Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
2024 ist die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen seit Jahresbeginn von 78.834 auf 70.421 Anfang November zurückgegangen. Die meisten Menschen in Grundversorgung seit deren Einführung im Mai 2004 gab es Anfang Jänner 2023 (92.929 Personen).
Etwas mehr als die Hälfte der Menschen in Grundversorgung stammte Anfang November 2024 aus der Ukraine.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nahm seit September 2022, als ein Höchststand von 57.610 Personen erreicht wurde, kontinuierlich ab. Am 1.11.2024 erhielten 37.273 ukrainische Staatsangehörige Grundversorgung, das waren um 3.379 weniger als Anfang Jänner. Bei SyrerInnen, AfghanInnen und sonstigen Staatsangehörigen waren weniger Menschen in Grundversorgung als zu Jahresbeginn.
Anmerkung: Von Jänner bis März 2022 sind Personen aus der Ukraine in der Kategorie „andere GVS-BezieherInnen“ enthalten, da die Ukraine in diesem Zeitraum nicht zu den Top 10 Herkunftsstaaten zählte und daher in der BMI-Asylstatistik keine Daten angeführt wurden.
Verteilung auf die Bundesländer
Für November 2024 liegen keine Daten zur Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in den einzelnen Bundesländern vor.
In Wien hat die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen von Jahresbeginn bis Anfang Oktober zugenommen, in Vorarlberg leicht abgenommen, in allen anderen Bundesländern gab es deutliche Rückgänge (wobei es im September in Kärnten, Salzburg und der Steiermark wieder eine Zunahme der Personen in Grundversorgung gab).
46 Prozent der Personen, die am 8.10.2024 Grundversorgung erhielten, wohnten in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wurde Anfang Oktober nur von Wien deutlich (um mehr als das Doppelte) übertroffen. Vorarlberg hat seine Quote kontinuierlich gesteigert und erreichte beinahe den Soll-Wert. Kärnten hingegen lag um 48, Oberösterreich um 45 und Salzburg um 44 Prozent unter der vorgesehenen Quote.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan etwa die Hälfte der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen. Das ist auch ein Grund dafür, dass der Unterschied in der Quotenerfüllung zwischen Wien und den restlichen Bundesländern zuletzt trotz freier Unterbringungsplätze (durch die aktuell geringen Asylantragszahlen und dem kontinuierlichen Rückgang der GrundversorgungsbezieherInnen) sogar größer geworden ist.
Es ist zu beachten, dass als Basis für die Quotenberechnung nach der Grundversorgungsvereinbarung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.11.2024 waren 1.599 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung. Das ist ein Rückgang von 286 UMF seit Jahresbeginn, aber eine Zunahme von 141 gegenüber Anfang August.
Anmerkung: Da für die Zeit vor 2022 nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve bis 2022 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Etwas mehr als die Hälfte der unbegleiteten Minderjährigen in Grundversorgung stammte Anfang November 2024 aus Syrien. Andere wichtige Herkunftsstaaten von UMF waren die Ukraine und Afghanistan.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich hat der Bund Rückkehrzentren eingerichtet, in denen Personen mit negativem Asylbescheid untergebracht werden können. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren am 1.11.2024 1.618 Personen untergebracht, das waren um 2.150 weniger als zu Jahresbeginn, aber um 378 mehr als im August. Die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder lag Anfang November bei 68.803 (6.263 weniger als Anfang Jänner).
Von den 9 derzeit aktiven Bundesbetreuungseinrichtungen lagen je zwei in Kärnten (Villach und Finkenstein), in Niederösterreich (Traiskirchen, Schwechat/Flughafen) und in Oberösterreich (Thalham und Bad Kreuzen) sowie je eine in der Steiermark (Graz-Andritz), Salzburg (Bergheim) und Tirol (Fieberbrunn). Neben Vorarlberg, das als einziges Bundesland kein Bundesbetreuungsquartier hat, gibt es aktuell auch in Wien und im Burgenland keine aktiven Unterbringungseinrichtungen.
Sechs Bundesbetreuungseinrichtungen waren bereits zu Jahresbeginn 2024 nicht belegt und dienten als Reservekapazitäten (Leoben, Frankenburg, Ohlsdorf, Mondsee, Hörsching und Traun). Im Laufe des Jahres wurden mit Graz-Puntigam, Braunau, Steyregg, Klagenfurt, Reichenau an der Rax, Spittal am Semmering, Korneuburg, Klingenbach, Wien-Alsergrund und zuletzt im November Kindberg und Ossiach elf weitere Quartiere stillgelegt.
Anmerkungen
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht als Vertriebene aus der Ukraine, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus.
Das Land Kärnten veröffentlichte früher wöchentlich, ab August 2024 monatlich auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern. Im November 2024 wurden allerdings keine Daten mehr publiziert.
Die monatliche Asylstatistik des BMI enthält auch Daten zur Grundversorgung (allerdings nur für Österreich insgesamt).
Für 2024 gibt es bisher noch keine Parlamentarische Anfragebeantwortung zu Detailaspekten (Rechtsstatus, Unterbringungsarten) der Personen in Grundversorgung.
Die verwendeten Daten von BMI und Land Kärnten wurden am 20.11.2024 abgerufen.