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21. Oktober 2024

Asylentscheidungen in EU- und EFTA-Staaten 2024

Vorbemerkungen

Die im Folgenden vorgestellten Daten beziehen sich auf Asylentscheidungen in den aktuellen 27 EU- und den 4 EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein). Daten für das Vereinigte Königreich sind auch für die Zeit bis 2020, als es noch Teil der EU war, nicht inkludiert.

Als internationaler Schutz wird die Gewährung von Asyl (die Feststellung des Flüchtlingsstatus) oder subsidiärem Schutz bezeichnet. Die Rahmenbedingungen für die Zuerkennung von internationalem Schutz und mit dieser Zuerkennung verbundene Rechte sind in der Qualifikationsrichtlinie festgelegt. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch die nationalen Asylgesetze.

Wird im Artikel allgemein von Schutzgewährungen gesprochen, sind neben Asyl und subsidiärem Schutz auch noch die Gewährungen von humanitären Aufenthaltstiteln für AsylwerberInnen umfasst. Schutztitel aus humanitären Gründen sind nicht EU-weit geregelt. Die Kriterien für die Vergabe unterscheiden sich zwischen den einzelnen Staaten. In mehreren Staaten wurde ein solcher humanitärer Schutz entweder nie vergeben oder ist gesetzlich gar nicht vorgesehen.

Gewährungen von temporärem Schutz für Vertriebene aus der Ukraine aufgrund der Massenzustrom-Richtlinie werden hier nicht berücksichtigt, da in diesem Fall kein Asylverfahren stattfindet.

„Flüchtling“ [bezeichnet] einen Drittstaatsangehörigen, der aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will, oder einen Staatenlosen, der sich aus denselben vorgenannten Gründen außerhalb des Landes seines vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts befindet und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht dorthin zurückkehren will und [keine Ausschlussgründe vorliegen].

Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie RL 2011/95/EU), Artikel 2 Buchstabe d

„Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz“ [bezeichnet] einen Drittstaatsangehörigen oder einen Staatenlosen, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, der aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland oder, bei einem Staatenlosen, in das Land seines vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, und der den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Gefahr nicht in Anspruch nehmen will [und keine Ausschlussgründe vorliegen].

Als ernsthafter Schaden gilt:

  • die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
  • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland
  • eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts

Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie RL 2011/95/EU), Artikel 2 Buchstabe f und Artikel 15

Erstinstanzliche Entscheidungen umfassen alle von Asylbehörden in erster Instanz getroffenen Entscheidungen, unabhängig davon, ob dagegen eine Beschwerde erhoben wurde oder nicht. Als endgültige Entscheidungen werden Entscheidungen in Beschwerdeverfahren, gegen die kein (ordentliches) Rechtsmittel mehr möglich ist, bezeichnet.

In den Ablehnungen von Asylanträgen sind Zurückweisungen von Ansuchen aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates nach der Dublin-Verordnung nicht enthalten.

Anhängige Verfahren beinhalten alle noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren.

Unter Zurückziehungen von Asylanträgen fallen sowohl Fälle, in denen der/die AntragstellerIn die Behörde ausdrücklich über die Zurückziehung informiert hat, als auch Einstellungen von Verfahren durch die Behörde, weil die Person nicht zu Einvernahmen erschienen ist, wesentliche Informationen nicht vorgelegt, den zugewiesenen Aufenthaltsort ohne Genehmigung verlassen hat oder den Meldepflichten nicht nachgekommen ist.

Asylanträge und Asylentscheidungen

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden in den EU- und EFTA-Staaten 479.460 Erstasylanträge gestellt. Von den zuständigen Behörden erster Instanz wurden 387.450 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Ende Juni 2024 waren in allen EU- und EFTA-Staaten zusammen 1,21 Millionen Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. 55.960 Asylanträge wurden zurückgezogen.

Grafik: Asylanträge, Entscheidungen und anhängige Verfahren in EU- und EFTA-Staaten 2015–2024 1 286 1 197 642 582 645 427 552 906 1 086 479 1 018 1 101 922 957 942 774 760 905 1 171 1 211 590 1 118 957 576 562 542 543 653 698 387 187 176 106 55 66 48 71 143 130 56 anhängige Verfahren zurückgezogene Anträge 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Erstasylanträge Entscheidungen 1. Instanz 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: Eurostat Zahl der Erstasylanträge, der erstinstanzlichen Entscheidungen und der zurückgezogenen Asylanträge pro Jahr bzw. der anhängigen Asylverfahren (* 2024 bis Ende Juni); alle Angaben in Tausend Asylanträge, Entscheidungen und anhängige Verfahren in EU- und EFTA-Staaten 2015 – 2024

Schutzgewährungen und Ablehnungen

Der Flüchtlingsstatus wurde 2024 bis Ende Juni in den EU- und EFTA-Staaten 92.065 Menschen zuerkannt. Subsidiärer Schutz wurde 80.690-mal vergeben, humanitärer Schutz 34.425-mal.

Grafik: Erstinstanzliche Schutzgewährungen in den EU- und EFTA-Staaten 2012–2024 92 670 111 250 177 625 314 005 689 075 448 210 224 305 219 780 224 565 213 375 324 010 374 085 207 185 0 50 000 100 000 150 000 200 000 250 000 300 000 350 000 400 000 450 000 500 000 550 000 600 000 650 000 700 000 2012 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Schutzgewährungen humanitär subsidiär Asyl Datenquelle: Eurostat Zahl der Schutzgewährungen (Asyl, subsidiärer, humanitärer Schutz) in 1. Instanz pro Jahr (* 2024 bis Ende Juni) Erstinstanzliche Schutzgewährungen in den EU- und EFTA-Staaten 2012 – 2024
Grafik: Asylgewährungen in den EU- und EFTA-Staaten 2012–2024 37 585 49 765 96 130 229 010 375 555 221 215 122 200 116 620 113 100 119 595 149 765 160 055 92 065 2012 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Asylgewährungen pro Jahr (* 2024 bis Ende Juni) Asylgewährungen in den EU- und EFTA-Staaten 2012 – 2024
Grafik: Gewährungen von subsidiärem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 2012–2024 32 950 47 245 59 980 58 100 257 490 156 285 61 935 53 550 52 000 62 655 103 695 130 975 80 690 2012 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Gewährungen von subsidiärem Schutz pro Jahr (* 2024 bis Ende Juni) Gewährungen von subsidiärem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 2012 – 2024
Grafik: Gewährungen von humanitärem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 2012–2024 22 130 14 245 21 515 26 905 56 030 70 705 40 170 49 605 59 470 31 110 70 550 83 055 34 425 2012 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Gewährungen von humanitärem Schutz pro Jahr (* 2024 bis Ende Juni) Gewährungen von humanitärem Schutz in den EU- und EFTA-Staaten 2012 – 2024

Im den ersten sechs Monaten 2024 gab es sowohl mehr Schutzgewährungen wie auch mehr Ablehnungen als im Halbjahresdurchschnitt des Vorjahres.

Grafik: Schutzgewährungen und Ablehnungen von Asylanträgen in EU-/EFTA-Staaten 2015–2024 314 005 689 075 448 210 224 305 219 780 224 565 213 375 324 010 374 085 207 185 276 445 429 255 508 770 351 890 342 485 317 275 329 995 329 455 323 545 180 260 Schutzgewährungen Ablehnungen 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* 2015 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Datenquelle: Eurostat Zahl Schutzgewährungen (Asyl, subsidiärer und humanitärer Schutz) und der Ablehnung von Asylanträgen in 1. Instanz (* 2024 bis Ende Juni) Schutzgewährungen und Ablehnungen von Asylanträgen in EU-/EFTA-Staaten 2015 – 2024

24 Prozent der erstinstanzlichen Asylverfahren endeten 2024 bisher mit der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus, 21 Prozent mit subsidiärem Schutz und 9 Prozent mit der Gewährung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen. Weniger als die Hälfte (47 Prozent) der Asylanträge wurde in erster Instanz abgelehnt.

Grafik: Anteil von Schutzgewährungen und Ablehnungen in den EU-/EFTA-Staaten 2012–2024 13 15 26 39 34 23 21 21 21 22 23 23 24 11 15 16 10 23 16 11 10 10 12 16 19 21 8 4 6 5 5 7 7 9 11 6 11 12 9 68 65 52 47 38 53 61 61 59 61 50 46 47 2012 '13 '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 2024* Anteil in Prozent Ablehnungen humanitärer Schutz subsidiärer Schutz Asylgewährungen Anmerkung: Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen Datenquelle: Eurostat Anteil der Gewährungen von Asyl, subsidiärem und humanitärem Schutz bzw. der Ablehnungen an allen erstinstanzlichen Asylentscheidungen in Prozent (* 2024 bis Ende Juni) Anteil von Schutzgewährungen und Ablehnungen in den EU-/EFTA-Staaten 2012 – 2024

Entscheidungen nach Geschlecht und Alter

Bei den Zuerkennungen von Asyl war der Anteil weiblicher Personen mit 43 Prozent deutlich höher, beim subsidiären Schutz hingegen mit 25 Prozent geringer als ihr Anteil bei den Asylanträgen und den in erster Instanz getroffenen Asylentscheidungen (32 Prozent).

Grafik: Asylentscheidungen nach Geschlecht in den EU- und EFTA-Staaten 2024 43 % 30 % 29 % 25 % 32 % 57 % 70 % 71 % 75 % 68 % 32 % 68 % weiblich männlich Ablehnung humanitär subsidiär Asyl Asylanträge Entscheidungen Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteil an den Gesamtasylanträgen, Entscheidungen, Schutzgewährungen und Ablehnungen in 1. Instanz (bis Ende Juni) Asylentscheidungen nach Geschlecht in den EU- und EFTA-Staaten 2024

Obwohl auf Minderjährige nur rund ein Viertel der Asylanträge und Entscheidungen entfielen, lag ihr Anteil bei den Asylgewährungen bei 43 Prozent.

Grafik: Asylentscheidungen für Erwachsene und Minderjährige in den EU- und EFTA-Staaten 2024 57 % 43 % 79 % 21 % 80 % 20 % 76 % 24 % 74 % 26 % 75 % 25 % Minderjährige Erwachsene Ablehnung humanitär subsidiär Asyl Asylanträge Entscheidungen Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteil an den Gesamtasylanträgen, Entscheidungen, Schutzgewährungen und Ablehnungen in 1. Instanz (bis Ende Juni) Asylentscheidungen für Erwachsene und Minderjährige in den EU- und EFTA-Staaten 2024

Entscheidungen in einzelnen Staaten

Deutschland war in der ersten Jahreshälfte 2024 der Staat mit den meisten Asylanträgen, den meisten erstinstanzlichen Entscheidungen und auch den meisten noch anhängigen Verfahren.

Grafik: Asylanträge, Entscheidungen und offene Verfahren in EU- und EFTA-Staaten 2024 4 525 1 065 1 150 1 210 1 635 2 015 2 530 3 430 4 560 4 890 6 485 10 575 10 590 11 925 14 600 16 655 27 250 64 460 81 320 87 140 121 415 3 820 255 595 1 040 1 140 1 240 1 370 2 050 3 735 4 770 6 075 7 450 10 250 12 890 15 610 18 060 29 530 33 600 37 365 67 450 129 160 10 930 160 650 1 310 1 630 4 165 4 495 6 360 6 605 9 275 17 915 20 910 28 265 29 520 32 285 49 515 52 850 136 750 180 085 254 050 362 905 Erstasylanträge Entscheidungen 1. Instanz anhängige Asylverfahren andere Staaten Island Finnland Rumänien Portugal Norwegen Slowenien Schweden Bulgarien Zypern Polen Irland Schweiz Österreich Belgien Niederlande Griechenland Frankreich Italien Spanien Deutschland Anmerkung: angeführt sind die 20 Staaten mit den meisten Asylanträgen 2024 Zahl der Erstasylanträge, Entscheidungen in 1. Instanz und anhängigen Asylverfahren (Stand Ende Juni) Asylanträge, Entscheidungen und offene Verfahren in EU- und EFTA-Staaten 2024

Die höchste Zahl an Schutzgewährungen hatte 2024 bis Ende Juni Deutschland zu verzeichnen. Asyl wurde am öftesten in Deutschland und Griechenland gewährt. Beim subsidiären Schutz entfiel mehr als die Hälfte aller Zuerkennungen in den EU- und EFTA-Staaten auf Deutschland. Humanitärer Schutz wurde in größerer Anzahl nur in Spanien, Deutschland, Italien und der Schweiz vergeben.

Grafik: Schutzgewährungen in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 73 900 23 825 20 155 17 460 14 010 13 535 10 575 8 580 7 470 3 985 3 010 2 975 1 805 1 650 855 850 635 470 430 400 120 100 90 85 85 65 35 20 5 5 0 Deutschland Frankreich Griechenland Spanien Italien Österreich Niederlande Schweiz Belgien Bulgarien Zypern Polen Schweden Irland Estland Norwegen Finnland Luxemburg Dänemark Rumänien Slowenien Island Malta Litauen Lettland Tschechien Kroatien Slowakei Ungarn Liechtenstein Portugal Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von Schutz (Asyl, subsidiärer und humanitärer Schutz; erstinstanzliche Entscheidungen) bis Ende Juni Schutzgewährungen in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Asylgewährungen in EU- und EFTA-Staaten 2024 20 470 19 995 14 580 9 100 7 205 5 375 3 825 3 030 2 365 1 380 1 050 850 760 580 375 315 285 110 105 75 45 35 35 35 25 25 15 15 5 0 0 Deutschland Griechenland Frankreich Österreich Belgien Schweiz Niederlande Italien Spanien Irland Schweden Zypern Norwegen Finnland Luxemburg Dänemark Polen Rumänien Slowenien Litauen Island Bulgarien Kroatien Lettland Tschechien Malta Estland Slowakei Ungarn Liechtenstein Portugal Datenquelle: Eurostat Zahl der Asylgewährungen (erstinstanzliche Entscheidungen) bis Ende Juni Asylgewährungen in EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Gewährungen von subsidiärem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2024 42 635 9 245 6 360 5 030 4 290 3 950 2 690 2 160 1 465 835 525 290 270 260 165 125 90 60 55 50 40 30 30 15 15 5 5 5 0 0 0 Deutschland Frankreich Niederlande Italien Österreich Bulgarien Polen Zypern Spanien Estland Schweden Rumänien Belgien Schweiz Griechenland Irland Luxemburg Norwegen Malta Lettland Tschechien Finnland Island Dänemark Slowenien Kroatien Litauen Slowakei Ungarn Liechtenstein Portugal Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von subsidiärem Schutz (erstinstanzliche Entscheidungen) bis Ende Juni Gewährungen von subsidiärem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Gewährungen von humanitärem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2024 13 635 10 795 5 955 2 940 395 230 145 140 90 35 30 25 5 5 Spanien Deutschland Italien Schweiz Niederlande Schweden Österreich Irland Dänemark Finnland Norwegen Island Liechtenstein Malta Datenquelle: Eurostat Zahl der Gewährungen von humanitärem Schutz (erstinstanzliche Entscheidungen) bis Ende Juni Gewährungen von humanitärem Schutz in EU- und EFTA-Staaten 2024

Bezogen auf die Bevölkerungsgröße hatte Zypern die meisten Schutzgewährungen aufzuweisen. Asyl in Relation zur EinwohnerInnenzahl wurde am häufigsten in Griechenland gewährt.

Grafik: Schutzgewährungen pro Bevölkerung in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 3 269 1 935 1 487 973 876 711 636 626 618 594 363 349 313 258 237 172 166 155 126 114 81 72 57 45 30 21 9 6 4 1 0 Zypern Griechenland Österreich Schweiz Deutschland Luxemburg Belgien Estland Bulgarien Niederlande Spanien Frankreich Irland Island Italien Schweden Malta Norwegen Liechtenstein Finnland Polen Dänemark Slowenien Lettland Litauen Rumänien Kroatien Tschechien Slowakei Ungarn Portugal Anmerkung: Bevölkerungsstand der Staaten von Jahresbeginn 2023 Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Zahl der Schutzgewährungen (Asyl, subsidiär, humanitär) pro 1 Mio. EinwohnerInnen (erstinstanzliche Entscheidungen) bis Ende Juni Schutzgewährungen pro Bevölkerung in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Asylgewährungen pro Bevölkerung in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 1 920 999 923 614 610 567 262 243 215 214 138 116 104 100 53 51 50 49 46 26 19 11 9 8 6 5 3 2 1 0 0 Griechenland Österreich Zypern Belgien Schweiz Luxemburg Irland Deutschland Niederlande Frankreich Norwegen Island Finnland Schweden Dänemark Italien Slowenien Spanien Malta Litauen Lettland Estland Kroatien Polen Rumänien Bulgarien Slowakei Tschechien Ungarn Liechtenstein Portugal Anmerkung: Bevölkerungsstand der Staaten von Jahresbeginn 2023 Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Zahl der Asylgewährungen pro 1 Million EinwohnerInnen (erstinstanzliche Entscheidungen) bis Ende Juni Asylgewährungen pro Bevölkerung in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024

Bei den Entscheidungen in erster Instanz waren Estland, die Schweiz und Bulgarien die Staaten mit den höchsten Quoten an Schutzgewährungen. Estland und Bulgarien hatten einen hohen Anteil an Gewährungen von subsidiärem Schutz (in Estland vor allem für UkrainerInnen, in Bulgarien für SyrerInnen) aufzuweisen. In der Schweiz wurde meist Asyl oder humanitärer Schutz zugesprochen. Viele Asylgewährungen im Verhältnis zu den gesamten Entscheidungen gab es in Griechenland und Irland, viele Zuerkennungen von einem humanitären Aufenthaltsstatus in Spanien. In Portugal gab es laut Eurostat bisher in diesem Jahr noch keine Schutzgewährungen.

Die folgende Grafik gibt den Anteil der Gewährungen von Asyl, subsidiärem und humanitärem Schutz und der Ablehnungen von Asylanträgen in den EU- und EFTA-Staaten wieder. Da es allerdings immer von den Hauptherkunftsstaaten von Asylsuchenden im jeweiligen Staat abhängig ist, ob mehr oder weniger Schutztitel erteilt werden, ist ein Vergleich der einzelnen Staaten untereinander wenig aussagekräftig.

Grafik: Entscheidungen in Asylverfahren in den EU- und EFTA-Staaten 2024 4 7 10 17 9 22 8 11 46 36 7 50 16 55 52 68 50 8 67 30 1 52 2 3 12 15 9 23 14 13 29 2 2 4 3 33 4 13 1 24 72 6 49 83 3 94 2 4 16 10 41 3 8 2 1 7 3 29 100 90 81 75 70 68 65 62 60 52 51 48 44 43 38 35 32 25 20 20 18 16 16 4 Portugal Island Tschechien Lettland Schweden Rumänien Frankreich Italien Zypern Belgien Dänemark Spanien Finnland Deutschland Norwegen Luxemburg Griechenland Österreich Polen Irland Niederlande Bulgarien Schweiz Estland Asyl subsidiär humanitär Ablehnung Anmerkung: ohne Kroatien, Ungarn, Liechtenstein, Litauen, Malta, Slowenien und Slowakei (weniger als 300 Asylentscheidungen in diesem Jahr) Datenquelle: Eurostat Anteil (in Prozent) an den gesamten Entscheidungen in erster Instanz (bis Ende Juni) Entscheidungen in Asylverfahren in den EU- und EFTA-Staaten 2024

In Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Bulgarien, Zypern, Schweden und Norwegen war Syrien der Herkunftsstaat mit den meisten Schutzgewährungen. AfghanInnen bildeten in Frankreich, Griechenland und der Schweiz die größte Gruppe unter den Personen, die einen Schutzstatus erhalten haben. In Spanien war der Hauptherkunftsstaat bei den Schutzgewährungen Venezuela, in Italien Burkina Faso, in Polen Belarus, in Irland Somalia und in Estland die Ukraine.

Der Flüchtlingsstatus wurde in Deutschland, Griechenland, Frankreich, der Schweiz, Italien und Schweden am häufigsten Personen aus Afghanistan zugesprochen, in Österreich, Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Luxemburg und Dänemark Menschen aus Syrien. In Spanien war Nicaragua der Herkunftsstaat, für dessen Staatsangehörige am öftesten Asyl gewährt wurde, in Irland und Finnland Somalia und in Zypern Palästina.

Grafik: Wem wurde in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 am öftesten Schutz gewährt? 44 680 17 925 1 505 6 340 1 955 1 455 7 500 840 1 580 1 535 1 480 1 060 1 330 1 240 1 155 1 090 840 1 790 475 125 365 165 580 80 6 345 10 110 2 535 2 590 1 145 1 075 10 305 1 330 735 310 200 615 3 865 25 30 30 15 15 370 515 475 90 85 80 5 195 2 000 8 710 820 2 665 735 7 245 510 1 290 640 570 300 1 765 190 170 400 325 165 5 835 5 5 395 2 095 770 13 270 495 435 600 4 905 770 925 1 130 210 45 95 1 250 115 1 435 20 535 80 70 85 25 50 Schweden Irland Estland Norwegen Belgien Bulgarien Zypern Polen Italien Österreich Niederlande Schweiz andere Afghanistan Nicaragua Kolumbien Mali Venezuela andere Somalia Syrien Eritrea Türkei Afghanistan andere Äthiopien Afghanistan Russland Ukraine Belarus andere Staatenlos Türkei Eritrea Afghanistan Syrien andere Jemen Eritrea Palästina Syrien Afghanistan andere Unbekannt Eritrea Jemen Türkei Syrien andere Kamerun Afghanistan Palästina Somalia Syrien Russland Aserbaidschan Türkei Ukraine andere DR Kongo Guinea Ukraine Haiti Afghanistan andere Iran Staatenlos Somalia Afghanistan Syrien andere Iran Irak Afghanistan Staatenlos Syrien andere Georgien Nigeria Simbabwe Afghanistan Somalia Deutschland Frankreich Griechenland Spanien andere Somalia Eritrea Türkei Afghanistan Syrien andere Nigeria Mali Pakistan Bangladesch Burkina Faso andere Burundi Eritrea Afghanistan Palästina Syrien andere Somalia Palästina Eritrea Afghanistan Syrien Anmerkung: dargestellt sind die 16 EU-/EFTA-Staaten mit den meisten Schutzgewährungen 2024 Datenquelle: Eurostat Herkunftsstaaten mit den meisten Schutzgewährungen im jeweiligen EU-/EFTA-Staat und Zahl der Schutzgewährungen (erstinstanzliche Entscheidungen bis Ende Juni) Wem wurde in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 am öftesten Schutz gewährt?
Grafik: Wem wurde in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 am öftesten Asyl gewährt? 3 975 8 550 1 200 3 905 1 830 985 1 275 1 240 1 155 1 090 840 1 560 340 885 435 315 200 170 535 40 65 45 45 15 5 195 2 000 8 710 820 2 500 735 320 3 025 570 55 350 1 030 350 385 420 80 60 50 65 120 150 40 125 50 5 105 6 000 805 1 065 775 775 2 525 435 490 95 130 110 150 270 150 335 60 60 160 35 115 30 15 10 7 165 800 385 180 250 270 150 365 1 680 295 340 175 175 150 260 105 80 75 85 80 75 30 15 25 Norwegen Finnland Luxemburg Dänemark Spanien Irland Schweden Zypern Belgien Schweiz Niederlande Italien andere Iran Staatenlos Somalia Afghanistan Syrien andere Syrien Pakistan Côte d'Ivoire Nigeria Afghanistan andere Kamerun Irak Somalia Afghanistan Palästina andere Iran Staatenlos Eritrea Afghanistan Syrien andere Côte d'Ivoire China Türkei Guinea Afghanistan andere Iran Unbekannt Staatenlos Türkei Syrien andere Somalia Iran Eritrea Syrien Afghanistan andere Iran Türkei Afghanistan Eritrea Syrien andere Jemen Eritrea Palästina Syrien Afghanistan andere Burundi Syrien Eritrea Türkei Afghanistan andere Georgien Nigeria Simbabwe Afghanistan Somalia andere Türkei Russland Syrien Afghanistan Somalia Deutschland Griechenland Frankreich Österreich andere Iran Eritrea Türkei Syrien Afghanistan andere Burundi Eritrea Afghanistan Palästina Syrien andere El Salvador Honduras Kolumbien Afghanistan Nicaragua andere Russland Afghanistan Türkei Eritrea Syrien Anmerkung: dargestellt sind die 16 EU-/EFTA-Staaten mit den meisten Asylgewährungen 2024 Datenquelle: Eurostat Herkunftsstaaten mit den meisten Asylgewährungen im jeweiligen EU-/EFTA-Staat und Zahl der Asylgewährungen (erstinstanzliche Entscheidungen bis Ende Juni) Wem wurde in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 am öftesten Asyl gewährt?

Entscheidungen für Herkunftsstaaten

Daten zu Asylentscheidungen für Personen aus Palästina sind nicht für alle EU- bzw. EFTA-Staaten verfügbar (da sie in einigen Staaten zusammen mit AsylwerberInnen anderer Herkunft unter Kategorien wie „staatenlos“ oder „unbekannt“ geführt werden) und sind daher unvollständig.

2024 wurden bis Ende Juni die meisten Asylanträge von Personen aus Syrien, Afghanistan und Venezuela gestellt. Die meisten Entscheidungen in erstinstanzlichen Verfahren betrafen AsylwerberInnen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Die größte Zahl an offenen Asylverfahren betrafen SyrerInnen, TürkInnen und KolumbianerInnen.

Grafik: Herkunftsstaaten: Asylanträge, Entscheidungen und offene Verfahren 2024 122 630 6 580 6 800 7 075 7 130 7 555 8 515 8 715 9 310 9 700 11 045 11 240 11 240 12 350 13 840 21 875 26 035 28 420 36 770 40 245 71 980 102 015 2 410 2 725 2 875 5 125 5 840 5 930 6 410 6 425 6 445 6 635 7 025 8 015 8 520 9 010 11 065 12 135 17 030 26 450 51 005 84 155 328 475 8 245 10 190 13 025 13 545 15 635 17 810 18 425 23 580 24 495 25 185 30 985 36 885 40 830 41 160 49 060 82 380 82 715 103 655 115 605 128 645 Erstasylanträge Entscheidungen 1. Instanz anhängige Asylverfahren andere Staaten Côte d'Ivoire Eritrea Tunesien Senegal Nigeria Somalia Guinea Mali Irak Pakistan Marokko Ägypten Ukraine Peru Bangladesch Türkei Kolumbien Venezuela Afghanistan Syrien Anmerkung: angeführt sind die 20 Herkunftsstaaten mit den meisten Asylanträgen 2024 Zahl der Erstasylanträge, Entscheidungen in 1. Instanz und anhängigen Asylverfahren in den EU- und EFTA-Staaten (Stand Ende Juni) Herkunftsstaaten: Asylanträge, Entscheidungen und offene Verfahren 2024

Die meisten Schutzgewährungen erhielten im ersten Halbjahr 2024 syrische und afghanische Staatsangehörige. Asyl wurde am öftesten AfghanInnen zugesprochen, subsidiärer Schutz SyrerInnen und humanitärer Schutz VenezolanerInnen.

Grafik: Schutzgewährungen nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024 78 050 43 045 14 255 5 575 5 570 5 490 5 375 3 965 2 955 2 655 2 210 2 160 1 975 1 950 1 910 1 845 1 745 1 735 1 585 1 585 1 580 1 525 1 465 1 435 1 190 1 040 1 030 940 850 720 Syrien Afghanistan Venezuela Eritrea Türkei Ukraine Somalia Palästina Irak Haiti Iran Mali Pakistan Jemen Bangladesch Sudan Guinea Burkina Faso Belarus Côte d'Ivoire DR Kongo Unbekannt Russland Nigeria Staatenlos Burundi China Kolumbien Kamerun Ägypten Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Schutzgewährungen (Asyl, subsidiärer Schutz, humanitärer Aufenthalt) bis Ende Juni Schutzgewährungen nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Asylgewährungen nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024 29 270 22 360 4 910 4 490 3 695 2 945 1 980 1 855 1 480 1 195 1 145 1 130 1 040 1 020 975 955 890 810 730 595 590 485 465 420 370 340 305 285 255 255 Afghanistan Syrien Türkei Eritrea Palästina Somalia Iran Irak Guinea Russland Côte d'Ivoire DR Kongo Unbekannt Burundi China Staatenlos Jemen Sudan Nigeria Kamerun Pakistan Nicaragua Kolumbien Äthiopien Bangladesch Mali Sri Lanka Marokko Belarus El Salvador Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Asylgewährungen bis Ende Juni Asylgewährungen nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Subsidiärer Schutz nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024 55 040 5 260 2 830 2 510 1 735 1 555 1 550 1 310 1 040 1 025 920 695 515 385 345 335 290 270 195 195 185 165 145 145 145 145 135 125 125 115 Syrien Ukraine Afghanistan Haiti Somalia Mali Burkina Faso Belarus Jemen Sudan Eritrea Irak Pakistan Unbekannt DR Kongo Venezuela Türkei Palästina Kamerun Nigeria Staatenlos Côte d'Ivoire Bangladesch Kolumbien Iran Libyen Guinea Georgien Russland El Salvador Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Gewährungen von subsidiärem Schutz bis Ende Juni Subsidiärer Schutz nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024
Grafik: Humanitärer Schutzstatus nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024 13 675 10 935 1 385 875 685 650 505 440 395 365 355 325 285 280 270 260 215 155 135 135 130 105 105 105 100 95 90 85 85 60 Venezuela Afghanistan Bangladesch Pakistan Somalia Syrien Nigeria Ägypten Irak Türkei Peru Kolumbien Georgien Tunesien Côte d'Ivoire Mali Marokko Eritrea Gambia Russland Guinea Burkina Faso DR Kongo Sri Lanka Unbekannt Albanien Iran Äthiopien El Salvador Kamerun Datenquelle: Eurostat Zahl der erstinstanzlichen Gewährungen eines humanitären Schutzstatus bis Ende Juni Humanitärer Schutzstatus nach Herkunftsstaaten in den EU- und EFTA-Staaten 2024

AsylwerberInnen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea, der Türkei, Somalia, dem Irak und dem Iran erhielten am öftesten in Deutschland Schutz. Spanien war der Staat mit den meisten Schutzgewährungen für Personen aus Venezuela. Für Asylsuchende aus der Ukraine, Haiti und dem Sudan gab es die höchste Zahl an Zuerkennungen eines Schutzstatus in Frankreich, für jene aus Palästina und dem Jemen in Griechenland und für jene aus Mali, Pakistan und Bangladesch in Italien.

Personen aus Afghanistan, Palästina und Staatenlosen wurde am öftesten in Griechenland Asyl erteilt. Für SyrerInnen war Österreich der Staat mit der größten Zahl an positiven Asylentscheidungen. Deutschland hatte von den EU- und EFTA-Staaten die höchste Zahl an Zuerkennungen des Flüchtlingsstatus bei Staatsangehörigen der Türkei, Eritreas, Somalias, des Irans und des Iraks aufzuweisen. Die meisten Asylgewährungen für Menschen aus Guinea, Russland, Côte d'Ivoire, der Demokratischen Republik Kongo und China gab es in Frankreich. Aus Burundi stammende AsylwerberInnen erhielten am häufigsten in Belgien Asyl.

Grafik: Wo wurde Personen aus einzelnen Herkunftsstaaten 2024 am öftesten Schutz gewährt? 44 680 5 195 10 305 6 765 7 245 3 865 1 955 920 1 130 540 380 640 1 360 560 125 440 290 160 140 125 120 1 480 80 35 17 925 8 710 6 345 4 905 1 330 3 830 55 2 535 215 605 1 250 835 15 2 590 5 5 45 270 735 50 175 145 570 380 130 85 335 55 13 270 1 455 460 540 615 1 840 475 1 075 140 180 200 510 125 5 340 5 1 535 10 1 505 820 770 870 1 090 510 2 000 255 1 240 150 190 125 20 20 275 10 1 060 770 170 310 860 330 80 100 Pakistan Jemen Bangladesch Sudan Irak Haiti Iran Mali Türkei Ukraine Somalia Palästina andere Niederlande Schweiz Griechenland Belgien Deutschland andere Schweden Spanien Zypern Belgien Griechenland andere Griechenland Deutschland Frankreich Spanien Italien andere Belgien Spanien Deutschland Griechenland Frankreich andere Belgien Frankreich Italien Deutschland Spanien andere Griechenland Irland Frankreich Österreich Deutschland andere Niederlande Griechenland Frankreich Österreich Deutschland Österreich Deutschland Irland Frankreich Italien andere Österreich Schweiz Frankreich Griechenland Deutschland andere Griechenland Italien Estland Polen Frankreich Belgien Schweiz Griechenland Spanien Frankreich andere Österreich Belgien Deutschland Niederlande Griechenland Syrien Afghanistan Venezuela Eritrea andere Bulgarien Griechenland Niederlande Österreich Deutschland andere Belgien Niederlande Frankreich Schweiz Deutschland andere Österreich Niederlande Italien Griechenland Deutschland andere Spanien Niederlande Frankreich Deutschland Italien Anmerkung: dargestellt sind die 16 Herkunftsstaaten mit den meisten Schutzgewährungen 2024 Datenquelle: Eurostat EU-/EFTA-Staaten mit den meisten Schutzgewährungen für den jeweiligen Herkunftsstaat und Zahl der Schutzgewährungen (erstinstanzliche Entscheidungen bis Ende Juni) Wo wurde Personen aus einzelnen Herkunftsstaaten 2024 am öftesten Schutz gewährt?
Grafik: Wo wurde Personen aus einzelnen Herkunftsstaaten 2024 am öftesten Asyl gewährt? 8 710 8 550 5 105 3 025 1 155 2 725 2 000 1 240 70 75 115 175 145 1 065 120 50 40 60 5 70 55 840 5 45 5 195 3 975 1 275 2 225 2 525 7 165 430 845 200 780 270 420 165 360 330 115 110 105 45 775 65 30 25 25 1 830 805 1 030 380 375 490 140 985 180 115 375 180 5 775 25 10 25 295 350 50 70 90 130 250 820 1 200 345 570 1 090 460 560 870 60 215 55 80 140 770 40 80 45 45 735 35 25 40 30 20 Burundi China Staatenlos Jemen Guinea Russland Côte d'Ivoire DR Kongo Palästina Somalia Iran Irak andere Frankreich Schweiz Griechenland Belgien Deutschland andere Italien Frankreich Zypern Griechenland Deutschland andere Belgien Zypern Schweden Griechenland Frankreich andere Österreich Frankreich Niederlande Deutschland Griechenland andere Belgien Niederlande Frankreich Schweiz Deutschland andere Belgien Griechenland Österreich Frankreich Deutschland andere Deutschland Spanien Belgien Italien Frankreich andere Deutschland Frankreich Niederlande Österreich Griechenland andere Belgien Niederlande Deutschland Griechenland Österreich andere Frankreich Österreich Irland Griechenland Deutschland andere Italien Spanien Österreich Deutschland Frankreich andere Spanien Österreich Niederlande Deutschland Frankreich Afghanistan Syrien Türkei Eritrea andere Belgien Schweiz Frankreich Deutschland Griechenland andere Spanien Italien Zypern Belgien Griechenland andere Spanien Italien Belgien Deutschland Frankreich andere Deutschland Slowenien Schweiz Frankreich Belgien Anmerkung: dargestellt sind die 16 Herkunftsstaaten mit den meisten Asylgewährungen 2024 Datenquelle: Eurostat EU-/EFTA-Staaten mit den meisten Asylgewährungen für den jeweiligen Herkunftsstaat und Zahl der Asylgewährungen (erstinstanzliche Entscheidungen bis Ende Juni) Wo wurde Personen aus einzelnen Herkunftsstaaten 2024 am öftesten Asyl gewährt?

Schutzquoten für Herkunftsstaaten

Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Berechnungen für die Schutzquote (Anteil von Schutz an den gesamten erstinstanzlichen Entscheidungen) von Herkunftsstaaten herangezogen:

  • Schutzquote für internationalen Schutz: nur Gewährungen von Asyl und subsidiärem Schutz werden als Schutzgewährungen betrachtet, humanitärer Schutz hingegen gilt als Ablehnung des Asylantrags. Auf diese Schutzquote wird in den Verordnungen zur Reform des Europäischen Asylsystems bezuggenommen, wenn darüber gesprochen wird, dass für Staatsangehörige aus Herkunftsstaaten mit einer Quote von weniger als 20 Prozent bei den Gewährungen von internationalem Schutz ein Verfahren an den EU-Außengrenzen vorgesehen ist.
  • Schutzquote für alle Schutzgewährungen: auch humanitärer Schutz ist inkludiert

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Personen, deren Asylantrag in erster Instanz abgelehnt wurde, nach einem Beschwerdeverfahren ein Schutzstatus erteilt werden kann. Die tatsächliche Schutzquote unter Einbeziehung der Entscheidungen in Beschwerdeverfahren wäre höher als jene, die nur erstinstanzliche Entscheidungen berücksichtigt, eine Berechnung ist aber aufgrund der Datenlage nicht möglich.

Die für Palästina angegebene Schutzquote entspricht der Schutzquote in jenen EU- und EFTA-Staaten, für die Daten verfügbar sind.

Von den Herkunftsstaaten mit den meisten Asylanträgen hatten im ersten Halbjahr 2024 Palästina, Syrien, die Ukraine, Burkina Faso und Eritrea die höchsten Schutzquoten für internationalen Schutz aufzuweisen, Indien und Venezuela die geringsten. Nimmt man die Gewährungen von humanitärem Schutz hinzu, haben auch Venezuela und Afghanistan eine Schutzquote von mehr als 80 Prozent.

Grafik: Anteil von Gewährungen von internationalem Schutz für Herkunftsstaaten 2024 93 92 85 83 81 74 66 64 63 58 41 30 27 25 23 23 22 20 16 14 12 11 9 8 6 5 5 5 4 4 4 4 4 3 1 Palästina Syrien Ukraine Burkina Faso Eritrea Sudan Mali Haiti Afghanistan Somalia Iran Irak Guinea DR Kongo Russland Kamerun Côte d'Ivoire Türkei Sri Lanka Nigeria Pakistan Senegal Gambia Algerien Peru Kolumbien Marokko Bangladesch Tunesien Ägypten Albanien Kosovo Georgien Venezuela Indien 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % Anmerkung: dargestellt sind die 35 Herkunftsstaaten mit den meisten Asylanträgen 2024 Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Prozentueller Anteil der Gewährungen von Asyl und subsidiärem Schutz an den gesamten erstinstanzlichen Entscheidungen in den EU- und EFTA-Staaten (bis Ende Juni) Anteil von Gewährungen von internationalem Schutz für Herkunftsstaaten 2024
Grafik: Anteil von Schutzgewährungen für Herkunftsstaaten 2024 93 93 88 86 84 84 84 75 75 67 64 43 35 29 27 26 26 25 22 22 21 20 19 17 17 14 10 10 9 8 8 7 6 5 4 Palästina Syrien Burkina Faso Ukraine Afghanistan Eritrea Venezuela Mali Sudan Somalia Haiti Iran Irak Guinea Côte d'Ivoire DR Kongo Russland Kamerun Nigeria Pakistan Türkei Sri Lanka Peru Bangladesch Gambia Senegal Ägypten Tunesien Algerien Marokko Kolumbien Georgien Albanien Kosovo Indien 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % Anmerkung: dargestellt sind die 35 Herkunftsstaaten mit den meisten Asylanträgen 2024 Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Prozentueller Anteil der Gewährungen von Asyl, subsidiärem und humanitärem Schutz an den gesamten erstinstanzlichen Entscheidungen in den EU- und EFTA-Staaten (bis Ende Juni) Anteil von Schutzgewährungen für Herkunftsstaaten 2024

AsylwerberInnen aus Palästina wurde in 87 Prozent der Entscheidungen Asyl zugesprochen. Syrische Staatsangehörige erhielten in erstinstanzlichen Asylverfahren meist einen Schutzstatus, am häufigsten allerdings nicht Asyl, sondern subsidiären Schutz. UkrainerInnen, die einen Asylantrag gestellt haben, bekamen großteils subsidiären Schutz. Personen aus Venezuela wurde (insbesondere in Spanien) oft ein humanitärer Aufenthaltsstatus gewährt. Bei AfghanInnen war ein hoher Anteil von Gewährungen von Asyl, aber auch von humanitärem Schutz festzustellen.

Anträge von AsylwerberInnen aus Georgien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und Ägypten wurden zu 90 Prozent und mehr in erster Instanz abgelehnt.

Grafik: Entscheidungen in Asylverfahren in den EU-/EFTA-Staaten nach Herkunftsstaaten 2024 2 4 4 4 3 10 3 4 19 7 11 21 19 20 25 22 38 37 12 1 68 57 3 27 87 1 1 1 1 1 1 1 6 3 2 6 3 2 8 3 22 54 2 14 6 82 65 6 3 3 3 5 6 2 13 13 1 10 8 2 2 5 2 5 2 9 9 80 2 21 1 1 93 92 92 90 90 86 83 81 79 78 78 74 74 73 71 65 57 33 25 16 16 16 14 7 7 Georgien Kolumbien Marokko Tunesien Ägypten Senegal Bangladesch Peru Türkei Pakistan Nigeria Russland DR Kongo Côte d'Ivoire Guinea Irak Iran Somalia Mali Venezuela Eritrea Afghanistan Ukraine Syrien Palästina Asyl subsidiär humanitär Ablehnung Anmerkung: unbeschriftete Balkenelemente < 0,5 %; dargestellt sind die 25 Staaten mit den meisten Asylanträgen 2024 Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteil der Schutzgewährungen bzw. Ablehnungen von Asylanträgen aus dem jeweiligen Herkunftsstaat an den gesamten erstinstanzlichen Entscheidungen in den EU- und EFTA-Staaten (bis Ende Juni) Entscheidungen in Asylverfahren in den EU-/EFTA-Staaten nach Herkunftsstaaten 2024

Die Quote der Schutzgewährungen für Personen aus Palästina ist im Vergleich zu 2023 weiter angestiegen. Die Schutzquoten für Asylsuchende aus der Türkei, dem Irak oder Russland waren geringer als im Vorjahr.

Grafik: Anteil von Gewährungen von internationalem Schutz für Herkunftsstaaten 2018–2024 Senegal Tunesien Eritrea Côte d'Ivoire Georgien Russland DR Kongo Palästina Ägypten Marokko Pakistan Irak Mali Guinea Somalia Nigeria '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 Syrien Afghanistan Venezuela Kolumbien Türkei Bangladesch Peru Ukraine '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % Anmerkung: dargestellt sind die 24 Herkunftsstaaten mit den meisten Asylanträgen 2024; die Anordnung der Staaten entspricht der Zahl der Asylanträge Datenquelle: Eurostat Prozentueller Anteil der Gewährungen von Asyl und subsidiärem Schutz an den gesamten erstinstanzlichen Entscheidungen für den jeweiligen Herkunftsstaat in den EU- und EFTA-Staaten (* 2024 bis Ende Juni) Anteil von Gewährungen von internationalem Schutz für Herkunftsstaaten 2018 – 2024
Grafik: Anteil von Schutzgewährungen für Herkunftsstaaten 2018–2024 Senegal Tunesien Eritrea Côte d'Ivoire Georgien Russland DR Kongo Palästina Ägypten Marokko Pakistan Irak Mali Guinea Somalia Nigeria '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 Syrien Afghanistan Venezuela Kolumbien Türkei Bangladesch Peru Ukraine '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 '18 '20 '22 '24 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % Anmerkung: dargestellt sind die 24 Herkunftsstaaten mit den meisten Asylanträgen 2024; die Anordnung der Staaten entspricht der Zahl der Asylanträge Datenquelle: Eurostat Prozentueller Anteil der Gewährungen von Asyl, subsidiärem und humanitärem Schutz an den gesamten erstinstanzlichen Entscheidungen für den jeweiligen Herkunftsstaat in den EU- und EFTA-Staaten (* 2024 bis Ende Juni) Anteil von Schutzgewährungen für Herkunftsstaaten 2018 – 2024

Vergleicht man die Entscheidungen zu bestimmten Herkunftsstaaten in den verschiedenen EU- und EFTA-Staaten, sind große Unterschiede festzustellen. Für SyrerInnen lag die Schutzquote 2024 bisher in Spanien bei 49, in Zypern bei 99 Prozent (in Deutschland, dem Staat mit den meisten Entscheidungen, war die Quote 94 Prozent). AfghanInnen erhielten in Belgien zu 38 Prozent Schutz, in der Schweiz zu 99 Prozent. Personen aus Venezuela wird in Spanien fast immer ein humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt, in Island hingegen werden die meisten Schutzansuchen abgelehnt. KolumbianerInnen hatten in Deutschland keine Chancen auf eine Schutzgewährung, in Italien jedoch zu 51 Prozent. Während in Österreich nur 6 Prozent der AsylwerberInnen aus der Türkei einen Schutzstatus zugesprochen bekamen, waren es in den Niederlanden 83 Prozent.

Grafik: Schutzgewährungsquote für Herkunftsstaaten in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024 Griechenland 0 % Griechenland 0 % Deutschland 0 % Österreich 2 % Griechenland 2 % Island 3 % Österreich 6 % Schweiz 8 % Spanien 8 % Belgien 12 % Belgien 27 % Frankreich 35 % Belgien 38 % Belgien 46 % Spanien 49 % Spanien 100 % Spanien 99 % Estland 99 % Zypern 99 % Schweiz 99 % Spanien 96 % Italien 88 % Niederlande 83 % Italien 51 % Italien 43 % Deutschland 34 % Italien 32 % Italien 27 % Frankreich 26 % Deutschland 16 % Deutschland 94 % Deutschland 92 % Deutschland 13 % Spanien 99 % Spanien 5 % Italien 27 % Deutschland 26 % Italien 32 % Frankreich 29 % Italien 14 % Frankreich 95 % Italien 11 % Deutschland 71 % Spanien 8 % Italien 95 % geringste Schutzquote* höchste Schutzquote* Schutzquote Staat mit meisten Entscheidungen 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % Somalia Guinea Mali Irak Pakistan Marokko Ägypten Ukraine Peru Bangladesch Türkei Kolumbien Venezuela Afghanistan Syrien Zahl der Entscheidungen: 200 1 000 5 000 10 000 30 000 * bei der geringsten/höchsten Schutzquote sind nur Staaten mit mindestens 200 Entscheidungen für den jeweiligen Herkunftsstaat berücksichtigt Anmerkung: angeordnet sind die Herkunftsstaaten nach der Zahl erstinstanzlichen Entscheidungen in den EU- und EFTA-Staaten 2024 Datenquelle: Eurostat, eigene Berechnung Anteil von Schutzgewährungen (Asyl, subsidiärer, humanitärer Schutz) an den gesamten Entscheidungen in 1. Instanz bis Ende Juni ⇒ jeder Kreis stellt die Schutzgewährungsquote für den Herkunftsstaat in einem EU-/EFTA-Staat dar ⇒ Größe der Kreise gibt Zahl der Entscheidungen im jeweiligen Staat wieder, Staat mit den meisten Entscheidungen grün eingefärbt ⇒ dargestellt sind nur EU-/EFTA-Staaten mit mindestens 200 Entscheidungen für den jeweiligen Herkunftsstaat Schutzgewährungsquote für Herkunftsstaaten in einzelnen EU- und EFTA-Staaten 2024

Anmerkungen

In den Asylstatistiken von Eurostat sind alle angegebenen Werte auf Vielfache von 5 gerundet.

Die bisherigen Jahreswerte für 2024 wurden aus der Summe der Quartalsdaten berechnet.

Da bei Berechnungen mit gerundeten Daten insbesondere bei kleinen Werten größere Ungenauigkeiten entstehen können, wurden bei einigen Grafiken Staaten mit nur einer geringen Zahl an Asylentscheidungen nicht berücksichtigt.

AsylwerberInnen aus Palästina werden in einigen Staaten extra ausgewiesen, in anderen jedoch werden sie (zusammen mit AsylwerberInnen anderer Herkunft) unter Kategorien wie „staatenlos“ oder „unbekannt“ geführt.

In den Grafiken dieses Artikels wurde für die Gesamtdaten in den EU- und EFTA-Staaten bezüglich der Herkunftsstaaten in den Eurostat-Daten die Kategorie „Insgesamt“ (alle Herkunftsstaaten) verwendet (im Data-Browser von Eurostat wird in der Standardansicht hingegen die Kategorie „Nicht-EU-Staaten“ angezeigt).

Die Daten werden von Eurostat laufend aktualisiert. Es ist daher möglich, dass die in den Grafiken verwendeten Zahlen (abgerufen am 12.10.2024) von den aktuell auf der Eurostat-Webseite angegebenen Werten geringfügig abweichen.