Neben den in der Genfer Konvention angeführten Verfolgungsgründe (Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) nennen die Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit und die Cartagena-Deklaration noch andere Gründe für den Erhalt des Flüchtlingsstatus, wie externe Aggression, Besetzung, ernsthafte Störung der öffentlichen Ordnung, generelle Gewalt, interne Konflikte oder massive Menschenrechtsverletzungen.
Komplementären Schutz erhalten Personen, die zwar die Bedingungen für die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, deren Leben aber im Fall einer Rückkehr durch internationale und innerstaatliche Konflikte gefährdet wäre, oder ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen würde. Ein Beispiel dafür ist der subsidiäre Schutz in den EU-Staaten.
Temporärer Schutz wird meist in Situationen, in denen Staaten mit einer hohen Zahl an Geflüchteten konfrontiert sind, vergeben. Einen solchen Schutzstatus erhalten zum Beispiel UkrainerInnen in den EU-Staaten, SyrerInnen in der Türkei und anderen Nachbarstaaten oder Rohingya aus Myanmar in Bangladesch.
Daneben scheinen in den UNHCR-Statistiken auch noch die Kategorien der „Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen“ (werden oft mit Flüchtlingen zusammengefasst) und der „sonstigen Personen mit Bedarf an internationalem Schutz“ auf.
Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen haben ähnliche Schutzrisiken wie Flüchtlinge, ihnen wurde aber aus praktischen und anderen Gründen kein Flüchtlingsstatus gewährt (⇒ Definitionen UNHCR).
Sonstige Personen mit Bedarf an internationalem Schutz sind Menschen, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden, typischerweise weil sie gewaltsam über internationale Grenzen vertrieben wurden, die nicht unter andere Kategorien (AsylwerberInnen, Flüchtlinge, Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen) fallen, aber vermutlich internationalen Schutz, inklusive Schutz gegen erzwungene Rückkehr, sowie temporär oder längerfristig Zugang zu Basisversorgungsleistungen bedürfen (⇒ Definitionen UNHCR). Die Kategorie wurde 2021 in den UNHCR-Statistiken als „Venezuelans Displaced Abroad“ eingeführt und enthält Daten ab 2018. Auch wenn sie mittlerweile in „Other people in need of international protection“ umbenannt wurde, umfasst sie weiterhin nur Personen aus Venezuela.
Eine Sonderstellung nehmen Palästina-Flüchtlinge unter UNRWA-Mandat ein:
Palästinensische Flüchtlinge unter Mandat von UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) sind Personen, die während der Zeit von 1.6.1946 und 15.5.1948 ihren Wohnsitz in Palästina hatten und die sowohl Wohnplatz als auch Unterhaltsmittel infolge des Konflikts von 1948 verloren haben, sowie deren Nachkommen in männlicher Abstammungslinie (⇒ Definition UNRWA).
AsylwerberInnen sind bei den folgenden Ausführungen nicht berücksichtigt. Bei ihnen muss erst festgestellt werden, ob sie einen Schutzstatus erhalten oder nicht. Statistiken und Grafiken zum Thema Asyl siehe ⇒ Asylanträge weltweit 2023
Alle Angaben zur Zahl der Flüchtlinge und anderen Schutzbedürftigen sind als Schätzungen zu betrachten.
Historische Daten zu Flüchtlingen sind in der UNHCR-Datenbank ab 1951 verfügbar, wobei in den ersten Jahren die Angaben unvollständig und ungenau sind und nur eine beschränkte Anzahl von Staaten umfasste. Zahlen für Personen in flüchtlingsähnlichen Situation (diese waren zuvor in der Kategorie Flüchtlinge enthalten) gibt es ab 2009 und für sonstige Personen mit Bedarf an internationalem Schutz ab 2018.
Eine Zu- bzw. Abnahme der Flüchtlingszahlen in den Statistiken kann auch durch eine bessere Datenerfassung bzw. die Aktualisierung von Daten verursacht sein.
Nicht in allen Staaten ist es möglich, sich als Flüchtling registrieren zu lassen. Es kann allerdings sein, dass geflüchtete Personen in solchen Staaten als ArbeitsmigrantInnen vorübergehend Sicherheit gefunden haben (z.B. in den Golfstaaten).
Die Lebensbedingungen von Flüchtlingen und anderer Schutzbedürftiger und die ihnen gewährten Rechte können sich erheblich unterscheiden.
Ein Teil der Flüchtlinge wurde vor kurzer Zeit vertrieben oder befindet sich immer noch auf der Flucht, bei anderen liegen Flucht und Vertreibung bereits mehrere Jahre zurück, oder sie haben, weil sie als Kinder von Flüchtlingen bereits im Aufnahmeland geboren wurden, die Flucht selbst nicht miterlebt.
Eine Person mit Flüchtlingsstatus kann im Aufnahmestaat Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und Integrationsangeboten haben, Bewegungsfreiheit genießen und die Möglichkeit haben, nach einer bestimmten Zeit einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Sie kann aber auch von oft unzureichenden Lebensmittelrationen internationaler Organisationen abhängig, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, in der Mobilität auf einen bestimmten Ort (z.B. ein Flüchtlingslager) beschränkt sein und trotz jahrelangen Aufenthalts keine Sicherheit, im Land bleiben zu dürfen, haben.
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Ende 2023 gab es laut UNHCR 25,8 Millionen Flüchtlinge, 5,9 Millionen Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen und 5,8 Millionen sonstige Personen mit Bedarf an internationalem Schutz.
Zu Beginn der 1990er-Jahre führten Kriege und gewaltsame Auseinandersetzungen unter anderem in Afghanistan, im Irak, in Ruanda, Burundi, Somalia, Äthiopien, Mosambik oder in Bosnien zu einer hohen Zahl an Flüchtlingen. Danach ging die Zahl der weltweit registrierten Flüchtlinge auf unter 9 Millionen im Jahr 2005 zurück. Vor allem durch die Konflikte in Syrien und im Südsudan erhöhte sich die Flüchtlingspopulation von 2014 bis 2017 auf etwa 20 Millionen. 2022 erfolgte durch den Krieg in der Ukraine und 2023 durch die Kämpfe im Sudan ein weiterer Anstieg auf fast 26 Millionen.
Daten zu Flüchtlingen aus früheren Jahren sind in der UNHCR-Datenbank oft unvollständig und umfassten nur eine beschränkte Anzahl von Staaten. Könnte man die Zahlen mit denselben Kriterien und Möglichkeiten der Datenerhebung, wie wir sie heute haben, nochmals neu erfassen, würde sich für einige dieser Jahre vermutlich eine deutlich höhere Zahl an Flüchtlingen ergeben.
Die Zahl der Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen ist 2022 von 0,4 auf 5,1 Millionen und 2023 dann nochmals auf 5,9 Millionen angestiegen. In dieser Kategorie finden sich vor allem AfghanInnen im Iran und in Pakistan sowie UkrainerInnen in Russland. Mitverantwortlich für den Anstieg seit 2022 war auch eine Neuerfassung der Daten zu im Iran und in Pakistan aufhältigen afghanischen Staatsangehörigen (vgl. Global Trends 2023, S.6, Anmerkung 15).
Ende 2023 gab es 5,8 Millionen sonstige Personen mit Bedarf an internationalem Schutz. Alle in der UNHCR-Datenbank unter dieser Kategorie aufscheinenden Personen stammten aus Venezuela und hielten sich in verschiedenen lateinamerikanischen und karibischen Staaten auf.
Herkunftsstaaten
Die folgenden Daten beziehen sich auf Flüchtlinge, Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen und sonstige Personen mit Bedarf an internationalem Schutz. Zusammengefasst werden diese Gruppen hier als Flüchtlinge und sonstige Schutzbedürftige bezeichnet.
Die meisten Flüchtlinge und sonstigen Schutzbedürftigen stammten Ende 2023 aus Afghanistan (6,4 Millionen), Syrien (6,4 Millionen), Venezuela (6,1 Millionen) und der Ukraine (6,0 Millionen).
Die Zunahme der Flüchtlinge aus Afghanistan 2022 und 2023 war einerseits durch die Machtübernahme der Taliban im August 2022, andererseits durch eine Neuerfassung der Daten zu im Iran und in Pakistan aufhältigen AfghanInnen bedingt. In den UNHCR-Daten scheint Afghanistan durchgehend von 1981 bis 2013 und nun wieder 2023 als der Herkunftsstaat mit den meisten Flüchtlingen weltweit auf.
Von 2014 bis 2022 war Syrien der Staat mit der größten Flüchtlingspopulation.
Die Zahl der vor dem autoritären Regime und der katastrophalen wirtschaftlichen Lage ins Ausland geflüchteten Personen aus Venezuela nahm seit 2018 kontinuierlich zu.
Durch den im Februar 2022 begonnenen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine flohen knapp 6 Millionen Menschen ins Ausland.
Die Zahl der aus dem Sudan stammenden Flüchtlinge stieg 2023 durch die Kämpfe zwischen der sudanesischen Armee und den paramilitärischen Einheiten der RSF (Rapid Support Forces) von 0,8 auf 1,5 Millionen an.
69 Prozent der Flüchtlinge und sonstigen Schutzbedürftigen befanden sich Ende 2023 in einem Nachbarstaat, 19 Prozent in einem anderen Staat des Herkunftskontinents und 12 Prozent in einem Staat eines anderen Kontinents. 34 Prozent hielten sich in einem asiatischen, 26 in einem europäischen, 22 in einem afrikanischen und 18 in einem amerikanischen Aufnahmestaat auf.
Der Großteil der Flüchtlinge aus dem Südsudan, der Zentralafrikanischen Republik, dem Sudan, Ruanda, aber auch aus Afghanistan fanden in einem Nachbarstaat Zuflucht. Bei irakischen Flüchtlingen hingegen gab es einen hohen Anteil von Personen, denen in Staaten eines anderen Kontinents (v.a. Europa) Schutz gewährt wurde.
Aufnahmestaaten
Die folgenden Daten beziehen sich auf Flüchtlinge, Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen und sonstige Personen mit Bedarf an internationalem Schutz. Zusammengefasst werden diese Gruppen hier als Flüchtlinge und sonstige Schutzbedürftige bezeichnet.
Die Zahl der Flüchtlinge in vielen industrialisierten Staaten wird von UNHCR auf Basis der individuellen Anerkennungen in Asylverfahren der letzten 10 Jahre berechnet (vgl. Global Trends 2023, Annexes, Tabelle 1, Fußnote 2).
Ende Dezember 2023 waren der Iran, die Türkei, Kolumbien und Deutschland die Staaten, welche weltweit die meisten Flüchtlinge, Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen und sonstigen Personen mit Bedarf an internationalem Schutz beherbergten.
Berücksichtigt man allerdings nur Flüchtlinge, waren die Türkei, Deutschland und Uganda die Staaten mit der höchsten Zahl an aufgenommenen Personen.
2023 löste der Iran die Türkei als der Staat mit den meisten aufgenommenen Flüchtlingen und sonstigen Schutzbedürftigen ab.
Von 2015 bis 2019 blieb die in der UNHCR-Datenbank angegebene Zahl der Flüchtlinge im Iran exakt gleich, weil anscheinend keine Datenaktualisierung stattgefunden hat. 2022 konnten sich afghanische Staatsangehörige, die sich bisher undokumentiert im Iran aufgehalten haben, bei den Behörden melden und erhielten dafür einen befristeten Schutz vor einer Abschiebung. Diese Personen wurden in der UNHCR-Statistik als „Personen in einer flüchtlingsähnlichen Situation“ aufgenommen, wodurch sich die Zahl der in dieser Kategorie aufscheinenden Menschen plötzlich von 28.000 im Jahr 2021 auf 2,66 Millionen im Jahr 2022 erhöhte.
Gemessen an der Bevölkerungsgröße des Aufnahmestaates hatten Ende 2023 die Karibikinseln Aruba und Curaçao (VenezolanerInnen), der Libanon (SyrerInnen) und Montenegro (UkrainerInnen) die meisten Flüchtlinge und sonstigen Schutzbedürftigen aufgenommen.
Die meisten wichtigen Aufnahmestaaten haben vor allem Flüchtlinge und sonstige Schutzbedürftige aus Nachbarstaaten aufgenommen, nur Deutschland und Frankreich hatten auch einen hohen Anteil von Geflüchteten aus anderen Kontinenten aufzuweisen.
Schutzgewährungen
Die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus kann individuell im Rahmen eines Asylverfahrens erfolgen. Geflüchteten Personen kann aber – wenn offensichtlich ist, dass die meisten Personen Flüchtlinge sind – auch ohne Asylverfahren aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe der Flüchtlingsstatus oder temporärer Schutz zuerkannt werden. Gruppenanerkennungen von Flüchtlingen erfolgen häufig in afrikanischen Staaten. Temporären Schutz erhalten zum Beispiel UkrainerInnen in den EU-Staaten, SyrerInnen in der Türkei und anderen Nachbarstaaten oder Rohingya aus Myanmar in Bangladesch.
Die in diesem Abschnitt dargestellten Daten stammen aus den Anhängen zu den „Global Trends“-Berichten von UNHCR. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die dort angegebenen Zahlen zu den Schutzgewährungen nach einem individuellen Asylverfahren (772.000 Schutzgewährungen) von jenen, die im Datensatz „Asylentscheidungen“ im „Refugee Data Finder“ angegeben werden (824.000), abweichen.
2023 wurde 2,75 Millionen Menschen ein Schutzstatus erteilt, davon 1,09 Millionen durch Gewährung von temporärem Schutz, 772.000 nach einem Asylverfahren und 891.000 durch eine Gruppenanerkennung.
Die meisten Schutzgewährungen insgesamt gab es 2023 für ukrainische und sudanesische Staatsangehörige. Personen aus der Ukraine erhielten vor allem temporären Schutz. Der Großteil der Personen, denen durch eine Gruppenanerkennung Schutz gewährt wurde, entfiel auf Flüchtlinge aus dem Sudan. Schutz nach einem individuellen Asylverfahren erhielten vor allem syrische, afghanische und venezolanische Staatsangehörige.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde 2022 3,9 Millionen und 2023 945.000 UkrainerInnen Schutz in anderen Staaten gewährt.
628.000 sudanesische Staatsangehörige, die vor den im April 2023 begonnenen Kämpfen zwischen dem sudanesischen Militär und den paramilitärischen Einheiten der RSF flüchteten, bekamen vor allem in Nachbarstaaten Schutz.
Nach der militärischen Wiedereinnahme der Region Bergkarabach (wurde nach einem Krieg seit 1994 großteils von Armenien kontrolliert) durch Aserbaidschan im September 2023 flüchteten etwa 143.000 dort lebende ArmenierInnen nach Armenien und erhielten temporären Schutz.
Der Tschad gewährte 2023 einer halben Million Geflüchteten (vor allem aus dem Sudan) durch Gruppenanerkennung Schutz. Die meisten Schutzgewährungen nach einem individuellen Asylverfahren gab es in Deutschland, die meisten Zuerkennungen von temporärem Schutz in Polen.
Für Deutschland wird bei Eurostat die Zahl der Gewährungen von temporärem Schutz mit 329.920 bedeutend höher angegeben als bei UNHCR (148.915).
Deutschland, Uganda, Äthiopien und der Sudan gewährten in jedem der letzten 10 Jahre einer beträchtlichen Zahl an Flüchtlingen Schutz.
Die Zahl neuer Zuerkennungen von Schutz für SyrerInnen in der Türkei ist seit 2018 nur noch gering.
Palästina-Flüchtlinge unter UNRWA-Mandat
Ende 2023 lag die Zahl der Flüchtlinge unter UNRWA-Mandat bei 5,97 Millionen. 2,50 Millionen von ihnen lebten im Westjordanland und Gaza-Streifen, 2,39 Millionen in Jordanien, 0,59 Millionen in Syrien und 0,49 Millionen im Libanon.
Anmerkungen
Der Großteil der in diesem Artikel verwendeten Daten (abgerufen am 20.6.2024) stammt aus der UNHCR-Datenbank Refugee Data Finder. Einige Zahlen, die dort nicht verfügbar sind (z.B. die Aufschlüsselung in Flüchtlinge und Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen oder die Zahl der Schutzgewährungen durch individuelle Anerkennung, Gruppenanerkennung oder temporären Schutz) wurden den Anhängen (Excel-Tabellen) der jährlich erscheinenden Global Trends-Berichten entnommen. In den Grafiken sind die beiden Datenquellen als UNHCR Refugee Data und UNHCR Global Trends Annexes bezeichnet. Für Palästina-Flüchtlinge verwendet UNHCR Daten von UNRWA.
Flüchtlinge aus Palästina werden in einigen Staaten extra ausgewiesen, in anderen jedoch werden sie (zusammen mit Personen anderer Herkunft) unter Kategorien wie „staatenlos“ oder „unbekannt“ geführt.
UNHCR berechnet die Flüchtlingspopulation für viele industrialisierte Staaten anhand der Schutzgewährungen in Asylverfahren in den letzten 10 Jahren. Für Österreich entsprechen bis 2021 die Angaben in der UNHCR-Datenbank den Zuerkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz aus den BMI-Asylstatistiken im jeweiligen 10-Jahreszeitraum.
Für 2022 und 2023 war jedoch zusätzlich zu den Schutzgewährungen noch die Zahl der Personen mit temporärem Schutz (für Geflüchtete aus der Ukraine) zu berücksichtigen. Es ist nicht klar, welche Daten genau für diese Gruppe verwendet wurden, da das BMI keine allgemein zugänglichen Daten zur Zahl der Personen mit einer aufrechten temporären Aufenthaltsberechtigung veröffentlicht. Nimmt man die bei UNHCR angegebenen Daten abzüglich der Schutzgewährungen der letzten 10 Jahre, hätten sich Ende 2022 etwa 92.500 und Ende 2023 72.000 Personen mit temporärem Schutz in Österreich aufhalten müssen, was allerdings nicht mit bei Eurostat zu findenden Werten (87.570 begünstigte von temporärem Schutz Ende 2022 bzw. 83.405 Ende 2023) übereinstimmt.
Die Zahl der Schutzgewährungen nach Asylverfahren in Österreich wird für 2023 im Refugee Data Finder mit 25.511 angegeben (entspricht den Angaben aus der BMI-Asylstatistik), in den Tabellen im Anhang zum Global Trends-Bericht jedoch mit 24.625.