Durch die Grundversorgung wird in Österreich seit 2004 hilfs- und schutzbedürftigen Fremden eine Basisversorgung gewährt, wobei die Leistungen deutlich niedriger als in der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe sind. Anspruch auf Grundversorgung haben AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung und Personen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind.
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten – wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können – ebenfalls Grundversorgung. Die entsprechende Verordnung, durch die ukrainischen Staatsangehörigen und Personen, denen in der Ukraine internationaler Schutz gewährt worden war, in Österreich ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht eingeräumt wird, trat mit 12.3.2022 in Kraft. Dieses Aufenthaltsrecht ist derzeit bis März 2024 befristet.
2022 erhielten von Jahresbeginn zunächst konstant etwa 30.000 Personen Leistungen aus der Grundversorgung. Mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ab Mitte März stieg die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen rasch bis Ende Juni auf über 88.000 an. Damit wurde der bisherige Höchststand aus den ersten Monaten 2016 (damals waren ca. 86.000 Menschen in Grundversorgung) übertroffen. Danach gab es nur mehr eine moderate Zunahme auf 92.929 am 1.1.2023.
Der Großteil der Menschen in Grundversorgung am Jahresende 2022 kam aus der Ukraine. Andere wichtige Herkunftsstaaten waren Syrien und Afghanistan. Bei den AsylwerberInnen bildeten SyrerInnen die mit Abstand größte Gruppe, bei den subsidiär Schutzberechtigten AfghanInnen und SyrerInnen.
Der starke Zuwachs bei den GrundversorgungsbezieherInnen von Mitte März bis Anfang Juli ging fast ausschließlich auf ukrainische Staatsangehörige zurück. Anfang September erhielten 57.610 UkrainerInnen Grundversorgung, am Jahresende waren es 55.827. In der zweiten Jahreshälfte stieg allerdings auch die Zahl von Geflüchteten aus Syrien mit Grundversorgung wieder stärker an. Hingegen waren Anfang 2023 weniger Personen aus Afghanistan in Grundversorgung als zu Jahresbeginn, obwohl Afghanistan der Herkunftsstaat mit den meisten Asylanträgen 2022 war. Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen aus anderen Staaten nahm nur geringfügig zu.
Anmerkung: Von Jänner bis März sind Personen aus der Ukraine in der Kategorie "andere GVS-BezieherInnen" enthalten, da die Ukraine in diesem Zeitraum nicht zu den Top 10 Herkunftsstaaten zählte und daher in der BMI-Asylstatistik keine Daten angeführt wurden.
Die größte Gruppe unter den grundversorgten Personen bildeten seit April 2022 ukrainische Staatsangehörige. Am 31.12.2022 erhielten 55.799 von ihnen Grundversorgungsleistungen.
Anmerkung: Korrekterweise müßte hier als Zielgruppe nicht „UkrainerInnen“, sondern „Vertriebene“ dargestellt werden, da sich unter UkrainerInnen auch einige AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus befinden. Für Vertriebene, die überwiegend, aber nicht ausschließlich ukrainische Staatsangehörige sind, liegen allerdings nur Daten für das Jahresende (am 31.12.2022 erhielten 55.441 von ihnen Grundversorgung) vor.
Mitte 2016 waren noch mehr als 67.000 AsylwerberInnen in Grundversorgung. Danach sank die Zahl bis Jahresmitte 2021 auf ca. 12.400 Personen. Nach einem Anstieg in der zweiten Jahreshälfte 2021 stagnierten die Werte 2022 zunächst bei 17.000 bis 18.000, obwohl von Jänner bis Juni 2022 mehr als 32.000 Asylanträge gestellt worden waren. Von Juli bis Dezember nahm die Zahl der grundversorgten AsylwerberInnen bei fast 80.000 Asylanträgen um ca. 4.500 Personen zu und lag am 31.12.2022 bei 21.572.
Die meisten subsidiär Schutzberechtigten wurden in der Grundversorgung mit fast 10.000 Personen im Jahr 2018 verzeichnet. Von Jahresbeginn 2020 bis Mitte 2022 blieb die Zahl der subsidiär Schutzberechtigen in Grundversorgung dann konstant bei etwa 7.500, stieg dann in der zweiten Jahreshälfte 2022 allerdings auf 9.048 an.
Verteilung auf die Bundesländer
Bedingt durch die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine stieg in allen Bundesländern die Zahl der grundversorgten Personen ab März 2022 stark an. Nur in Wien und im Burgenland gab es allerdings am Jahresende 2022 mehr GrundversorgungsbezieherInnen als 2016. In Wien lag der Höchstwert 2016 bei 21.300 Menschen, die Leistungen aus der Grundversorgung erhielten, Ende Dezember 2022 waren es mehr als 37.300.
In den letzten Wochen 2022 wiesen die Grundversorgungszahlen in Wien, Tirol und Vorarlberg eine steigende Tendenz auf, in den anderen Bundesländern waren die Werte im Vergleich mit den Vorwochen stagnierend oder rückläufig.
Von den insgesamt 92.906 Personen, die am 31.12.2022 Leistungen aus der Grundversorgung erhielten, wohnten 37.357 (40 Prozent) in Wien.
Nimmt man die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, als Maßstab, so lebten am Jahresende 2022 nur in Wien mehr Personen mit Grundversorgung, als über die Quote vorgesehen wäre. Das Burgenland erreichte die Quote annähernd. Kärnten hingegen lag um 36 Prozent darunter.
Zu beachten ist allerdings, dass als Basis für die Quotenberechnung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die am Jahresende 2022 60 Prozent der Personen in Grundversorgung ausmachten) ihren Wohnort in Österreich frei wählen.
Es ist daher sinnvoll, sich beim Vergleich der Bundesländer nicht nur die Quotenerfüllung, sondern auch weitere Parameter wie etwa die Verteilung nach Zielgruppen oder Unterbringungsart, den Anteil von Personen in Bundesbetreuungseinrichtungen oder von UkrainerInnen anzuschauen.
Kärten war das einzige Bundesland, in dem AsylwerberInnen am 31.12.2022 die größte Gruppe unter den Personen mit Grundversorgung ausmachten. In allen anderen Ländern waren die meisten grundversorgten Personen Vertriebene aus der Ukraine. In Niederösterreich waren sogar 71 Prozent Vertriebene. In Wien hatten AsylwerberInnen hatten AsylwerberInnen nur einen Anteil von sechs Prozent, subsidiär Schutzberechtigte hingegen einen von 19 Prozent.
Am 31.12.2022 erhielten die meisten AsylwerberInnen Grundversorgung in Oberösterreich, der Steiermark und Niederösterreich. Während Wien bei AsylwerberInnen im Bundesländervergleich erst an vierter Stelle lag, lebten 80 Prozent der subsidiär Schutzberechtigten, 68 Prozent der Asylberechtigten und 42 Prozent der UkrainerInnen in der Bundeshauptstadt.
Unterbringung
Im Rahmen der Grundversorgung sind zwei Unterbringungsformen vorgesehen: die organisierte und die private Unterbringung. Bei der organisierten Unterbringung wird ein Wohnplatz in einem vom Bund oder Land zur Verfügung gestellten Quartier zugewiesen. Bei der privaten Unterbringung sucht sich die Person selbst eine Unterkunft und erhält über die Grundversorgung eine finanzielle Mietunterstützung bzw. stellen Privatpersonen Wohnraum für hilfsbedürftige Personen zur Verfügung. Die Möglichkeit zur privaten Unterbringung kann allerdings durch die Bundesländer eingeschränkt werden (insbesondere bei AsylwerberInnen).
Insgesamt wohnten österreichweit am Jahresende 2022 40.407 grundversorgte Personen in organisierten Unterkünften, 52.499 in privaten. Über die meisten organisierten Unterbringungsplätze verfügten die Steiermark und Niederösterreich. 59 Prozent der privat wohnenden GrundversorgungsbezieherInnen entfielen auf Wien.
Die Zahl der privat wohnenden Personen stieg in der ersten Jahreshälfte stark an, vor allem, weil viele Geflüchtete aus der Ukraine in Privatquartieren untergebracht werden konnten. Von Juli bis Ende Dezember gab es jedoch wieder einen Rückgang bei den GrundversorgungsbezieherInnen mit privater Unterbringung. Die Zahl der in organisierten Quartieren untergebrachten Personen stieg hingegen in diesem Zeitraum weiter an. Am 31.12.2022 wohnten 43 Prozent der grundversorgten Personen in organisierten, 57 Prozent in privaten Unterkünften.
In Wien, das als einziges Bundesland seit Einführung der Grundversorgung im Jahr 2004 die private Unterbringung bevorzugt hatte, lebten am 31.12.2022 83 Prozent der LeistungsbezieherInnen privat. In den anderen Bundesländern lag der Anteil der privaten Unterbringung bei 24 bis 51 Prozent. UkrainerInnen wohnten im Burgenland, in der Steiermark, in Tirol und Vorarlberg mehrheitlich in organisierten Unterkünften, in den anderen Bundesländern mehrheitlich in privaten. AsylwerberInnen waren überwiegend in organisierten Quartieren untergebracht, nur in Wien lebten 38 Prozent privat. Subsidiär Schutzberechtigte hatten in Wien, wo sich der Großteil von ihnen aufhält, zu 92 Prozent private, im Burgenland zu 90 Prozent organisierte Wohnplätze.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.1.2023 waren 2.280 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung. Am Jahresbeginn 2022 waren es 1.486 gewesen.
Anmerkung: Da nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf insbesondere vor 2021 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Hauptherkunftsländer von UMF in Grundversorgung waren Syrien, Afghanistan, die Ukraine und Somalia.
In Niederösterreich wurden Ende 2022 österreichweit die meisten UMF versorgt (bedingt auch durch Bundesbetreuungseinrichtungen in Traiskirchen, Korneuburg und Reichenau/Rax, die teilweise bzw. zur Gänze für die Unterbringung von UMF vorgesehen sind).
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
Am Jahresende 2022 gab es 27 Bundesbetreuungseinrichtungen, in denen grundversorgte Personen untergebracht waren, davon acht in Oberösterreich, fünf in Niederösterreich, je vier in der Steiermark und in Kärnten, drei in Wien und je eine im Burgenland, in Salzburg und in Tirol. Vorarlberg ist das einzige Land ohne Bundesbetreuungsquartier. Die größte Bundesbetreuungsstelle befindet sich in Traiskirchen (mit einer vom BMI angegebenen Kapazität von 1810 Personen, wobei allerdings im Herbst 2022 dort zeitweise mehr als 2.300 untergebracht waren).
Im Laufe des Jahres 2022 wurden fünf neue Einrichtungen entweder reaktiviert oder neu eröffnet (in Wien in Mariabrunn und in der Geiselbergstraße, in Ossiach, in Hörsching und in St. Wolfgang/Strobl).
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.1.2023 7.475 Personen untergebracht, die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder lag bei 85.455.
Wegen fehlenden Plätzen in Unterkünften der Länder war auch stets eine größere Zahl von bereits zum Verfahren zugelassenen AsylwerberInnen weiterhin in den Bundesquartieren. Mitte November wurden zum Beispiel etwa 5.600 zugelassene AsylwerberInnen in Einrichtungen des Bundes versorgt (Die Presse, 15.11.22)
Anmerkung: Die Monatswerte stammen im Mai und November vom 2. des Monats, im Oktober vom 3., in allen anderen Monaten vom Monatsersten.
Die meisten Personen in der Grundversorgung des Bundes entfielen am Jahresende 2022 auf Niederösterreich. Den höchsten Anteil an in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebrachten Menschen an der Gesamtzahl der GrundversorgungsbezieherInnen im jeweiligen Bundesland hatte Kärnten.
Anmerkungen
Zur Geschlechter- und Altersstruktur der Personen in Grundversorgung sind weder in der BMI-Asylstatistik noch in den parlamentarischen Anfragebeantwortungen Daten für 2022 verfügbar.
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-Verordnung, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus. Wird von Vertriebenen gesprochen, werden Personen bezeichnet, die einen Schutzstatus nach der Vertriebenen-Verordnung erhalten haben. Der überwiegende Teil von ihnen kommt aus der Ukraine, einige Personen jedoch auch aus anderen Staaten.
Das Land Kärnten veröffentlicht wöchentlich auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern. Durch eine Umstellung auf der Webseite des Landes Kärnten sind Daten für 2022 leider nicht mehr abrufbar.
Die monatliche Asylstatistik des BMI enthält seit Anfang 2022 auch Daten zur Grundversorgung (allerdings nur für Österreich insgesamt).
Zusätzliche Zahlen, insbesondere Detaildaten zu Zielgruppen und Unterbringungsarten, stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.
In der Grafik mit den Grundversorgungszahlen von Bund und Länder wurden die Monatsdaten durch die in der Anfragebeantwortung 14066/GP27 angegebenen Werte aktualisiert (23.5.2023).