Durch die Grundversorgung wird in Österreich seit 2004 hilfs- und schutzbedürftigen Fremden eine Basisversorgung gewährt. Von 2005 bis 2014 umfasste der Kreis der Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Leistungen aus der Grundversorgung erhielten, stets zwischen 18.000 und 30.000 Menschen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2014 stieg die Zahl aber immer weiter an und erreichte im Februar 2016 einen Wert von über 86.000, bevor dann wieder ein Rückgang einsetzte.
Im Juli 2021 erhielten österreichweit nur mehr etwas mehr als 25.000 Menschen Grundversorgung. Steigende Asylantragszahlen im zweiten Halbjahr 2021 führten zu einer Zunahme der LeistungsbezieherInnen auf 30.334 am Jahresende 2021.
2021 ging die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen zunächst in allen Bundesländern zurück, stieg dann aber ab Jahresmitte (in Wien erst gegen Jahresende) wieder an, sodass Ende Dezember in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien mehr Menschen Grundversorgungsleistungen erhielten als zu Jahresbeginn.
Den Höchstwert bei den über die Grundversorgung unterstützten Personen gab es in allen Bundesländern im Laufe des Jahres 2016.
Verteilung auf die Bundesländer
Am 30. Dezember 2021 lebten von den insgesamt 30.334 Personen, die Leistungen aus der Grundversorgung erhielten, 10.583 (35 Prozent) in Wien. Auf Oberösterreich und Niederösterreich entfielen 14 Prozent der GrundversorgungsbezieherInnen, auf die Steiermark 13, auf Tirol 7, Kärnten 6, Salzburg 5 und auf Vorarlberg und das Burgenland je 3 Prozent.
In der Grundversorgungsvereinbarung war eine gleichmäßige Verteilung der Personen, die die Grundversorgung erhalten, auf alle Bundesländer als Ziel festgelegt worden. Dazu wurde eine auf der Bevölkerungsgröße der Bundesländer basierende Quote bestimmt, welchen Anteil an den gesamten Personen in Grundversorgung jedes Land aufnehmen soll. Die angestrebte gleichmäßige Verteilung wurde allerdings nur kurzfristig im Herbst 2015 annähernd erreicht. Ansonsten hatte Wien stets wesentlich mehr, die restlichen Bundesländer meist deutlich weniger GrundversorgungsbezieherInnen wie durch die Quote vorgesehen. Vor 2015 war der Grund vor allem der Mangel an Unterkünften in den übrigen Bundesländern. Allerdings kam es auch nach 2016, als es überall freie Unterbringungsplätze gab, zu keinem Ausgleich bei der Verteilung. Ein Mitgrund dafür ist, dass subsidiär Schutzberechtigte ihren Wohnort frei wählen können und häufig nach Wien übersiedeln (im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden).
Ende 2021 hatte Wien eine Quotenüberfüllung von 63 Prozent zu verzeichnen, während alle anderen Bundesländer zwischen 5 (Kärnten) und 28 Prozent (Niederösterreich) unter der Soll-Unterbringungszahl lagen.
Zielgruppen
Am Jahresende 2021 waren 57 Prozent der GrundversorgungsbezieherInnen AsylwerberInnen, 25 Prozent subsidiär Schutzberechtigte, 6 Prozent Asylberechtigte und 12 Prozent Menschen mit einem sonstigen aufenthaltsrechtlichen Status (z.B. Personen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind oder Menschen mit humanitärem Aufenthaltstitel).
Anmerkung: Da nur für bestimmte Zeitpunkte Daten über die Zahl der Personen in Grundversorgung nach Zielgruppen zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Die meisten AsylwerberInnen erhielten Ende 2021 ihre Grundversorgung in Niederösterreich, Oberösterreich und in der Steiermark. Insbesondere bei subsidiär Schutzberechtigen und sonstigen Personen mit Grundversorgung war eine hohe Konzentration auf Wien festzustellen.
In den meisten Bundesländern war die überwiegende Mehrheit der grundversorgten Personen AsylwerberInnen. Ganz anders jedoch in Wien: hier waren nur 19 Prozent der GrundversorgungsbezieherInnen AsylwerberInnen, hingegen mehr als die Hälfte subsidiär Schutzberechtigte und ein Fünftel Personen mit einem sonstigen Aufenthaltsstatus.
Personen nach Herkunft und Geschlecht
Syrische Staatsangehörige bildeten unter den GrundversorgungsbezieherInnen Ende 2021 bzw. Anfang 2022 die größte Gruppe. Die meisten AsylwerberInnen mit Grundversorgung kamen aus Syrien, die meisten subsidiär Schutzberechtigten aus Afghanistan.
Österreichweit waren am 31.12.2021 81 Prozent der AsylwerberInnen und 57 Prozent der subsidiär Schutzberechtigten mit Grundversorgung männlich. Den höchsten Anteil weiblicher Personen gab es bei AsylwerberInnen in Wien, bei subsidiär Schutzberechtigten in Vorarlberg.
Unterbringungsformen
Im Rahmen der Grundversorgung sind zwei Unterbringungsformen vorgesehen: die organisierte und die private Unterbringung. Bei der organisierten Unterbringung wird ein Wohnplatz in einem vom Bund oder Land zur Verfügung gestellten Quartier zugewiesen. Bei der privaten Unterbringung sucht sich die Person selbst eine Unterkunft und erhält über die Grundversorgung eine finanzielle Mietunterstützung. Die Möglichkeit zur privaten Unterbringung kann allerdings durch die Bundesländer eingeschränkt werden (insbesondere bei AsylwerberInnen).
Anfang Dezember 2021 (für das Jahresende liegen keine Daten für alle Zielgruppen hinsichtlich der Unterbringungsform vor) wohnten etwa zwei Drittel der grundversorgten Personen in organisierten Unterkünften, der Großteil davon AsylwerberInnen. Die größte Gruppe bei den privat wohnenden Personen waren subsidiär Schutzberechtigte.
Die meisten in organisierten Quartieren untergebrachten Personen gab es am 1.12.2021 in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark. Mehr als drei Viertel aller privat wohnenden GrundversorgungsbezieherInnen hingegen lebte in Wien.
Österreichweit waren Anfang Dezember 2021 65 Prozent der Personen mit Grundversorgung in organisierten Quartieren untergebracht. Zwischen den Bundesländern gab es jedoch große Unterschiede: im Burgenland wohnten nur 3 Prozent der GrundversorgungsbezieherInnen in einer privaten Unterkunft, in Wien waren es hingegen 76 Prozent. AsylwerberInnen wurden in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien in überwiegender Mehrheit in organisierten Quartieren versorgt, in Kärnten und im Burgenland sogar zu 98 Prozent. Subsidiär Schutzberechtigte lebten in Wien zu 90 und in Vorarlberg zu 71 Prozent in privaten Unterkünften, in den anderen Ländern mehrheitlich in organisierten Quartieren.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Zu Jahresbeginn 2022 wurden 1.486 UMF über die Grundversorgung unterstützt. In den ersten Monaten 2021 war die Zahl der UMF noch leicht rückläufig, sie stieg jedoch ab Juni deutlich an.
Anmerkung: Da nur für bestimmte Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Die unbegleiteten Minderjährigen, die zu Jahresbeginn 2022 Grundversorgung erhielten, stammten mit wenigen Ausnahmen alle aus Syrien, Afghanistan und Somalia.
Grundversorgung des Bundes
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen von Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können.
Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig. Vorher war die Betreuung in den Grundversorgungseinrichtungen des Bundes an externe DienstleisterInnen (European Homecare 2004-2011, ORS 2012-2020) ausgelagert.
Am 1. Jänner 2022 waren 4.302 Personen in Betreuungseinrichtungen des Bundes untergebracht. Für die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höhere Belegung waren neben den im zweiten Halbjahr 2021 gestiegenen Asylantragszahlen auch fehlende Plätze in den Unterkünften der Länder verantwortlich, sodass vermehrt bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen vorerst in den Bundesquartieren verbleiben mussten.
Ende 2021 gab es 22 Bundesbetreuungseinrichtungen, in denen grundversorgte Personen untergebracht waren, davon sechs in Oberösterreich, fünf in Niederösterreich, vier in der Steiermark, drei in Kärnten und je eine in Wien, im Burgenland, in Salzburg und in Tirol. Vorarlberg ist das einzige Land ohne Bundesbetreuungsquartier.
Im Laufe des Jahres 2021 waren zehn vorher stillgelegte Einrichtungen wieder aktiviert worden (Klingenbach, Korneuburg, Steyregg, Mondsee, Ohlsdorf, Frankenburg, Graz-Puntigam, Leoben, Spital am Semmering und Finkenstein).
In der größten Einrichtung – der Betreuungsstelle Ost in Traiskirchen – wurden am Jahresende 1.028 Personen versorgt.
Anmerkungen
Der Großteil der hier verwendeten Daten stammt aus der Jahresasylstatistik des BMI für 2021 und verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen. Die Anzahl der GrundversorgungsbezieherInnen am Jahresende 2021 in den einzelnen Bundesländern wurde direkt beim BMI erfragt. Einige Daten wurden Berichten der Asylkoordination Österreich entnommen.
Monatliche Daten über die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen für alle Bundesländer standen nur für die Jahre 2015, 2016 und 2021 zur Verfügung, für die anderen Jahre teilweise nur Daten für Jahresbeginn bzw. -ende.
Detaildaten (etwa über Zielgruppen, Herkunft, Geschlecht, unbegleitete Minderjährige oder Unterbringungsformen) liegen nur vor, wenn es dazu eine entsprechende parlamentarische Anfragebeantwortung gab.