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2. Februar 2019

Grundversorgung - statistischer Überblick

GrundversorgungsbezieherInnen gesamt

Die "Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde" wurde mit 1.5.2004 eingeführt. Damals erhielten 10.169 Personen diese Unterstützungsleistung. Nach einem anfänglichen Anstieg der LeistungsbezieherInnen begann ihre Zahl ab 2006 zu sinken und erreichte 2011 mit ca. 18.300 Personen einen Tiefstwert. Die vielen Asylanträge insbesondere in der 2. Jahreshälfte 2015 ließ die GrundversorgungsbezieherInnen auf bis zu 86.175 Personen im Februar 2016 anwachsen, bevor wieder ein Rückgang, der aber deutlich langsamer war als der vorangegangene Anstieg, einsetzte. Am 1.1.2019 erhielten noch 43.140 Menschen in Österreich Leistungen aus der Grundversorgung (also fast exakt die Hälfte des Höchstandes zu Jahresbeginn 2016).

Grafik: GrundversorgungsbezieherInnen in Österreich seit 2004

Anmerkung: Für 2004-2014 sind Daten jeweils nur für Jahresbeginn/-ende vorhanden, für 2015-2016 monatliche Daten (Monatsende), ab 2017 neben Jahresbeginn/-ende noch Daten zu unregelmäßigen Zeitpunkten während des Jahres.

Die größten Probleme bei der Unterbringung von Personen mit Anspruch auf Grundversorgung gab es 2015. Als im Mai dieses Jahres das Innenminsterium wegen fehlender Quartiersplätze die ersten Zeltstädte errichten ließ, befanden sich ca. 35.000 Personen in Grundversorgung, im Juli 2015, als Traiskirchen wegen völliger Überfüllung ständig in den Medien präsent war, waren es 40.000 – 45.000. Im Jahr 2016 hingegen, als das ganze Jahr über zwischen 78.000 und 86.000 Personen versorgt werden mussten, gab es kaum noch Schwierigkeiten bei der Unterbringung.

Grafik: GrundversorgungsbezieherInnen in Österreich seit 2014

Anmerkung: Für 2014 sind Daten nur für Jahresbeginn/-ende vorhanden, für 2015-2016 monatliche Daten (Monatsende), ab 2017 neben Jahresbeginn/-ende noch Daten zu unregelmäßigen Zeitpunkten während des Jahres.

Wenn die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen mit dem Stand von Ende 2014 in Beziehung gesetzt wird, zeigt sich, dass sich in Österreich insgesamt von Jahresbeginn 2015 bis in die ersten Monate 2016 die Zahl der zu versorgenden Personen um das 2,8-fache erhöht hat. In den einzelnen Bundesländern betrug die Zunahme zwischen 265% in Wien und 330% in Vorarlberg. Während in Niederösterreich jedoch die Anzahl der Personen mit Grundversorgung mittlerweile bereits wieder unter das Niveau vom Jahresende 2014 gefallen ist, und das Burgenland, Kärnten und die Steiermark nur noch knapp darüber liegen, gibt es in Wien immer noch doppelt und in Tirol und Oberösterreich eineinhalb Mal soviele GrundversorgungsbezieherInnen wie zum Vergleichszeitpunkt.

Grafik: Personen mit Grundversorgung 2014-2019

Die meisten Personen, die Grundversorgungsleistungen beziehen, leben in Wien. Im Dezember 2018 wurden dort 15.545 Menschen über die Grundversorgung unterstützt. Oberösterreich hat Niederösterreich als Bundesland mit den zweitmeisten LeistungsbezieherInnen überholt.

Bundesländervergleich: Entwicklung Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen 2014-2019

Quotenerfüllung

Gemäß der Grundversorgungsvereinbarung sollten die zu unterstützenden Personen nach einer auf der Bevölkerungsgröße basierenden Quote auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Doch von Anfang an war die Verteilung ungleichmäßig. Während Wien die Quote übererfüllte, lagen die restlichen Bundesländern meist (deutlich) unter der erforderlichen Quote und stellten zu wenige Unterbringungsplätze zur Verfügung. Erst ab Herbst 2014 verstärkten die Bundesländer ihre Bemühungen, die Quote zu erfüllen, was dazu führte, dass die Unterschiede zwischen Wien und den anderen Bundesländern abnahmen. Die ausgeglichenste Verteilung gab es im September 2015.

Interessanterweise führte der Rückgang der Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen ab 2016 und die dadurch entstandenen freien Unterbringungsplätze nicht dazu, dass die Verteilung ausgeglichen blieb, sondern die Unterschiede zwischen Wien und den anderen Bundesländern wurden wieder zunehmend größer. Am Jahresende 2018 lag Wien um 68% über der Quote, Oberösterreich lag geringfügig, die anderen Bundesländer deutlich darunter (Steiermark, Burgenland, Salzburg, Kärnten und Niederösterreich um 22 bis 26%).

Grafik: Quotenerfüllung der Bundesländer in der Grundversorgung

LeistungsbezieherInnen nach Geschlecht und Alter

Am 17.12.2018 erhielten 28.758 männliche und 14.764 weibliche, 29.732 erwachsene und 13.790 minderjährige Menschen Grundversorgungsleistungen. In beiden Fällen ist das Verhältnis also in etwa 2:1. Der Anteil weiblicher Personen stieg von Jahresende 2014 bis Jahresende 2018 von 30 auf 34% an. Minderjährige machten Ende 2014 noch 29% aller GrundversorgungsbezieherInnen aus, eineinhalb Jahre später waren es 34%. Im Dezember 2018 waren 32% minderjährig.

Grafik: GrundversorgungsbezieherInnen nach Geschlecht und Alter 2015-18

Anmerkung: Da nur für wenige Zeitpunkte detaillierte Daten über die GrundversorgungsbezieherInnen zur Verfügung standen, sind die dargestellten Kurven über den Zeitverlauf nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf. Ein dargestellter Höchstwert bedeutet nicht, dass es sich auch um den tatsächlichen Höchstwert im betreffenden Zeitraum gehandelt hat.

Im Vergleich der Bundesländer hatte Salzburg den höchsten Anteil an männlichen Personen (74% der GrundversorgungsbezieherInnen in diesem Bundesland), Oberösterreich und Wien jenen bei weiblichen (36%). Beim Verhältnis von Erwachsenen zu Minderjährigen reichte die Bandbreite von 64% Erwachsene in der Steiermark bis zu 75% in Salzburg.

Grafik: GrundversorgungsbezieherInnen nach Geschlecht und Alter in den Bundesländern

Unbegleitete Minderjährige

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden in speziellen Betreuungseinrichtungen untergebracht. Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen verdreifachte sich von 1.984 Ende 2014 auf 6.199 zur Jahresmitte 2016. Danach erfolgte ein deutlicher Rückgang. Im Dezember 2018 wurden noch 1.720 UMF im Rahmen der Grundversorgung betreut. Die meisten unbegleiteten Minderjährigen waren dabei in Wien untergebracht. Relativ zur Bevölkerungsgröße der Bundesländer versorgt allerdings das Burgenland die meisten UMF und übererfüllt die Quote um 253%. Am wenigsten UMF-Plätze gibt es in Vorarlberg.

Grafik: Unbegleitete Minderjährige in der Grundversorgung

Anmerkung: Da nur für wenige Zeitpunkte detaillierte Daten über unbegleitete Minderjährige zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf. Der dargestellte Höchstwert bedeutet nicht, dass es sich auch um den tatsächlichen Höchstwert im betreffenden Zeitraum gehandelt hat.

Zielgruppen

Am 17.12.2018 waren 63% der Menschen in der Grundversorgung AsylwerberInnen, 22% subsidiär Schutzberechtigte, 7% Asylberechtigte und 8% sonstige Fremde. In den letzten beiden Jahren ging der Anteil von AsylwerberInnen von 79 auf 63% zurück, jener der subsidär Schutzberechtigten stieg von 7 auf 22% an. Die absolute Zahl an AsylwerberInnen sank von über 62.000 am Jahresende 2016 auf ca. 27.000. Bei den subsidiär Schutzberechtigten blieb die Zahl nach einem deutlichen Anstieg 2017 im Jahr 2018 annähernd konstant (minimaler Rückgang um 90 Personen).

Grafik: Entwicklung der Zielgruppen der Grundversorgung 2015-18

Anmerkung: Da nur für wenige Zeitpunkte detaillierte Daten über die Zielgruppenzugehörigkeit zur Verfügung standen, sind die dargestellten Kurven über den Zeitverlauf nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf. Dargestellte Höchstwerte bedeuten nicht, dass es sich auch um den tatsächlichen Höchstwert im betreffenden Zeitraum gehandelt hat.

Bei der Versorgung von subsidär Schutzberechtigen, Asylberechtigten und sonstigen Fremden hat Wien ein deutliches Übergewicht. 64% aller subsidiär Schutzberechtigen, die in Österreich Grundversorgung erhalten, entfallen auf Wien (Asylberechtigte 45%, Sonstige 60%). Anders bei AsylwerberInnen: hier hat Wien zwar auch die meisten Personen, aber mit 22% liegt man nur knapp vor Oberösterreich (20%). Auch alle anderen Bundesländer haben bei AsylwerberInnen ein höheren Anteil als bei den anderen Zielgruppen.

Grafik: Zielgruppen der Grundversorgung in den Bundesländern

Wenn wir die Verteilung der Zielgruppen innerhalb des jeweiligen Bundeslandes betrachten, fällt auf, dass sich Wien und Vorarlberg von den restlichen Bundesländern durch einen hohen Anteil an subsidiär Schutzberechtigten (40 bzw. 25%) und einen dementsprechend geringeren Anteil von AsylwerberInnen unterscheiden. In Wien bilden subsidiär Schutzberechtigte sogar die größte Gruppe unter den Personen, die Grundversorgung erhalten.

Grafik: Verteilung der Zielgruppen der Grundversorgung innerhalb der Bundesländer

Wohnformen

Im Rahmen der Grundversorgung sind zwei Unterbringungsformen vorgesehen: die organisierte (d.h. in Quartieren, die von den Ländern bzw. dem Bund zur Verfügung gestellt werden) und die individuelle (private) Unterbringung. Österreichweit wohnten Ende 2018 73% der AsylwerberInnen in organisierten und 27% in privaten Unterkünften, bei subsidiär Schutzberechtigten war das Verhältnis umgekehrt. Der Anteil von privat wohnenden AsylwerberInnen hat seit seit 2015 von 16% auf 27% erhöht. Bei subsidiär Schutzberechtigten hingegen gab es einen Rückgang von 83% am Jahresende 2015 auf 73% Ende 2018.

Grafik: Organisierte und private Unterbringung 2015-2018

Zwischen den Bundesländer gibt es aber große Unterschiede bei den Unterbringungsformen: während in Wien die Hälfte der AsylwerberInnen Ende 2018 privat untergebracht war, waren es in Kärnten, Vorarlberg und im Burgenland weniger als 10%. Noch größer waren die Abweichungen bei subsidiär Schutzberechtigten, wo in Vorarlberg und Wien über 90% privat wohnten, im Burgenland hingegen nur 10%. Generell zeigt sich ein geringer Anteil privat wohnender subsidiär Schutzberechtigter in jenen Bundesländern, in denen sie keinen Zugang zu finanziellen Ergänzungsleistungen aus der Mindestsicherung haben (in Niederösterreich, der Steiermark, Salzburg und dem Burgenland).

Grafik: Organisierte und private Unterbringung in den Bundesländern

Anmerkungen

Links zu den Datenquellen:

Weitere Parlamentarische Anfragebeantwortungen mit den Detaildaten für die Bundesländer können über die Volltextsuche auf der Parlamentswebseite (Suchbegriff: "Grundversorgung Bundesland") abgerufen werden.