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12. Mai 2025

Geflüchtete aus der Ukraine in EU- und EFTA-Staaten 2024

Vorbemerkungen

Nach dem am 24.2.2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Europäische Union am 4.3.2022 die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms aktiviert. Dadurch erhalten Vertriebene aus der Ukraine Schutz, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Der vorübergehende Schutz gilt vorerst bis März 2026.

Durchführungsbeschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine, Artikel 2:

Personen, für die der vorübergehende Schutz gilt

(1) Dieser Beschluss gilt für die folgenden Gruppen von Personen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden:

a) ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,

b) Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und

c) Familienangehörige der unter den Buchstaben a und b genannten Personen.

(2) Die Mitgliedstaaten wenden entweder diesen Beschluss oder einen angemessenen Schutz nach ihrem nationalen Recht auf Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine an, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

(3) Nach Artikel 7 der Richtlinie 2001/55/EG können die Mitgliedstaaten diesen Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine anwenden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Bei allen Zahlen zum vorübergehenden Schutz in Frankreich ist zu berücksichtigen, dass diese im Gegensatz zu allen anderen Staaten nur Erwachsene beinhalten.

Begünstigte von vorübergehendem Schutz

Die folgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl der Personen, die in den EU- und EFTA-Staaten über einen aufrechten vorübergehenden Schutzstatus verfügen.

Ende 2024 hatten 4,41 Millionen aus der Ukraine geflüchtete Personen in den EU- und EFTA-Staaten ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, 4,26 Millionen in den 27 EU- und 152.000 in den 4 EFTA-Staaten.

Rückgänge in der Zahl der Personen mit einem aufrechten vorübergehenden Schutzstatus sind oft auf Datenberichtigungen in einzelnen Staaten zurückzuführen. Bulgarien korrigierte zum Beispiel 2024 die Zahl der Begünstigten von temporärem Schutz von 172.275 im Jänner auf 45.715 im Februar, Deutschland von 1,35 Millionen im Juni auf 1,11 Millionen im Juli.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 3,75 3,98 3,76 3,81 3,92 3,99 4,08 3,99 4,04 4,10 4,15 4,20 4,24 4,28 4,33 4,38 4,41 4,45 4,37 4,35 4,36 4,41 4,46 4,27 4,31 4,35 4,35 4,39 4,41 0,0 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio. 3,0 Mio. 3,5 Mio. 4,0 Mio. 4,5 Mio. Sept. 2022 Okt. Nov. Dez. Jän. 2023 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jän. 2024 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz am Monatsende in Millionen Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten

Anmerkung: Die Entwicklung der Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz kann wegen fehlender Daten für einzelne Staaten erst ab Ende August 2022 dargestellt werden (insbesondere für Deutschland sind Daten erst ab diesem Zeitpunkt bei Eurostat verfügbar).

Die meisten Personen mit vorübergehendem Schutz hielten sich Ende Dezember 2024 in Deutschland (1,16 Millionen) und Polen (992.000) auf.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 Lux. 4 Tschechien 389 Belgien 87 Deutschland 1.162 Niederlande 121 Irland 110 Dänemark 37 Norwegen 79 Island 4 Schweden 46 Ungarn 39 Estland 35 Finnland 69 Litauen 48 Lettland 48 Polen 992 Rumänien 180 Slowakei 132 Portugal 65 Spanien 227 Frankreich* 59 Schweiz 68 Li. 1 Italien 163 Österreich 86 Malta 2 Kroatien 26 Slowenien 10 Zypern 22 Griechenland 33 Bulgarien 69 * Frankreich: nur Erwachsene EU-Staaten EFTA-Staaten Ukraine Personen mit vorübergehendem Schutz mehr als 500 Tsd. 100 - 500 Tsd. 50 - 100 Tsd. 10 - 50 Tsd bis 10 Tsd. Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende Dezember in Tausend Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 1 161 770 991 635 388 625 226 670 179 735 163 100 131 525 121 300 109 995 87 240 85 565 78 765 69 390 68 935 68 070 65 290 58 530* 48 250 48 095 46 415 39 170 36 945 35 435 32 570 25 955 22 160 10 150 4 020 3 875 2 220 700 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Estland Dänemark Ungarn Schweden Lettland Litauen Frankreich Portugal Schweiz Bulgarien Finnland Norwegen Österreich Belgien Irland Niederlande Slowakei Italien Rumänien Spanien Tschechien Polen Deutschland * Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende Dezember Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024

Den höchsten Anteil von Geflüchteten aus der Ukraine an der Gesamtbevölkerung hatte mit 3.565 Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Tschechien aufzuweisen.

Frankreich hat gemessen an der Bevölkerungszahl den geringsten Anteil. Das gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass bei Frankreich Daten zu Minderjährigen fehlen: nimmt man nur die Erwachsenen als Basis, gibt es in Frankreich 85 Begünstigte von vorübergehendem Schutz pro 100.000 EinwohnerInnen, in Italien (dem Staat mit dem nächstniedrigsten Wert) 192, in Tschechien (höchster Wert) 2.687.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2024 3 565 2 708 2 578 2 569 2 425 2 293 2 055 1 749 1 672 1 419 1 392 1 238 1 070 1 048 943 934 760 738 676 672 620 614 577 478 466 440 409 394 313 277 85* Frankreich Italien Griechenland Malta Ungarn Schweden Spanien Slowenien Luxemburg Portugal Dänemark Kroatien Niederlande Belgien Schweiz Österreich Rumänien Island Bulgarien Finnland Deutschland Norwegen Litauen Liechtenstein Irland Zypern Slowakei Lettland Estland Polen Tschechien * Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Zahl der Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Ende Dezember (Bevölkerungsstand der Staaten von Jahresbeginn) Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2024

98 Prozent der Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz waren am Jahresende 2024 ukrainische Staatsangehörige. 60 Prozent der Personen waren weiblich und 40 männlich. Bei den Erwachsenen gab es doppelt so viele Frauen wie Männer. 31 Prozent waren minderjährig.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 98 2 Ukraine andere Staaten 50 % nach Staatsangehörigkeit 60 40 weiblich männlich 50 % nach Geschlecht 23 8 26 36 6 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. 50 % nach Altersgruppen 15 16 45 23 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen 50 % nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: durch Rundungen kann die Summe der Prozentwerte von 100 abweichen; fehlende Daten: Ungarn (Altersgruppen), Frankreich (Minderjährige) Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteile in Prozent an den gesamten Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten Ende Dezember 2024 Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz

Erteilungen von vorübergehendem Schutz

Diese Zahlen beziehen sich auf alle Gewährungen von vorübergehendem Schutz, die im jeweiligen Zeitraum in den EU- und EFTA-Staaten erteilt wurden. Personen, denen in einem Staat Schutz gewährt wurde, können aber mittlerweile in andere Staaten weitergereist oder auch in die Ukraine zurückgekehrt sein.

Insgesamt gab es von März 2022 bis Dezember 2024 in den EU- und EFTA-Staaten 6,36 Millionen Zuerkennungen von vorübergehendem Schutz für Vertriebene aus der Ukraine, 3,23 Millionen davon bereits im Zeitraum von März bis Juni 2022. 2024 wurde 810.770-mal der Schutzstatus gewährt.

Die Daten aus der Jahres-, Quartals- und Monatsstatistik von Eurostat zu den Entscheidungen zu vorübergehendem Schutz stimmen nicht immer überein. Die in der Quartalsstatistik angegebenen Werte sind z.B. nicht gleich der Summe der Monatswerte aus der Monatsstatistik.

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr 4 439 990 1 109 690 810 770 2022 2023 2024 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Jahr Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Quartal seit 2022 1 358 010 1 873 490 726 050 482 450 350 030 270 170 272 185 217 310 204 190 202 510 224 400 179 665 März 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 2024 Q2 Q3 Q4 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Quartal Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Quartal seit 2022
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Monat seit 2022 243 270 202 360 180 990 151 850 122 760 115 730 102 270 107 315 73 580 86 020 88 460 88 285 85 950 82 035 83 725 69 990 49 585 66 375 57 805 54 390 59 255 65 605 63 730 77 480 67 025 68 695 66 425 56 260 44 655 Aug. 2022 Sept. Okt. Nov. Dez. Jän. 2023 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jän. 2024 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Anmerkung: Für März bis Juli 2022 sind keine vollständigen Monatsdaten für alle EU- und EFTA-Staaten verfügbar, da Daten zu Deutschland fehlen. Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Monat Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Monat seit 2022

2024 wurden in Deutschland und Polen die meisten Gewährungen von vorübergehendem Schutz registriert.

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 229 400 165 770 77 240 37 030 36 715 28 760 26 140 24 570 19 865 17 785 16 885 13 275 12 200 12 035 10 960 10 840 10 505 9 625 9 230 7 250 6 280 6 175 6 095 5 725 3 420 2 895 1 620 1 130 755 370 235 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Estland Lettland Ungarn Portugal Schweiz Dänemark Irland Schweden Litauen Frankreich Finnland Belgien Italien Österreich Norwegen Bulgarien Slowakei Niederlande Spanien Rumänien Tschechien Polen Deutschland Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022 1 567 905 795 265 458 915 161 030 150 110 147 340 110 175 104 775 101 930 90 640 84 910 72 050 69 580 65 450 63 355 57 230 47 405 45 210 41 870 38 135 33 540 32 905 29 925 21 530 19 275 12 620 7 480 5 090 2 305 1 630 420 Liechtenstein Malta Island Luxemburg Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Ungarn Dänemark Norwegen Lettland Estland Finnland Schweden Portugal Belgien Litauen Irland Schweiz Frankreich Österreich Rumänien Slowakei Niederlande Bulgarien Italien Spanien Tschechien Deutschland Polen Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 335 815 237 475 98 660 49 320 34 800 33 935 33 420 33 035 30 235 23 585 21 395 18 925 18 355 18 325 17 175 15 625 12 210 12 125 10 915 8 780 8 550 8 380 6 875 6 670 5 325 4 925 1 580 1 555 885 570 270 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Kroatien Griechenland Zypern Ungarn Dänemark Portugal Estland Schweden Lettland Litauen Belgien Frankreich Österreich Schweiz Finnland Italien Bulgarien Slowakei Irland Norwegen Spanien Niederlande Rumänien Tschechien Polen Deutschland Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023

Der Anteil von männlichen Personen, die im jeweiligen Jahr vorübergehenden Schutz erhalten haben, ist seit 2022 von 34 auf mittlerweile 47 Prozent angestiegen, jener der Erwachsenen von 64 auf 73 Prozent.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 2022–2024 99 99 99 1 1 1 2024 2023 2022 Ukraine andere Staaten nach Staatsangehörigkeit 66 57 53 34 43 47 2024 2023 2022 weiblich männlich nach Geschlecht 28 19 18 8 7 9 24 31 31 34 37 36 5 5 5 2024 2023 2022 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. nach Altersgruppen 17 12 12 19 15 16 49 45 42 16 29 31 2024 2023 2022 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: durch Rundungen kann die Summe der Prozentwerte von 100 abweichen; fehlende Daten: Ungarn (Altersgruppen), Frankreich (Minderjährige) Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteil in Prozent an den gesamten Personen, denen im jeweiligen Jahr in den EU- und EFTA-Staaten vorübergehender Schutz gewährt wurde Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 2022 – 2024

Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen

Erst ab 2014 wurde in den EU- und EFTA-Staaten eine größere Anzahl an Asylanträgen von ukrainischen Staatsangehörigen registriert. Der Großteil der Asylanträge im Jahr 2022 erfolgte in der Zeitspanne zwischen dem Beginn der russischen Invasion und dem Inkrafttreten der Regelungen über den vorübergehenden Schutz. 2024 wurden 28.580 Asylanträge von UkrainerInnen gestellt, die meisten davon in Frankreich (13.610) und Polen (6.960).

Grafik: Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008–2024 975 935 800 930 1 110 1 045 14 135 22 145 12 485 10 090 10 160 9 670 6 095 6 555 30 220 16 320 28 580 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gesamtasylanträge Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008 – 2024

Seit 2022 erhielten ukrainische AsylwerberInnen nach Abschluss ihres Verfahrens in 1. Instanz meist subsidiären Schutz.

Grafik: Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014–2024 105 410 480 410 310 280 185 490 265 315 290 175 1 155 1 410 1 200 805 175 230 375 205 235 130 250 1 250 965 935 530 500 450 590 7 425 9 050 13 185 2 330 6 625 8 785 10 520 7 765 8 365 6 930 7 040 1 035 1 260 3 110 humanitärer Schutz Ablehnungen 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Asylgewährungen subsidiärer Schutz 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024 Datenquelle: Eurostat Zahl der Schutzgewährungen bzw. Ablehnungen von Asylanträgen in erstinstanzlichen Entscheidungen Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014 – 2024

Anmerkungen

Die in diesem Artikel verwendeten Daten wurden am 8.5.2025 von der Eurostat-Website abgerufen. Die Daten werden von Eurostat laufend aktualisiert. Es ist daher möglich, dass die in den Grafiken verwendeten Zahlen von den aktuell auf der Eurostat-Webseite angegebenen Werten geringfügig abweichen.

Die angegebenen Zahlen zum vorübergehenden Schutz beziehen sich auf alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (im Data-Browser von Eurostat werden hingegen in der Standardansicht nur die Personen aus Nicht-EU-Staaten angezeigt).

In den Statistiken von Eurostat sind alle angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet.

Die Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine bis August 2022 kann nur unvollständig wiedergegeben werden, da nicht für alle EU- und EFTA-Staaten vollständige Daten bei Eurostat verfügbar sind. Für Deutschland – neben Polen der wichtigste Aufnahmestaat – fehlen Daten zu den Gewährungen und den Begünstigten von vorübergehendem Schutz bis Juli 2022. Für Ungarn sind Zahlen zu den Begünstigten erst ab Mai 2022, für Österreich ab Juli 2022 vorhanden.

Für Frankreich fehlen in den Eurostat-Statistiken zum vorübergehenden Schutz Zahlen zu Minderjährigen, da für sie keine eigene Aufenthaltsberechtigung ausgestellt wird. Beim Vergleich mit anderen Staaten ist daher zu berücksichtigen, dass die Daten zu Frankreich – abgesehen von einer sehr geringen Zahl an 14 bis 17-Jährigen – nur Erwachsene beinhalten. Für Ungarn fehlen Daten zur Altersstruktur der Personen mit vorübergehendem Schutz.