–2026 96 374 99 730 104 827 102 457 109 549 114 710 122 181 129 029 143 264 149 375 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ 2017 – 2026

Die Rot-Weiß-Rot–Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit einem beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Personengruppen, die eine Rot-Weiß-Rot–Karte erhalten können, sind besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, StudienabsolventInnen, StammmitarbeiterInnen, Start-up GründerInnen und selbständige Schlüsselkräfte.

Die Zahl der Personen mit einer gültigen Rot-Weiß-Rot–Karte ging im Laufe des ersten Halbjahrs 2026 von 12.623 auf 12.069 zurück. Die mit Abstand größte Gruppe bildeten Fachkräfte in Mangelberufen. 63 Prozent waren männlich, 78 Prozent von 18 bis 39 Jahre alt. ChinesInnen und BosnierInnen hatten die meisten Rot-Weiß-Rot–Karten aller Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2017–2026 1 908 3 943 5 257 4 514 4 671 6 802 9 467 12 138 12 623 12 069 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2017 – 2026
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ 2026 2 8 469 372 17 1 167 278 48 1 716 70 % 10 % 14 % Daueraufenthalt-EU anderer Mitgliedstaat Start-up GründerInnen selbständige Schlüsselkräfte besonders Hochqualifizierte StammmitarbeiterInnen StudienabsolventInnen sonstige Schlüsselkräfte Fachkraft in Mangelberufen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Erteilungsgrund Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ 2026
Grafik: Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026 2 401 1 515 896 874 765 748 426 419 383 319 247 237 2 839 20 % 13 % 7 % 7 % 6 % 6 % 4 % 3 % 3 % 3 % 24 % andere Staaten Tunesien USA Kosovo Russland Kolumbien Iran Philippinen Türkei Serbien Indien Bosnien China nach Staatsangehörigkeit 7 579 4 490 63 % 37 % weiblich männlich nach Geschlecht 0 4 522 4 890 2 141 468 45 3 0 37 % 41 % 18 % 70+ J. 60-69 J. 50-59 J. 40-49 J. 30-39 J. 18-29 J. 14-17 J. < 14 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026

Die „Blaue Karte EU“ ist ein auf einer EU-Richtlinie („Blue Card-Richtlinie“) beruhender Aufenthaltstitel für hochqualifizierte AkademikerInnen. Sie berechtigt zu einer Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Zu Jahresmitte 2026 hatten 1.514 Personen in Österreich eine Blaue Karte EU. Sie waren zu 68 Prozent männlich. Die Hälfte fiel in die Altersgruppe von 30 bis 39 Jahren. Indische und russische Staatsangehörige bildeten die größten Gruppen unter den Drittstaatsangehörigen mit diesem Aufenthaltstitel.

Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2017–2026 315 450 618 557 548 800 1 649 2 035 1 621 1 514 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ 2017 – 2026
Grafik: Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026 259 147 98 86 85 74 62 47 46 44 40 38 488 17 % 10 % 6 % 6 % 6 % 5 % 4 % 32 % andere Staaten Japan Ägypten Iran Ukraine Serbien UK Brasilien China USA Türkei Russland Indien nach Staatsangehörigkeit 1 027 487 68 % 32 % weiblich männlich nach Geschlecht 0 282 760 350 103 19 0 0 19 % 50 % 23 % 7 % 70+ J. 60-69 J. 50-59 J. 40-49 J. 30-39 J. 18-29 J. 14-17 J. < 14 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026

Niederlassungsbewilligungen sind Aufenthaltstitel für eine befristete Niederlassung in Österreich. Es gibt verschiedene Arten von Niederlassungsbewilligungen:

  • Niederlassungsbewilligung: nur selbständige Erwerbsarbeit möglich; bei bestimmten Fällen von Verlängerungen von Rot-Weiß-Rot–Karten, von Familienzusammenführungen und beim Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach dem Asylgesetz, für Personen mit einem Daueraufenthalt-EU eines anderen Mitgliedstaates
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger: kein Arbeitsmarktzugang; für bestimmte Familienangehörige von ÖsterreicherInnen (Eltern, Schwieger-, Großeltern, LebenspartnerInnen, andere Angehörige, denen im Herkunftsland Unterhalt gewährt wurde)
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit: für eine Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als ForscherIn
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler: zur selbständigen oder unselbständigen Arbeit als KünstlerIn
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit: zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber, z.B. für bestimmte Lehr- und Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in diplomatischen und konsularischen Vertretungen, SeelsorgerInnen, besondere Führungskräfte, AuslandskorrespondentInnen oder technische Tätigkeiten im Luftverkehr

Ende Juni 2026 verfügten 10.584 Personen über eine Niederlassungsbewilligung. Am häufigsten war die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit.

Im Gegensatz zu den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI sind hier in diesem Artikel Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden, nicht bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert.

Daten zu den Herkunftsstaaten liegen allerdings nur für Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV gemeinsam vor: bei den 8.429 Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs entfiel wohl der Großteil auf Brexit-Aufenthaltstitel, bei den anderen Staaten (darunter 1.527 China, 1.085 Russland, 945 Iran, 894 Türkei, 787 USA) auf Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2026 1 863 1 878 593 1 264 2 899 2 087 18 % 18 % 6 % 12 % 27 % 20 % NB Künstler NB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit NB Angehöriger NB Forscher Niederlassungsbewilligung NB ausgenommen Erwerbstätigkeit Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen (NB) Ende Juni Niederlassungsbewilligungen 2026
Grafik: Niederlassungsbewilligungen 2017–2026 6 992 8 812 9 482 8 498 9 181 9 504 10 007 10 244 10 542 10 584 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Niederlassungsbewilligungen am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Niederlassungsbewilligungen 2017 – 2026

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige, die bereits vor 2021 in Österreich gelebt und gearbeitet haben, konnten bis Ende 2021 (danach nur mehr in Ausnahmefällen) einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (die Bezeichnung bezieht sich auf den Artikel im EU-Vertrag, der den Austritt von Staaten aus der EU behandelt) beantragen. Mit diesem Aufenthaltstitel ist ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.

8.632 Personen hatten Mitte 2026 einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV, der Großteil davon einen Daueraufenthalt.

Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021–2026 8 349 9 411 9 473 9 371 9 364 8 632 2021 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2021 – 2026
Grafik: Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2026 1 269 6 105 381 877 15 % 71 % 4 % 10 % Artikel 50 EUV Familie Artikel 50 EUV Familie - Daueraufenthaltsrecht Artikel 50 EUV Artikel 50 EUV - Daueraufenthaltsrecht Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ Ende Juni Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ 2026

Aufenthaltsbewilligungen werden für einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erteilt. Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen, SchülerInnen, Familienangehörige, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (darunter fallen auch Au Pair), unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige, Sozialdienstleistende, Freiwillige und (neu seit November 2025) GrenzgängerInnen vorgesehen.

Ein Arbeitsmarktzugang ist mit einer Bewilligung durch das AMS möglich, wobei durch die Arbeitsaufnahme der eigentliche Zweck des Aufenthalts nicht beeinträchtigt werden darf.

Die Zahl der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung nimmt seit 2021 wieder zu. Ende Juni 2026 gab es 30.154 aufrechte Aufenthaltsbewilligungen. Der Großteil davon entfiel auf StudentInnen (daher auch der hohe Anteil der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahre). Russland und der Iran waren die beiden am häufigsten vertretenen Herkunftsnationalitäten.

Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2017–2026 23 732 19 840 19 847 15 500 17 968 18 397 21 398 24 401 28 449 30 154 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen am Jahresende (* 2026 Ende Juni) Aufenthaltsbewilligungen 2017 – 2026
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen 2026 60 2 237 3 35 110 2 205 19 961 5 24 341 2 176 7 % 7 % 81 % AB mobile ICT AB Forscher - Mobilität AB Sozialdienstleistender AB Selbständiger AB Freiwilliger AB Betriebsentsandter AB Grenzgänger AB unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer AB Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit AB Schüler AB Familiengemeinschaft AB Student Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen (AB) Ende Juni Aufenthaltsbewilligungen 2026
Grafik: Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026 4 124 2 665 1 754 1 649 1 407 1 300 1 273 1 101 962 880 859 817 11 363 14 % 9 % 6 % 5 % 5 % 4 % 4 % 4 % 38 % andere Staaten USA Serbien Bangladesch Nigeria Kasachstan Bosnien China Pakistan Türkei Indien Iran Russland nach Staatsangehörigkeit 14 901 15 253 49 % 51 % männlich weiblich nach Geschlecht 543 20 946 6 031 1 386 286 39 3 920 69 % 20 % 70+ J. 60-69 J. 50-59 J. 40-49 J. 30-39 J. 18-29 J. 14-17 J. < 14 Jahre nach Altersgruppe Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der aufrechten Aufenthaltsbewilligungen Ende Juni Aufenthaltsbewilligungen nach Herkunft, Geschlecht und Alter 2026

Erstanträge und Erstbewilligungen

Erstantrag und Erstbewilligung beziehen sich auf die erstmalige Beantragung oder Bewilligung für einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge werden nicht berücksichtigt). Es kann sich dabei entweder um Personen handeln, die neu nach Österreich ziehen wollen, um in Österreich geborene Kinder, die Drittstaatsangehörige sind, oder um Personen, die bereits in Österreich aufhältig sind, aber bisher eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz oder ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht (StaatsbürgerInnen des Vereinigten Königreichs vor dem Brexit) hatten.

2026 wurden bis Ende Juni 24.804 Erstanträge auf einen Aufenthaltstitel gestellt. Erstbewilligungen gab es 18.520.

Grafik: Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2017–2026 40 651 23 896 40 714 23 642 41 935 26 268 35 021 18 388 52 304 32 939 42 366 28 802 43 502 34 369 47 430 36 441 54 013 45 517 24 804 18 520 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026* Erstanträge Erstbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstanträge und der Erstbewilligungen im jeweiligen Jahr (* 2026 bis Ende Juni) Erstanträge und Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2017 – 2026

Die Staatsangehörigkeiten mit der höchsten Zahl an Erstanträgen auf einen Aufenthaltstitel waren im ersten Halbjahr 2026 die Ukraine und Syrien.

Grafik: Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2021–2026 1 638 823 387 2 604 6 843 3 377 3 930 3 623 3 313 3 268 3 218 1 403 2 380 1 878 1 453 1 599 1 373 581 873 854 1 566 2 002 5 070 2 577 1 995 2 092 2 121 2 085 2 506 1 368 1 502 2 088 2 567 2 525 1 671 506 5 659 4 988 4 771 4 380 4 148 1 702 4 653 4 040 3 873 3 602 2 955 1 239 1 316 1 119 1 209 1 221 1 291 493 2 815 3 112 3 295 2 760 3 659 1 647 2 227 2 425 1 910 1 928 1 784 821 1 215 1 121 1 101 1 092 844 409 1 237 1 062 1 704 3 464 2 733 1 417 543 659 1 040 1 113 901 655 9 025 682 572 545 540 256 Kosovo Iran USA Nordmazedonien Vereinigtes Königreich Serbien Indien Bosnien Afghanistan Pakistan '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* Ukraine Syrien Türkei Russland China '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* '21 '22 '23 '24 '25 '26* Anmerkung: dargestellt sind die 14 Staaten mit den meisten Erstanträgen im Zeitraum 2021-2026 und zusätzlich Pakistan Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der von Personen mit der jeweiligen Staatenangehörigkeit pro Jahr gestellten Erstanträge (* 2026 bis Ende Juni) Staatsangehörigkeiten von ErstantragsstellerInnen von Aufenthaltstiteln 2021 – 2026

Für die Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln in bestimmten Fällen des Familiennachzugs, von Niederlassungsbewilligungen ausgenommen Erwerbstätigkeit und für Aufenthaltstitel für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaates muss ein Quotenplatz vorhanden sein.

Die Zahl der Quotenplätze wird jährlich und für jedes Bundesland in der Niederlassungsverordnung festgelegt, wobei allerdings für 2026 bisher noch keine Verordnung erlassen wurde. Für 2025 gab es 5.616 Quotenplätze, davon 5.324 für Erstbewilligungen (4.850 für quotenpflichtigen Familiennachzug, 385 für Niederlassung ausgenommen Erwerbstätigkeit, 89 für Personen mit einem Daueraufenthalt–EU eines anderen Mitgliedstaats), der Rest für Zweckänderungen von Aufenthaltstiteln.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte plus war in der ersten Jahreshälfte 2026 der am öftesten erstmals bewilligte Aufenthaltstitel.

Quotenpflichtige Erstbewilligungen gab es 1.433 (8 Prozent aller Erstbewilligungen), davon betrafen 1.267 Rot-Weiß-Rot–Karten plus und 166 Niederlassungsbewilligungen.

Grafik: Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2026 * 1267 688 6722 854 7 989 68 271 1 250 1 961 2 700 3 427 Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Niederlassungsbewilligung Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot – Karte Daueraufenthalt – EU Aufenthaltsbewilligung Rot-Weiß-Rot – Karte plus quotenpflichtig quotenfrei * 166 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der bis Ende Juni erteilten quotenpflichtigen und quotenfreien Aufenthaltstitel Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2026

Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger, die Niederlassungsbewilligung–Angehöriger und die Aufenthaltsbewilligung–Familiengemeinschaft sind ausschließlich für Familienzusammenführungen vorgesehen. Auch eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus wird häufig zu diesem Zweck erteilt.

Die Rot-Weiß-Rot–Karte, die Blaue Karte EU, manche Niederlassungsbewilligungen (Forscher, Künstler, Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit) und manche Aufenthaltsbewilligungen (Sonderfälle unselbständiger Erwerbsarbeit, unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, Betriebsentsandte, Selbständige) werden nur für Arbeit und Erwerbstätigkeiten bewilligt.

Aufenthaltstitel zur Ausbildung sind Aufenthaltsbewilligungen für StudentInnen und SchülerInnen.

Für den Umstieg von Aufenthaltsberechtigungen nach dem Asylgesetz kommt für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach 5 Jahren der Daueraufenthalt–EU, für InhaberInnen einer Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus oder Niederlassungsbewilligung und für Personen mit einem Aufenthaltsrecht als Vertriebene ebenfalls frühestens nach einem Jahr eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus in Betracht. Ein Daueraufenthalt–EU muss auch in Zusammenhang mit einer Aberkennung von Asyl wegen einer Änderung der Lage im Herkunftsland erteilt werden, sofern die Person bereits 5 Jahre den Schutzstatus innehatte und nicht straffällig geworden ist.

Die meisten Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln wurden 2026 bisher in Zusammenhang mit Familiengemeinschaften erteilt, wobei hier die Rot-Weiß-Rot–Karte plus der am häufigsten erteilte Aufenthaltstitel war.

Personen, die zuvor über das Asylgesetz aufenthaltsberechtigt waren, erhielten meist eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus (Vertriebene aus der Ukraine) oder einen Daueraufenthalt–EU (Schutzberechtigte).

Der Zuzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme erfolgte am öftesten über eine Rot-Weiß-Rot–Karte.

Familienangehörige von Vertriebenen wurden in den folgenden Grafiken der Kategorie „Umstieg von Asylgesetz“ zugeordnet, nicht dem Familiennachzug.

Grafik: Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2026 2 700 1 250 3 068 4 881 1 961 493 271 276 2 593 254 304 5 865 6 549 40 2 979 150 68 276 2 593 Sonstige Brexit ohne Erwerbsabsicht Au Pair, Sozialdienst, Freiwillige Ausbildung Arbeit Umstieg vom Asylgesetz Familie Daueraufenthalt - EU Familienangehöriger Rot-Weiß-Rot - Karte plus Rot-Weiß-Rot - Karte Niederlassungsbewilligung Artikel 50 EUV Blaue Karte EU Aufenthaltsbewilligung Balkenelemente kleiner als 200 sind nicht beschriftet Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken; eigene Zuordnung der Erstbewilligungen zu den jeweiligen Erteilungsgründen Zahl der bis Ende Juni erteilten Erstbewilligungen der einzelnen Aufenthaltstitel bzw. insgesamt Erteilungsgründe bei der Erstbewilligungen von Aufenthaltstiteln 2026

5.865 Personen, die zuvor über das Asylgesetz aufenthaltsberechtigt waren, erhielten in den ersten sechs Monaten 2026 einen Aufenthaltstitel nach den Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. 2.700 Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte bekamen einen Daueraufenthalt–EU (davon 681 in Zusammenhang mit einem Aberkennungsverfahren von einem Schutzstatus nach dem Asylgesetz), 2.667 Vertriebene eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus (darunter 1.031 Familienangehörige), sowie 97 InhaberInnen eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen eine Niederlassungsbewilligung und 401 eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus.

Grafik: Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2020–2026 1 097 1 193 1 360 1 746 1 773 4 661 2 019 988 1 445 2 107 1 806 1 181 933 401 1 266 681 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 192 228 260 269 281 248 97 1 068 5 944 2 667 Rot-Weiß-Rot - Karte plus nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen Niederlassungsbewilligung nach Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen 2020 '21 '22 '23 '24 '25 2026* 2020 '21 '22 '23 '24 '25 2026* 2020 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Daueraufenthalt - EU für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Daueraufenthalt - EU nach Aberkennung von Schutz Rot-Weiß-Rot - Karte plus für Vertriebene (seit Okt. 2024) 2020 '21 '22 '23 '24 '25 2026* 2020 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der Erstbewilligungen für Personen, die zuvor eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz hatten (* 2026 bis Ende Juni) Erstbewilligung von Aufenthaltstiteln bei Umstieg vom Asylgesetz 2020 – 2026

Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht

Zu einem aus dem EU-Recht ableitbaren länger als drei Monate dauernden Aufenthalt berechtigt sind

  • BürgerInnen eines EWR-Staates und der Schweiz, wenn sie ArbeitnehmerInnen oder Selbständige sind, oder über ausreichende Unterhaltsmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen,
  • Familienangehörige von EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen, die selbst EWR-BürgerInnen oder Schweizer Staatsangehörige sind, aber nicht eigenständig die Voraussetzungen für einen mehr als drei Monate dauernden Aufenthalt erfüllen,
  • und Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen und ÖsterreicherInnen aus Drittstaaten (freizügigkeitsberechtigt sind Personen, die längere Zeit in einem anderen EWR-Staat gelebt haben).

Als Familienangehörige gelten EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen sowie Kinder oder Enkelkinder (unter 21 Jahre oder wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) und Eltern oder Großeltern (wenn ihnen Unterhalt gewährt wird) der EWR-BürgerInnen oder der EhegattInnen bzw. eingetragenen PartnerInnen. Wenn die Familienangehörigen EWR- oder Schweizer BürgerInnen sind, sind zusätzlich noch LebenspartnerInnen und in bestimmten Fällen andere Angehörige umfasst.

Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht müssen ihren Aufenthalt bei der Niederlassungsbehörde melden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten sie eine Dokumentation ihres Aufenthalts ausgestellt:

  • Anmeldebescheinigung: für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts: für EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
  • Aufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten
  • Daueraufenthaltskarte: für Familienangehörige aus Drittstaaten nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 28.742 Anmeldebescheinigungen und 3.284 Bescheinigungen des Daueraufenthalts für EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörige erteilt. Für Familienangehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen aus Drittstaaten wurden 1.666 Aufenthaltskarten und 1.436 Daueraufenthaltskarten ausgestellt.

Grafik: Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2017–2026 67 618 66 306 67 084 52 761 55 380 65 692 70 076 67 677 62 005 28 742 3 465 3 672 3 721 3 251 3 336 4 419 4 895 5 603 5 915 3 284 3 664 3 421 3 351 3 023 3 608 4 937 4 572 4 164 3 794 1 666 1 193 1 228 1 677 1 530 1 847 2 346 2 291 2 471 2 731 1 436 Bescheinigungen des Daueraufenthalts Daueraufenthaltskarten 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* 2017 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 2026* Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der im jeweiligen Jahr ausgestellten Dokumentationen (* 2026 bis Ende Juni) Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthalts 2017 – 2026

Die meisten Anmeldebescheinigungen entfielen auf deutsche, rumänische und ungarische Staatsangehörige, die meisten Aufenthaltskarten auf serbische Familienangehörige.

Grafik: Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2026 8 246 4 310 3 911 2 214 1 941 1 297 1 157 988 601 491 489 474 2 623 368 156 141 104 84 67 64 58 47 37 29 28 483 andere Staaten Kosovo Indien Albanien Vereinigtes Königreich Russland USA Ukraine Brasilien Nordmazedonien Türkei Bosnien Serbien Anmeldebescheinigungen Aufenthaltskarten andere Staaten Slowenien Tschechien Frankreich Spanien Polen Bulgarien Slowakei Italien Kroatien Ungarn Rumänien Deutschland Datenquelle: BMI Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken Zahl der bis Ende Juni erteilten Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten an Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit Anmeldebescheinigungen und Aufenthaltskarten nach Staatsangehörigkeit 2026

Anmerkungen

Die angegebenen Daten stammen aus den Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistiken des BMI und wurden am 21.7.2026 abgerufen.

In den Statistiken des BMI werden in verschiedenen Tabellen (Übersichtstabellen, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit, Staatsangehörigkeiten) Aufenthaltstitel, die in Zusammenhang mit dem Brexit erteilt wurden („Artikel 50 EUV“), bei den Niederlassungsbewilligungen inkludiert. Da es allerdings wenige Gemeinsamkeiten zwischen den Niederlassungsbewilligungen und den Brexit-Aufenthaltstiteln gibt (erstere sind immer befristet und bieten keinen Arbeitsmarktzugang bzw. erlauben nur bestimmte Tätigkeiten, während letztere sowohl befristet wie auch unbefristet sein können und immer einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang bieten), wurden sie in diesem Artikel – wann immer möglich – getrennt dargestellt (durch Berechnung aus den Detaildaten zu den aufrechten Aufenthaltstiteln und Erstbewilligungen). Wenn keine getrennten Daten zu Verfügung standen (Staatsangehörigkeit, Geschlechts- und Alterszugehörigkeit), ist in den jeweiligen Legenden zu den Grafiken die Kategorie "Niederlassungsbewilligungen und Artikel 50 EUV" angegeben.