Grundversorgung erhalten AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte bis vier Monate nach der Anerkennung, Menschen, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie seit März 2022 Geflüchtete aus der Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Anfang Mai 2025 erhielten 63.065 Personen in Österreich Leistungen aus der Grundversorgung, um 5.096 weniger als zu Jahresbeginn.
Die meisten Menschen in Grundversorgung seit deren Einführung (im Mai 2004) gab es Anfang Jänner 2023 (92.929 Personen).
55 Prozent der GrundversorgungsbezieherInnen stammten am 1.5.2025 aus der Ukraine, 21 Prozent aus Syrien.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nahm 2025 von Anfang Jänner bis Anfang Mai um 1.921 ab, jene der SyrerInnen um 1.739, der AfghanInnen um 588 und der Personen aus anderen Staaten um 875.
Die größte Gruppe unter den grundversorgten Personen bildeten Ende Februar 2025 Vertriebene aus der Ukraine. Die Zielgruppen der AsylwerberInnen und der subsidiär Schutzberechtigten waren in etwa gleich groß.
Anmerkung: Von den UkrainerInnen in Grundversorgung haben die meisten einen Vertriebenenstatus, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit sonstigem Status. Neben den dargestellten Zielgruppen gibt es allerdings noch andere Personen in der Grundversorgung (z.B. nicht abschiebbare Personen), die wegen fehlender Daten in der Grafik nicht berücksichtigt werden konnten.
Die Zahl der AsylwerberInnen in Grundversorgung war in den letzten 10 Jahren nur Mitte 2022 niedriger als Ende Februar 2025.
Bei den subsidiär Schutzberechtigten, bei denen Ende 2024 ein neuer Höchststand erreicht wurde, gab es in den ersten beiden Monaten 2025 wieder einen leichten Rückgang.
Durch rückläufige Zahlen bei den Asylanerkennungen ist auch die Zahl der Asylberechtigten in Grundversorgung seit Oktober 2024 von über 4.300 auf rund 1.800 im Februar 2025 zurückgegangen.
Die Zahl der UkrainerInnen in Grundversorgung nahm seit September 2022, als ein Höchststand von 57.610 Personen erreicht wurde, kontinuierlich ab. Anfang Mai 2025 erhielten 34.920 ukrainische Staatsangehörige Grundversorgung.
Verteilung auf die Bundesländer
2025 gab es von Jahresbeginn bis Mitte März im Burgenland eine leichte Zunahme der GrundversorgungsbezieherInnen, in allen anderen Bundesländern Rückgänge.
46 Prozent der Personen, die am 19.3.2025 Grundversorgung erhielten, wohnten in Wien.
Die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Quote, die eine gleichmäßige Verteilung der grundversorgten Personen auf alle Bundesländer gewährleisten soll, wurde Mitte März 2025 nur von Wien deutlich (um mehr als das Doppelte) übertroffen. Von den anderen Bundesländern erreichte Vorarlberg noch am ehesten den Soll-Wert. Salzburg, Tirol, Oberösterreich und Kärnten hingegen lagen um mehr als 40 Prozent unter der vorgesehenen Quote.
Im Gegensatz zu AsylwerberInnen, die einem Bundesland zugewiesen werden, können subsidiär Schutzberechtigte (von denen der Großteil in Wien lebt) und Geflüchtete aus der Ukraine (die momentan etwa die Hälfte der Personen in Grundversorgung ausmachen) ihren Wohnort in Österreich frei wählen. Das ist auch ein Grund dafür, dass der Unterschied in der Quotenerfüllung zwischen Wien und den restlichen Bundesländern zuletzt trotz freier Unterbringungsplätze (durch die aktuell geringen Asylantragszahlen und dem kontinuierlichen Rückgang der GrundversorgungsbezieherInnen) sogar größer geworden ist.
Es ist zu beachten, dass als Basis für die Quotenberechnung nach der Grundversorgungsvereinbarung die Zahl der im Bundesland wohnhaften Personen, die eine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, herangezogen wird, und nicht die Zahl der vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellten Unterbringungsplätze. Es wird nicht unterschieden, ob die Personen in einem Quartier des Bundes oder des Landes wohnen, es sich um eine von Bund/Ländern organisierte Unterkunft handelt oder eine private (Quartier wird von der Person selbst gesucht bzw. von Privatpersonen zu Verfügung gestellt), oder ob eventuell über die Grundversorgung nur eine Teilleistung (z.B. nur Krankenversicherung) gewährt wird. Freie Unterbringungskapazitäten werden nicht einberechnet.
Die meisten AsylwerberInnen waren im Februar 2025 in Oberösterreich in Grundversorgung. Subsidiär Schutz- und Asylberechtigte wohnten überwiegend in Wien.
Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Rahmen der Grundversorgung in speziellen Einrichtungen mit erhöhten Betreuungsmöglichkeiten untergebracht.
Am 1.5.2025 waren 1.260 unbegleitete Minderjährige in Grundversorgung. Das war ein Rückgang von 330 Minderjährigen seit Beginn des Jahres.
Anmerkung: Da für die Zeit vor 2022 nur für unregelmäßige Zeitpunkte Daten über die Zahl der UMF in Grundversorgung zur Verfügung standen, ist die dargestellte Kurve bis 2022 nur eine Annäherung an den tatsächlichen Verlauf.
Etwa die Hälfte der unbegleiteten Minderjährigen in Grundversorgung stammte aus Syrien. Andere wichtige Herkunftsstaaten von UMF waren die Ukraine und Afghanistan.
Grundversorgung des Bundes und der Länder
Der Bund ist gemäß der Grundversorgungsvereinbarung für die Unterbringung und Betreuung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren verantwortlich. Bei fehlenden Kapazitäten in den Grundversorgungseinrichtungen der Länder müssen auch bereits zum Verfahren zugelassene AsylwerberInnen noch weiter in den Bundesbetreuungsstellen versorgt werden. Zusätzlich kann der Bund Personen mit rechtskräftig negativem Asylbescheid in Bundesbetreuungsstellen unterbringen. Für die operative Durchführung der Grundversorgung des Bundes ist seit Dezember 2020 die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zuständig.
In den Betreuungseinrichtungen des Bundes waren Anfang Mai 2025 946 Personen untergebracht, die Zahl der GrundversorgungsbezieherInnen in der Zuständigkeit der Länder lag bei 62.119.
Von den 8 aktiven Bundesbetreuungseinrichtungen liegen je zwei in Niederösterreich (Traiskirchen, Schwechat/Flughafen) und in Oberösterreich (Thalham und Bad Kreuzen) sowie je eine in Kärnten (Finkenstein), der Steiermark (Graz-Andritz), Salzburg (Bergheim) und Tirol (Fieberbrunn). Neben Vorarlberg, das als einziges Bundesland kein Bundesbetreuungsquartier hat, gibt es aktuell auch in Wien und im Burgenland keine aktiven Unterbringungseinrichtungen.
Die Einrichtung in Villach wurde im Februar 2025 stillgelegt. Die zuletzt nur noch als Reservekapazitäten dienenden Quartiere in Korneuburg und Frankenburg wurden endgültig geschlossen, die Zukunft der Betreuungsstelle in Ossiach ist laut BBU noch unklar.
Anmerkungen
Die Daten zur Grundversorgung für 2025 stammen aus den monatlichen Asylstatistiken des BMI (abgerufen am 24.5.2025). Die Monatsstatistiken für die Vorjahre sind allerdings nicht mehr auf der Webseite abrufbar, da sie vom BMI nach Veröffentlichung der endgültigen Jahresstatistik entfernt wurden.
In der Jahresstatistik 2024 sind die Daten zur Zahl der Personen in der Grundversorgung des Bundes bzw. der Länder für 1.1.2025 offensichtlich fehlerhaft, daher wurden für dieses Datum die Angaben aus der Parlamentarischen Anfragebeantwortung 630/GP28 verwendet.
Das Land Kärnten veröffentlichte bis 2024 auf seiner Webseite aktuelle Zahlen der GrundversorgungsbezieherInnen in den österreichischen Bundesländern (auch diese Statistiken sind mittlerweile nicht mehr abrufbar).
Wenn im Text oder in den Grafiken von UkrainerInnen gesprochen wird, wird auf die Staatsangehörigkeit, und nicht auf den Rechtsstatus Bezug genommen. Die meisten haben ein befristetes Aufenthaltsrecht als Vertriebene aus der Ukraine, einige wenige sind aber auch AsylwerberInnen, subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte oder verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus.