2025 wurden in Österreich bis Ende April 6.056 Asylanträge registriert.
2022 und 2023 gab es zwar eine hohe Anzahl an Asylanträgen, aber auch sehr viele Einstellungen von Asylverfahren (2022 42.491 Verfahrenseinstellungen, 2023 31.066), weil die Personen nach der Antragsstellung oft rasch in andere Staaten weiterreisten.
Erstantrag: erstmalig in Österreich gestellter Asylantrag
Zu den Erstanträgen zählen originäre Anträge (Antrag einer neu, aber nicht im Rahmen von Familiennachzug eingereisten Person), Anträge von Personen, denen im Rahmen von Familiennachzug die Einreise gestattet wurde, und Anträge für nachgeborene Kinder (in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten).
Mehrfachantrag: neuerlicher Asylantrag nach einer bereits erfolgten rechtskräftigen Entscheidung
Nur 42 Prozent der Asylanträge in den ersten vier Monaten 2025 entfielen auf Personen, die neu nach Österreich eingereist sind (1.999 originäre Anträge, 537 Familiennachzug).
Die Zahl der Mehrfachanträge war mit 1.966 (fast ein Drittel aller Asylansuchen in diesem Jahr) ungewöhnlich hoch, was auf vermehrte neuerliche Asylanträge von afghanischen Frauen, die zuvor nur subsidiären Schutz erhalten hatten, zurückzuführen war, nachdem der Europäische Gerichtshof im Oktober 2024 festgestellt hatte, dass Frauen aus Afghanistan aufgrund der weitreichenden systematischen Diskriminierungen durch das Taliban-Regime Anspruch auf Asyl haben (vgl. BMI 24.5.2025).
Die Zahl der Erstasylanträge, die über Familiennachzug gestellt wurden, wird in der Asylstatistik des BMI nicht explizit angegeben, kann aber aus der Zahl der Erstasylanträge insgesamt abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder berechnet werden.
Im April 2025 wurden 1.412 Asylansuchen eingebracht. Ähnlich geringe Antragszahlen wie im Februar, März und April dieses Jahres gab es zuletzt Mitte 2020.
34 Prozent der Asylansuchen im April waren originäre Anträge, 30 Prozent Mehrfachanträge, 26 Prozent Anträge für nachgeborenen Kinder und 10 Prozent Anträge nach Familiennachzug.
Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen ohne Geflüchtete aus der Ukraine hat seit Jahresbeginn um 3.175 Personen abgenommen. Am 1.5.2025 erhielten 28.145 nicht-ukrainische Personen Grundversorgung.
Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen und Vertriebene aus der Ukraine (diese werden hier allerdings nicht berücksichtigt, da sie keine Asylanträge stellen müssen).
Ende Februar 2025 waren etwas weniger als 13.000 AsylwerberInnen in Grundversorgung.
Insgesamt erhielten am 1.5.2025 63.065 Personen in Grundversorgungsleistungen, davon stammten 34.920 aus der Ukraine.
Herkunftsstaaten
Die meisten Asylanträge wurden in den ersten vier Monaten 2025 von AfghanInnen und SyrerInnen gestellt.
Betrachtet man allerdings nur die Erstasylanträge, so war Syrien weiterhin der Hauptherkunftsstaat. Der Großteil der Mehrfachanträge stammte von afghanischen Staatsangehörigen.
Beinahe zwei Drittel aller Asylansuchen von AfghanInnen waren Mehrfachanträge.
Die Erstasylanträge von syrischen Staatsangehörigen blieben auch im April 2025 gering. Seit Mitte 2020 gab es nie so wenige Anträge von SyrerInnen wie in den letzten drei Monaten. Der Großteil der Anträge dürfte auf in Österreich geborene Kinder zurückzuführen sein (vgl. BMI 23.3.2025).
AfghanInnen hatten zwar durch die vielen Mehrfachanträge die meisten monatlichen Gesamtasylansuchen (209 Erst- und 303 Mehrfachanträge im April) aufzuweisen, die Anzahl der Erstanträge hat sich in den letzten Monaten allerdings nur wenig verändert.
Von 2007 bis 2010 und 2013 war Russland das Herkunftsland mit der höchsten Asylantragszahl in Österreich, 2011 und 2012 war es Afghanistan. Seit 2014 wechselten sich Syrien und Afghanistan als Hauptherkunftsstaat ab.
In der Grundversorgung (ohne UkrainerInnen) bildeten Anfang Mai 2025 weiterhin SyrerInnen die größte Gruppe.
Hier sind neben AsylwerberInnen auch subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung und aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Personen inkludiert (nicht jedoch Vertriebene aus der Ukraine).
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wurden 2025 bis Ende April 187 Asylanträge eingebracht (das waren 3 Prozent aller Schutzansuchen).
Bei den hohen Asylantragszahlen von UMF in den Jahren 2021 bis 2023 ist zu beachten, dass viele von ihnen scheinbar nicht in Österreich geblieben und in andere Staaten weitergereist sind.
Der Großteil der UMF, die 2025 bisher in Österreich um Asyl angesucht haben, war männlich und von 14 bis 17 Jahre alt. Der Herkunftsstaat mit den meisten Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen war Afghanistan.
Mit Ausnahme von 2024, als syrische Kinder und Jugendliche die größte Gruppe unter den UMF bildeten, kam die überwiegende Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen in den letzten Jahren aus Afghanistan.
Asylsuchende nach Geschlecht und Alter
Der Anteil von weiblichen Schutzsuchenden lag in den ersten vier Monaten 2025 bei 43 Prozent.
51 Prozent der Asylanträge entfielen auf Minderjährige. 1.367 waren begleitete, 187 unbegleitete Minderjährige und 1.554 in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten.
33 Prozent der Asylsuchenden war jünger als 7 Jahre (2.028 Anträge). Zweitgrößte Altersgruppe waren 18- bis 34-Jährige (1.744 Anträge bzw. 29 Prozent).
Das Verhältnis von männlichen Minderjährigen, weiblichen Minderjährigen, männlichen Erwachsenen und weiblichen Erwachsenen war 2025 bisher relativ ausgeglichen (vor allem im Vergleich zu den Jahren 2021 bis 2023).
Entscheidungen in Asylverfahren
2025 gab es bis Ende April 2.972 rechtskräftige positive Asylentscheidungen, in 621 Entscheidungen wurde subsidiärer Schutz und in 143 ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen („humanitärer Aufenthaltstitel“) zuerkannt. Die Zahl der Schutzgewährungen ist in diesem Jahr deutlich geringer als in den Vorjahren.
Bei den erteilten humanitären Aufenthaltstiteln sind nur Personen berücksichtigt, denen der Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen infolge eines Asylverfahrens erteilt wurde (Daten dazu sind allerdings erst ab 2020 verfügbar).
In der BMI-Asylstatistik wird die Zahl der rechtskräftigen Entscheidungen angegeben. Es ist in einzelnen Fällen möglich, dass es zu einer Person in einem Asylverfahren zwei positive Entscheidungen gibt, z.B. wenn in erster Instanz subsidiärer Schutz, nach einem Beschwerdeverfahren jedoch Asyl zuerkannt wurde.
Die meisten Zuerkennungen des Asylstatus und von subsidiärem Schutz betrafen 2025 bisher AfghanInnen.
Nur 95 syrische Staatsangehörige erhielten Asyl und 50 subsidiären Schutz. Im Vorjahr gab es monatlich für SyrerInnen noch durchschnittlich mehr als 1.000 Gewährungen von Asyl und etwa 450 von subsidiärem Schutz.
„Sonstige“ Entscheidungen in Asylverfahren sind insbesondere Verfahrenseinstellungen, weil der/die Asylsuchende nicht mehr auffindbar und eine Entscheidung ohne weitere Einvernahme nicht erfolgen kann oder die Person freiwillig ausgereist ist. Die sonstigen Entscheidungen können als ein Indikator dienen, ob viele Personen in andere Staaten weitergereist sind. Die Zahl der tatsächlichen Weiterreisen kann aber durchaus um einiges höher sein, da es sowohl bei noch offenen wie auch bei bereits entschiedenen Verfahren möglich ist, dass sich der/die AntragstellerIn nicht mehr in Österreich aufhält. Zu beachten ist, dass ein Teil der Verfahrenseinstellungen im aktuellen Jahr auf bereits im Vorjahr (bzw. in Vorjahren) gestellte Asylanträge zurückgeht.
2025 gab es nur wenige „sonstige“ Entscheidungen. Bis Ende April waren es 827.
Offene Asylverfahren
Mit 30.4.2025 waren 27.207 Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, davon 15.516 in erster und 11.691 in zweiter Instanz. Die meisten der offenen Verfahren betrafen syrische Staatsangehörige.
Anmerkung: Bei den offenen Verfahren in 1. Instanz sind auch jene Verfahren inkludiert, die zwar bereits entschieden, aber noch nicht rechtskräftig sind.
Anmerkungen
Die im Text und in den Grafiken verwendeten Daten stammen aus den Monats- und Jahresstatistiken des BMI (abgerufen am 24.5.2025). Für die Asylanträge nach Herkunftsstaat bis 2023 wurden die von der Statistik Austria veröffentlichten Zahlen herangezogen (wobei der einzige Unterschied zu den BMI-Asylstatistiken darin liegt, dass Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit getrennt angeführt werden).
In früheren BMI-Statistiken fehlende Daten zu den Anträgen nach Altersgruppe wurden den Asylstatistiken von Eurostat entnommen.
In der BMI-Asylstatistik werden seit 2022 auch Zahlen zu Asylanträgen für in Österreich geborene Kinder von AsylwerberInnen und Schutzberechtigten (in der Statistik als „nachgeborene Kinder“ bezeichnet; Daten ab 2021 verfügbar) und Daten über die Zahl der Asylanträge, die weder im Rahmen von Familiennachzug noch für in Österreich geborene Kinder gestellt wurden („originäre Asylanträge“; Werte in der Asylstatistik ab 2015 verfügbar), angegeben. Fehlende Daten wurden, wenn möglich, berechnet (Familiennachzug: Erstanträge abzüglich der originären Anträge und der Anträge für nachgeborene Kinder; Familiennachzug und in Österreich geborene Kinder: Erstanträge minus originäre Anträge).
Auf eine Darstellung der in der Asylstatistik des BMI angegebenen Daten zu den negativen Asylentscheidungen wurde hier verzichtet, da diese Daten schwer zu interpretieren sind. In einem Asylverfahren können bis zu drei negative Entscheidungen getroffen werden (Asyl, subsidiärer Schutz, berücksichtigungswürdige Gründe), die in der Statistik einzeln gezählt werden. Die Gesamtzahl der „rechtskräftig negativen Entscheidungen“ ist daher wenig aussagekräftig, da sie zu einer Person mehrere negative Entscheidungen enthalten kann. Bei den „rechtskräftig negativen Asylentscheidungen“ wiederum sind auch Personen enthalten, denen zwar kein Asyl, aber ein anderer Schutzstatus (subsidiär, humanitär) gewährt wurde, und Asylsuchende, die im Zulassungsverfahren wegen Zuständigkeit eines anderen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgewiesen wurden.
Daten zu den negativen Entscheidungen in erster Instanz (auf Basis der BFA-Statistik und von parlamentarischen Anfragebeantwortungen) sind unter ⇒ Asylentscheidungen 2025 zu finden.