Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
2023 ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen von 92.929 Anfang Jänner (dies war der höchste Wert seit Einführung der Grundversorgung im Jahr 2004) zunächst auf unter 80.000 Anfang September zurückgegangen, im Oktober dann leicht angestiegen, ab November wieder gesunken. Am 1.1.2024 waren 78.834 Personen in Grundversorgung.
Etwas mehr als die Hälfte der Menschen in Grundversorgung stammte beim Jahreswechsel 2023/24 aus der Ukraine. Bei AsylwerberInnen bildeten Personen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan die größten Gruppen, bei subsidiär Schutzberechtigten SyrerInnen, AfghanInnen und IrakerInnen.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nahm seit September 2022, als ein Höchststand von 57.610 Personen erreicht wurde, kontinuierlich ab. Am 1.1.2024 erhielten 40.652 ukrainische Staatsangehörige Grundversorgung, das waren um mehr als 15.000 weniger als ein Jahr zuvor. Bei syrischen und afghanischen GrundversorgungsbezieherInnen gab es nach einem Anstieg ab Jahresmitte im November erstmals wieder einen leichten Rückgang. Die Zahl der Personen aus anderen Staaten stieg im Laufe des Jahres vor allem durch eine Zunahme von türkischen AsylwerberInnen in Grundversorgung an.
Anmerkung: Von Jänner bis März 2022 sind Personen aus der Ukraine in der Kategorie „andere GVS-BezieherInnen“ enthalten, da die Ukraine in diesem Zeitraum nicht zu den Top 10 Herkunftsstaaten zählte und daher in der BMI-Asylstatistik keine Daten angeführt wurden.
Die größte Zielgruppe unter den grundversorgten Personen bildeten seit April 2022 Vertriebene aus der Ukraine. Die Zahl der AsylwerberInnen in Grundversorgung am Jahresende 2023 war geringer als zu Jahresbeginn, bei subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten war eine Zunahme zu beobachten.
Anmerkung: Da für die Zielgruppe der „Vertriebenen“ nur Daten für Ende 2022 bzw. Ende 2023 vorliegen, wurde in der Grafik stattdessen die Zahl der ukrainischen Staatsangehörigen, die den Großteil der Personen mit Vertriebenenstatus ausmachen, dargestellt. Einige wenige UkrainerInnen sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit sonstigem Status. Mit einem Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenenverordnung waren Ende 2023 40.485 Menschen in Grundversorgung, davon 39.991 aus der Ukraine (Ende 2022: 55.441 Vertriebene, 54.751 aus der Ukraine).
Mitte 2016 waren noch mehr als 67.000 AsylwerberInnen in Grundversorgung. Nach einem Rückgang auf rund 12.400 Personen gab es erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 wieder einen Anstieg. Obwohl 2022 fast 110.000 Erstasylanträge gestellt wurden, waren am Jahresende nur etwa 4.300 Asylsuchende mehr in Grundversorgung als zu Jahresbeginn. 2023 ging die Zahl zunächst bis Juni auf 18.235 zurück, stieg dann aber bis Ende Dezember wieder auf 20.571 an (bei 56.158 erstmaligen Asylanträgen).
Mit 10.749 subsidiär Schutzberechtigten in Grundversorgung wurde Ende Dezember 2023 ein neuer Höchststand erreicht. Auch die Zahl der Asylberechtigten nahm zu. Bei den Personen mit rechtskräftig negativem Asylbescheid, die Grundversorgung erhalten, ist seit Mitte 2021 ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten (für die Zeit vor 2021 liegen keine Daten vor).
Verteilung auf die Bundesländer
Nur in Vorarlberg waren Ende 2023 mehr Personen in Grundversorgung als zu Jahresbeginn.
40 Prozent der Personen, die Ende Dezember 2023 Grundversorgung erhielten, wohnten in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wurde Ende 2023 nur von Wien deutlich übertroffen. Von den restlichen Bundesländern erreichten das Burgenland und Vorarlberg zumindest eine Quotenerfüllung von 93 Prozent. Kärnten hingegen lag um 42, Salzburg und Oberösterreich um 36 Prozent unter der Soll-Quote.
Es ist zu beachten, dass als Basis für die Quotenberechnung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan etwa die Hälfte der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen.
Die meisten AsylwerberInnen waren zu Jahresende 2023 in Oberösterreich, Wien und der Steiermark in Grundversorgung. Subsidiär Schutz- und Asylberechtigte wohnten überwiegend in Wien. Auch die größte Zahl an Ukraine-Vertriebenen entfiel auf die Bundeshauptstadt.
In Wien waren Ende 2023 28 Prozent der GrundversorgungsbezieherInnen subsidiär Schutzberechtigte. Der Anteil von AsylwerberInnen war mit 10 Prozent hingegen deutlich geringer als in den anderen Bundesländern.
In Niederösterreich, im Burgenland, in der Steiermark und in Tirol wurden mehr Ukraine-Vertriebene als Personen aus allen anderen Zielgruppen zusammen versorgt. In Niederösterreich waren sogar 70 Prozent der Menschen mit Grundversorgung Vertriebene aus der Ukraine.
In Kärnten und Oberösterreich waren über die Hälfte der grundversorgten Personen AsylwerberInnen. Kärnten hatte zudem den geringsten Anteil an Ukraine-Vertriebenen aufzuweisen.
Unterbringung
Im Rahmen der Grundversorgung sind zwei Unterbringungsformen vorgesehen: die organisierte und die private Unterbringung. Bei der organisierten Unterbringung wird ein Wohnplatz in einem vom Bund oder Land zur Verfügung gestellten Quartier zugewiesen. Bei der privaten Unterbringung sucht sich die Person selbst eine Unterkunft und erhält über die Grundversorgung eine finanzielle Mietunterstützung bzw. stellen Privatpersonen Wohnraum für hilfsbedürftige Personen zur Verfügung. Die Möglichkeit zur privaten Unterbringung kann allerdings durch die Bundesländer eingeschränkt werden (insbesondere bei AsylwerberInnen).
Insgesamt wohnten österreichweit am Jahresende 2023 37.350 Menschen in organisierten Unterkünften, 41.497 in privaten. Die Steiermark war das Bundesland mit den meisten Personen in organisierter Unterbringung. 63 Prozent der privat wohnenden GrundversorgungsbezieherInnen entfielen auf Wien.
Die Zahl der privat wohnenden GrundversorgungsbezieherInnen stieg in der ersten Jahreshälfte 2022 stark an, weil viele Geflüchtete aus der Ukraine in Privatquartieren untergebracht werden konnten. Danach sank der Anteil der Personen in privater Unterbringung wieder. Ende 2023 wohnten 47 Prozent der grundversorgten Personen in organisierten, 53 Prozent in privaten Unterkünften.
In Wien, das als einziges Bundesland seit Einführung der Grundversorgung im Jahr 2004 die private Unterbringung bevorzugt hatte, lebten am 31.12.2023 82 Prozent der LeistungsbezieherInnen privat. In Niederösterreich wurde etwa die Hälfte der Personen in privaten Unterkünften versorgt. In den anderen Bundesländern lag der Anteil der privaten Unterbringung bei 18 bis 33 Prozent.
AsylwerberInnen und Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren wohnten nur in Wien mehrheitlich in privaten Quartieren, subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte neben Wien auch noch in Vorarlberg. Ukraine-Vertriebene waren in Kärnten, Wien, Ober- und Niederösterreich öfter in privaten als organisierten Unterkünften untergebracht.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am Jahresbeginn 2023 erhielten 2.280 unbegleitete Minderjährige Grundversorgungsleistungen. Bis Anfang Mai ging die Zahl der UMF auf 1.696 zurück, stieg danach allerdings wieder auf 1.998 Anfang November an. Am 1.1.2024 waren 1.885 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung und damit etwas weniger als in den beiden Vormonaten.
Anmerkung: Da nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve über den Zeitverlauf insbesondere vor 2021 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Hauptherkunftsländer von UMF in Grundversorgung waren zu Jahresbeginn 2024 Syrien, Afghanistan und die Ukraine.
Die Hälfte der UMF wurde Ende Dezember 2023 in Niederösterreich und Wien versorgt.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.1.2024 3.768 Personen untergebracht. Das waren weniger als zu Jahresbeginn (7.477) und im November (5.362), aber mehr als in der Zeit von Mai bis August (jeweils rund 3.000 Personen). Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder hat sich von 85.452 Anfang Jänner 2023 auf 75.066 Anfang Jänner 2024 reduziert.
2023 wurden von der BBU vier Quartiere neu eröffnet: Kindberg in der Steiermark, Braunau, Traun und Linz in Oberösterreich. Das Quartier in Linz wurde allerdings bereits wieder geschlossen, ebenso wie die Einrichtung in St. Wolfgang (Oberösterreich) und zwei Betreuungsstellen in Wien (Geiselbergstrasse und Mariabrunn).
Von den 21 am 31.12.2023 aktiven Bundesbetreuungseinrichtungen lagen fünf in Niederösterreich, je vier in Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark und je eine in Wien, im Burgenland, in Salzburg und Tirol. Vorarlberg ist das einzige Land ohne Bundesbetreuungsquartier. Die größte Bundesbetreuungsstelle befindet sich in Traiskirchen.
Sechs Bundesbetreuungseinrichtungen waren am Jahresende 2023 stillgelegt und dienten als Reservekapazitäten (Leoben, Frankenburg, Ohlsdorf, Mondsee, Hörsching und Traun).
Die meisten Personen in Bundesbetreuung waren Ende 2023 in Einrichtungen in Niederösterreich untergebracht. Den höchsten Anteil von Personen in Bundesbetreuung an den gesamten GrundversorgungsbezieherInnen im Bundesland hatte zu diesem Zeitpunkt Kärnten.
Anmerkungen
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht als Vertriebene aus der Ukraine, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus. Unter Ukraine-Vertriebene hingegen sind alle Personen gemeint, die ein Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-Verordnung erhalten haben. Der Großteil von ihnen, aber nicht alle, sind ukrainische Staatsangehörige.
Das Land Kärnten veröffentlicht regelmäßig auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern. Durch eine Umstellung auf der Webseite des Landes Kärnten sind Daten für 2023 leider nicht mehr abrufbar.
Die monatliche Asylstatistik des BMI enthält seit Anfang 2022 auch Daten zur Grundversorgung (allerdings nur für Österreich insgesamt).
Detaildaten zu Zielgruppen und Unterbringungsarten stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragebeantwortungen.
Die verwendeten Daten von BMI und Land Kärnten wurden am 2.2.2024 abgerufen.