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30. Juni 2025

Geflüchtete aus der Ukraine in EU- und EFTA-Staaten 2025

Vorbemerkungen

Nach dem am 24.2.2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Europäische Union am 4.3.2022 die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms aktiviert. Dadurch erhalten Vertriebene aus der Ukraine Schutz, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Der vorübergehende Schutz gilt vorerst bis März 2027.

Durchführungsbeschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine, Artikel 2:

Personen, für die der vorübergehende Schutz gilt

(1) Dieser Beschluss gilt für die folgenden Gruppen von Personen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden:

a) ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,

b) Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und

c) Familienangehörige der unter den Buchstaben a und b genannten Personen.

(2) Die Mitgliedstaaten wenden entweder diesen Beschluss oder einen angemessenen Schutz nach ihrem nationalen Recht auf Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine an, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

(3) Nach Artikel 7 der Richtlinie 2001/55/EG können die Mitgliedstaaten diesen Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine anwenden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Bei allen Zahlen zum vorübergehenden Schutz in Frankreich ist zu berücksichtigen, dass diese im Gegensatz zu allen anderen Staaten nur Erwachsene beinhalten.

Begünstigte von vorübergehendem Schutz

Die folgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl der Personen, die in den EU- und EFTA-Staaten über einen aufrechten vorübergehenden Schutzstatus verfügen.

Ende April 2025 hatten 4,42 Millionen aus der Ukraine geflüchtete Personen in den EU- und EFTA-Staaten ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, 4,26 Millionen in den 27 EU- und 154.000 in den 4 EFTA-Staaten.

Rückgänge in der Zahl der Personen mit einem aufrechten vorübergehenden Schutzstatus sind oft auf Datenberichtigungen in einzelnen Staaten zurückzuführen.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 3,75 3,98 3,76 3,81 3,92 3,99 4,08 3,99 4,04 4,10 4,15 4,20 4,24 4,28 4,33 4,38 4,41 4,45 4,36 4,35 4,35 4,40 4,46 4,27 4,31 4,34 4,34 4,38 4,41 4,44 4,46 4,41 4,42 0,0 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio. 3,0 Mio. 3,5 Mio. 4,0 Mio. 4,5 Mio. Sept. 2022 Nov. Jän. 2023 März Mai Juli Sept. Nov. Jän. 2024 März Mai Juli Sept. Nov. Jän. 2025 März Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz am Monatsende in Millionen Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten

Anmerkung: Die Entwicklung der Zahl der Personen mit vorübergehendem Schutz kann wegen fehlender Daten für einzelne Staaten erst ab Ende August 2022 dargestellt werden (insbesondere für Deutschland sind Daten erst ab diesem Zeitpunkt bei Eurostat verfügbar).

Die meisten Personen mit vorübergehendem Schutz hielten sich Ende April 2025 in Deutschland (1,19 Millionen) und Polen (987.000) auf.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2025 Lux. 4 Tschechien 371 Belgien 90 Deutschland 1.190 Niederlande 123 Irland 112 Dänemark 36 Norwegen 80 Island 4 Schweden 36 Ungarn 40 Estland 34 Finnland 71 Litauen 45 Lettland 31 Polen 987 Rumänien 184 Slowakei 133 Portugal 63 Spanien 236 Frankreich* 56 Schweiz 69 Li. 1 Italien 166 Österreich 83 Malta 2 Kroatien 27 Slowenien 10 Zypern 23 Griechenland 34 Bulgarien 74 * Frankreich: nur Erwachsene EU-Staaten EFTA-Staaten Ukraine Personen mit vorübergehendem Schutz mehr als 500 Tsd. 100 - 500 Tsd. 50 - 100 Tsd. 10 - 50 Tsd bis 10 Tsd. Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende April in Tausend Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2025
Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2025 1 189 730 986 930 370 605 235 955 184 415 166 380 132 600 123 290 112 180 89 580 82 525 80 025 74 415 71 190 68 915 63 225 55 630* 45 265 40 400 36 355 36 030 34 210 33 975 31 100 26 625 23 460 10 390 4 125 3 700 2 305 730 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Zypern Kroatien Lettland Estland Griechenland Dänemark Schweden Ungarn Litauen Frankreich Portugal Schweiz Finnland Bulgarien Norwegen Österreich Belgien Irland Niederlande Slowakei Italien Rumänien Spanien Tschechien Polen Deutschland * Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat Zahl der Personen Ende April Personen mit vorübergehendem Schutz in den einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2025

Den höchsten Anteil von Geflüchteten aus der Ukraine an der Gesamtbevölkerung hatte mit 3.400 Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Tschechien aufzuweisen.

Frankreich hat gemessen an der Bevölkerungszahl den geringsten Anteil. Das gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass bei Frankreich Daten zu Minderjährigen fehlen: nimmt man nur die Erwachsenen als Basis, gibt es in Frankreich 81 Begünstigte von vorübergehendem Schutz pro 100.000 EinwohnerInnen, in Italien (dem Staat mit dem nächstniedrigsten Wert) 198, in Tschechien (höchster Wert) 2.577.

Grafik: Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2025 3 400 2 695 2 471 2 444 2 428 2 096 1 824 1 661 1 568 1 442 1 426 1 270 1 155 1 075 967 901 769 758 689 687 604 594 551 489 485 422 409 345 329 282 81* Frankreich Italien Griechenland Schweden Malta Ungarn Spanien Slowenien Luxemburg Portugal Dänemark Niederlande Kroatien Belgien Schweiz Österreich Rumänien Island Bulgarien Finnland Deutschland Norwegen Litauen Lettland Liechtenstein Irland Zypern Slowakei Estland Polen Tschechien * Frankreich: nur Erwachsene Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Zahl der Personen pro 100.000 EinwohnerInnen Ende April (Bevölkerungsstand der Staaten von Jahresbeginn 2024) Personen mit vorübergehendem Schutz pro Bevölkerung in den EU- und EFTA-Staaten 2025

98 Prozent der Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz waren Ende April 2025 ukrainische Staatsangehörige. 60 Prozent der Personen waren weiblich und 40 männlich. 31 Prozent waren minderjährig.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 98 2 Ukraine andere Staaten 50 % nach Staatsangehörigkeit 60 40 weiblich männlich 50 % nach Geschlecht 23 8 26 36 6 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. 50 % nach Altersgruppen 15 16 45 24 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen 50 % nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: durch Rundungen kann die Summe der Prozentwerte von 100 abweichen; fehlende Daten: Ungarn (Altersgruppen), Frankreich (Minderjährige) Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteile in Prozent an den gesamten Personen mit vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten Ende April 2025 Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz

Erteilungen von vorübergehendem Schutz

Diese Zahlen beziehen sich auf alle Gewährungen von vorübergehendem Schutz, die im jeweiligen Zeitraum in den EU- und EFTA-Staaten erteilt wurden. Personen, denen in einem Staat Schutz gewährt wurde, können aber mittlerweile in andere Staaten weitergereist oder auch in die Ukraine zurückgekehrt sein.

Insgesamt gab es von März 2022 bis April 2025 in den EU- und EFTA-Staaten 6,54 Millionen Zuerkennungen von vorübergehendem Schutz für Vertriebene aus der Ukraine, 3,23 Millionen davon bereits im Zeitraum von März bis Juni 2022. 2025 wurde bisher 183.890-mal der Schutzstatus gewährt.

Die Daten aus der Jahres-, Quartals- und Monatsstatistik von Eurostat zu den Entscheidungen zu vorübergehendem Schutz stimmen nicht immer überein. Die in der Quartalsstatistik angegebenen Werte sind z.B. nicht gleich der Summe der Monatswerte aus der Monatsstatistik.

Die bisherigen Jahresdaten für 2025 wurden für die folgenden Grafiken aus den in der Monatsstatistik angegebenen Werten berechnet.

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr 4 439 990 1 109 690 810 655 183 890 2022 2023 2024 2025* Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Jahr (* 2025 bis Ende April) Erteilungen von vorübergehendem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten pro Jahr
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Quartal seit 2022 1 358 010 1 873 490 726 050 482 450 350 030 270 170 272 185 217 310 204 015 202 905 224 205 179 525 141 310 März 2022 Q2 Q3 Q4 Q1 2023 Q2 Q3 Q4 Q1 2024 Q2 Q3 Q4 Q1 2025 Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Quartal Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Quartal seit 2022
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Monat seit 2022 243 270 202 360 180 990 151 850 122 760 115 730 102 270 107 315 73 580 86 020 88 460 88 285 85 950 82 035 83 725 69 990 49 585 65 985 57 820 54 590 59 900 65 510 63 570 77 295 67 465 68 245 66 545 56 025 44 640 52 920 42 565 45 770 42 635 Aug. 2022 Okt. Jän. 2023 April Juli Okt. Jän. 2024 April Juli Okt. Jän. 2025 April Anmerkung: Für März bis Juli 2022 sind keine vollständigen Monatsdaten für alle EU- und EFTA-Staaten verfügbar, da Daten zu Deutschland fehlen. Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von vorübergehendem Schutz pro Monat Erteilungen von vorübergehendem Schutz in EU- und EFTA-Staaten pro Monat seit 2022

In den ersten vier Monaten 2025 wurden in Deutschland und Polen die meisten Gewährungen von vorübergehendem Schutz registriert.

Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 229 400 165 770 77 240 37 030 36 715 28 760 26 140 24 570 19 865 17 785 16 885 13 275 12 200 12 035 10 960 10 840 10 505 9 625 9 230 7 135 6 280 6 175 6 095 5 725 3 420 2 895 1 620 1 130 755 370 235 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Estland Lettland Ungarn Portugal Schweiz Dänemark Irland Schweden Litauen Frankreich Finnland Belgien Italien Österreich Norwegen Bulgarien Slowakei Niederlande Spanien Rumänien Tschechien Polen Deutschland Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022 1 567 905 795 265 458 915 161 030 150 110 147 340 110 175 104 775 101 930 90 640 84 910 72 050 69 580 65 450 63 355 57 230 47 405 45 210 41 870 38 135 33 540 32 905 29 925 21 530 19 275 12 620 7 480 5 090 2 305 1 630 420 Liechtenstein Malta Island Luxemburg Slowenien Zypern Kroatien Griechenland Ungarn Dänemark Norwegen Lettland Estland Finnland Schweden Portugal Belgien Litauen Irland Schweiz Frankreich Österreich Rumänien Slowakei Niederlande Bulgarien Italien Spanien Tschechien Deutschland Polen Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2022
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023 335 815 237 475 98 660 49 320 34 800 33 935 33 420 33 035 30 235 23 585 21 395 18 925 18 355 18 325 17 175 15 625 12 210 12 125 10 915 8 780 8 550 8 380 6 875 6 670 5 325 4 925 1 580 1 555 885 570 270 Liechtenstein Malta Luxemburg Island Slowenien Kroatien Griechenland Zypern Ungarn Dänemark Portugal Estland Schweden Lettland Litauen Belgien Frankreich Österreich Schweiz Finnland Italien Bulgarien Slowakei Irland Norwegen Spanien Niederlande Rumänien Tschechien Polen Deutschland Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2023
Grafik: Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2025 46 965 36 945 16 180 10 155 8 140 7 670 5 610 4 740 4 355 4 275 3 775 3 605 3 275 3 115 3 095 2 545 2 510 2 375 2 345 2 100 1 980 1 810 1 635 1 505 1 295 885 350 290 190 115 45 Liechtenstein Malta Island Luxemburg Slowenien Kroatien Zypern Ungarn Griechenland Estland Portugal Lettland Finnland Schweiz Schweden Irland Belgien Frankreich Dänemark Norwegen Italien Litauen Slowakei Österreich Bulgarien Rumänien Niederlande Spanien Tschechien Polen Deutschland Datenquelle: Eurostat Zahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz (bis Ende April) Erteilungen von vorübergehendem Schutz in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2025

Der Anteil von männlichen Personen, die im jeweiligen Jahr vorübergehenden Schutz erhalten haben, ist seit 2022 von 34 auf mittlerweile 48 Prozent angestiegen, jener der Erwachsenen von 64 auf 74 Prozent.

Grafik: Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 2022–2025 99 99 99 99 1 1 1 1 2025* 2024 2023 2022 Ukraine andere Staaten nach Staatsangehörigkeit 66 57 53 52 34 43 47 48 2025* 2024 2023 2022 weiblich männlich nach Geschlecht 28 19 18 17 8 7 9 9 24 31 31 33 34 37 36 36 5 5 5 5 2025* 2024 2023 2022 < 14 Jahre 14-17 J. 18-34 J. 35-64 J. 65+ J. nach Altersgruppen 17 12 12 11 19 15 16 16 49 45 42 42 16 29 31 32 2025* 2024 2023 2022 weibl. minderj. männl. minderj. weibl. erwachsen männl. erwachsen nach Alter und Geschlecht Anmerkungen: durch Rundungen kann die Summe der Prozentwerte von 100 abweichen; fehlende Daten: Ungarn (Altersgruppen), Frankreich (Minderjährige) Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteil in Prozent an den gesamten Personen, denen im jeweiligen Jahr in den EU- und EFTA-Staaten vorübergehender Schutz gewährt wurde (* 2025 bis Ende April) Herkunft, Geschlecht und Alter der Personen mit vorübergehendem Schutz 2022 – 2025

Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen

Erst ab 2014 wurde in den EU- und EFTA-Staaten eine größere Anzahl an Asylanträgen von ukrainischen Staatsangehörigen registriert. Der Großteil der Asylanträge im Jahr 2022 erfolgte in der Zeitspanne zwischen dem Beginn der russischen Invasion und dem Inkrafttreten der Regelungen über den vorübergehenden Schutz. 2025 wurden im ersten Quartal 9.720 Asylanträge von UkrainerInnen gestellt, die meisten davon in Frankreich (4.725) und Polen (3.100).

Grafik: Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008–2025 975 935 800 930 1 110 1 045 14 135 22 145 12 485 10 090 10 160 9 670 6 095 6 555 30 220 16 320 28 590 9 720 2008 '09 '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: Eurostat Zahl der Gesamtasylanträge (* 2025 bis Ende März) Asylanträge von UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2008 – 2025

Seit 2022 erhielten ukrainische AsylwerberInnen nach Abschluss ihres Verfahrens in 1. Instanz meist subsidiären Schutz.

Grafik: Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014–2025 105 410 480 410 310 280 185 490 265 315 290 105 175 1 150 1 410 1 195 800 175 230 370 95 40 85 25 250 1 250 965 935 530 500 450 590 7 425 9 045 13 185 4 160 2 285 6 590 8 785 10 550 7 800 8 375 6 945 7 055 845 700 2 100 1 075 humanitärer Schutz Ablehnungen 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Asylgewährungen subsidiärer Schutz 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* 2014 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 2025* Datenquelle: Eurostat Zahl der Schutzgewährungen bzw. Ablehnungen von Asylanträgen in erstinstanzlichen Entscheidungen (* 2025 bis Ende März) Asylentscheidungen bei UkrainerInnen in den EU- und EFTA-Staaten 2014 – 2025

Anmerkungen

Die in diesem Artikel verwendeten Daten wurden am 29.6.2025 von der Eurostat-Website abgerufen. Die Daten werden von Eurostat laufend aktualisiert. Es ist daher möglich, dass die in den Grafiken verwendeten Zahlen von den aktuell auf der Eurostat-Webseite angegebenen Werten geringfügig abweichen.

Die angegebenen Zahlen zum vorübergehenden Schutz beziehen sich auf alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (im Data-Browser von Eurostat werden hingegen in der Standardansicht nur die Personen aus Nicht-EU-Staaten angezeigt).

In den Statistiken von Eurostat sind alle angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet.

Die Gesamtzahl der Erteilungen von vorübergehendem Schutz für 2025 wurde aus der Summe der Monatsdaten berechnet. Durch die Rundungen in den Monatsdaten kann die berechnete bisherige Jahressumme um ±8 vom tatsächlichen Wert abweichen.

Die Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine bis August 2022 kann – was die monatlichen Daten betrifft – nur unvollständig wiedergegeben werden, da nicht für alle EU- und EFTA-Staaten vollständige Daten bei Eurostat verfügbar sind. Für Deutschland – neben Polen der wichtigste Aufnahmestaat – fehlen Daten zu den monatlichen Gewährungen und zur Zahl der Begünstigten von vorübergehendem Schutz bis Juli 2022. Für Ungarn sind Zahlen zu den Begünstigten erst ab Mai 2022, für Österreich ab Juli 2022 vorhanden.

Für Frankreich fehlen in den Eurostat-Statistiken zum vorübergehenden Schutz Zahlen zu Minderjährigen, da für sie keine eigene Aufenthaltsberechtigung ausgestellt wird. Beim Vergleich mit anderen Staaten ist daher zu berücksichtigen, dass die Daten zu Frankreich – abgesehen von einer sehr geringen Zahl an 14 bis 17-Jährigen – nur Erwachsene beinhalten. Für Ungarn fehlen Daten zur Altersstruktur der Personen mit vorübergehendem Schutz.